Inwieweit ein Personalabbau der richtige Weg ist, um die laufenden Kosten eines Unternehmens zu senken, kann nur ermittelt werden, wenn auch der Aufwand für die Reduktion der Mitarbeiterzahl berücksichtigt wird. Nur so können andere Alternativen zur Sanierung eines Unternehmens korrekt einbezogen werden. Aufgabe der Kostenrechner und Controller ist es, diese Kosten für die Entscheidungsfindung zu ermitteln und in der Realisierungsphase korrekt zu steuern und zu verbuchen.

4.1 Was ist grundsätzlich beim Personalabbau zu beachten?

Kündigungen sind teuer

Die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Personalabbau entstehen, können unerwartete Größenordnungen annehmen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kostenarten, die bei der Planung mit den individuellen Daten der betroffenen Mitarbeiter kombiniert werden müssen. Die Altersstruktur der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, bestimmt erheblich den Umfang der Kosten. So spielt z. B. die Anzahl derjenigen entlassenen Arbeitnehmer, die über 56 Jahre alt sind, eine Rolle bei der Erstattungspflicht des Arbeitslosengeldes und der Sozialkosten durch den Arbeitgeber an das Arbeitsamt. Rechtzeitig berücksichtigt, kann durch geringfügige Veränderungen der Entlassungspläne eine erhebliche Kosteneinsparung erreicht werden.

Auch indirekte Kosten einbeziehen

Neben der notwendigen detaillierten Berechnung der Kosten müssen weitere Aufwendungen einbezogen werden, die direkt oder indirekt mit dem Personalabbau einhergehen. Ein Teil der Kosten wird direkt in Abhängigkeit einer Person gezahlt, ein anderer Teil entsteht durch die notwendige Mehrarbeit für die Durchführung der Sozialauswahl, die Beteiligung des Betriebsrates oder durch das Führen von Arbeitsgerichtsprozessen. Hinzu kommen indirekte Kosten, die durch Unruhe innerhalb und außerhalb des Unternehmens entstehen, durch Verlust der Motivation bei den verbleibenden Mitarbeitern oder durch den Verlust der Kenntnisse und Erfahrungen von langjährigen Arbeitnehmern.

 
Praxis-Tipp

Abfindungen in Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigen

Wenn Sie die Wirtschaftlichkeit einer Rationalisierungsmaßnahme berechnen, vergessen Sie bitte nicht, die Kosten für die Freisetzung der dann nicht mehr benötigten Mitarbeiter zu berücksichtigen. Diese erhöhen die Investitionssumme der Maßnahme und führen zu einer Verlängerung der Amortisationszeit dieses Rationalisierungsvorhabens.

4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung der Auswirkungen durch die Zahlung von Abfindungen. Dies kann in Form eines Sozialplanes geschehen. Langfristig kann auch das Instrument der Altersteilzeit genutzt werden, um die Mitarbeiterzahl zu reduzieren. Kommt es zu einer Arbeitslosigkeit der ehemaligen Mitarbeiter, kann es unter bestimmten Bedingungen zu einer Erstattungspflicht des Unternehmens für die Aufwendungen des Arbeitsamtes kommen. Nicht zuletzt verursacht die Freistellung von der Arbeit, bei einflussreichen Positionen unabdingbar, Kosten.

4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risikos für den Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Der Trend der Arbeitsgerichte geht dahin, in der ersten Güteverhandlung eine finanzielle Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Da meist der Ausgang des Verfahrens ungewiss und der Aufwand für das Unternehmen recht hoch ist, gehen viele Arbeitgeber darauf ein und zahlen eine Abfindung. Um den Aufwand für die Gerichtsprozesse zu sparen, bieten viele Arbeitgeber den zur Entlassung anstehenden Mitarbeitern von vornherein eine Abfindung an. Die Berechnung der Höhe dieses Angebotes richtet sich nach der zu erwartenden Abfindung, die ein Arbeitsgericht festlegen würde.

Einflussgrößen der Abfindung

Dabei wiederum spielen neben der Auffassung des Arbeitsrichters vor allem persönliche Umstände des ehemaligen Mitarbeiters eine Rolle. Das Alter wird ebenso berücksichtigt wie die Anzahl der abhängigen Personen (z. B. Kinder) und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Es existieren durchaus regionale Unterschiede in der Beurteilung durch die Richter. Als eine erste Faustformel kann ein Durchschnittswert berechnet werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass jeweils ein halbes Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird. Ältere Mitarbeiter erhalten oft mehr, ebenso Mitarbeiter, die eine Familie zu ernähren haben. Junge, ungebundene Arbeitnehmer müssen mit weniger rechnen.

 
Praxis-Tipp

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