Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.7 BGH v. 6.5.2015 – XII ZB 306/14 FamRZ 2015, 1268:

Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Wertsteigerung privilegierten Vermögens durch den abnehmenden Wert des Nießbrauchs; Wertsteigerung infolge gestiegener Grundstückspreise Leitsatz: 1. Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterl...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXXV. Verfahrenstrennung

Rz. 51 Wird ein vor dem 1.6.2025 anhängig gemachtes Verfahren nach dem 31.5.2025 getrennt, so bleibt es für die nunmehr getrennten Verfahren grds. beim bisherigen Recht. Die Trennung führt nicht zu einer neuen Anhängigkeit i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG. Beispiel 4: Im Januar 2025 war ein Verfahren auf Zugewinnausgleich eingeleitet worden. Der Antragsgegner hatte im Mai 202...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / V. Kogels Kritik und eigene Stellungnahme des Verfassers

Kogel tituliert "kein Ende der Diskussion in Sicht", ist es allerdings selbst, der nach einer allgemeinen Ruhephase "in die Verlängerung geht". Ihm ist vorbehaltlos zuzustimmen, soweit sich die Begründung des Bundesgerichtshofs "ausschließlich in einem Satz" des pauschalen Verweises auf Gutdeutsch erschöpft,[29] auf dessen zutreffende Ausführungen er verweist. Die Entscheidun...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.2 BGH v. 30.5.1990 – XII ZR 75/89 FamRZ 1990, 1217:

Vermögensermittlung im Zugewinnausgleich nach Ehescheidung: Einbeziehung von Altenteilspflichten und Verpflichtungen gegenüber Dritten; Abzinsungsmöglichkeit für derartige Verbindlichkeiten Leitsatz: Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten und auf Lebenszeit des Übergebers mit einem Leibgedinge (Altenteil) belastet, so unterli...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.1 BGH v. 14.3.1990 – XII ZR 62/89 FamRZ 1990, 603:

Wertsteigerung ererbten Vermögens durch Verringerung des Nießbrauchwerts während der Ehe im Zugewinnausgleich Leitsatz:[17] Die Wertsteigerung von Nachlassvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Orientierungssatz: Die Wertsteigerung,...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Scheidungsverbundverfahren

Ein Anwendungsfall des § 15a Abs. 2 RVG kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich wegen verschiedener Gegenstände vertreten hat, die dann im Scheidungsverbundverfahren zu Folgesachen werden. Beispiel 1: Scheidungsverbundverfahren Rechtsanwalt R wird außergerichtlich wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) sowie wegen der Auseinandersetzun...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.4 OLG Bamberg v. 18.8.1994 2 – UF 140/93 FamRZ 1995, 607:

Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Leibgedinges Leitsatz:[21] Fällt beim Zugewinnausgleich die Wertsteigerung eines Grundstücks durch das Absinken des Wertes eines Leibgedinges unter die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB, so ist beim Anfangs- und Endvermögen jeweils der durch die Belastung verminderte Wert anzusetzen. Dem allmählichen Vermögenserwerb ist dadurch Rechnung...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.6 BGH v. 22.11.2006 – XII ZR 8/05 FamRZ 2007, 978:

Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des im Zusammenhang mit einem privilegierten Grundstückserwerb übernommenen Wohnrechts Leitsatz: Hat der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung ein Wohnrecht übernommen, so ist dieses bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn das Wohnrecht fortbe...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.3 BGH v. 27.6.1990 – XII ZR 95/89 FamRZ 1990, 1083:

Zugewinnausgleich – Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht: Gleichwertigkeit oder Übergewicht der kapitalisierten Gegenleistung Der BGH entscheidet auch hier die Frage: Mindert die bei Zuwendung eines Grundstücks übernommene Verbindlichkeit "Leibgedinge" den Wert des übernommenen Vermögens, sodass sie den Wert der Privilegierung schmälert, oder nicht? Aus den...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 3. § 28 Abs. 1 Satz 1 FamGKG (Buchst. b KostBRÄG)

Rz. 7 Mit dem neuen Satz 2 in § 34 Abs. 2 FamGKG ist ebenso wie in § 28 GKG eingeführt worden, dass Gebührenbeträge auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet werden. Auch insoweit darf auf die Ausführungen zur entsprechenden Änderung des GKG Bezug genommen werden (§ 3 Rdn 40). Rz. 8 Die Rundungsregelung kommt im FamGKG nur zur Anwendung, soweit das FamGKG KV Gebührens...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / Einführung

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung mehrfach geändert. Nachdem Werner Gutdeutsch [1] auf knapp drei Seiten der FamRZ die logische Struktur des Lebensvorgangs aufgezeigt und hieraus den mathematischen Beweis als Grundlage des rechtlichen Ergebnisses abgeleitet hatte, kehrte der Bundesgerichtshof, ihm folgend, zu seiner ursprünglich vertretenen Auffassung[2] zurück.[...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.5 BGH v. 7.9.2005 – XII ZR 209/02 FamRZ 2005, 1974:

Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens bei der Bewertung von im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworbenem Vermögen Leitsatz: Hat sich der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung zur Zahlung einer Leibrente verpflichtet, so ist das Leibrentenversprechen bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn die ...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / IV. Stellungnahme – Die "Entdeckung" von Gutdeutsch

Gutdeutschs Ausführungen sind nicht Ausdruck einer Rechtsauffassung, sondern Inhalt und Ergebnisse eines Denkprozesses (Mathematik). Gutdeutsch hat diese Lösung scharfsinnig und gut nachvollziehbar, als bereits denknotwendig existent gesucht, gefunden, formuliert und mit einem mathematischen Beweis als allgemeingültig – für alle einschlägigen Sachverhalte – verifiziert. Folgl...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 41 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung mehrerer Festgebühren. In Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Festgebühren auch bei der jetzigen Korrektur nicht geregelt hat, obwohl das Problem bekannt war, könnte davon auszugehen sein, dass der Gesetzgeber die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG nicht auf die Anrechnung von Festgebühren angewendet wi...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1.3 Zugewinnausgleich

Im Rahmen einer Ehescheidung kommt der Bewertung einer Steuerberatungskanzlei regelmäßig im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich erhebliche Bedeutung zu – insbesondere dann, wenn keine ehevertraglichen Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung getroffen wurden. Die Bewertung erfolgt dabei zur Ermittlung des Endvermögens des betroffenen Ehegatten und fließt unmittelbar in ...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Der Überblick erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der BStBK-Hinweise. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ihre berufsständischen Hinweise im berufsrechtlichen Handbuch zur Ermittlung des Werts einer Steuerberaterpraxis grundlegend überarbeitet. Die aktuelle Fassung (Stand: Januar 2025) berücksichtigt sowohl die betriebswirtschaftlichen und berufsrechtlichen B...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 4 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren stellt eines der zentralen Bewertungsverfahren für Steuerberatungskanzleien dar und ist insbesondere dann anzuwenden, wenn ein objektivierter Unternehmenswert ermittelt werden soll – etwa bei Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich oder Gesellschafterwechsel. Es orientiert sich maßgeblich an der künftigen, nachhaltig erzielbaren Ertragskraft der K...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 54 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenstä...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3 Der Zugewinnausgleich zu Lebzeiten der Ehegatten

Rz. 25 Der Grundgedanke des gesetzlichen Güterstandes ist, dass der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen wird, wenn der Güterstand beendet wird. Gemäß § 1372 BGB wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373–1390 BGB ausgeglichen, wenn der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird. Die §§ 1373–1390...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.16 Haushaltsgegenstände/Aussteuer

Rz. 127 Bei Haushaltsgegenständen muss zunächst überprüft werden, ob diese überhaupt im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 ist zum 1.9.2009 auch die Hausratsverordnung aufgehoben und § 1568b BGB eingeführt worden. Nach der Neuregelung in § 1568b BGB besteht ein Ans...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.20 Kraftfahrzeuge

Rz. 135 Kraftfahrzeuge unterliegen grundsätzlich dem Zugewinnausgleich, wobei eine Klassifizierung als Haushaltsgegenstand nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis ergeben sich hier oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein Pkw grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand.[1] Wird der Pkw allerdings Kraft der gemeinsa...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.28 Rentenanwartschaften

Rz. 155 Rentenanwartschaften, die regelmäßig den größten Teil des Vermögens der Ehegatten ausmachen, unterfallen gemäß § 2 Abs. 4 VersAusglG nicht dem Zugewinnausgleich.mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.21 Kunstgegenstände

Rz. 137 Auch bei Kunstgegenständen stellt sich die Abgrenzungsfrage. Bei Kunstgegenständen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie dem Zugewinnausgleich unterfallen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Kunstgegenstände Teile einer Sammlung sind und der Kapitalanlage dienen sollen. In anderen Fällen kann es aber auch sein, dass Bilder, Skulpturen, Antiquitäten oder ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständig abnimmt, wodurch de...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.30 Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld

Rz. 157 Schadensersatzansprüche sind mit dem zum Stichtag bestehenden Wert bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Erhält einer der Ehegatten eine Schadensersatzrente, fällt das Recht nicht in den Zugewinnausgleich. Die Abfindung für eine solche Schadensersatzrente, soweit sie innerhalb der Ehezeit vereinbart oder bezahlt wird, ist – genauso wie ein Schmerzensge...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.1 Abfindungen

Rz. 103 Bei Abfindungen, die einem der Ehegatten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, besteht in der Praxis häufig das Problem, ob diese Abfindung unterhaltsrechtlich als Lohnersatz oder rechtlich bei den jeweiligen Berechnungen zu berücksichtigen ist – in jedem Fall ist darauf zu achten, dass eine Doppelverwertung nicht stattfindet. ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.41 Zuwendungen von Schwiegereltern

Rz. 184 Bei der Berücksichtigung von Zuwendungen von Schwiegereltern ist die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten. Der BGH hat entschieden[1], dass Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren sind. Diese Entscheidung ist gl...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.2 Vereinbarungen über die Ausgleichsforderung

Rz. 188 In der Praxis wird oftmals nicht berücksichtigt, dass eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, welche die Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens treffen, gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Ersatzweise kann die notarielle Beurkundung gemäß § 127a BGB durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ersetzt werden, wob...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.1 Mindestens dreijähriges Getrenntleben

Rz. 236 Nach § 1385 Nr. 1 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt gelebt haben. Das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft knüpft im Fall der §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit an; weder der mit der Aufhebung...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.2 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 BGB

Rz. 32 In den Fällen der Beendigung des Güterstandes oder bei Beantragung der Scheidung, Aufhebung der Ehe oder bei Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bzw. der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft entsteht gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB ein umfassender Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangs- und Endvermögens. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.3 Schuldhaftes Nichterfüllen der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenen wirtschaftlichen Verpflichtungen

Rz. 240 Eine weitere Möglichkeit zur Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bietet § 1385 Nr. 3 BGB. Diese Norm knüpft an die schuldhafte Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen an, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben. Darunter fällt insbesondere sowohl die Verletzung von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten als auch gegenüber einem gemei...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.1 Entstehung der Ausgleichsforderung

Rz. 187 Die Ausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB mit der Beendigung des Güterstandes unmittelbar kraft Gesetzes. Aus welchem Grund der Güterstand beendet wird, ist dabei egal, sei es durch Ehevertrag, die Rechtskraft einer die Ehe oder den Güterstand beendenden gerichtlichen Entscheidung oder durch Tod eines Ehegatten. Empfehlung: Mit Blick auf die Fälli...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.2 Hemmung der Verjährung bei Auskunftsanträgen und Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 53 Ein isolierter Auskunftsantrag führt keine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB herbei; nur der Weg über den Stufenantrag führt zu einer Hemmung der Verjährung. Ein Stufenantrag hemmt die Verjährung auch dann, wenn im Auskunftsantrag für die Berechnung des Endvermögens ein falscher Stichtag genannt ist.[1] Die Verjährungshemmung endet jedoch automatisch sechs Monate...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[1] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.5 Zu den Einkünften zu rechnen

Rz. 84 Vermögen, welches grundsätzlich unter § 1374 Abs. 2 BGB fallen würde, wird ausnahmsweise dann nicht dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, wenn es den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist. Was in diesem Zusammenhang unter Einkünften zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht näher. Mit der Zielsetzung, die der Zugewinnausgleich verfolgt, sollen nur Vermögensz...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 160 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[1] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer a...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[1] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anwar...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.3.1.1 Unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 95 Unentgeltlich sind die Zuwendungen grds. dann, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgt sind. Darunter fallen Schenkungen, Ausstattungen, Vermögensübertragungen unter Vorwegnahme der Erbfolge, Spenden und Stiftungen.[1] Liegt eine gemischte Schenkung vor, die zu vermuten ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung vorliegt, ist der die Gegenlei...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35 Unternehmensbeteiligungen

Rz. 166 Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb bei der Bewertung von Unternehmen, diese mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifis...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1 Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 27 Damit die Ehegatten in der Lage sind, den Zugewinn des anderen Ehegatten zu ermitteln, geben ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung diverse Auskunfts- und Belegansprüche an die Hand. Bis zum 31.8.2009 umfasste der wichtigste güterrechtliche Auskunftsanspruch des § 1379 BGB nur das Endvermögen. Die Vorlage von Belegen war nicht geschuldet. Die Reform des Zugewinnausgl...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung

Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsverpflichtung wird aus § 1353 Abs. 1 BGB hergeleitet. Belege und ausführliche Verzeichnisse können nicht verlangt werden. Empf...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.14 Gesamtschulden

Rz. 125 Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die i...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 183 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr