Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2 Veräußerungsbeschränkung

Grundsätzlich ist das Sondereigentum frei veräußerbar. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Unauflösbarkeit der Gemeinschaft muss jedoch gewährleistet sein, dass potenziell problematische Erwerber nicht Mitglied der Eigentümergemeinschaft werden können. Insoweit ist den Wohnungseigentümern mit § 12 WEG die Möglichkeit geschaffen worden, die schutzwürdigen Gemeinschaftsint...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.1 Erwerberhaftung

Von größter Bedeutung für einen Erwerber ist die Frage, ob in der Gemeinschaftsordnung oder aufgrund anderweitiger Vereinbarung der Wohnungseigentümer eine Erwerberhaftung vereinbart ist. Eine derartige Vereinbarung ist grundsätzlich wirksam.[1] In diesem Fall haftet der Erwerber neben dem ausscheidenden Wohnungseigentümer für sämtliche Verbindlichkeiten des Veräußerers gege...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 5.4 Keine Annexkompetenz

Teilweise wurde die Auffassung vertreten, der Verwalter sei als Annex zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG geregelten Versicherungspflicht auch zur Abwicklung aller Schäden im Sondereigentum verpflichtet. Begründet wurde dies mit der versicherungsrechtlichen Notwendigkeit, bei dem Abschluss der Gebäudeversicherung für das Gebäude insgesamt, also sowohl Gemeinschafts- als auch Sond...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.1 Grundbuchauszug

Der Kaufinteressent sollte sich stets einen aktuellen Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch bzw. Teileigentumsgrundbuch vom Veräußerer vorlegen lassen. Die Grundbuchauszüge bestehen neben der sog. Aufschrift jeweils aus 4 Bestandteilen: Bestandsverzeichnis, Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III. Aufschrift Bei der sog. Aufschrift handelt es sich um das Deckblatt des jeweiligen Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 5.3 Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in den §§ 43 ff. die sog. "Versicherung für fremde Rechnung".[1] Danach muss der Versicherungsnehmer nicht zwingend auch der Versicherte sein. Angesichts der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist diese die Versicherungsnehmerin und damit der Vertragspartner des Versicherers. Das Gemeinschaftseigentum gehört a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.1.1 Maklervertrag

Das am 23.12.2020 in Kraft getretene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" hat einschneidende Änderungen bezüglich der Maklerprovision bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, gebracht. Zunächst muss der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textform entsprechen. Han...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.3 Exkurs: Vorkaufsrecht des Mieters

Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, ist der Mieter nach § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. In solchen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.1.2 Maklerklausel im Kaufvertrag

In der Praxis sind Fälle verbreitet, in denen der Verkäufer den Makler zwar beauftragt, die Provisionszahlungspflicht letztlich aber den Käufer treffen soll und insoweit im notariellen Kaufvertrag eine Maklerklausel aufgenommen wird, die den Provisionsanspruch des Maklers gegen den Käufer sichern soll. Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung einen Maklervertra...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.4 Erteilung der Zustimmung/Zustimmungserklärung

Musterschreiben: Zustimmungserklärung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum Veräußerung der Sondereigentumseinheit Nr. __ Hiermit stimme ich aufgrund der Regelung in § __ der Gemeinschaftsordnung vom _______ in Verbindung mit § 12 WEG der Veräußerung der im Grundbuch des Grundbuchamts ____________, Blatt ___ einge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.2 Regelungen über Sondernutzungsrechte

Sind Sondernutzungsrechte begründet, ggf. auch zugunsten der Sondereigentumseinheit des potenziellen Erwerbers, ist die Gemeinschaftsordnung auch dahin gehend zu prüfen, ob den Sondernutzungsberechtigten bestimmte Pflichten treffen und/oder dieser besondere Kosten zu tragen hat. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die konkrete Nutzung der Sondereigentumseinheit haben. Was ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 3.3 Kompetenzüberschreitung

Bei der Abwicklung von Versicherungsschäden durch den Verwalter besteht die Gefahr, in das Selbstbestimmungsrecht der Wohnungseigentümer einzugreifen. Das gilt insbesondere bezüglich Verzichts- oder Teilverzichtserklärungen gegenüber der Versicherung, die niemals ohne entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer abgegeben werden sollte.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.3 Verweigerung der Zustimmung

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Veräußerung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Der wichtige Grund muss dabei immer in der Person des Erwerbers liegen. Wichtige Gründe in der Person des Veräußerers sind grundsätzlich unbeachtlich.[1] Anderes wäre auch schlicht widersinnig. Hat etwa der Veräußerer erhebliche Hausgeldrückstände auflaufen lassen, können die Wohnungsei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.3 Erhaltungspflichten

Zwar können in der Gemeinschaftsordnung nicht zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums zu Sondereigentum erklärt werden, mit der Folge, dass der jeweilige Wohnungseigentümer automatisch zur Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, verpflichtet ist. Durch Vereinbarung können aber Erhaltungspflichten bezüglich Bereichen des Gemeinschaftseigentums begründet w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 3.2 Haftungsrisiko

Hinzu kommt ein Haftungsrisiko. Falschangaben in der Schadensanzeige, Verstöße gegen die Schadensminderungspflicht oder eine zögerliche Abwicklung können als Obliegenheitsverletzungen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen und damit Schadensersatzansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auslösen. Zwar richtet sich die Leistungsverkürzung nach dem Grad des Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 6.1 Grundsätze

Die Übernahme der Abwicklung von Versicherungsschäden ist für den Verwalter haftungsträchtig. Sein Fehlverhalten wird der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend der zivilrechtlichen Zurechnungsnorm des § 31 BGB zugerechnet. Ob man den Verwalter insoweit als Repräsentanten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder schlicht als ihr Vertretungsorgan ansieht, ist in...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 4.2 Abrechnung eines Selbstbehalts

In verschiedenen Bereichen (insbesondere bei Leitungswasserschäden) verlangen immer mehr Versicherer Selbstbeteiligungen. Tritt jedenfalls in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt wie die Versicherungsprämie nach ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.4 Versammlungsniederschriften und Beschluss-Sammlung

Ebenso von elementarer Bedeutung für die Rechtslage innerhalb der Gemeinschaft sind die Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Diese sind dem Grundbuch nicht zu entnehmen, da sie dort nicht eintragungsfähig sind. Dies gilt nach der Bestimmung des § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG allerdings nicht für Beschlüsse, die auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel gefasst worden sind und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.1 Grundsätze

Von ganz erheblicher praktischer Bedeutung sind in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelte Nutzungsvorgaben bzw. Gebrauchsregelungen. In diesem Zusammenhang ist die Zweckbestimmung im weiteren Sinn von der Zweckbestimmung im engeren Sinn zu unterscheiden. Die Bezeichnung einer Sondereigentumseinheit als "Teileigentum" oder "nicht zu Wohnzwecken dienend" gre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 5.1 Vorschriften des WEG

Die für die Abwicklung von Schäden im Gemeinschaftseigentum relevanten Vorschriften des WEG betreffen nur die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Verwaltung des Sondereigentums, insbesondere die Erhaltung, obliegt dem Wohnungseigentümer.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.4 Beitragsleistungen zu Sonderumlagen

Für die Frage, ob Veräußerer oder Erwerber zur Leistung von Beiträgen zu beschlossenen Sonderumlagen verpflichtet sind, kommt es grundsätzlich auf die Fälligkeit der entsprechenden Beitragsverpflichtung an. Praxis-Beispiel Beschlussfassung über und Fälligkeit einer Sonderumlage Die Wohnungseigentümer beschließen auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 14. Mai die Erhebung ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.6.2 Umlage der Betriebskosten

Potenziell vermietende Wohnungseigentümer sollten auf Grundlage von § 566a Abs. 3 BGB stets dafür sorgen, dass der Kostenverteilungsschlüssel innerhalb der Gemeinschaft auch für die Betriebskostenabrechnung gilt. Ist im Mietvertrag bezüglich der Betriebskostenumlage nichts vereinbart, gilt der wohnungseigentumsrechtliche Verteilungsschlüssel auch für laufende Verträge. Aller...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.3 Zulässige Nutzung von Teileigentum

Grundsätzlich zulässig ist auch die Nutzung von Teileigentumseinheiten zur Vermietung an Pensionsgäste. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bedeutungslos.[1] Zweckbestimmung "Büro" Unzulässig ist insbesondere die Nutzung als Intensivpflege- und Beatmungs-WG.[2] Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.3 Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

Ist etwa zugunsten der zu erwerbenden Sondereigentumseinheit ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, liegt diesem aber keine wirksame Vereinbarung der Wohnungseigentümer zugrunde, kann es gutgläubig erworben werden.[1] Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 892 BGB gilt nämlich zugunsten des gutgläubigen Erwerbers der Inhalt des Grundbuchs als richtig. Sel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.3 Haftung für Nachschüsse

Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG auf Grundlage der Jahresabrechnung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse gegenüber dem Wirtschaftsplan. Beschlussgegenstand stellt nicht die Jahresabrechnung dar, sondern die sich auf ihrer Grundlage ergebende Abrechnungsspitze. Bei der Abrechnungsspitze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.3.1 Grundsätze

Nach den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB bestehen zunächst keine bestimmten Formerfordernisse für das Zustandekommen eines Maklervertrags. Er kann also grundsätzlich mündlich, in Textform oder schriftlich geschlossen werden. Dies gilt aber nicht für den Bereich des Wohnungseigentums, so es sich nicht um eine Teileigentumseinheit handelt. Vielfach kommt in letzterem Fall ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 1 Vorsorgemaßnahmen vor Eintritt eines Versicherungsschadens

Bevor ein Schaden eintritt, der über die Versicherung zu regulieren ist, sollte der Verwalter vorsorglich Maßnahmen ergreifen, die ihm die spätere Abwicklung eines Schadens erleichtern werden. Verwaltungsübernahme Bereits bei Übernahme der Verwaltung eines neuen Objekts sollte der Verwalter sich einen eigenen Eindruck über den Zustand der Anlage in Form einer Objektbegehung ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.2 Zahlungspflichten nach Wirtschaftsplan

Insbesondere für den Verwalter ist der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht nur hinsichtlich der Ladung des neuen Eigentümers zu Eigentümerversammlungen von erheblicher Bedeutung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Zahlungspflichten auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Stets ist derjenige zur Beitragszahlung nach dem jewe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 4 Verteilung des Verwalterhonorars unter den Wohnungseigentümern

Üblicherweise unterbreitet der Verwalter den Wohnungseigentümern ein Angebot über ein bestimmtes monatliches Verwalterhonorar je Sondereigentumseinheit nach dem Objektprinzip ("Die Grundvergütung für die in §§ 5 bis 13 geregelten Aufgaben des Verwalters beträgt einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer derzeit _____ EUR monatlich je Wohnungseigentumseinheit"). Üblicherweise b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.8 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Dem Verwalter wurde für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR bewegt hat...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.2 Veräußerungszustimmung gemäß § 12 WEG

Ist die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung eines Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG erforderlich, kann er für den tatsächlich eintretenden Veräußerungsfall ein Sonderhonorar vereinbaren. Angemessen dürfte hier eine Pauschale in Höhe von 200 bis 300 EUR sein.[1] Zu beachten ist, dass die Sondervergütung im Fall der Veräußerungszustimmung stets als Pauschale vereinbart wer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.2 Umlage auf Verursacher (exklusive Kostenbelastung)

Vielfach werden Sonderhonorare durch einzelne Wohnungseigentümer verursacht. Das ist insbesondere der Fall bei vereinbarter Veräußerungszustimmung, erforderlicher Mahnung, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, erforderlicher gerichtlicher Geltendmachung von Hausgeldrückständen. Schuldnerin der Verwaltervergütung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen sowohl von Aktivverfahren des Verwalters für die GdWE als auch in gegen die GdWE gerichteten Verfahren geregelt werden, wenn dies im Verwaltervertrag transparent und ausdrücklich geregelt ist. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.1 Zusätzliche Eigentümerversammlungen

Gemäß § 24 Abs. 1 WEG hat der Verwalter mindestens einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Nach § 24 Abs. 2 WEG hat er auch Eigentümerversammlungen in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen und dann einzuberufen, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.5 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Verwalter kann sich ein Sonderhonorar für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen ausbedingen.[1] In diesem Zusammenhang wurde es sogar für möglich gehalten, das Zusatzhonorar unter sämtlichen Wohnungseigentümern verteilen zu können, unabhängig davon, ob der Verwalter für alle Sondereigentumseinheiten einen entsprechenden Ausweis vornimmt.[2] Musterklausel: Sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.11 Abwicklung von Versicherungsschäden

Auch die Abwicklung von Versicherungsschäden kann ein Sonderhonorar dann begründen, wenn sich eindeutig aus der Vergütungsregelung im Verwaltervertrag ergibt, dass diese Tätigkeit nicht mit der Grundvergütung abgegolten ist. Musterklausel: Sondervergütung des Verwalters für die Abwicklung von Versicherungsschäden § 16 Gesonderte Vergütung[1] (1) Nicht mit der in § 15 vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.10 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.6 Zensus

Mit dem Zensus 2022 war für den Verwalter ein erheblicher Arbeitsaufwand verbunden. Sie waren jedenfalls verpflichtet, die Erhebungsmerkmale "für Gebäude", also insbesondere Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen im Gebäude, Gebäudetyp, Baujahr und Heizungsart anzugeben. Angaben zu den Wohnungseigentümern bzw. den Merkmalen der Sondereigentumseinheiten konnte der Verwalter zwa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.1 Objektkenntnis

Für eine vernünftige Kalkulation seiner Vergütung sollte der Verwalter vorab eine möglichst genaue Kenntnis der zu verwaltenden Wohnanlage und Eigentümergemeinschaft haben. Bereits im Vorfeld sind daher umfassende Informationen über die potenziell zu verwaltende Anlage und deren Eigentümer einzuholen. Maßgeblich kommt es dabei auch auf das Alter und die Ausstattung der Wohna...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.4 Minijob im Privathaushalt

Wegen der Höhe der Steuerermäßigung für die haushaltsnahe Beschäftigung ist zusätzlich zwischen geringfügiger Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs[1] und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung[2] zu unterscheiden. Die Abgrenzung bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren [3] teilnimmt. Weist er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.7 Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, dass die Hausgelder im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen sind. Nehmen nicht alle Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teil, entsteht für Verwalter ein Zusatzaufwand wegen der Überprüfung der Zahlungseingänge. Insoweit kann für den Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein entsprechendes So...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.2.2 Vergütungsvereinbarung mit Teilentgelten

Bei dieser Vergütungsstruktur wird zum einen eine Grundvergütung vereinbart, die die stets wiederkehrenden Verwalteraufgaben abdeckt, wie z. B. die Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, die Einberufung der ordentlichen jährlichen Eigentümerversammlung, die Fertigung des Versammlungsprotokolls und das Führen der Beschluss-Sammlung, die Abwicklung des Zahlungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.3 Bauüberwachung/ Baumängel

Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, sind grundsätzlich mit der Grundvergütung des Verwalters abgegolten und können eine zusätzliche Honorierung nicht rechtfertigen. Ist der Verwalter jedoch mit der Bauüberwachung[1] oder der Geltendmachung von Baumängeln beauftragt, rechtfertigt dies ein Sonderhonorar, wenn kl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.1 Höhe der Grundvergütung

Die Angemessenheit des Verwalterhonorars hängt in erster Linie von der Größe des zu verwaltenden Objekts ab. Verwaltern von Kleinanlagen wird regelmäßig ein höheres Honorar zugebilligt als für Großobjekte. Daneben kommt es auch auf zusätzliche Gemeinschaftsanlagen an, wie beispielsweise eine Tiefgarage, ein Schwimmbad, eine Sauna oder ggf. gemeinschaftliche Sportanlagen. Zune...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.3.2 Honorarerhöhung durch Beschluss

Freilich können die Wohnungseigentümer eine Erhöhung der Vergütung auch durch Beschluss regeln.[1] Eine rückwirkende Erhöhung des Verwalterhonorars kann allerdings lediglich im Ausnahmefall ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Rückwirkung tatsächlich Verwaltungsleistungen zu erbringen waren, die das übliche Maß überschritten haben un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3 Sondervergütung

Wie oben bereits ausgeführt, kann sich der Verwalter unproblematisch Sondervergütungen ausbedingen, wenn er im Vertrag transparent eine Grundvergütung für stets wiederkehrende Verwalteraufgaben, die er ausdrücklich im Vertrag benennt, ausweist und sich daneben Sonderhonorare für bestimmte punktuelle und nicht ständige Verwaltertätigkeiten ausbedingt.[1] Für den Fall, dass ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / Zusammenfassung

Überblick Für eine realistische Kalkulation des Verwalterhonorars sind bereits im Vorfeld der Bestellung und des Abschlusses des Verwaltervertrags möglichst umfassende Informationen über die zu verwaltende Eigentümergemeinschaft einzuholen. Danach ist zu entscheiden, ob das Verwalterhonorar als Pauschale sämtliche dem Verwalter nach dem Gesetz obliegenden Pflichten umfasst o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.2 Umsatzsteuer

Der Verwalter hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer zuzüglich zur vereinbarten Verwaltervergütung, wenn dies im Verwaltervertrag vereinbart ist. Ansonsten sind die im Verwaltervertrag enthaltenen Beträge als Bruttobeträge anzusehen, in denen die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Besondere Bedeutung hat die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.2.1 Pauschalvergütung

Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, sind damit alle gesetzlichen Pflichtaufgaben des Verwalters abgedeckt und Sondervergütungen für Tätigkeiten, die zu diesen Pflichtaufgaben gehören, sind im Zweifel unzulässig.[1] Dies gilt insbesondere dann, wenn nach der verwaltervertraglichen Regelung "mit den aufgeführten Honorarsätzen sämtliche Kosten für die kaufmännische und techn...mehr