Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | 4840 | 6230 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | |
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle | 2006 | 7552 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Eine Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ist vorzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut
- entweder in seiner Substanz oder
- zumindest in seiner Nutzung
beeinträchtigt ist. Das ist der Fall, wenn ein von außen kommendes Ereignis unmittelbar (körperlich) auf das Wirtschaftsgut einwirkt. Die Wertminderung bucht der Unternehmer im Zeitpunkt des Schadenseintritts bzw. im Zeitpunkt der Schadensentdeckung auf das Konto "Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen" 4840 (SKR 03) bzw. 6230 (SKR 04).
Buchungssatz:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen |
an Wirtschaftsgut |
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