Pflichten des WEG-Verwalters bei der energetischen Sanierung

Die Auswirkungen des Klimawandels und die Notwendigkeiten zur Reduzierung des CO2-Fußabdruckes machen auch vor Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) nicht Halt. Ein Überblick über die Pflichten der Verwalter.

Rund 75 Prozent der Bestandsgebäude in Deutschland wurden vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet.1 Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden spielt deshalb eine immer wichtigere Rolle.  

Im Falle von in Wohnungseigentum geteilten Bestandsgebäuden bestand die Herausforderung energetischer Sanierungen bislang darin, dass für Sanierungsmaßnahmen häufig die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich war. Der Gesetzgeber hat sich des Themas inzwischen angenommen und mit der WEG-Reform 2020 die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht, insbesondere für energetische Verbesserungen.

Energetische Sanierung: Wie kann sich eine Eigentümergemeinschaft optimal aufstellen?

Nach § 20 WEG können nunmehr bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.

Speziell auf Maßnahmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
Immobilienwirtschaft 4/2023

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Schlagworte zum Thema:  Sanierung, WEG-Verwalter, WEG-Verwaltung