Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 4.1 Normengeschichte

Die "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen" ist mit Wirkung zum 1.1.2004 von der Bundesregierung erlassen.[1] Teil dieser Verordnung ist in Art. 1 die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) mit 5 Paragrafen und in Art. 2 die Verordnung über die Aufstellung von Bet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.2.3 Preisgebundener Wohnraum

Die HeizkostenV gilt nach ihrem § 1 Abs. 4 auch für Mietverhältnisse über preisgebundenen Wohnraum, soweit für diesen nichts anderes bestimmt ist. § 22 Abs. 1 NVM 1970[1] wiederholt diese Anordnung. Ausnahme nach § 11 HeizkostenV Liegt eine Ausnahme nach § 11 HeizkostenV vor, dürfen gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 die Kosten der Versorgung mit Wärme nach Ermessen des Gebäud...mehr

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Erkennen von Mängeln (ZertV... / 1 Definition von Mangel und Schaden

Die Verwaltung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Baumängel festzustellen. Werden solche erkannt, sind diese den Eigentümern mitzuteilen und es ist mittels Beschlusses eine Entscheidung der Eigentümerversammlung zum weiteren Vorgehen herbeizuführen (siehe Kap. B.I.9.3.2). Insbesondere bei umfangreicheren Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 2 Erhaltungsplanung aus technischer Sicht

Die Erhaltungsplanung sollte neben turnusmäßigen und kurzfristigen Maßnahmen auch mittel- und langfristige Pläne für Maßnahmen und Modernisierungen enthalten. Erhaltungsplanung Die Erhaltungsplanung ist ein objektspezifisches, individuell zu erstellendes längerfristiges Gesamtkonzept für die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, vorrangig in den Bereichen Standsicherheit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 2.4 Energieausweis

Energieausweise sind eine Kurzzusammenfassung von Wärmeschutznachweisen und enthalten wesentliche Informationen und Kennzahlen für Gebäude (siehe hierzu auch ausführlich Kap. B.VI.4.6). Nach § 80 GEG müssen in den folgenden Fällen Energieausweise erstellt werden bei Neuerrichtung eines Gebäudes, Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, en...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
CO2-Kostenaufteilung (ZertV... / 5.2 Direktbelieferung des Mieters

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme und/oder Warmwasser, ermittelt er nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG im Fall eines Wohngebäudes und nach § 8 Abs. 2 CO2KostAufG bei einem Nichtwohngebäude den Kohlendioxidausstoß der Wohnung bzw. sonstigen Nutzungseinheit. Eine Eigenversorgung von Mietern kommt insbesondere im Fall von Etagenheizungen in Betracht, aber auch dann, wenn der M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
CO2-Kostenaufteilung (ZertV... / 5.1 Vermieter

Zunächst hat der Vermieter die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoffmenge zu ermitteln. Im Fall von Heizöl ist zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums der vorhandene Brennstoffvorrat zu erfassen. Dieser bildet den ersten Bestandteil der zu berechnenden Gesamtmenge an Brennstoff, der im Abrechnungszeitraum verbraucht worden ist. Im weiteren Verlauf des Abrechnungsz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.2.1 Überblick

Die HeizkostenV geht rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor (§ 2 HeizkostenV). Das bedeutet, dass sie zwingend anzuwenden ist, wenn keine der folgenden Ausnahmen gegeben ist: Wann die Heizkostenverordnung nicht anzuwenden ist! Die HeizkostenV ist nicht verpflichtend anzuwenden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 15 Sonderfall: Vorsteuerabzug aus Dachreparatur im Zusammenhang mit Installation einer Photovoltaikanlage

Eine Dachreparatur, die im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage durchgeführt wird und die nicht der Steuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG unterliegt, kann nicht zu 100 % dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zugeordnet werden. Die Vorsteuer ist nach dem Verhältnis der fiktiven Umsätze zu ermitteln. Praxis-Beispiel Aufteilung der Vorsteuer für eine Photovo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 2.1 Objektstammdaten

Eigentümergemeinschaft __________________________ Lage des Objekts ________________________________ Baujahr _________ Ggf. Foto/Abbildung: 1. Grundstück und Gebäude 1.1. Katasterangabenmehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.4 Energiepreise und CO2-Steuer

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen und stellen für Gewerbetreibende und Privathaushalte zunehmende finanzielle Belastungen dar (Abb. 5). Während der durchschnittliche Arbeitspreis für Strom im Jahr 1991 noch 14,80 Cent pro kWh betrug, waren es im Jahr 2019 bereits 31,24 Cent pro kWh. Eine Steigerung um mehr als das Doppelte. Die Preise für Erdgas un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnflächenverordnung / 2 Berechnungsregeln

Die wesentlichen Regelungen über die Anrechnung von Raumteilen nach der WoFlV im Vergleich mit den Regelungen der §§ 42 bis 44 der II. BV sind Folgende (in alphabetischer Folge):mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnflächenverordnung / 1 Praktische Bedeutung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt gemäß § 1 WoFlV unmittelbar nur für die Berechnung der Wohnfläche bei der Durchführung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung. Hierunter versteht man staatliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von sozial schwachen Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.4 Familienheim: Erwerb durch Kinder

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch Kinder steuerfrei. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenem Familienheim.[1] Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.5 Renten und andere wiederkehrende Nutzungen (Zeilen 74 bis 82)

In die Zeilen 74 bis 82 gehören zugewendete Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen. Dies können z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, aber auch Zinsvorteile aus unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehen sein. Zur Bewertung hat hierzu die Finanzverwaltung die gleich lautenden Ländererlasse v. 9.9.2022[1] veröffentlicht, die den gleich lautenden Lä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 3 bis 5)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind.[1] Zu den bebauten Grundstücken in diesem Sinne gehören Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum oder entsprechende Grundstücksteile anderer Grundstücksarten. Praxis-Tipp Garagen etc. Auch Garagen, Nebenräume und Ne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.4 Objektangaben

Dass vom Makler gemachte Objektangaben zutreffen müssen, dürfte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, will er sich nicht dem Risiko der Provisionsverwirkung oder gar des Schadensersatzes ausgesetzt sehen.[1] Fehlerhafte Objektangaben können aber auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Die Objekt-Wahrheit beginnt insoweit schon mit den vom Makler verwendeten Lichtb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.3 Muster zur Auftragsannahme

Muster: Annahme eines Auftrags für ein Einfamilienhausmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.5 Informationspflicht

Gemäß § 11 i. V. m. § 10 MaBV muss der Makler seinen Interessenten in deutscher Sprache rechtzeitig schriftlich, vollständig und korrekt über die Objektmerkmale informieren. Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Annahme eines Maklerauftrags müssen zunächst Provisionshöhe und Vertragsdauer festgelegt sein. Spätestens mit Beginn der konkreten Vertragsverhandlungen im Zuge einer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.2 Buchführungs- und Informationspflicht

Die in §§ 10, 11 MaBV geregelten Buchführungs- und Informationspflichten sollen sowohl dem Auftraggeber des Maklers als auch der Behörde Einsicht in das Geschäftsgebaren und eine Überwachung im Rahmen einer außerordentlichen Prüfung gemäß § 16 Abs. 2 MaBV ermöglichen. Die unterlassene, unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Informations- und Aufzeic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 12.1 Maklervertrag mit Verkäufer

Muster: Maklervertrag mit Verkäufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) _______...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 12.3 (Qualifizierter) Alleinauftrag

Muster: (Qualifizierter) Alleinauftrag (Qualifizierter) Alleinauftrag Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Haus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 12.5 Maklervertrag mit Mietinteressent

Muster: Maklervertrag mit Mietinteressent Maklervertrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber sucht für den Auftraggeber in _________ ein/eine _________ [Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Rei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Keine Beratung... / Leitsatz

Der VR muss den VN einer Hausratversicherung, der ihm einen Umzug und die Wohnfläche des bezogenen Einfamilienhauses anzeigt, grundsätzlich nicht auf eine gegebenenfalls anzupassende Versicherungssumme hinweisen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Oldenburg, Beschl. v. 10.9.2024 – 1 U 13/24mehr

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AGS 02/2025, Ermittlung des... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller ist Alleineigentümer eines 700 m² Grundstücks. Dieses wurde von der Antragsgegnerin mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche: 176,98 m²) bebaut. Der Antragsteller hat diesen Vertrag mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25.7.2019 mangels Fortsetzung/Fertigstellung durch seinen anwaltlichen Vertreter außerordentlich kündigen lassen und beabsichtigte zuerst, die Antr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Ermittlung des... / Leitsatz

Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 176,98 m² auf einem 700 m² großen Grundstück für einen 3-Personen-Haushalt überschreitet in der Regel den Rahmen eines angemessenen Hausgrundstücks und stellt daher kein Schonvermögen gem. § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII dar. Gleichwohl muss der Einsatz eines solchen Hausgrundstücks zur Finanzierung der Koste...mehr

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AGS 02/2025, Ermittlung des... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG ist zuzustimmen. Verfügt die bedürftige PKH-Partei über Grundvermögen, so zählt dieses im Rahmen der Bewilligung von PKH grds. zum einzusetzenden Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO. Bei eigengenutzten Häusern sind jedoch die Schonvermögensgrenzen des § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII sowie eine mögliche Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB...mehr

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zfs 02/2025, Keine Beratung... / 1 Aus den Gründen:

1. Das LG ist zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kl. gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen einer Quasideckung für Versicherungslücken infolge einer Nichterhöhung der Versicherungssumme der Hausratversicherung hat. Insbesondere ergibt sich ein solcher Anspruch nicht aus § 6 Abs. 5 S. 1 VVG oder aus § 280 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 242 BG...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Doppeltätigkeit und... / 2.1 Aufklärungspflichtverletzung

In der Praxis in diesem Zusammenhang am weitesten verbreitet sind Informations- und Aufklärungspflichtverletzungen. Zwar darf der Makler Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft an Interessenten weitergeben. Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden Informationen – insbesondere wenn er diese in einem eigenen Exposé über da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 6.3 Erwerb eines Familienheims von Todes wegen bei Kindern

Steuerbefreit ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG der Erwerb von Todes wegen eines Familienheims durch Kinder oder Kinder verstorbener Kinder; jedoch keine Urenkel. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: Erwerb von Todes wegen durch Kinder oder Kinder verstorbener Kinder, Verschaffung Eigentum/Miteigentum an einem bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Vorschriften, abdingbare / 1 Kostenverteilungsschlüssel (§ 16 WEG)

Die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sind gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen von den Eigentümern zu tragen. Teilungserklärungen sehen hiervon abweichend häufig vor, dass die Kosten teilweise nach der Wohnfläche, teilweise nach Verbrauch, teilweise nach Köpfen umzulegen sind. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG verleiht den Wohnungseigentümern auch ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / 1.1 Grundsatz

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Kosten seiner Erhaltung und sonstigen Verwaltung anteilig zu tragen. Der Umfang der Kostenbeteiligung richtet sich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung sieht ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beteiligung mit weiteren (f... / 1 Möglichkeit der Übernahme von weiteren (freiwilligen) Geschäftsanteilen

Die Satzung kann bestimmen, dass sich ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligen muss (§ 7a Abs. 2 Satz 1 GenG; sog. Pflichtbeteiligung). Wenn eine Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen nach der Satzung vorgeschrieben ist, muss aber die Pflichtbeteiligung grundsätzlich für alle Mitglieder gleich sein (§ 7a Abs. 2 Satz 1 GenG). Als Ausnahme davon lässt das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.4.1 Betriebs- und Verwaltungskosten

Nicht für sämtliche Arten von Betriebs- und Verwaltungskosten ist der gesetzliche Verteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG sinnvoll. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungskosten, die unabhängig von der Größe der Sondereigentumseinheit oder ihrer Miteigentumsanteile in aller Regel in gleicher Höhe für jede Einheit entstehen. Bei Verteilung der Heiz- und...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Geförderte Wohnflächen gemäß WFB 2023

Zusätzlich ist eine Förderung für Gemeinschaftsflächen möglich. 3.1.1 Grundsätzliche Förderung 0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderhöhe und Bedingungen

Das Baudarlehen wird bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 3.750 EUR/m2 in Rostock/Greifswald, sonst 3.570 EUR/m2) gewährt (siehe Tabelle). 20 % Eigenkapital Als Eigenkapital werden mindestens 20 % der Gesamtkosten verlangt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist bis zu max. 80 % Gesamtförderung möglich.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Fördermodelle

Berechnung der Förderhöhe Die Förderhöhe wird im Rahmen der unterschiedlichen Fördermodelle ermittelt, die in einem Bauvorhaben wohnungsbezogen miteinander kombiniert werden können. Die Wahl des jeweiligen Fördermodells (3.2.1 bis 3.2.4) beeinflusst die Förderhöhe, die Belegungsbindung und die Mietbindung Die Höhe des öffentlichen Baudarlehens wird auf Grundlage der im Fördero...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.5 Bedingungen

Die geförderten modernisierten Wohnungen sind für die Dauer der Laufzeit der Darlehen Wohnungssuchenden als Miet- oder Genossenschaftswohnungen zum Gebrauch zu überlassen. Maßgeblich für die Berechnung der Belegungsdauer ist der Tag der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Bis max. 6,60 EUR Bei der Vermietung einer belegungsgebundenen Wohnung darf keine höhere Nettokaltmiet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Grundsätzliche Förderung

0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermodelle 1 und 2 zinsgünstiges Baudarlehen: 0,5 % Zinssatz (nur für Fördermodell 3) Mindesttilgung: 1,5 % des Darlehensursprungsbetrags Verwaltungskostenbeitrag: 0,15 % bis 0,6 % (abhängig von der Darlehenshöhe) Baukostenzuschuss nur für Fördermodell 1 bis zu 1.800 EUR pro m2 geförderter Wohnfläche Einmalige Zus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9 Wohnungsgrößen und besondere Wohnformen

Mindestens 30 m² Die Förderung richtet sich an Wohnungen mit angemessenen Größen, z. B. 50 m2 für eine Person oder 85 m2 für vier Personen. Rollstuhlgerechte Wohnungen können größere Flächen beanspruchen. Hier eine Tabelle mit den relevanten Wohnungsgrößen, einschließlich der abweichenden Größen für behinderte Menschen:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten

Haushalte mit niedrigen Einkommen Fördermodell 1 unterstützt den Neubau von Wohnungen durch öffentliche Baudarlehen, deren Höhe sich am Bodenwert orientiert, sowie durch zusätzliche finanzielle Zuschüsse. Dieses Modell ist speziell auf Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgerichtet, erlaubt aber eine leichte Überschreitung der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abschlag für Wohnflächen in normaler Lage

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG auf 70 Prozent (gegenüber 100 Prozent bei der Fläche des Grund und Bodens und Nutzflächen) ermäßigt. Für Wohnflächen in normalen Wohnlagen wird die Grundsteuermesszahl von 70 Prozent im Gegensatz zu Wohnflächen in guten Wohnlagen um weitere 25 Prozent zusätzlich begünstigt. Zie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Nach A H 2.6 Abs. 1 AEHmbGrStG ist als Fläche des Grund und Bodens die zur wirtschaftlichen Einheit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 141 [Autor/Stand] § 3 Äquivalenzzahlen (1) Die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens beträgt 0,04 Euro je Quadratmeter. Abweichend von Satz 1 gilt: 1. Dienen die Gebäude mindestens zu 90 vom Hundert (v.H.) der Wohnnutzung, wird die Äquivalenzzahl für die das Zehnfache der Wohnfläche übersteigende Fläche des Grund und Bodens nur zu 50 v.H. angesetzt, 2. ist die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Boden (Abs. 1)

Rz. 148 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG beträgt die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens 0,04 Euro je Quadratmeter. Zur Definition der Fläche des Grund und Bodens vgl. Rz. 109. Die Abrundungsregel auf volle Quadratmeter nach § 2 Abs. 5 HmbGrStG ist zu beachten (vgl. Rz. 139). Die Art der Nutzung des Grund und Bodens sowie die Frage, ob der Grund u...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ...mehr