Alternativ hierzu können Unternehmen selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR netto ohne Umsatzsteuer betragen.[1]

Bei dieser Variante entfällt die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter bis 1.000 EUR gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten einzustellen, welcher über 5 Jahre aufzulösen ist.

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