Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Pflichtteilsberechtigter erhält zugleich ein Vermächtnis

Rz. 915 Grundsätzlich ist es dem Erblasser unbenommen, einen Abkömmling, seine Eltern oder seinen Ehegatten von der Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung auszuschließen, diesen aber gleichzeitig im Wege des Vermächtnisses einen Vermögenswert zukommen zu lassen. Rz. 916 In diesem Fall hat der Pflichtteilsberechtigte nach § 2307 BGB zwei Handlungsalternativen, auf die der ...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / b) Erben erster Ordnung

Rz. 16 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 1057 Abs. 1 und 2 ZGB RB die Kinder, der Ehegatte sowie die Eltern des Erblassers. Dabei trifft das Erbrecht keine besonderen Regelungen betreffend nichtehelicher Kinder,[9] welche – ebenso wie gem. Art. 1056 Abs. 2 ZGB RB auch Adoptivkinder – den ehelichen Abkömmlingen des Erblassers gleichgestellt sind. Enkelkinder des Erblassers ...mehr

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FF 01/2025, Digitalisierung im Familienrecht - Chancen und strategische Perspektiven

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, sowohl einen Blick zurück als auch nach vorne zu werfen. Auf unserer Herbsttagung Ende November 2024 in München hat Tom Braegelmann mit seinem Vortrag über Künstliche Intelligenz im Familienrecht die Teilnehmenden inspiriert und zum Nachdenken angeregt. Die Dynamik, mit der Digi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung eines Zugewinnausgleichsanspruchs/Ausgleichsanspruchs

Rz. 1140 Muster 8.165: Pfändung eines Zugewinnausgleichsanspruchs/Ausgleichsanspruchs: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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Türkei / III. Kollision von Erb- und Güterstatut

Rz. 10 Probleme können auftreten, wenn türkisches Erb- und deutsches Ehegüterrecht oder umgekehrt zusammentreffen (Erbstatut und Ehegüterstatut).[23] In solchen Fällen ist der Güterstand als Vorfrage zu behandeln.[24] Rz. 11 Es ist eine allgemein vertretene Meinung, dass die selbstständige Anknüpfung von Vorfragen die internationale Entscheidungsharmonie zwischen den Vertrags...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Besonderheiten beim mehrseitigen Erbvertrag

Rz. 36 Schwierigkeiten ergeben sich beim mehrseitigen Erbvertrag, wenn die von den Vertragsparteien getroffenen Verfügungen nicht demselben Recht unterliegen. Dies ist z.B. möglich, wenn die Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben oder eine abweichende Rechtswahl getroffen haben. Einhellige Ansicht ist, dass sämtliche Verfügungen nur dann insges...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG

Rz. 596 Eine einstweilige Einstellung des Verfahrens nach § 180 Abs. 3 ZVG (Muster siehe Rdn 669) erfordert eine Einstellung zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes und dass die Miteigentümer des Grundstücks der Ehegatte oder frühere Ehegatte des Antragstellers oder sein Lebenspartner oder sein früherer Lebenspartner ist. Die Rege...mehr

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Schweden / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / D. Anpassung ausländischer erbrechtlicher Institute an das inländische Sachenrecht

Rz. 41 Erbrecht und Sachenrecht liegen dicht beieinander. Unterliegt die Erbfolge einem anderen Recht als ein zum Nachlass gehörender Gegenstand (z.B. im Fall der Vererbung eines in Deutschland belegenen Grundstücks durch einen mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorbenen Erblasser), so können sich aus dem französischen Erbrecht Folgen ergeben, die das deut...mehr

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Deutschland / V. Gesetzliches Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 28 Die Einführung der "Ehe für alle" hat sich in Deutschland in zwei Schritten vollzogen: Zunächst hat der Gesetzgeber die sog. Lebenspartnerschaft durch das LPartG [22] eingeführt. Am 30.6.2017 hat der Bundestag dann das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[23] beschlossen. Paare, die in Anwendung dieses Gesetzes die Ehe ge...mehr

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Deutschland / 2. Schenkung unter Lebenden

Rz. 205 Als Schenkung i.S.d. Schenkungsteuerrechts gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Objektiv setzt die Schenkung eine Bereicherung des Beschenkten aus dem Vermögen des Schenkers und subjektiv den (einseitigen) Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit voraus.[17...mehr

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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Griechenland / 2. Erbrecht – Ehegüterrecht

Rz. 19 Die Anknüpfung im internationalen Erbrecht und Ehegüterrecht ist bei gemischtnationalen Ehen oft nicht identisch. Wie schon erwähnt, unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen der lex patriae des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, während die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten sich nach dem Recht richten, das ihre persönlichen Rechtsverhältnisse unmit...mehr

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Deutschland / 1. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs

Rz. 231 Die Erbschaftsteuer wird nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bemessen. Dies ist der Wert der Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt ist (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Von diesem Wert werden dann die Freibeträge abgezogen und auf den verbleibenden Betrag unter Berücksichtigung der Steuerklassen wird der maßgebliche Steuersatz ange...mehr

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AGS 01/2025, Verfahrenswert... / IV. Bedeutung für die Praxis

Wird in einem Verfahren auf Zahlung des Zugewinnausgleichs zugleich über einen Antrag auf Stundung dieses Anspruchs (§ 1382 Abs. 5 BGB) entschieden, werden die Werte beider Anträge gem. § 52 S. 2 FamGKG zusammengerechnet. Das OLG geht zutreffend davon aus, dass sich der Wert des Stundungsantrags gem. § 42 Abs. 1 FamGKG an dem Interesse des Zugewinnschuldners orientiert, den Z...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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Ungarn / c) Überblick über das Ehegüterrecht

Rz. 56 Die Regelungen des Ehegüterrechts sind in Buch IV des Ptk. (Familienrecht) enthalten.[56] Der gesetzliche Güterstand ist weiterhin die Gütergemeinschaft.[57] Nach den Vorschriften dieses Güterstandes gehört jeder Vermögensgegenstand zum Gesamtgut, mit Ausnahme desjenigen, der durch das Gesetz[58] als Sondervermögen eines der Ehegatten betrachtet wird. Zum Sondervermög...mehr

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Irland / b) Einfluss des Güterrechts

Rz. 43 Nach früherer, umstrittener, aber überwiegender Auffassung im deutschen Recht war § 1371 Abs. 1 BGB (erbrechtliches Viertel bei Zugewinngemeinschaft) güterrechtlich zu qualifizieren,[64] was häufig Anpassungsprobleme beim Zusammentreffen von deutschem Güterrecht und ausländischem Erbstatut zur Folge hatte. Nun hat jedoch der EuGH in der Rechtssache Mahnkopf [65] den St...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 1. Achtung bei lebzeitiger Beendigung des Güterstands mit Zugewinnausgleich!

Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit Ausgleich des Zugewinns. Die Nichtsteuerbarkeit dieser Ausgleichsforderung n...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / I. Der erhebliche Effekt latenter Steuern auf die Unternehmensbewertung i.R.d. Zugewinnausgleichs

Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt und hierdu...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 2. Erbschaftsteuer-Finanzamt = Erhebliche Administrationsfolgen

Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Besteuerung durch das Erbschaftsteuer-Finanzamt zu bedenken, denen die schwerlich vollziehbare Aufgabe der unerlässlichen Beurteilung ertragsteuerlicher Folgen einer Veräußerungsgewinnbesteuerung zukommt, wenn sich Besteuerungsfragen rund um den Zugewinnausgleich oder einen Pflichtteilsanspruch stell...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.1 Ehevertrag oder Erbvertrag

Ist ein Gründer verheiratet und stellt das künftige Unternehmen für ihn die wesentliche wirtschaftliche Existenzgrundlage dar, ist der Abschluss eines umfassenden Ehevertrags insbesondere zwecks Erhaltung des Unterrnehmens für den Fall der Scheidung sinnvoll. Praxis-Tipp Ehevertrag optimal gestalten Ein passender Ehevertrag mit planvoller Verteilung des sonstigen bei der Gründ...mehr

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§ 6 Haftung / 13. Zugewinnausgleich

Rz. 53 In der Regel wird der Zugewinnausgleich durch Inanspruchnahme des pauschalen Viertels nach §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 3 BGB abgegolten. Sollte der überlebende Ehegatte aber den tatsächlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 und 3 BGB fordern, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld.[114] Der Zugewinnausgleich wurde in der Ehe d...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 1. Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 105 Vorherrschend ist, dass § 1371 BGB , obwohl eine mit dem Erbrecht sehr enge Verzahnung besteht, noch immer als reine güterrechtliche Norm zu qualifizieren ist.[224] Dabei ist jedoch beachtlich, dass über § 1371 Abs. 1 BGB der schematisierte Zugewinnausgleich, welcher im Güterrecht der Ehegatten seinen Ausgangspunkt hat, erbrechtlich realisiert wird.[225] Unerheblich i...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Anwendbarkeit des § 1371 BGB bei Auslandsbezug

Rz. 106 Es erscheint angebracht, deutsches Güterstatut und ausländisches Erbstatut als kombinationsfähig anzusehen und soweit erforderlich einer "anpassenden Reduktion" zu unterziehen.[228] Dies erhöht den Erbteil des Ehegatten (pauschalierter Zugewinnausgleich) unter Anwendung ausländischen Erbrechts trotz des Umstandes, dass der § 1371 BGB derzeit in deutscher Rechtsprechu...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / V. Landwirtschaftlicher Zugewinn im Nachlass

Rz. 48 Befindet sich im Nachlass der Erbengemeinschaft ein Zugewinnausgleichsanspruch bzw. eine Zugewinnausgleichsforderung, die konkret geltend gemacht werden, weil das Scheidungsverfahren entweder zu Lebzeiten eigeleitet wurde oder ausnahmsweise der Zugewinnanspruch konkret und nicht über § 1371 BGB ausgeglichen wird, sind abweichende Besonderheiten zu beachten. § 1376 Abs....mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 4. Sonstiges Vermögen

Rz. 40 Nicht nach dem Ertragswert zu berechnen sind Baugrundstücke, die ohne Gefährdung der Betriebsgrundlage herausgelöst werden können.[64] Rz. 41 Nach § 33 Abs. 3 BewG gehören nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen Zahlungsmittel, Geldforderungen u.Ä., Geldschulden, Überbestände an umlaufenden Betriebsmitteln, Tierbestände, die nicht oder nicht mehr, weil zum Verkauf best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines, Begriff des Geschäftsanteils

Rz. 1 Neufassung des § 14 erfolgte durch MoMiG vom 23.10.2008. Laut RegE (BT-Drucks. 16/6140, S. 37 li. Sp.) diene S. 1 lediglich der Klarstellung. Dies ist jedoch unzutreffend. Wortlaut und amtliche Paragraphenüberschrift formulieren vielmehr Pflicht des Gesellschafters zur Einlage, aus der korrespondierender Anspruch der Gesellschaft erwächst. § 14 S. 1 ist daher Anspruchs...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Verbindlichkeiten

Rz. 79 Der Vermächtnisnehmer ist nach dem Wortlaut einer Anordnung – "erhält einen Anteil von 50 Prozent" – nicht an den Lasten des Nachlasses beteiligt. Dies kann zur ungewollten Benachteiligung des Erben führen. Schwenck vertritt zwar die Auffassung, dass eine Nachrangigkeit von Vermächtnissen aus dem Gesetzeskontext zu entnehmen sei.[50] Zum einen meint er damit aber wohl...mehr

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§ 6 Haftung / b) § 1586b BGB – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 44 Nach § 1586b BGB erlischt der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten mit dem Tode des Verpflichteten nicht, sondern geht auf dessen Erben über. Nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten entspricht. Bei der Ermittlung der Quote dieses fiktiven Pflichtteilsanspruches sind nach § 1...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / A. Grundlagen

Rz. 1 Befindet sich im Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb, hat dies nachhaltigen Einfluss auf die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen sowohl im allgemeinen Erbrecht des BGB als auch aufgrund von Landesrecht Sonderregelungen, die sie von sonstigem Nachlassvermögen unterscheiden. Rz. 2 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaft...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / IV. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen. Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Bes...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %).mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / III. Vorzeitiger Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Jeder Ehegatte kann ein Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich erheben (§§ 1385, 1386 BGB). In diesem Fall wird der Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung vorgezogen, d.h. maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Antrags auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§ 1387 BGB). Ein Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleic...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Lebensversicherung und Zugewinnausgleich

Rz. 639 Fraglich kann sein, wem der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Zugewinnausgleich zuzuordnen ist, wenn widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrechte oder Rechte anderer Personen aufgrund von Verpfändung, Abtretung oder Pfändung bestehen. Hier dürfte danach zu differenzieren sein, in wessen Vermögen die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung fallen. F...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 3. Verknüpfung von Zugewinnausgleich und Umgangsrecht in einem Scheidungsfolgenvergleich

Die Regelung in einem zwischen geschiedenen Ehegatten geschlossenen Scheidungsfolgenvergleich, welche die Fälligkeit einer ratenweise zu zahlenden Zugewinnausgleichsforderung mit der tatsächlichen Gewährung von Umgang mit den gemeinsamen Kindern verknüpft, ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn sie dazu bestimmt ist, die vereinbarte Umgangsregelung unter Ausschluss einer ger...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / Einführung

Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft findet ein Zugewinnausgleich statt, sofern die Eheleute durch Ehevertrag nicht etwas anderes vereinbart haben. Der bei Beendigung dieses Güterstands erforderliche Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten an dem, was sie gemeinsam während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt sind...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 2. Abtrennung der Folgesache Güterrecht vom Verbund nach § 145 ZPO

Die Einbeziehung güterrechtlicher Ansprüche in den Verbund ist problematisch, weil dies einen erheblicher "Zinsschaden" zur Folge haben kann, weil Zinsansprüche erst mit Beendigung des Güterstands einsetzen (§ 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB).[47] Wurde Zugewinnausgleich im Verbund geltend gemacht und möchte der Ausgleichsberechtigte weiteren Zinsschaden vermeiden, besteht aber die Mö...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung des Zugewinnausgleichs in den Jahren 2022 - 2024

Einführung Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft findet ein Zugewinnausgleich statt, sofern die Eheleute durch Ehevertrag nicht etwas anderes vereinbart haben. Der bei Beendigung dieses Güterstands erforderliche Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten an dem, was sie gemeinsam während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte bete...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / a) Abfindungen

Erhält ein Ehegatte vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Abfindung aufgrund des Verlustes seiner Arbeitsstelle, stellt sich die Frage, ob der betreffende Betrag über den Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist oder ein Vorrang des Unterhaltsrechts besteht. Der BGH[25] hat sich grundsätzlich für letzteres entschieden. Eine Abfindung ist danach für den Unterhalt heran...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 4. Verjährung

Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen. Durch die Stellung des Leistungsantrags im Zugewinnausgleichsverfahren wird nicht nur die Verjährung des Zahlungsanspruchs, sondern auch der wechselseitigen Auskunftsansprüche gemäß §...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Verfrühte Scheidungsanträge

Mitunter wird versucht, die für den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich maßgeblichen Stichtage durch verfrühte Scheidungsanträge gezielt zu beeinflussen. Grund dafür ist u.a., dass entweder ein größerer Geldbetrag vom Antragsteller erwartet wird (z.B. eine Abfindung des Arbeitgebers) und vorher der Scheidungsantrag deshalb noch gestellt werden soll oder aber die Bewer...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 3. Belegvorlage und Wertermittlung

Belege können zur Überprüfung der Richtigkeit der Auskunft verlangt werden, wobei die Vorlage von Kopien genügt.[12] Allerdings sind nur positive Auskünfte zu Vermögenswerten zu belegen, d.h. die Erklärung, über keine weiteren relevanten Vermögenswerte zu verfügen (Negativerklärung), ist nicht weiter zu belegen. Die (positive) Auskunft impliziert indirekt die Aussage, über wei...mehr