Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Objektpri... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen einen weiteren Vorschuss ("Sonderumlage") in Höhe von 25.000 EUR. Sie wollen die Heizung im Haus "Hofseite" reparieren. Umlageschlüssel soll nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Anzahl der Einheiten sein. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, man könne eine geltende Umlagevereinbarung nur einstimmig abändern. Es sei auch nicht begründ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Absenkungsbeschluss: Einzel... / 1 Leitsatz

Fassen die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG einen Beschluss, über einen ganz konkreten Antrag (Bestellung einer Mülltonne in einer bestimmten Größe), ist hiervon eine spätere Abstimmung außerhalb der Versammlung über einen inhaltlich abweichenden Antrag (Bestellung einer Mülltonne anderer Größe) nicht mehr erfasst.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grenz... / 1 Leitsatz

Haben die Wohnungseigentümer vereinbart, alles zu unterlassen, was das äußere Bild der Wohnungseigentumsanlage beeinträchtigt oder ändert, kann ein Steckersolargerät nicht gestattet werden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungskosten: Vorrangig... / 1 Leitsatz

Die Vereinbarung, wonach jeder Wohnungseigentümer die Gebäudeteile, Anlagen und Teile von diesen, die in seinem Sondereigentum stehen, ihm zur Sondernutzung überlassen sind oder sich als gemeinschaftliches Eigentum im Bereich seines Sondereigentums befinden und ausschließlich diesem zu dienen bestimmt sind, auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen hat, ist dahin ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schaden: Gegen wen ist er g... / 1 Leitsatz

Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: verstopfte Dachrinne nebst Abflussrohr) muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beheben.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grenz... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss sei wegen Verstoßes gegen die Gemeinschaftsordnung nichtig. Danach sei nämlich alles zu unterlassen, was das äußere Bild der Wohnungseigentumsanlage beeinträchtige oder ändere. Würden großflächige Steckersolargeräte angebracht, werde das äußere Bild indes erheblich beeinträchtigt und verändert. Richtig sei, dass die Gemeinschaftsordnung die Anbringun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einberufung du... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig. Denn die D-GmbH sei potenziell zu einer Einberufung berechtigt gewesen. Die Situation sei vergleichbar mit der Situation, dass ein unwirksam bestellter oder abberufener Verwalter tätig werde. Etwas anderes könnte gelten, wenn nicht nur ein Nichtberechtigter tätig werde, sondern zugleich auch Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung: Umlag... / 4 Die Entscheidung

Das LG ersetzt folgenden Beschluss: "Es wird durch ein Fachunternehmen überprüft, ob die Fenster in der Wohnung … ausgetauscht werden müssen oder anderweitig reparaturbedürftig sind. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die Fenster ersetzt oder repariert werden müssen, wird der Verwalter angewiesen, entsprechende Angebote einzuholen, damit über die erforderlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungskosten: Vorrangig... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar gehörten die Balkone zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die in § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG grundsätzlich geregelte Kostentragungspflicht sei aber verändert worden. Eine solche Abweichung sei nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG auch zulässig. Die Gemeinschaftsordnung, wonach jeder Eigentümer die Gebäudeteile, Anlagen und Teile von diesen, die in seinem Sondereigentum stehe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsmittelstreitwert: Wan... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteige (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde sei der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Um die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermö...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweiergemeinschaft: Muss do... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich im Kern die Frage, ob das Wohnungseigentumsgesetz in Kleinst-Wohnungseigentumsanlagen, in der das Wohnungseigentumsgesetz nicht "gelebt" wird, anzuwenden ist. Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet nicht, wie viele Wohnungseigentumsrechte es gibt. Es ist daher richtig, dass es auch die Gerichte nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 4.1 Baurecht

Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau von sogenannten gebäudeabhängigen Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und PV-Anlagen auf dem Dach, an der Fassade oder auf Flachdächern bis zu einer Fläche von 10 Quadratmetern bei Einfamilienhäusern grundsätzlich genehmigungsfrei. Wohnungseigentum Bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum stellt die Installation einer PV-Anlage ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 2 Anmerkung

I. Bei Erbengemeinschaften sind regelmäßig Fragen zu klären, ob Vorempfänge, die ein Abkömmling zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, bei der Erbauseinandersetzung gegenüber den anderen Abkömmlingen gem. §§ 2050 ff. BGB auszugleichen sind. Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten können zudem bei der Pflichtteilsberechnung gem. §§ 2315, 2316 BGB relevant sein. Ob die Werte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ausgleichsansprüche gem. §§ 2050 ff. BGB nach dem Tod ihrer Mutter […] (Erblasserin) geltend. Die Parteien und ihre sechs Geschwister sind die Kinder der am 28.4.2020 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin und ihr im Jahr 2016 vorverstorbener Ehemann […] errichteten am 10.4.2009 ein handschriftliches gemeinsames Testament, in dem si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / IV. Besonderheiten des Auseinandersetzungsvertrags zwischen Testamentsvollstrecker und Miterben, wenn sich im Nachlass ein Erwerbsgeschäft oder ein Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft befindet

Rz. 488 Gehört zum Nachlass ein Erwerbsgeschäft oder ein Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (praktisch einer GmbH), die ein Erwerbsgeschäft betreibt, so kommt für den Auseinandersetzungsvertrag zwischen Erben und Testamentsvollstrecker das Genehmigungserfordernis nach 1852 Nr. 1 BGB n.F. in Betracht.[39] Die Gesetzesmotive sagen nämlich zu § 1852 Nr. 1 BGB: "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / IV. Der Vollzug des "endgültigen Plans" des Testamentsvollstreckers

Rz. 469 Auf der Grundlage seines endgültigen Plans überträgt der Testamentsvollstrecker Sachen und Rechte auf die einzelnen Miterben kraft seiner Verfügungsmacht (§ 2205 BGB). Der endgültige Plan ist für Testamentsvollstrecker bindend. Die Erben haben die planmäßig zugeteilten Nachlassgegenstände entgegenzunehmen, auch soweit der Plan von gesetzlichen Regelungen und Anordnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück: Zivilrechtliche Einheit versus bilanzielle WG-Mehrheit

Rn. 159 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zivilrechtlich ist ein Grundstück gem §§ 93, 94 Abs 1 BGB eine einheitliche unbewegliche Sache, die aus Grund und Boden und wesentlichen Bestandteilen besteht, dh aus fest verbundenen Sachen, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass ein Bestandteil zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Zu den wesentlichen Bestandteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Christian Cremers, Formerleichterungen bei Anwaltsrechnungen, NJW 2024, 3497 Seit vielen Jahrzehnten erfordert eine formgerechte Kostenberechnung des Rechtsanwalts dessen eigenhändige Unterschrift. Cremers weist in seinem Beitrag darauf hin, dass seit dem 17.7.2024 nunmehr nach der Neufassung des § 10 RVG die Textform genüge. Nach der alten Fassung des § 10 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der Sonderausgaben und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Schuldnermehrheiten

Rn. 77 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Teilschuldnerschaft (§ 420 BGB): Schulden mehrere eine einheitliche, aber teilbare Leistung, so ist nach der gesetzlichen Vermutung des § 420 BGB im Zweifel jeder Schuldner zu einem gleichen Anteil verpflichtet. Der Gläubiger hat gegenüber jedem (Teil-)Schuldner einen selbstständigen Anspruch nur auf den jeweiligen Teil der Leistung. Die Auß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Seit der österreichischen Erbrechtsreform (1.1.2017)[26] hat der Lebensgefährte ein echtes gesetzliches Erbrecht. Dieser erbt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es kein Testament zu seinen Gunsten gibt (sog. außerordentliches Erbrecht). Voraussetzungen sind:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 41 Die in § 9a WEG geregelte Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet regelmäßig das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungs- und teileigentümer. Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines Mitglieds der Gemeinschaft oder im Eigentum eines Dritten stehen.[1] Die Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unbewegliches Vermögen – AB... / 2 Inhalt

Der Begriff des unbeweglichen Vermögens umfasst Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Schiffe, soweit sie in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sind, sowie grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbau- und Mineralgewinnungsrechte), Wohnungseigentum nach dem WEG, in die inländische Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge, und zwar unabhängig davon, ob diese Wirtscha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung oder Verpachtung... / 2 Inhalt

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden. Dies setzt jedoch vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 2.2 Wohnungseigentümer

Als Adressaten der Bußgeldbescheide kommen demnach die Wohnungseigentümer in Frage. Ihre Verantwortlichkeit folgt aus § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG. Insoweit nämlich werden die Wohnungseigentümer im Rahmen der Beschlussfassung im Geschäftskreis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf gesetzlicher Grundlage tätig, was bereits für die Annahme eines Handelns für einen anderen gemäß...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 2.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Soweit einzelne Pflichten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind, tatsächlich aber nicht erfüllt werden, könnte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann als Adressatin eines Bußgeldbescheids infrage kommen, wenn sie sich unter die Norm des § 30 OWiG subsumieren ließe. Diese Norm regelt die Möglichkeit, Geldbußen auch gegen juristische Person...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum für Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten

Zusammenfassung Überblick Eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten kommt insbesondere bei Missachtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Betracht. In allen Fällen kommt die Verhängung eines Bußgeldes in Betracht. 1 Grundsätze Für die Beantwortung der Frage, wer im Fall der Verletzung öffentlich-...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 2 Adressaten eines Bußgeldbescheids

2.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Soweit einzelne Pflichten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind, tatsächlich aber nicht erfüllt werden, könnte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann als Adressatin eines Bußgeldbescheids infrage kommen, wenn sie sich unter die Norm des § 30 OWiG subsumieren ließe. Diese Norm regelt die Möglichkeit, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 2.5 Hinweise für den Verwalter

Um persönliche Risiken zu minimieren, insbesondere die Inanspruchnahme als Täter einer Ordnungswidrigkeit, sollten Verwalter die Wohnungseigentümer durch Dokumentation in der Versammlungsniederschrift beweisbar darüber aufklären, dass die Nichteinhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben bezüglich der Pflichten nach dem GEG, der MessEG und der TrinkwV bußgeldbewehrte Ordnungsw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 2.3 Verwalter

Der Verwalter kann entweder als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG oder als Beteiligter gemäß § 14 OWiG Adressat eines Bußgeldbescheids sein. Sorgt der Verwalter nicht für eine Beschlussfassung zur Umsetzung etwa nach GEG erforderlicher Maßnahmen, kann ihm im Grunde also ein Unterlassen zum Vorwurf gemacht werden. Er ko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / Zusammenfassung

Überblick Eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten kommt insbesondere bei Missachtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Betracht. In allen Fällen kommt die Verhängung eines Bußgeldes in Betracht.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 2.4 Obstruktives Stimmverhalten

Obstruktives Stimmverhalten kann einerseits darin liegen, z. B. einem Beschluss über nach GEG erforderlichen Maßnahmen nicht zuzustimmen oder andererseits darin, einem Beschlussantrag zuzustimmen, der nach GEG erforderliche Vorgaben missachtet. Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen erforderliche Maßna...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 1 Grundsätze

Für die Beantwortung der Frage, wer im Fall der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten zur Verantwortung gezogen werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, wen die Pflichten im Einzelnen treffen. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht bedeutsam sind in erster Linie die Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und des Mess- und E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / 3.2 Haftung im Innenverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern

Ist eine Kostenzuordnung nach dem Verursacherprinzip (z. B. Gebäude/Bauabschnitte) bereits in der Gemeinschaftsordnung vereinbart, sind nicht einbringbare Hausgeldausfälle nur auf die Miteigentümer der jeweiligen Gebäudegruppe umzulegen, in welcher der zahlungssäumige Miteigentümer eine Wohnung/Garage besitzt. Für den Fall der Beschlussfassung einer Untergemeinschaft über Erh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / 3.1 Im Außenverhältnis gegenüber Dritten

Auch bei einer Mehrhauswohnanlage handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft. Deshalb fließen die Hausgelder der Eigentümer der einzelnen Hauseinheiten – unabhängig vom etwa vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel – in das Gemeinschaftsvermögen der Gesamtgemeinschaft. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist und ihr das Verwaltungsvermögen gemäß § 9a Abs. 3 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Mehrhausanlage versteht man eine Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren, ggf. gleichartigen Wohngebäuden besteht. So kann beispielsweise eine Mehrhausanlage aus einem Haus mit Aufzug und Flachdach, drei 2-geschossigen Flachbauten mit Pfannendach und einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zwar insoweit atypische F...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / 4 Stimmrecht

Grundsätzlich gilt (sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Bestimmung zu finden ist) auch für eine Mehrhausanlage die Stimmrechtsregelung nach § 25 Abs. 2 WEG. Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme (Kopfprinzip), ganz gleich, ob Wohnung, Laden oder Garage und in welchem Bauabschnitt. Hinweis Gemeinschaftsordnungen beachten Als vorrangiges Recht sind besondere Stimmr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / 2 Eigentümerversammlung

Selbst wenn die Wohnanlage der Eigentümergemeinschaft aus verschiedenen Gebäuden oder Bauabschnitten besteht, bleibt sie eine Gemeinschaft und führt Gesamt-Eigentümerversammlungen durch.[1] An dieser Versammlung sind auch die Eigentümer der Häuser zu beteiligen, die gar nicht von der zu entscheidenden Maßnahme betroffen sind. Hinweis Teileigentümerversammlungen Lässt die Gemein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / 5 Verwaltung

Eine als Mehrhausanlage bestehende Eigentümergemeinschaft hat eine gemeinsame Verwaltung, die durch Beschlussfassung aller Miteigentümer der beschlussfähigen Eigentümerversammlung bestellt wird. Über die Bestellung des Verwalters ist zwingend innerhalb der Gesamtgemeinschaft zu beschließen. Ein Beschluss über die Bestellung eines "Unterverwalters" für eine Untergemeinschaft...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Die private La... / 2 Elektromobilität in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Obwohl die Anzahl öffentlicher Ladepunkte stetig zunimmt, sind die Wege bis zur nächsten Ladesäule für viele Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oftmals noch zu weit oder die Zahl der Ladepunkte ist zu gering, um auf die Elektromobilität umzusteigen. Insbesondere für diese Zielgruppe war die Installation von eigener Ladetechnik, zum Beispiel in der Tiefgarage, bish...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Die private La... / 4.1 Installation über den Wohnungszähler

Der Anschluss von bis zu 3 einphasigen Verbrauchern mit maximal 16 A Absicherung ist je Zähler im sogenannten anlageseitigen Anschlussraum möglich. Davon ist ein Stromkreis auch für Ladeeinrichtungen nutzbar. Hierüber können jedoch maximal Wallboxen mit 3,7 kW angeschlossen werden. In jedem Fall ist eine individuelle Abstimmung mit einem Elektrofachbetrieb notwendig. Alterna...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum

Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht zur Umsatzsteuer optiert hat. Hintergrund: Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung Der Mieter von Gewerberäumen verlangt vom Vermieter die Rückzahlung von Betriebskost...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / 3.6.1 Wohnungseigentum

3.6.1.1 Wohnung Airbnb-Vermietung Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1] Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten! Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / 3.1 Rechte des Wohnungseigentümers

Zwar kann durch Vereinbarung ein bestimmter Gebrauch des Sondereigentums geregelt werden. Darüber hinaus aber kann dem einzelnen Wohnungseigentümer durch Vereinbarung nicht die Gebrauchs- bzw. Nutzungsmöglichkeit seines Sondereigentums überhaupt genommen werden. Hierzu gehört auch ein ungehinderter Zugang zur Sondereigentumseinheit.[1] Hinsichtlich Gebrauch und Nutzung des So...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2 Pflichten des Wohnungseigentümers

3.2.1 Erhaltungspflicht Jeder Wohnungseigentümer hat zunächst die Pflicht, die in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so zu erhalten, also instand zu halten und instand zu setzen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Pflicht zur Erhaltung besteht unabhängig ...mehr