Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Niedriger Zugewinnausgleich trotz hoher Vermögenswerte

Rz. 616 Umgekehrt kann es sein, dass die zu prüfenden Werte erheblich sind, die Differenz und damit schließlich der Ausgleichsanspruch verhältnismäßig gering sind. Beispiel Zugewinn Ehemann 400.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 390.000,00 EUR, = Differenz 10.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen den Ehemann 5.000,00 EUR. Gegenstandswert: 5.000,00 EUR. Der Rechtsanwalt, d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Hoher Zugewinnausgleich

Rz. 615 Es kommt vor, dass das zu prüfende Anfangs- und Endvermögen nicht sehr hoch ist, aber aufgrund der gegebenen Unterschiede ein vergleichsweiser hoher Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird. Beispiel Zugewinn Ehemann 40.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 5.000,00 EUR, = Differenz 35.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung der Ehefrau gegen den Ehemann 17.500,00 EUR. Geg...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 629 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nac...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Antrag und Widerantrag bei Zugewinn

Rz. 618 Im Gerichtskostengesetz für Familiensachen, das nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG auch für die Anwaltsgebühren anzuwenden ist, findet sich in § 39 FamGKG eine eigene Wertvorschrift für Antrag und Widerantrag. Dabei hat sich der Gesetzgeber erst mit dem 2. KostRMoG dazu durchgerungen, aus der bisher in § 39 FamGKG angesprochenen Widerklage sprachlich einen Widerantrag zu form...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gütertrennung

Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M. setzt in solch...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 639 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 640 Muster 76: Musterrechnung 5.76: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 111 Bewertet werden nach § 100 Abs. 1 GNotKG z.B.:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Abtrennung aus dem Verbund

Rz. 54 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, ist in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. § 140 FamFG "(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen." (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Auftrag ist unmittelbar auf notarielle Beurkundung gerichtet

Rz. 634 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll die Einigung der Ehegatten sogleich notariell beurkundet werden, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und ggf. 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG an. Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Einigung geführt haben, können nicht mit der Terminsgebühr abgerechnet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 266 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde 2004 mit Einführung der Einigungsgebühr erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG. Die Höhe der Gebühr kann variieren, siehe dazu Rdn 307 weiter unten. Rz. 267 Obwohl der Gesetzgeber für den Anfall der Einigungsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / II. Vergütung für das Bewilligungsverfahren

Rz. 250 Im Bewilligungsverfahren erhält der beauftragte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das er VKH beantragt, max. eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Reicht der Rechtsanwalt einen Antrag auf Bewilligung von VKH zusammen mit einem Antragsentwurf für das gerichtliche Verfahren ein und wird die Bewilligung abge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Reduzierte Terminsgebühr 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG – Säumnisverfahren

Rz. 526 Erscheint der Antragsteller zum Scheidungstermin nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 130 Abs. 1 FamFG. Der Gesetzgeber hat in § 130 Abs. 1 FamFG mit der Rücknahmefiktion erreicht, dass keine materielle Rechtskraft über den Scheidungsantrag ergeht, was ihm vorzugswürdig gegenüber einer Abweisung des Antrags entsprechend § 330 ZPO erschien. Erscheinen beide Bet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Isolierte Verfahren

Rz. 686 In den selbstständigen Verfahren entstehen die Gebühren jeweils gesondert. Muster 81: Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Rechtsanwältin S macht gerichtlich Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 45.000,00 EUR geltend. Gegner K meldet sich telefonisch und besp...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle – Rechtsprechung

Rz. 35 Soll der Rechtsanwalt zunächst einen Vertrag beurkunden lassen und prüft er dann, ob die notarielle Urkunde das von dem Auftraggeber Gewollte richtig wiedergibt, liegt dieselbe Angelegenheit vor.[29] Dieselbe Angelegenheit liegt auch vor, soweit der Rechtsanwalt zunächst am Vergleich und dann an seiner Durchführung mitwirkt.[30] In beiden Fällen handelt es sich m.E. u...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines gerichtlichen ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) VKH-Bewilligung im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 403 Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[300] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[301] Es ist umstritten, ob VKH (mit entsprechender Beiordnung) in diesem Fall für das gesamte Bewilligungsverfahren oder lediglich für den Abschluss der Einigung gewährt werden kann. In seiner...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gebühren

Rz. 663 Grundsätzlich erhält der Rechtsanwalt nach § 15 Abs. 2 RVG die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal. In gerichtlichen Verfahren kann der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug einmal fordern. § 21 Abs. 1 RVG stellt somit klar, dass das Verfahren vor dem untergeordneten Gericht nach Zurückverweisung gebührenrechtlich einen neuen Rechtszug darstellt und...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Bezifferte Geldforderungen, § 35 FamGKG

Rz. 192 Sofern eine bezifferte Geldforderung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach deren Höhe, soweit nichts anderes bestimmt ist, § 35 FamGKG. Rz. 193 Diese Regelung betrifft beispielsweise Zugewinnausgleichsforderungen. Beispiel In einem selbstständigen Verfahren wird ein Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 25.000,00 EUR gefordert. Wert für d...mehr

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / A. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 671 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet jedoch nicht, dass nicht in einer Folgesache eine Verhandlung nur über einen (Streit-)Gegenstand erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens et...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 11. Nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 369 Werden nicht rechtshängige Ansprüche in eine Einigung miteinbezogen, so entsteht unter den oben genannten Voraussetzungen für den Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr aus dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche in Höhe von 1,5, auch wenn die Einigung/der Vergleich gerichtlich protokolliert wird. Für die Höhe der Einigungsgebühr wird somit nur noch auf die Frage abge...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Weitere Regelungsgegenstände

Rz. 158 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Bewertung einzelner Regelungsgegenstände in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die z.B. im Laufe der Trennungszeit oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung geschlossen wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Themen in diesem Kapitel verwiesen. Rz. 159 Sofern als Folge der Gütertrennung auch Regelungen ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Hinweispflicht zur Hebegebühr

Rz. 450 Muss der Rechtsanwalt den Mandanten darauf hinweisen, dass durch die Einziehung und Weiterleitung von Geldern die Hebegebühr anfällt und dass diese voraussichtlich nicht erstattungsfähig sein wird? Nach Ansicht von Schneider [326] ist ein solcher Hinweis nicht erforderlich, da es sich nicht um außergewöhnliche, ungewöhnlich hohe Kosten handelt. Nach Schneider (a.a.O.)...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Rücknahme des Scheidungsantrags, § 141 FamFG

Rz. 733 Sofern ein Scheidungsantrag zurückgenommen wird, erstrecken sich die Wirkungen der Rücknahme auch auf die Folgesachen, § 141 S. 1 FamFG. Die Erstreckung erfolgt jedoch nicht für Folgesachen, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls auf einen Elternteil, einen Vormund oder Pfleger betreffen, sowi...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Auskunftsansprüche in Güterrechts- und Unterhaltssachen

Rz. 218 Bei Auskunftsansprüchen im Rahmen des ehelichen Güterrechts oder des Unterhaltsrechts handelt es sich um Auskunftsansprüche als vermögensrechtliche Streitigkeit. Auch hier gilt § 42 FamGKG. Nach § 42 Abs. 1 FamGKG ist der Wert nach billigem Ermessen festzusetzen. Zum güterrechtlichen Auskunftsverfahren in der Rechtsmittelinstanz vgl. auch die Entscheidung des BGH unt...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der e...mehr

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§ 10 Übersicht Abrechnung in Familiensachen

Rz. 1 Da in Familiensachen häufig viele Gegenstände anhängig sind, macht die Abrechnung hier besondere Schwierigkeiten. Es bietet sich an, in einer Art Tabelle die angefallenen Gebühren zu erfassen, so dass die Erstellung der Vergütungsrechnung problemlos erfolgen kann. Rz. 2 Beispiel Scheidungsantrag. Als Folgesachen sind anhängig: Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Unterhalt...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / h) Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Vergleich?

Rz. 294 Grundsätzlich ist der erkennende Richter berechtigt, im Rahmen eines Vergleichs gem. § 127a BGB, Erklärungen aufzunehmen, die ansonsten der notariellen Beurkundung bedürfen. Ein solcher Vergleich wahrt nach Ansicht des BGH [214] auch die Form des § 127a BGB. Rz. 295 In dem vom BGH entschiedenen Fall wurden unter anderem die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie sowie d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Einmaligkeitsgrundsatz

Rz. 598 Verdient der RA eine Terminsgebühr anlässlich einer Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 sowie eine solche für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, kann er wegen § 15 Abs. 2 RVG die Terminsgebühr in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal abrechnen! Rz. 599 Muster 71: Musterrechnung 5.71: Verfahrensauftrag – Besprechung – Antrag – Termin Musterrech...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Einigung auch über parallel anhängige Ansprüche

Rz. 498 "In diesem Verfahren nicht rechtshängig" heißt, dass die Ansprüche, die mitverglichen werden, in diesem Verfahren nicht mit geltend gemacht worden sein müssen oder aber überhaupt noch nicht geltend gemacht wurden. Die Ansprüche können somit in einem anderen Verfahren geltend gemacht worden sein. Rz. 499 Soweit in den Fällen der Differenzverfahrensgebühr der sich nach ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / II. Hinweispflicht zur Abrechnung nach Gegenstandswert

Rz. 3 § 49b Abs. 5 BRAO verpflichtet Anwälte bei Wertgebühren auf die Tatsache, dass sich diese nach Wert richten, hinzuweisen: (5) Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Auftragsannahme den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. Rz. 4 Der Gesetzgeber wollte durch diese Bestimmung die Anwaltschaft veranlassen, über ihre Vergütung...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Einleitung, Geltungsbereich und Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 229 Der Inhalt einer Vergütungsvereinbarung lässt sich in der Übersicht wie folgt festhalten:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 16. Gegenstandswert

Rz. 414 Gegenstandswert des Vergleichs sind die Ansprüche, die mit dem Vergleich erledigt werden und nicht der Betrag, auf den sich die Beteiligten vergleichen/einigen. Rz. 415 Zur Antragserweiterung bei laufendem Unterhaltsverfahren siehe § 4 Rdn 414 in diesem Werk. Zur Frage, wann eine Unterhaltskapitalabfindung Gegenstandswert sein kann, siehe § 4 Rdn 437. Rz. 416 Besondere ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein Wegfall der Differenzverfahrensgebühr bei Widerruf

Rz. 496 Die Differenzverfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt auch dann, wenn eine Einigung widerrufen oder eine solche trotz Verhandlungen nicht zustande kommt. Dies ergibt sich daraus, dass bei den Gebührentatbeständen für die Differenzverfahrensgebühr nicht auf eine wirksame Einigung abgestellt wird. Rz. 497 Muster 54: Musterrechnung 5.54: Widerrufliche Einigung über recht...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Verfahren nach der Hausratsverordnung

Rz. 736 Die Hausratsverordnung ist zum 1.9.2009 aufgehoben worden.[410] Verfahren über den Haushalt und die Ehewohnung sind Familiensachen nach § 111 Nr. 5 FamFG. Besonderheiten bei der Abrechnung sind mit Ausnahme der Gegenstandswerte nicht zu beachten. Zu den Gegenstandswerten in Ehewohnungs- und Haushaltssachen vgl. § 4 Rdn 513 ff. Rz. 737 Praxistipp Aufgrund der sehr nied...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Rechtsanwalt zur Erledigung der Angelegenheit beschr...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Stundung der Ausgleichsforderung/Übertragung von Vermögensgegenständen

Rz. 625 Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 BGB (Übertragung von Vermögensgegenständen) oder nach § 1383 Abs. 3 BGB (Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs) entschieden, handelt es sich um ein Verfahren, § 52 S. 1 FamGKG. Die Werte werden zusammengerechnet, § 52 S. 2 FamGKG. Rz. 626 Die Stundung der Ausgleic...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / II. Kosten in Scheidungs- und Folgesachen

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 513 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000,00 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.0...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 5 Zugewinnausgleich des enterbten Ehegatten (§ 1371 Abs. 2 BGB)

Auch in den Fällen, in denen der Ehegatte aufgrund einer Verfügung von Todes wegen enterbt worden ist, steht ihm ein Zugewinnausgleich zu. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und die Verjährungshöchstfrist 30 Jahre (§ 199 Abs. 3a BGB) . Hinweis Die Verjährungsfristen für den Zugewinnausgleich unterscheiden sich daher hinsichtlich der Höchstfrist ganz wesentlich, je nach de...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 6 Tabellarische Übersicht von erbrechtlichen Verjährungsregelungen

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.4 Unterschiede zum Zugewinnausgleich

Rz. 102 Der Unterschied zum Zugewinnausgleich besteht im Wesentlichen darin, dass der Ausgleich nicht auf Basis einer Gesamtsaldierung erfolgt, sondern die dingliche Vermögenslage bezogen auf einzelne, konkrete Gegenstände korrigiert wird.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[86] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Aus diesem Grund...mehr