Aktienportfolio
Im Zuge der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert ist der unrealisierte Gewinn in Höhe der Differenz zum Vorjahr von 200 TEUR in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam zu erfassen.
Devisentermingeschäfte
Die positiven Marktwerte sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert i. H. v. 400 TEUR zu aktivieren. Das Bewertungsergebnis wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die negativen Marktwerte sind zu passivieren. Der Wertansatz beträgt 300 TEUR. Der Bewertungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Im Anhang sind die nach § 285 Nr. 20 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 12 HGB geforderten Angaben für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente des Handelsbestands zu machen.
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