Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 2.3.1 Minderung in gleichbleibender Höhe

Im Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 100 qm ausgewiesen. Als Entgelt ist eine monatliche Grundmiete von 1.500 EUR vereinbart. Außerdem hat der Mieter eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung von 300 EUR zu leisten. Tatsächlich beträgt die wirkliche Wohnfläche nur 85 qm. Dies entspricht einer Abweichung von 15 %. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Miete daher um 15 %...mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 1.1.2 Minderung bei abweichender Fläche

Haben die Vertragsparteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Größe der Mietsache getroffen, so kann eine Abweichung hiervon einen Mangel darstellen. Hinweis Beschaffenheitsvereinbarung und Beschreibung Diese ist jedoch abzugrenzen von der bloßen Beschreibung des Mietobjekts. Ist die Fläche im Mietvertrag genannt, handelt es sich regelmäßig allein deswegen um ei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau

Leitsatz Eine "neue, bisher nicht vorhandene" Wohnung im Sinne von § 7b Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar "neu" im sprachlichen Sinne ist, hierdurch aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt wurde. Normenkette § 7b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das zunächst mit einem älteren Einfamilienhaus (EFH) bebaut un...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.4 Gemeinschaftsordnung

Bei der Formulierung sollte der Notar differenzieren, um welche Art von Wohnanlage es sich handelt. Geht es um eine Großanlage, kann es über die Lastenverteilung leicht zum Streit kommen. Praxis-Beispiel Streit um Aufzugskosten Kosten des Aufzugs in einem nicht von allen Miteigentümern genutzten Gebäudeteil. Praxis-Tipp Öffnungsklausel Deshalb sollte jedenfalls eine Öffnungsklau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berücksichtigung von Abweichungen

Rz. 76 [Autor/Stand] Häufig wird der örtliche Gutachterausschuss nicht nur Vergleichsfaktoren veröffentlichen, sondern ebenfalls angeben, unter welchen Voraussetzungen die Vergleichsfaktoren angewandt werden können. Die Anwendung der Vergleichsfaktoren setzt voraus, dass die wertbeeinflussenden Merkmale der Vergleichsgrundstücke beziehungsweise der Grundstücke, für die Vergl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Immobilienpreiskalkulator

Rz. 85 [Autor/Stand] Die örtlichen Gutachterausschüsse bieten auf ihren Internetseiten Immobilienpreiskalkulatoren [2] zur Nutzung an. Solche Immobilienpreiskalkulatoren basieren auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren) die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Regression...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorrang von Vergleichspreisen des Gutachterausschusses

Rz. 33 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung von Grundbesitzwerten nach dem Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise. Lediglich nachrangig kann das zuständige Finanzamt nach Rz. 12 S. 7 AEBew JStG 2022[2] geeignete Vergleichspreise aus anderen Kaufpreissammlungen als nach § 195 BauGB berücksichtigen oder auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freie Wohnung (§ 2 Abs 4 SvEV)

Rn. 495 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der für § 2 Abs 4 SvEV maßgebende einkommensteuerliche Wohnungsbegriff bestimmt sich nach der Definition der Wohnung aus dem Bewertungsrecht. § 181 Abs 9 BewG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung lautete wie folgt: Zitat "Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, d...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Wohnflächengrenzen

angemessener Wohnraumbedarf Damit die Förderung zielgerichtet Haushalten mit angemessenem Wohnraumbedarf zugutekommt, gelten bestimmte Wohnflächengrenzen. Für eine Einzelperson wird eine Wohnfläche von bis zu 50 m2 als angemessen angesehen. Zwei Personen dürfen bis zu 60 m2 bewohnen, für jede weitere Person sind 15 m2 zusätzlich zulässig. Kinder erhöhen die zulässige Fläche n...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerbefreiung für Familienheime

Rz. 71 Familienheime i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG sind im Inland oder im EU-Ausland belegene und bebaute Grundstücke, soweit darauf eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[81] Dabei kommen neben Einfamilienhäusern ebenso Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftsgebäuden oder auf gemischt bebauten Grundstücken in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Faktoren für Bezugseinheiten

Rz. 67 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert kann bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens nicht nur aus Vergleichspreisen, sondern auch aus Vergleichsfaktoren abgeleitet werden. In beiden Fällen umfasst der Vergleichswert bebauter Grundstücke im Ergebnis nicht nur den Gebäudewert, sondern auch den Bodenwert. Rz. 68 [Autor/Stand] Soweit der örtliche Gutachterausschuss für G...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / 2. Nutzung der Steuerbefreiung des Familienheims

Rz. 38 Bereits in Rdn 17 wurde darauf hingewiesen, dass das sog. Familienheim, also die selbst genutzte Immobilie, vom überlebenden Ehegatten steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG geerbt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass der überlebende Ehegatte noch zehn Jahre nach dem Tod des Erstversterbenden im Familienheim wohnen bleiben muss, damit die zunäc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßgeblichkeit des örtlichen Grundstücksmarktberichts

Rz. 75 [Autor/Stand] Die maßgebenden Vergleichswertfaktoren ergeben sich aus den jeweiligen Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse. Die Inhalte der Grundstücksmarktberichte sind bereits deshalb von Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss verschieden, weil die Bebauungsstrukturen in den einzelnen Re gionen unterschiedlich sind. Auch die Qualität der Date...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Antragstellung und Verfahren

Zuständigkeit Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Baumaßnahme oder des Erwerbs. Zuständig ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz. Dort stehen qualifizierte Ansprechpartner für Bauherren, Eigentümer, Investoren und Kommunen zur Verfügung. Die ISB bietet auch eine individuelle Förderberatung und stellt die notwendigen Antragsformulare zur Ve...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vergleichswertverfahren

Rz. 165 Eine Bewertung im Vergleichswertverfahren ist nur möglich, wenn "Vergleichsgrundstücke" oder geeignete Vergleichsfaktoren bekannt sind (§ 183 BewG). Rz. 166 Die Vergleichspreise werden aus einer ausreichenden Anzahl von tatsächlich realisierten Kaufpreisen ("Vergleichsgrundstücke") ermittelt. Eine Ableitung anhand der Vergleichspreise erfolgt nur, wenn die Vergleichsg...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Praktische Anwendung und Grenzen

Rz. 39 In der Praxis kommen Verschaffungsvermächtnisse bei Gesamthands- oder Miteigentum vor oder bei Herausgabevermächtnissen, bei denen ein Inbegriff von Gegenständen oder ein Bestand von Zubehörstücken herauszugeben ist. Auch ein Wohnungsrecht kann Gegenstand eines Verschaffungsvermächtnisses sein.[30] Die Erben oder Hauptvermächtnisnehmer können aber nicht unbegrenzt mit ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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zfs 08/2025, Schadensersatz... / 1 Aus den Gründen:

1. Das LG ist zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kl. gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen einer Quasideckung für Versicherungslücken infolge einer Nichterhöhung der Versicherungssumme der Hausratversicherung hat. Insbesondere ergibt sich ein solcher Anspruch nicht aus § 6 Abs. 5 S. 1 VVG oder aus § 280 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 242 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Immobilienrichtwerte

Rz. 98 [Autor/Stand] Die seitens der Gutachterausschüsse angebotenen Leistungen umfassen auch die Veröffentlichung von Immobilienrichtwerten. Dabei handelt es sich um georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Die Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.2 Förderfähige Wohnflächen

Mindestgröße 35 m2 Allgemeine Regel (Standard) 1-Personen-Haushalt: bis 45 m2 2 Personen: bis 60 m2 Jede weitere Person: +12 m2 Mindestgröße: nicht unter 35 m2 Besonderer Maximalwert: Für 3-Zimmer-Wohnungen (zzgl. Bad & Küche) gilt eine maximale förderfähige Wohnfläche von 72 m2 – unabhängig von der Personenzahl. Zusatzflächen Ausnahmen und Erweiterungen Bei barrierefreien oder rolls...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Zinsverbilligtes Baudarlehen

Zinssatz unter Marktniveau Die Basisförderung besteht aus einem langfristigen Baudarlehen, das durch das Land Hessen zinsverbilligt zur Verfügung gestellt wird. Der Zinssatz wird deutlich unter dem Marktniveau gehalten und für die Dauer der Bindungsfrist festgeschrieben. Laufzeit: bis zu 35 Jahre Tilgung: in der Regel ab dem 6. Jahr Zinssatz: stark vergünstigt durch Landeszuschu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Art der Förderung

zinsgünstige Darlehen Die Förderung erfolgt in Form von: zinsfreien oder zinsgünstigen Darlehen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tilgungszuschüssen in Höhe von 15–35 % (je nach Förderprogramm und Vorhaben), direkten Zuschüssen bei Wohnraumanpassung (bis zu 20.000 EUR je Maßnahme möglich). Praxis-Beispiel Beispiel Mietwohnungsneubau: Darlehen bis zu 3.200 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Förderfähige Wohnungsgrößen

Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach Haushaltsgröße. Gefördert wird nur Wohnraum, der "angemessen" ist: Achtung: Bei besonderen Bedarfen (z. B. Behinderung, Homeoffice, Pflege) kann eine größere Fläche genehmigt werden.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.5 Modernisierungsdarlehen mit Zuschussanteil

Bis zu 80 % Für die energetische, barrierefreie oder allgemeine Modernisierung von Mietwohnungen stehen spezielle Darlehen zur Verfügung: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Darlehen, bis zu 1.100 EUR/m2 Wohnfläche Zusätzlich ein Modernisierungszuschuss in Höhe von bis zu 20 % Förderfähig sind Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungsumstellung, Einbau von Aufzügen, Grundrissver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklagen: Folgen e... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, was gilt, wenn mehrere Anfechtungsklagen entgegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG nicht verbunden werden und in einem der Verfahren Rechtskraft eintritt. Unterbliebene Verbindung Unterbleibt unter Verstoß gegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG eine Prozessverbindung, tritt in den weiteren Verfahren wegen einer nachträglich eingetretenen Unzulässigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.2 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Rz. 738 Beschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung (§ 9 EStG Rz. 116) und Betriebsstätte (Rz. 738). Hierfür gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG entsprechend.[1] Die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden daher pauschal ermittelt, ohne Rücksicht auf die Art des benutzten Verkehrsmittels. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.1 Kündigungsfristen beachten

Dieses Sonderkündigungsrecht gewinnt an Bedeutung, wenn es sich bei dem zu kündigenden Mietverhältnis um ein bereits seit mehreren Jahren bestehendes handelt. Bekanntlich regelt die Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB zugunsten des Mieters gestaffelte Kündigungsfristen nach der Dauer des Bestehens des Mietverhältnisses. So verlängert sich die knapp 3-monatige Grundkündig...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 8.2 Arglist

Insbesondere bei Immobiliengeschäften spielt weniger die Arglist durch aktives Tun, als vielmehr die Arglist durch Verschweigen eine besondere Rolle. "Arglistiges Verschweigen" liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 1.3 Quantifizierung des Wohngebäudebestands

Im Jahr 2022 umfasste der Wohngebäudebestand in Deutschland etwa 19,5 Mio. Gebäude. Von diesen Gebäuden entfallen etwa 13 Mio. auf Einfamilienhäuser, 3,2 Mio. auf Zweifamilienhäuser und 3,3 Mio. auf Mehrfamilienhäuser. Abbildung 16 zeigt die Verteilung des Wohngebäudebestands in Deutschland nach Größenklassen. Abb. 6: Wohngebäudebestand nach Größenklassen Quelle: Destatis 202...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.6.3 Fassadendämmung eines Mehrfamilienhauses

Die Fassadendämmung eines Mehrfamilienhauses in München kann wirtschaftlich dargestellt werden, wenn Sowiesokosten und staatliche Förderung berücksichtigt werden. Die häufig kompakte Bauweise eines Mehrfamilienhauses im Vergleich zu Einfamilienhäusern und die dadurch in Bezug auf die Wohnfläche geringere Fassadenfläche wirken sich positiv auf die spezifischen Sanierungskoste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.2.4 Wärmepumpen

Die Wärmepumpe als Wärmeerzeuger erfuhr in den letzten Jahren den stärksten Zuwachs und versorgt mittlerweile über 6 % der deutschen Wohnungen mit Raumwärme und Warmwasser. Bei einer Wärmepumpe wird Umgebungswärme in einem geschlossenen thermodynamischen Kreislaufprozess auf eine nutzbare Temperatur gebracht, sodass die Wärme für Heizzwecke eingesetzt werden kann (siehe Abbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.6.1 Heizungsoptimierung in einem Einfamilienhaus

Unter Heizungsoptimierung versteht man Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz einer Heizungsanlage in einem Gebäude. Dazu zählt beispielsweise der Austausch von alten Umwälz- oder Zirkulationspumpen, die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems, die Optimierung der Heizkurve oder eine Verbesserung der Dämmung von Rohren, Ventilen und Pumpen. Heizungspu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.34 Überbelegung

Für die Feststellung einer Überbelegung einer Mietwohnung sind in erster Linie die Wohnfläche, die Zimmerzahl und die Bewohneranzahl maßgeblich. Zusätzlich können aber auch besondere Umstände im Einzelfall, wie das Vorhandensein von Nebenräumen, der Wohnungszuschnitt, familiäre Beziehungen oder die allgemeine Wohnungsmarktlage herangezogen werden.[1] Wann liegt Überbelegung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.3 Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB

Zu beachten sind weiter die Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB. Die monatliche Miete darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro Quadratmeter, darf sich die Miete nicht um mehr als 2 EUR pro Quadratmeter erhöhen. Bei diesen Grenzbeträgen sind jedoch Mieterhöhungen auf Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.4 Muster: Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung als Klage auf künftige Räumung

Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, ist dringend zu beachten, dass die Gründe für die Eigenbedarfskündigung auch nach der Kündigung fortbestehen müssen – dies jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Fallen die Gründe vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Vermieter den Mieter hierüber aufklären.[1] Der Mieter kann dann das Mietverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.2.3 Mischmietverhältnis

Bei Mischmietverhältnissen ist in erster Linie entscheidend, welche Nutzung konkret vertraglich vereinbart ist. Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal ist nicht, ob der Mieter aus seiner beruflichen Tätigkeit, die er im Mietobjekt ausübt, seinen Lebensunterhalt bestreitet. BGH zu Mischmietverhältnissen Bei Mischmietverhältnissen ist entscheidend, welche Nutzungsart nach den getrof...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
CO2-Preis: Mehrkosten für unsanierte Gebäude bis 2040

2027 tritt das neue Emissionshandelssystem (ETS-2) in Kraft. Dann wird der CO2-Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt – die Kosten könnten um bis zu 600 % steigen. Was Eigentümer von unsanierten Gebäuden im Schnitt jährlich zahlen müssen, zeigt eine Simulation. Im März 2025 trat das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist die Grundlage für den Übergang ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppelte Haushaltsführung

Soweit der StPfl außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und an diesem Ort wohnt, kann er unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem ArbN auch bei den Gewinneinkünften eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (im Einzelnen s § 9 Rn 660ff (Teller)). Folgende BA sind abziehbar: Die Aufwendungen für eine angemessene Mietwo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Steuerpflichtigen auch bewohnt wird[15]. Baurechtswidrig dauerhaft bewohntes Gartenhaus: Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG lieg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 5.2 Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 5 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Stpfl. für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten...mehr