Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Mindestkosten

200 EUR Auch wenn die Gebäudebedingungen erfüllt sind, besteht nur dann eine Chance auf die Förderung, wenn die Maßnahmen mit förderfähigen Gesamtausgaben von mindestens 200 EUR je Quadratmeter Wohnfläche geplant werden. Wird eine Gesamtmaßnahme in mehreren Abschnitten durchgeführt, die in einem zeitlichen Zusammenhang stehen, zählen die Ausgaben aller Abschnitte zu den Gesam...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreisbindung/Belegungsrechte

6,80 EUR/7,50 EUR Bei den geförderten Wohnungen darf die durch die Mieter zu zahlende monatliche Kaltmiete je Quadratmeter einschließlich der gemeinschaftlichen Wohnfläche die Bewilligungsmiete nicht überschreiten. Zusätzlich muss die Gemeinde für das Projekt einen Bedarf hinsichtlich der Entwicklung des Angebots an sozialem Wohnraum darlegen. Die Nettokaltmiete nach Modernis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025 vom 13.07.2023 Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG), Wohngeldgesetz (WoGG), Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV) Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) Gebäudeenergiegesetz (GEG) ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – 2. Förderweg

Der 2. Förderweg soll auch sog. "Normalverdienern", die aufgrund höherer Marktmieten Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, den Weg zu einer Wohnung eröffnen. Dieser 2. Förderweg setzt allerdings voraus, dass mindestens 50 % der Wohnungen unter die Bedingungen des 1. Förderwegs fallen. Zudem fallen die Zuschüsse geringer aus. Eckdaten Hier die wichtigsten Eckda...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderart

bis 25 Jahre Gefördert wird in Form von zinslosen Darlehen. Die Darlehen können durch Einzelzuschüsse und Tilgungszuschüsse für eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ergänzt werden. Die Darlehen werden in der Regel für 20 Jahre gewährt. In Ausnahmefällen sind Darlehen bis zu 25 Jahren möglich. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten werden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Höhe der Förderungen

Projektförderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Finanziert wird als Anteilsfinanzierung bis zu einer Höchstgrenze. Die Zuwendungen werden als Zuschuss grundsätzlich in Verbindung mit einem Zinszuschuss zu einem Darlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt: 35 % der im Sinne der im Abschn. 3.6 förderfähigen Ausgabe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Eine Förderung mit nicht gefördertem Wohnraum

Voraussetzung Nicht geförderter Wohnraum kann mit gefördertem Wohnraum in einem Gebäude kombiniert werden. Voraussetzung ist, dass dies zur Sicherung sozial stabiler Nachbarschaften erwünscht ist.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Energetische Bestimmungen

Mindestanforderungen Die Wohnungen müssen den aktuellen Standards der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Es gelten auch hier die Mindestanforderungen im Zeitpunkt der Antragstellung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.4 Ausstattungsanforderungen

Bedingungen Die geförderten Wohnungen müssen hinsichtlich Qualität, Lage, Ausstattung sowie Grundrissgestaltung den gesetzlichen Bestimmungen des Freistaats Thüringen genügen und auf Dauer einen dem Standard entsprechenden Wohn- und Nutzwert bieten. Hierbei handelt es sich um folgende Anforderungen: Schlafräume sind nicht als Durchgangsräume zu gestalten. Kinderzimmer für 1 Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Wohnungsbegriff (Abs. 10)

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne für Zwecke der Grundsteuer wird entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch § 249 Abs. 10 BewG erstmals gesetzlich definiert. und übernimmt die typologische Umschreibung des bewertungsrechtlichen Begriffs der Wohnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[2]. Rz. 181...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Nutzung zu verschiedenen Zwecken

Rz. 69 [Autor/Stand] Werden Grundstücke sowohl zu Wohnzwecken als auch zu betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken genutzt, sind für die Bestimmung der Grundstücksart die unterschiedlich genutzten Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zur gesamten Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes zu setzen. Dabei werden zum einen alle Flächen, die Wohnzwecken dienen sowie zum anderen alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verschiedene AdV-Beschlüsse

Rz. 14 [Autor/Stand] Neben dem obigen Urteil sind bereits mehrere Beschlüsse von verschiedenen Finanzgerichten zur möglichen Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden getroffen worden. Rz. 14.1 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 1.9.2023[3] entschieden, dass bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Grundstücksart bei teilweise steuerfreien Grundstücken

Rz. 88 [Autor/Stand] Greift für Teile eines Grundstücks eine Steuerbefreiung, beispielsweise nach §§ 3 oder 4 GrStG oder dienen Teile des Grundstücks dem Zivilschutz i.S.d. § 245 BewG, unterliegt nur der übrige (steuerpflichtige) Teil des Grundstücks der Grundsteuer. Denn bei diesen teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücken bleibt der steuerbefreite Teil bei der B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4, Abs. 9a ErbStG und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerungsgrundlagen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mietwohngrundstücke (Abs. 4)

Rz. 126 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Demnach liegt stets ein Mietwohngrundstück vor, wenn das Grundstück ausschließlich Wohnzwecken dient, über mehr als zwei bewertungsrechtliche Wo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.6 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b EStG (keine Änderung durch VA)

Die Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau können u. a. dann in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 (bisher 1.1.2027) gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.1 Abstrakt angemessene Wohnfläche

Rz. 62 Bei der Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße, die sich nach der Zahl leistungsberechtigter Personen mit in der Wohnung zu deckendem Unterkunftsbedarf richtet (BSG, Urteil v. 21.7.2021, B 14 AS 31/20 Rz. 30), ist die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße in Quadratmetern zugrunde zu legen (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 20.12...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.3 Angemessenheit der Heizkosten

Rz. 132 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten ist wie bei den Aufwendungen für die Unterkunft ein konkret-individueller Maßstab anzulegen. Eine Pauschalierung der Leistungen für die Heizung, die nur nach Maßgabe von Abs. 5 Sätze 2 und 3 möglich ist, lässt Abs. Abs. 1 Satz 1 nicht zu (vgl. BSG, Urteil v. 20.8.2009, B 14 AS 65/08 R Rz. 23 m. w. N. zu § 22 Abs. 1 SG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.2 Wohnungsstandard

Rz. 66 Nach Feststellung der Obergrenze der angemessenen Wohnungsgröße ist als weiterer Faktor der Wohnungsstandard zu berücksichtigen. Dieser ist angemessen, wenn die Wohnung nach Ausstattung, Lage, Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht, ohne gehobenen Wohnstandard aufzuweisen (BSG, Urteil v. 18.11.2014, B 4 AS 9/14 R Rz. 18). Wohnungen, die nicht ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.3 Pauschalierung von Heizbedarfen (Abs. 5 Satz 2 und 3)

Rz. 140 Abs. 5 Satz 2 eröffnet auch betreffend die Leistungen für Heizung und Wassererwärmung die Möglichkeit, diese durch monatliche Pauschalen abzugelten. Dies war mit Einführung des SGB XII zum 1.1.2005 gegenüber dem Recht des BSHG eine Neuerung (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60). Abs. 5 Satz 3 soll sicherstellen, dass die Bemessung der Pauschale nach bedarfsdeckenden Kriterien...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.4 Referenzmiete

Rz. 70 Die Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen Vergleichsraum muss nach einem sog. schlüssigen Konzept erfolgen (s. o.). Das vom BSG in einer Vielzahl von Entscheidungen entwickelte schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.1 Baukostengrenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nicht höher sein als 4.800 EUR[1] je Quadratmeter Wohnfläche (§ 7b Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ist diese Grenze überschritten, entfällt die gesamte Förderung des § 7b EStG.[2] Praxis-Beispiel Keine Förderung: Kostengrenze ist überschritten B errichtet im Jahr 2024 (Bauantrag 2023) ein Luxusmietwohngebäude mit einer Wohnfläche von 400 m2...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.9 Ermittlung des Abschreibungsbetrags

Die Förderung durch die Sonderabschreibung wird nicht auf die volle Bemessungsgrundlage gewährt. Hier sind noch 2 maximale Begrenzungen für die Bemessungsgrundlage zu beachten: Erreicht die neue Wohnung den Standard "Effizienzhaus 40 NH", werden maximal 2.500 EUR[1] pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert; für alle übrigen förderfähigen Wohnungen werden maximal 2.000 EUR je Quad...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.6 Wegfall der Nutzungsvoraussetzungen

Die Sonderabschreibung fällt nachträglich, wenn das Förderobjekt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 9 Jahren nicht entsprechend der Förderabsicht vom Eigentümer genutzt wird (§ 7b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Bei 2 Fallgestaltungen liegt eine schädliche Verletzung der Nutzungsvoraussetzungen vor:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.4 Nutzungsvoraussetzungen

Wie aus der Überschrift des § 7b EStG bereits hervorgeht, wird nur der Mietwohnungsneubau gefördert, d. h., die Wohnungen müssen nach der Herstellung oder Anschaffung auch so genutzt werden. Dazu kommt, dass die Vermietung entgeltlich erfolgen muss. Eine Selbstnutzung des Eigentümers oder auch kostenlos zu Wohnzwecken überlassene Wohnungen werden nicht begünstigt. Praxis-Bei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.3 Energieberater

Der Steuerpflichtige kann einen Energieberater mit der planerischen Baubegleitung oder der Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragen. Der Einsatz des Energieberaters ist aber keine Voraussetzung für den Erhalt der Steuervergünstigungen nach § 35c EStG. Wurde ein Energieberater beauftragt, muss es sich um eine Person handeln, die von der BAFA für das Förderprogra...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.2 Ermittlung der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei gemischt genutzten Grundstücken

Wird ein gemischt genutztes Gebäude angeschafft oder fertiggestellt, werden nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gefördert, die auf die förderfähigen Wohnungen entfallen.[1] Typischerweise besteht ein gemischt genutztes Gebäude auch aus Nutzflächen, wie z. B. Büro- oder Gewerbeflächen, oder auch aus einer eigengenutzten Wohnung. Zur Ermittlung der abschreibungsfähig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2.2 Zeitliche Begrenzung

Die betragsmäßige Begrenzung von 3 EUR bzw. 2 EUR je Quadratmeter Wohnfläche gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren, Erhöhungen nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) oder § 560 BGB (Anpassung von Betriebskostenpauschalen und -vorauszahlungen) ausgenommen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR/m2 Wohnfläche, darf sie sich nicht um mehr als 2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.4 Mieterhöhung nach Modernisierung unter Berücksichtigung von Drittmitteln

Textbaustein: Ausführungen zur Inanspruchnahme von Drittmitteln im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung [1] (...) Gemäß § 559a BGB verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Darlehensbetrag. Maßgebend ist der mar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2.1 Betragsmäßige Begrenzung

Zu beachten sind weiter die Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB. Anknüpfungspunkt ist insoweit jeweils die Nettokaltmiete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen. Die monatliche Miete darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.3 Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung (neue Heizungsanlage mit 65 % erneuerbare Energien)

Musterschreiben: Mieterhöhung gem. § 559e BGB nach Heizungsmodernisierung [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links hier: Mieterhöhung nach § 559e BGB Sehr geehrte/r _____________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 15.08.2024 in dem Mehrfamilienhaus Blumenstr. 6, 80000 München ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.3 Keine Inanspruchnahme der Drittmittel

Vom Grundsatz her wichtig ist für den Anwendungsbereich des § 559e Abs. 1 BGB, dass die vom Vermieter zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG getroffene Maßnahme grundsätzlich förderungsfähig ist. Nimmt der Vermieter die Fördermittel nicht in Anspruch, dann kann er die Miete nicht nach § 559e Abs. 1 Satz 1 BGB erhöhen, sondern er kann dann nach § 559e Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.3 Online-Tool zur Berechnung bzw. Aufteilung der CO2-Kosten

Da sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richtet, und dieser sowohl für Vermieter als auch Mieter im Fall des Direktbezugs auch auf Grundlage der vom Energielieferanten mitzuteilenden Angaben zu errechnen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.2 Direktbelieferung des Mieters

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ermittelt er nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG im Fall eines Wohngebäudes und nach § 8 Abs. 2 CO2KostAufG bei einem Nichtwohngebäude im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß der Wohnung bzw. sonstigen Nutzungseinheit in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.3 Ankündigung Außen- und Innendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: umfassende Dämmmaßnahme) [1] Mietverhältnis ___________________ Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, ich beabsichtigte, nachfolgende Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 6.1 Für beide Ausweisarten erforderliche Grundangaben

Nach § 85 Abs. 1 GEG muss ein Energieausweis mindestens folgende Angaben zur Ausweisart und zum Gebäude enthalten: Die Fassung des GEG, auf deren Grundlage der Energieausweis erstellt wird, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis gemäß § 81 GEG oder einen Energieverbrauchsausweis nach § 82 GEG handelt mit Hinweisen zu den Aussagen der jeweiligen Ausweisart über die energetis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2.2 Mehrere Modernisierungsmaßnahmen

Bei der Durchführung mehrerer Modernisierungsmaßnahmen genügt die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.2.1 Wohngebäude

§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG definiert ein Wohngebäude in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 1 Nr. 33 GEG als ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient. Hieraus folgt, dass der Aufteilungsmaßstab für Wohngebäude auch für gewerblich oder anderweitig nicht zu Wohnzwecken genutzte Einheiten maßgeblich ist, solange die Wohnnutzung im Gebäude überwiegt....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.3 Heizungsaustausch

Im Fall eines Heizungsaustauschs zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 GEG dürfte zu unterscheiden sein: Erfolgt allein ein Austausch bzw. eine Modifizierung der Zentralheizungsanlage oder ist zusätzlich auch ein Austausch der vorhandenen Heizkörper erforderlich? Lediglich Austausch/Modifizierung der Zentralheizungsanlage Für den Fall, in dem lediglich ein Austausch bzw. ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.2 Der Regelfall nach GEG

Im Regelfall betreffen nach GEG erforderliche Maßnahmen alle Wohnungen. Wohl probatester Umlagemaßstab kann in all den Fällen, in denen alle Wohnungen von der Maßnahme profitieren bzw. betroffen sind, eine Umlage nach der beheizten Wohnfläche sein. Dies gilt im Fall von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Kellerdecke unabhängig davon, ob einzelne Wohnungen in untersch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.2 Mieterhöhung nach Wärmedämmung unter Anrechnung von Instandsetzungskosten

Musterschreiben: Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung (Maßnahmen nach § 48 GEG unter Anrechnung von Instandsetzungskosten) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 6, 80000 München hier: Mieterhöhung nach Durchführung einer energetischen Modernisierung (§§ 559 ff. BGB) Sehr geehrte/r ________________________, die Maßnahmen zur energet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude (... / 1 Grundsätze

Häufiger Fall, insbesondere im innerstädtischen Bereich, sind gemischt genutzte Gebäude mit Wohnungs- und Gewerbeeinheiten. Da das GEG in vielen Bereichen unterschiedliche energetische Anforderungen an Wohngebäude und Nichtwohngebäude stellt, regelt § 106 GEG den insbesondere im Bereich der Miete und des Wohnungseigentums bedeutsamen Anwendungsbereich der jeweiligen Normen b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.3 Befreiungen

§ 47 Abs. 4 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (4) Die Absätze 1 bis 3 sind bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, nicht anzuwenden, soweit die für eine Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. D...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung der versc... / 4.1 Flächenermittlung

Für den Bereich des preisfreien Wohnungsbaus und für Gewerbeflächen existiert keine zwingend anzuwendende Rechtsvorschrift zur Ermittlung der Wohn- bzw. Nutzfläche. Die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung können jedoch zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden, wenn es entweder an einer örtlichen Übung fehlt – eventuell kann ein Mietspiegel Hinweise zur Berechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.1 Wohngebäude

Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient (§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Im Hinblick auf die Kategorisierung der Gebäude ist eine rein tatsächliche Betrachtungsweise zugrundzulegen. Die rechtliche Qualifikation etwaiger Mietverträge über Räume des Gebäudes ist deshalb unbeachtlich. Ein Wohngebäude ...mehr