Die Abschreibung nach der Leistung ist nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern möglich.[1] Die Leistungsabschreibung ist nur dann sinnvoll, wenn die Leistungseinheiten pro Jahr deutlich schwanken. Das heißt, dass die Leistungsabschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens beansprucht werden kann, wenn sie wirtschaftlich begründet ist.[2] Es handelt sich um eine planmäßige Abschreibung, die steuer- und handelsrechtlich zulässig ist.

Die Leistungsabschreibung ist bei einem Wirtschaftsgut wirtschaftlich begründet, wenn davon auszugehen ist, dass

  • seine Leistungen in der Regel starken Schwankungen unterliegen und
  • aufgrund dessen der Verschleiß ebenfalls starken Schwankungen unterliegt.[3]

Für die Berechnung der jährlichen Leistungsabschreibung ist zunächst die voraussichtliche Gesamtleistung des Wirtschaftsguts während seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer maßgebend. Die voraussichtliche Gesamtleistung muss geschätzt werden. Die Leistung des Wirtschaftsguts ist in Leistungseinheiten zu messen, z. B.

  • bei einer Maschine die produzierte Stückzahl oder die Anzahl der Arbeitsvorgänge oder
  • bei einem Fahrzeug die gefahrene Kilometerleistung oder
  • die Zeiteinheiten (Arbeitsstunden oder Arbeitstage).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge