Dr. Dario Arconada Valbuena
Das Ertragswertverfahren stellt eines der zentralen Bewertungsverfahren für Steuerberatungskanzleien dar und ist insbesondere dann anzuwenden, wenn ein objektivierter Unternehmenswert ermittelt werden soll – etwa bei Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich oder Gesellschafterwechsel. Es orientiert sich maßgeblich an der künftigen, nachhaltig erzielbaren Ertragskraft der Kanzlei und stellt damit den Zukunftsbezug der Wertermittlung in den Vordergrund.
Die Bewertung erfolgt durch Diskontierung der prognostizierten Nettoerträge, d. h. der Erträge nach Berücksichtigung aller betrieblich veranlassten Aufwendungen sowie eines angemessenen Unternehmerlohns, auf den Bewertungsstichtag. Die Summe dieser abgezinsten Überschüsse ergibt den Ertragswert der Kanzlei.
4.1 Vorteile und Nachteile
Ein wesentlicher Vorteil des Ertragswertverfahrens liegt in seiner detaillierten Berücksichtigung von Chancen und Risiken, die sich aus der spezifischen Struktur und Entwicklungsperspektive der Kanzlei ergeben. Es erlaubt eine differenzierte Planung unter Einbeziehung:
- der fixen und variablen Kosten,
- der Mandanten- und Personalstruktur,
- der individuellen Kanzleiorganisation und
- des Markt- und Wettbewerbsumfelds.
Somit liefert das Verfahren fundierte, nachvollziehbare und auf den Einzelfall zugeschnittene Ergebnisse, die einer sachgerechten Entscheidungsfindung dienen.
Dem stehen jedoch auch bestimmte Herausforderungen gegenüber. Die Durchführung ist vergleichsweise komplex, insbesondere hinsichtlich:
- der Prognosefähigkeit der künftigen Überschüsse,
- der realistischen Ableitung eines angemessenen Unternehmerlohns, sowie
- der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes, der sowohl einen risikofreien Basiszinssatz als auch einen kanzleispezifischen Risikoaufschlag enthalten muss.
Die BStBK weist darauf hin, dass der Kapitalisieru...