Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beteiligung mit weiteren (f... / 1 Möglichkeit der Übernahme von weiteren (freiwilligen) Geschäftsanteilen

Die Satzung kann bestimmen, dass sich ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligen muss (§ 7a Abs. 2 Satz 1 GenG; sog. Pflichtbeteiligung). Wenn eine Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen nach der Satzung vorgeschrieben ist, muss aber die Pflichtbeteiligung grundsätzlich für alle Mitglieder gleich sein (§ 7a Abs. 2 Satz 1 GenG). Als Ausnahme davon lässt das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.4.1 Betriebs- und Verwaltungskosten

Nicht für sämtliche Arten von Betriebs- und Verwaltungskosten ist der gesetzliche Verteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG sinnvoll. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungskosten, die unabhängig von der Größe der Sondereigentumseinheit oder ihrer Miteigentumsanteile in aller Regel in gleicher Höhe für jede Einheit entstehen. Bei Verteilung der Heiz- und...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Geförderte Wohnflächen gemäß WFB 2023

Zusätzlich ist eine Förderung für Gemeinschaftsflächen möglich. 3.1.1 Grundsätzliche Förderung 0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderhöhe und Bedingungen

Das Baudarlehen wird bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 3.750 EUR/m2 in Rostock/Greifswald, sonst 3.570 EUR/m2) gewährt (siehe Tabelle). 20 % Eigenkapital Als Eigenkapital werden mindestens 20 % der Gesamtkosten verlangt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist bis zu max. 80 % Gesamtförderung möglich.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Fördermodelle

Berechnung der Förderhöhe Die Förderhöhe wird im Rahmen der unterschiedlichen Fördermodelle ermittelt, die in einem Bauvorhaben wohnungsbezogen miteinander kombiniert werden können. Die Wahl des jeweiligen Fördermodells (3.2.1 bis 3.2.4) beeinflusst die Förderhöhe, die Belegungsbindung und die Mietbindung Die Höhe des öffentlichen Baudarlehens wird auf Grundlage der im Fördero...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.5 Bedingungen

Die geförderten modernisierten Wohnungen sind für die Dauer der Laufzeit der Darlehen Wohnungssuchenden als Miet- oder Genossenschaftswohnungen zum Gebrauch zu überlassen. Maßgeblich für die Berechnung der Belegungsdauer ist der Tag der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Bis max. 6,60 EUR Bei der Vermietung einer belegungsgebundenen Wohnung darf keine höhere Nettokaltmiet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Grundsätzliche Förderung

0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermodelle 1 und 2 zinsgünstiges Baudarlehen: 0,5 % Zinssatz (nur für Fördermodell 3) Mindesttilgung: 1,5 % des Darlehensursprungsbetrags Verwaltungskostenbeitrag: 0,15 % bis 0,6 % (abhängig von der Darlehenshöhe) Baukostenzuschuss nur für Fördermodell 1 bis zu 1.800 EUR pro m2 geförderter Wohnfläche Einmalige Zus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9 Wohnungsgrößen und besondere Wohnformen

Mindestens 30 m² Die Förderung richtet sich an Wohnungen mit angemessenen Größen, z. B. 50 m2 für eine Person oder 85 m2 für vier Personen. Rollstuhlgerechte Wohnungen können größere Flächen beanspruchen. Hier eine Tabelle mit den relevanten Wohnungsgrößen, einschließlich der abweichenden Größen für behinderte Menschen:mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten

Haushalte mit niedrigen Einkommen Fördermodell 1 unterstützt den Neubau von Wohnungen durch öffentliche Baudarlehen, deren Höhe sich am Bodenwert orientiert, sowie durch zusätzliche finanzielle Zuschüsse. Dieses Modell ist speziell auf Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgerichtet, erlaubt aber eine leichte Überschreitung der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abschlag für Wohnflächen in normaler Lage

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG auf 70 Prozent (gegenüber 100 Prozent bei der Fläche des Grund und Bodens und Nutzflächen) ermäßigt. Für Wohnflächen in normalen Wohnlagen wird die Grundsteuermesszahl von 70 Prozent im Gegensatz zu Wohnflächen in guten Wohnlagen um weitere 25 Prozent zusätzlich begünstigt. Zie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Nach A H 2.6 Abs. 1 AEHmbGrStG ist als Fläche des Grund und Bodens die zur wirtschaftlichen Einheit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 141 [Autor/Stand] § 3 Äquivalenzzahlen (1) Die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens beträgt 0,04 Euro je Quadratmeter. Abweichend von Satz 1 gilt: 1. Dienen die Gebäude mindestens zu 90 vom Hundert (v.H.) der Wohnnutzung, wird die Äquivalenzzahl für die das Zehnfache der Wohnfläche übersteigende Fläche des Grund und Bodens nur zu 50 v.H. angesetzt, 2. ist die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Boden (Abs. 1)

Rz. 148 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG beträgt die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens 0,04 Euro je Quadratmeter. Zur Definition der Fläche des Grund und Bodens vgl. Rz. 109. Die Abrundungsregel auf volle Quadratmeter nach § 2 Abs. 5 HmbGrStG ist zu beachten (vgl. Rz. 139). Die Art der Nutzung des Grund und Bodens sowie die Frage, ob der Grund u...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 7. Schematische Darstellung des Wohnlagemodells

Rz. 105 [Autor/Stand] Vereinfacht dargestellt erfolgt die Ermittlung der Grundsteuer im Wohnlagemodell nach den folgenden Schemata: Rz. 106 [Autor/Stand] 1. unbebaute Grundstücke:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Entsprechende Garagen und Nebengebäude werden aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt. Rz. 122 [Autor/Stand] Als Garage wird nach A H 2.2 Abs. 1 AEHmbGrStG e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 160 [Autor/Stand] § 4 Grundsteuermesszahlen (1) Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 v.H. Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 v.H. ermäßigt. Für den Äquivalenzbetrag der Nutzflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 87 v.H. ermäßigt. (2) Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird um 25 v.H. ermäßigt, wenn ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 108 [Autor/Stand] § 2 Maßgebliche Flächen (1) Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) in der jeweils geltenden Fassung. Als Wohnnutzung gelten auch häusliche Arbeitszimmer. Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Beispiel zur gestaffelten Mietänderung

Rz. 23 [Autor/Stand] In Anlehnung an H B 186.1. ErbStH 2019[2] gilt zur gestaffelten Mietänderung das folgende Beispiel: V vermietete als Eigentümer ab dem 1.6.2022 langfristig ein Laborgebäude mit einer Nutzfläche von 120 m2. Die vereinbarte monatliche Nettokaltmiete betrug 800 EUR. Zum jeweils 1.6. eines Jahres sieht der Mietvertrag eine Steigerung der vereinbarten Nettokal...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Belastungsentscheidung

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ergibt sich nach dem HmbGrStG aus den Flächengrößen für den Grund und Boden und Gebäude, der von der Bebauung abhängigen Äquivalenzzahl sowie der (unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigten) Grundsteuermesszahl, vgl. Rz. 25. Rz. 59 [Autor/Stand] Nach Auffassung des hamburgischen Gesetzgebers besteht bei einer S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Sonderregelung zur Nichtberücksichtigung von Gebäuden

Rz. 39 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG sieht Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung vor, die in räumlichem Zusammenhang mit einer Wonnutzung stehen. Danach bleiben Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zuzuordnen sind bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m2...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Für den Äquivalenzbetrag der Nutzflächen wird die Grundst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Betriebskosten, die durch Umlagen gedeckt sind

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung des § 186 Abs. 1 Satz 2 BewG sind Umlagen, die zur Deckung der Betriebskosten gezahlt werden, bei der Ermittlung des Rohertrags des Grundstücks nicht anzusetzen. Diese nicht anzusetzenden Umlagen sind nicht zu verwechseln mit den Bewirtschaftungskosten iS des § 187 BewG, die nach Maßgabe der Anlage 23 zum B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zurechnung des Werts

Rz. 113 [Autor/Stand] Der für das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und den dazugehörigen belasteten Grund und Boden nach § 262 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 262 Satz 2 BewG – abweichend von der bisherigen Bewertungssystematik der Einheitsbewertung – allein dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eigengenutzte Wohnung

Rz. 161 [Autor/Stand] H B 186.5 ErbStH 2019[2] enthält ein Beispiel zur Ermittlung der üblichen Miete für eine eigengenutzte Wohneinheit. Dennoch ergibt sich insoweit ein gewisser Widerspruch zu den Aussagen, die in R B 186.5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStR 2019[3] getroffen worden sind. Rz. 162 [Autor/Stand] Das Beispiel in H B 186.5 ErbStH 2019[5] hat folgenden Wortlaut: I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / d) Übergang eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 276 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a) ErbStG bleibt zu Lebzeiten die Übertragung des Eigentums oder auch nur des Miteigentums an einem im Inland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen, selbstgenutzten Einfamilienhaus oder einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (Familienheim) an einen Ehegatten/ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Mit dem HmbGrStG weicht die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend von den bun desgesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ab. Das gilt trotz des Rückgriffs auf die Bundesgesetze in § 11 HmbGrStG, soweit im HmbGrStG keine anderweitigen Regelungen getroffen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Ermäßigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 198 [Autor/Stand] In § 4 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist geregelt, dass eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen nach § 4 Abs. 3 und 4 HmbGrStG nur auf Antrag gewährt wird, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorlagen. Die Ermäßigungen nach § 4 Abs. 1 und 2 HmbGrStG hingegen werden grundsätzlich von Amts wegen gewährt. Ein Antrag ist für die Ermäßig...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Grundsteuermessbetrag (Abs. 2)

Rz. 82 [Autor/Stand] Der Grundsteuermessbetrag des Grundstücks setzt sich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG zusammen aus dem Produkt des Grundsteuerwerts des Grund und Bodens nach § 1 Abs. 3 Satz 1 HmbGrStG und der Grundsteuermesszahl nach § 4 HmbGrStG und aus den jeweiligen Produkten der Grundsteuerwerte von Wohn- und Nutzflächen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 HmbGrStG und der jewei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 178 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen werden zur Förderung der Kulturlandschaft gemäß § 4 Abs. 3 HmbGrStG um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG)[2] in der jeweils gültigen Fassung die gesamte wirtschaftliche Einheit prägt, oder ein Ensemble i.S.d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1.2 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Die Bestimmung des § 940a Abs. 2 ZPO wurde im Rahmen der "kleinen Mietrechtsreform" durch das am 1.5.2013 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz geschaffen. Ein beliebtes Katz- und Mausspiel besonders findiger Mietbetrüger war der sich bei Räumung der Wohnung plötzlich als Mitbewohner entpuppende Dritte. Der Vermieter muss sich in diesem Zusammenhang stets vor Augen halte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.4 Staffelung von Pflichtanteilen

Rz. 347 Eine Staffelung der Pflichtanteile ist unter den Voraussetzungen des § 7a Abs. 2 GenG möglich. Sie wird bei Genossenschaften z. B. dann durchgeführt, um die Intensität der Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Einrichtungen zu bewerten (§ 7a Abs. 2, 1. Alt. GenG). Bei den wohnungs-/nutzungsbezogenen Geschäftsanteilen handelt es sich nach Festlegung der Mustersatzun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz

Das sicherlich wichtigste Gesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung war im Jahr 2024 das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108). Das Wachstumschancengesetz hat hierbei im Gesetzgebungsverfahren einiges an Bedeutung verloren. Die endgültige Gesetzesfassung stellt einen Kompromiss dar, der kaum in der Lage sein dürfte, die g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 3 Totalüberschussprognose – Überblick

Sprechen besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunfterzielungsabsicht, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss erzielt werden kann. Objekte mit mehr als 250 qm Wohnfläche Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder-AfA für den Neubau wird angepasst

Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den Bau neuer Mietwohnungen ist zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz noch einmal verbessert worden – mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde nun noch eine Vorschrift angepasst. Die Bedingungen für die zeitlich befristete Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Bau neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG wurden mit dem Wachstumsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.6 Keine Erschaftsteuerbefreiung für Erwerb von Wohneigentum ohne Selbstnutzung

Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG u. a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener K...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 1 Allgemeine Grundsätze zur Einkunftserzielungsabsicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.8 Vorsteuer

Das Grundprinzip der Umsatzsteuer als sog. Mehrwertsteuer ist, dass der Unternehmer die aus seinen Umsätzen geschuldete Umsatzsteuer um die Vorsteuer kürzen kann, die ihm als Umsatzsteuer für Eingangsleistungen in Rechnung gestellt wurde. Bei einem Betreiber einer Photovoltaikanlage gehören neben den AK/HK für die Anlage auch die laufenden Kosten für den Betrieb zu diesen Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.1 Kasuistik

Rz. 31 Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn die Vertragsbedingungen des Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, nicht erfüllt werden und das Rechtsg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / III. Marktsituation

Rz. 7 Ein Marktvergleich von Wohnungs- und Teilerbbaurechten mit Wohnungs- und Teileigentum zeigt signifikante Wertunterschiede. Weil ein Grundstücksanteil nicht miterworben wird, sondern "lediglich" ein Anteil am Erbbaurecht, bewegen sich die Kaufpreise von Wohnungs- und Teilerbbaurecht deutlich unter dem Niveau von Wohnungs- und Teileigentum.[37] Ein Beispiel aus dem Münch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Steuerrecht / a) Wie wird die Steuerbefreiung auf heterogene Erbengemeinschaften angewendet?

Rz. 8 Eine heterogene Erbengemeinschaft im Sinne der Regelung des § 13 ErbStG liegt vor, wenn nicht nur Erben der Steuerklasse I Nr. 2, also Kinder oder Kinder verstorbener Kinder, Miterben sind, sondern auch Dritte. Weitere Probleme dürften sich ergeben, wenn neben den Kindern auch der Ehegatte Miterbe ist, auf den der eigene Tatbestand der Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sachversicherungen / dd) Versicherungssummenmodell/Quadratmetermodell

Rz. 124 Nach dem Versicherungssummenmodell ist gem. A 14.2 VHB 2022 Versicherungssummenmodell eine konkrete Versicherungssumme zu vereinbaren. Dies hat die Schwierigkeit, dass der Versicherungsnehmer den Wert seines Hausrates einschätzen muss, um ihn – zur Vermeidung einer Unterversicherung! – richtig abzusichern. Rz. 125 Häufig vereinbaren die Gesellschaften eine Versicherun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 10 Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung im Bereich des SGB II ist daher der in § 11 SGB II definierte Einkommensbegriff und die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelte modifizierte Zuflusstheorie. Nach der vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen modifizierten Zuflusstheorie ist Einkommen all das, was jemand in der sog. Bedarfsze...mehr