Maßnahmen der energetischen Modernisierung können als bauliche Veränderung künftig einfach-mehrheitlich beschlossen werden. Die Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern erfolgt, wenn sie sich in einem angemessenen Zeitraum amortisiert oder mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen wird, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. | § 21 Nr. 2 WEG n. F. | Beschlussfassung |
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