Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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Güterrecht / 3.2.2.6 Indexierung des privilegierten Erwerbs

Rz. 85 Privilegiert erworbenes Vermögen im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB wird mit dem für den Erwerbszeitpunkt geltenden Indexwert hochgerechnet.[1] Bei der Berechnung des Vermögenszuwachses ist also der Kaufkraftschwund des Geldes seit dem Zeitpunkt des Erwerbes zu berücksichtigen. Die Indexierung erfolgt in diesem Fall nach der Formel: Wert des privilegierten Vermögens bei Zuw...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.3 Handlungen in Benachteiligungsabsicht

Rz. 99 Der Handlungsbegriff im Sinne des § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist weit zu fassen und umfasst sowohl Tathandlungen (z. B. Beschädigung oder Zerstörung von Vermögensgegenständen) als auch Rechtsgeschäfte (z. B. nicht erforderliche Überziehung eines Kontos.)[1] Der Wille des Ehegatten, den Ehepartner zu benachteiligen, muss das leitende, nicht aber das einzige Motiv seines H...mehr

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Güterrecht / 3.4.39 Wertpapiere

Rz. 181 Wertpapiere sind mit dem Veräußerungswert in die Vermögensermittlung einzustellen. Börsennotierte Wertpapiere sind stichtagsbezogen mit dem mittleren Tageskurs an der dem Wohnsitz der Eheleute nächstgelegenen Börse zu bewerten.[1] Die relevanten Werte können bei den Banken jederzeit erfragt oder im Internet recherchiert werden. Den Ansatz, Wertpapiere wie Unternehmen ...mehr

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Güterrecht / 3.5 Die Ausgleichsforderung

Rz. 185 Erst wenn die Auskünfte zum Anfangs- und Endvermögen vorliegen und die einzelnen Positionen bewertet wurden, kann die Zugewinnausgleichsforderung berechnet werden. Ein Zugewinnausgleichsanspruch ergibt sich, wenn der Zugewinn des einen Ehegatten höher ist als der Zugewinn des anderen Ehegatten, er entspricht dann der Hälfte der Differenz. Dieses ergibt sich aus § 137...mehr

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Güterrecht / 3.1.7 Verweigerung der Auskunft

Rz. 47 Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen der Auskunftspflicht vor. Selbst wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte seinerseits Vermögenswerte verschwiegen hat oder verschweigt, kann der andere Ehegatte nicht die Auskunftserteilung verweigern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB oder aber aus dem Gesichtspunkt der illoyalen Vermögensm...mehr

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Güterrecht / 3.1.6 Zurückbehaltungsrecht

Rz. 46 Keiner der Ehegatten kann unter Berufung darauf, dass der andere Ehegatte die geforderten Auskünfte bisher nicht erteilt oder die verlangten Belege bisher nicht herausgegeben hat, die eigene Auskunftserteilung oder Belegvorlage unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB verweigern. Dies entspricht der herrschenden Meinung.[1] Der Sinn und Zweck des Z...mehr

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Güterrecht / 3.4.10 Direktversicherung

Rz. 119 Unter einer Direktversicherung werden Lebensversicherungsverträge verstanden, die ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer nur Bezugsberechtigter ist. Die Besonderheit dabei ist, dass ein widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichneter das Recht auf die ...mehr

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Güterrecht / 3.4.2 Ansprüche

Rz. 106 Das Vermögen umfasst alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert. Dazu zählen beispielsweise auch der Anspruch auf Rückzahlung eines seitens des Ehegatten gewährten Darlehens oder der Restbetrag einer in Raten zahlbaren Kaufpreisforderung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits fällig ist.[1]...mehr

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Güterrecht / 3.4.6 Bankguthaben/-verbindlichkeiten

Rz. 114 Bankguthaben und -verbindlichkeiten sind im Rahmen der Berechnung des jeweiligen Vermögens mit ihrem jeweiligen Wert zum Stichtag in die Berechnung einzubeziehen. Aufgrund des strengen Stichtagsprinzips kann es dabei zu hinzunehmenden Ungerechtigkeiten kommen, beispielsweise wenn am Ende des Monats der Stichtag gesetzt ist und zu dem Stichtag gerade Arbeitseinkünfte ...mehr

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Güterrecht / 3.5.3 Verjährung

Rz. 190 Nach der bis zum 31.12.2009 geltenden Rechtslage verjährte die Ausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 4 BGB in 3 Jahren ab Kenntnis des ausgleichsberechtigten Ehegatten von der Beendigung des Güterstandes, spätestens 30 Jahre nach der Beendigung des Güterstandes. Bei der Beendigung durch Scheidung kam es also darauf an, wann der berechtigte Ehegatte von dem rechtskräf...mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Güterrecht / 18 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 329 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei i...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.1 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 8 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle wird die Sittenwidrigkeit der ehevertraglichen Regelungen anhand der gesamten individuellen Umstände bei Abschluss der Vereinbarung geprüft. Es ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – losgelöst von...mehr

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Güterrecht / 3.1.2 Form der Auskunft

Rz. 37 Die Auskunft zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen ist durch Vorlage eines schriftlichen Verzeichnisses gemäß § 260 BGB über den Bestand des Vermögens zum jeweiligen Stichtag zu erteilen, in welchem die am maßgeblichen Stichtag vorhandenen Aktiva und Passiva geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind.[1] Die Auskunft soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in...mehr

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Güterrecht / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

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Güterrecht / 3.5.9 Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 BGB)

Rz. 222 Während die Stundung nach § 1382 BGB und die Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB Billigkeitskorrektive zugunsten des Ausgleichsverpflichteten sind, stellt die Vorschrift des § 1383 BGB ein Billigkeitskorrektiv zugunsten des Ausgleichsberechtigten dar. Demnach kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner b...mehr

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Güterrecht / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 198 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, sodass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 199 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnaus...mehr

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Güterrecht / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.3 Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben

Rz. 78 Der Begriff der Schenkung im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB entspricht dem des § 516 Abs. 1 BGB. Erforderlich ist, dass sämtliche Voraussetzungen einer Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB vorliegen. Danach muss zwischen den Parteien gemäß den allgemeinen Regeln ein Vertrag darüber zu Stande kommen, dass die Zuwendung des Zuwendenden an den Zuwendungsempfänger unentgeltlich ...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

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Güterrecht / Einführung

Das eheliche Güterrecht – gesetzlich geregelt in §§ 1363–1563 BGB – behandelt die Vermögensbeziehungen der Ehegatten untereinander. Das BGB kennt insgesamt vier Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-fanzösischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. Diese Güterstände regeln sowohl den Fall der Auflösung der Ehe al...mehr

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Güterrecht / 1 Teil I: Einleitung

Rz. 1 Treffen die Ehegatten keine anderweitige ehevertragliche Regelung, leben sie gemäß § 1363 Abs. 1 BGB im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies trifft gemäß § 6 LPartG auch für die Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zu, die bis zum 1.10.2017 begründet werden konnte. Sofern also im Folgenden von "Ehegatten" die Rede ist, sind damit a...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXXV. Verfahrenstrennung

Rz. 51 Wird ein vor dem 1.6.2025 anhängig gemachtes Verfahren nach dem 31.5.2025 getrennt, so bleibt es für die nunmehr getrennten Verfahren grds. beim bisherigen Recht. Die Trennung führt nicht zu einer neuen Anhängigkeit i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG. Beispiel 4: Im Januar 2025 war ein Verfahren auf Zugewinnausgleich eingeleitet worden. Der Antragsgegner hatte im Mai 202...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.7 BGH v. 6.5.2015 – XII ZB 306/14 FamRZ 2015, 1268:

Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Wertsteigerung privilegierten Vermögens durch den abnehmenden Wert des Nießbrauchs; Wertsteigerung infolge gestiegener Grundstückspreise Leitsatz: 1. Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterl...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.2 BGH v. 30.5.1990 – XII ZR 75/89 FamRZ 1990, 1217:

Vermögensermittlung im Zugewinnausgleich nach Ehescheidung: Einbeziehung von Altenteilspflichten und Verpflichtungen gegenüber Dritten; Abzinsungsmöglichkeit für derartige Verbindlichkeiten Leitsatz: Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten und auf Lebenszeit des Übergebers mit einem Leibgedinge (Altenteil) belastet, so unterli...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / V. Kogels Kritik und eigene Stellungnahme des Verfassers

Kogel tituliert "kein Ende der Diskussion in Sicht", ist es allerdings selbst, der nach einer allgemeinen Ruhephase "in die Verlängerung geht". Ihm ist vorbehaltlos zuzustimmen, soweit sich die Begründung des Bundesgerichtshofs "ausschließlich in einem Satz" des pauschalen Verweises auf Gutdeutsch erschöpft,[29] auf dessen zutreffende Ausführungen er verweist. Die Entscheidun...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.1 BGH v. 14.3.1990 – XII ZR 62/89 FamRZ 1990, 603:

Wertsteigerung ererbten Vermögens durch Verringerung des Nießbrauchwerts während der Ehe im Zugewinnausgleich Leitsatz:[17] Die Wertsteigerung von Nachlassvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Orientierungssatz: Die Wertsteigerung,...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Scheidungsverbundverfahren

Ein Anwendungsfall des § 15a Abs. 2 RVG kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich wegen verschiedener Gegenstände vertreten hat, die dann im Scheidungsverbundverfahren zu Folgesachen werden. Beispiel 1: Scheidungsverbundverfahren Rechtsanwalt R wird außergerichtlich wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) sowie wegen der Auseinandersetzun...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.4 OLG Bamberg v. 18.8.1994 2 – UF 140/93 FamRZ 1995, 607:

Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Leibgedinges Leitsatz:[21] Fällt beim Zugewinnausgleich die Wertsteigerung eines Grundstücks durch das Absinken des Wertes eines Leibgedinges unter die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB, so ist beim Anfangs- und Endvermögen jeweils der durch die Belastung verminderte Wert anzusetzen. Dem allmählichen Vermögenserwerb ist dadurch Rechnung...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.3 BGH v. 27.6.1990 – XII ZR 95/89 FamRZ 1990, 1083:

Zugewinnausgleich – Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht: Gleichwertigkeit oder Übergewicht der kapitalisierten Gegenleistung Der BGH entscheidet auch hier die Frage: Mindert die bei Zuwendung eines Grundstücks übernommene Verbindlichkeit "Leibgedinge" den Wert des übernommenen Vermögens, sodass sie den Wert der Privilegierung schmälert, oder nicht? Aus den...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.5 BGH v. 7.9.2005 – XII ZR 209/02 FamRZ 2005, 1974:

Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens bei der Bewertung von im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworbenem Vermögen Leitsatz: Hat sich der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung zur Zahlung einer Leibrente verpflichtet, so ist das Leibrentenversprechen bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn die ...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.6 BGH v. 22.11.2006 – XII ZR 8/05 FamRZ 2007, 978:

Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des im Zusammenhang mit einem privilegierten Grundstückserwerb übernommenen Wohnrechts Leitsatz: Hat der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung ein Wohnrecht übernommen, so ist dieses bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn das Wohnrecht fortbe...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / IV. Stellungnahme – Die "Entdeckung" von Gutdeutsch

Gutdeutschs Ausführungen sind nicht Ausdruck einer Rechtsauffassung, sondern Inhalt und Ergebnisse eines Denkprozesses (Mathematik). Gutdeutsch hat diese Lösung scharfsinnig und gut nachvollziehbar, als bereits denknotwendig existent gesucht, gefunden, formuliert und mit einem mathematischen Beweis als allgemeingültig – für alle einschlägigen Sachverhalte – verifiziert. Folgl...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / Einführung

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung mehrfach geändert. Nachdem Werner Gutdeutsch [1] auf knapp drei Seiten der FamRZ die logische Struktur des Lebensvorgangs aufgezeigt und hieraus den mathematischen Beweis als Grundlage des rechtlichen Ergebnisses abgeleitet hatte, kehrte der Bundesgerichtshof, ihm folgend, zu seiner ursprünglich vertretenen Auffassung[2] zurück.[...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 3. § 28 Abs. 1 Satz 1 FamGKG (Buchst. b KostBRÄG)

Rz. 7 Mit dem neuen Satz 2 in § 34 Abs. 2 FamGKG ist ebenso wie in § 28 GKG eingeführt worden, dass Gebührenbeträge auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet werden. Auch insoweit darf auf die Ausführungen zur entsprechenden Änderung des GKG Bezug genommen werden (§ 3 Rdn 40). Rz. 8 Die Rundungsregelung kommt im FamGKG nur zur Anwendung, soweit das FamGKG KV Gebührens...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 41 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung mehrerer Festgebühren. In Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Festgebühren auch bei der jetzigen Korrektur nicht geregelt hat, obwohl das Problem bekannt war, könnte davon auszugehen sein, dass der Gesetzgeber die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG nicht auf die Anrechnung von Festgebühren angewendet wi...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1.3 Zugewinnausgleich

Im Rahmen einer Ehescheidung kommt der Bewertung einer Steuerberatungskanzlei regelmäßig im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich erhebliche Bedeutung zu – insbesondere dann, wenn keine ehevertraglichen Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung getroffen wurden. Die Bewertung erfolgt dabei zur Ermittlung des Endvermögens des betroffenen Ehegatten und fließt unmittelbar in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Der Überblick erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der BStBK-Hinweise. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ihre berufsständischen Hinweise im berufsrechtlichen Handbuch zur Ermittlung des Werts einer Steuerberaterpraxis grundlegend überarbeitet. Die aktuelle Fassung (Stand: Januar 2025) berücksichtigt sowohl die betriebswirtschaftlichen und berufsrechtlichen B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 4 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren stellt eines der zentralen Bewertungsverfahren für Steuerberatungskanzleien dar und ist insbesondere dann anzuwenden, wenn ein objektivierter Unternehmenswert ermittelt werden soll – etwa bei Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich oder Gesellschafterwechsel. Es orientiert sich maßgeblich an der künftigen, nachhaltig erzielbaren Ertragskraft der K...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 54 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenstä...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3 Der Zugewinnausgleich zu Lebzeiten der Ehegatten

Rz. 25 Der Grundgedanke des gesetzlichen Güterstandes ist, dass der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen wird, wenn der Güterstand beendet wird. Gemäß § 1372 BGB wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373–1390 BGB ausgeglichen, wenn der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird. Die §§ 1373–1390...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.16 Haushaltsgegenstände/Aussteuer

Rz. 127 Bei Haushaltsgegenständen muss zunächst überprüft werden, ob diese überhaupt im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 ist zum 1.9.2009 auch die Hausratsverordnung aufgehoben und § 1568b BGB eingeführt worden. Nach der Neuregelung in § 1568b BGB besteht ein Ans...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.21 Kunstgegenstände

Rz. 137 Auch bei Kunstgegenständen stellt sich die Abgrenzungsfrage. Bei Kunstgegenständen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie dem Zugewinnausgleich unterfallen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Kunstgegenstände Teile einer Sammlung sind und der Kapitalanlage dienen sollen. In anderen Fällen kann es aber auch sein, dass Bilder, Skulpturen, Antiquitäten oder ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.20 Kraftfahrzeuge

Rz. 135 Kraftfahrzeuge unterliegen grundsätzlich dem Zugewinnausgleich, wobei eine Klassifizierung als Haushaltsgegenstand nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis ergeben sich hier oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein Pkw grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand.[1] Wird der Pkw allerdings Kraft der gemeinsa...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.41 Zuwendungen von Schwiegereltern

Rz. 184 Bei der Berücksichtigung von Zuwendungen von Schwiegereltern ist die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten. Der BGH hat entschieden[1], dass Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren sind. Diese Entscheidung ist gl...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.1 Abfindungen

Rz. 103 Bei Abfindungen, die einem der Ehegatten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, besteht in der Praxis häufig das Problem, ob diese Abfindung unterhaltsrechtlich als Lohnersatz oder rechtlich bei den jeweiligen Berechnungen zu berücksichtigen ist – in jedem Fall ist darauf zu achten, dass eine Doppelverwertung nicht stattfindet. ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.28 Rentenanwartschaften

Rz. 155 Rentenanwartschaften, die regelmäßig den größten Teil des Vermögens der Ehegatten ausmachen, unterfallen gemäß § 2 Abs. 4 VersAusglG nicht dem Zugewinnausgleich.mehr