Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 3 Vormiete ist: die Miete (§ 535 Rn 176 ff), die der vorherige Mieter, für die identische Mietsache (§ 535 Rn 103 ff) wirksam geschuldet – nicht gezahlt – hat (dabei sind ggf auch §§ 556d ff zu beachten). Für die notwendige Identität ist va zu prüfen, ob weitere Räume, Flächen und Berechtigungen hinzugekommen oder weggefallen sind. Ist es so, fehlt es an einer Identität u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirtschaftlichkeit oder Unbilligkeit.

Rn 20 Eine Vermögensverwertungsobliegenheit besteht nicht, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Die Wirtschaftlichkeit ist insb zu verneinen, wenn die Vermögensverwertung zu einem nicht mehr vertretbaren wirtschaftlichen Schaden führt (BGH FamRZ 80, 43). Eine Unwirtschaftlichkeit kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Bauliche Folgen.

Rn 7 Eine ›Härte‹ kann in dauerhaften baulichen Folgen aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme liegen, va im Verlust von Wohnfläche (LG Berlin GE 15, 916: dort verneint), im erheblichen Verlust von Fenster- oder Stellflächen, in negativen Änderungen des Wohnungsgrundrisses (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 23), der Senkung der Raumhöhe, schädlichen Bausto...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz (§ 559 IIIa 1).

Rn 17 Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 I darf sich gem. § 559 IIIa 1 die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt (Herlitz jurisPR-MietR 4/19) der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Nach Sinn und Zweck des § 559 IIIa (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Das Wohl der Kinder.

Rn 15 Nach I 2 ist es für die Zuweisung der Wohnung an einen Elternteil schon ausreichend, dass allein die Kinder unter den Spannungen und Streitigkeiten zwischen den Eltern leiden. Ist ein erträgliches Auskommen der Familie unter einem Dach nicht möglich, haben die Bedürfnisse der Kinder an einer geordneten, ruhigen und entspannten Familiensituation Vorrang ggü den Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand der Schadensersatzansprüche gem § 536a I.

Rn 4 Für anfängliche Mängel (s zum Mangel § 536 Rn 7–13) bei Vertragsschluss haftet der Vermieter nach der gesetzlichen Garantie gem § 536 I Alt 1 verschuldensunabhängig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der (formlosen) Einigung, nicht derjenige einer ggf späteren schriftlichen Vertragsunterzeichnung (vgl BGH NJW 68, 885). Der Mangel braucht bei Vertragsschluss nicht in Ersche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Grenze (Abs 3).

Rn 31 Schenkungen bleiben nach der Ausschlussfrist grds vollständig unberücksichtigt, wenn seit der Leistung bis zum Erbfall 10 Jahre vergangen sind (III 2). Für Erbfälle seit dem 1.1.10 (Art 229 § 21 IV EGBGB) gilt zudem, dass die Schenkung pro bis zum Erbfall abgelaufenen Jahr ¹/10 weniger berücksichtigt und insoweit der Schuldner (Erbe oder Beschenkte) zu Lasten des Pflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mischmietverhältnisse.

Rn 14 Ein Mischmietverhältnis ist anzunehmen, wenn durch einen einheitlichen Vertrag Wohn- und gleichzeitig Geschäftsräume vermietet werden (BGH NJW 14, 2864 [BGH 09.07.2014 - VIII ZR 376/13] Rz 17), zB wenn eine Gaststätte mit zugehöriger Wirtewohnung gemietet ist. Ein Mischmietverhältnis kann auch dann vorliegen, wenn eine Wohnung zusammen mit einer Garage (s Rn 8) vermiet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Treuepflichtverletzungen.

Rn 10 Die Verwirkung kommt neben dem in § 654 geregelten Fall der vertragswidrigen Doppeltätigkeit auch bei weiteren schweren Treuepflichtverletzungen in Betracht (Celle OLGR 09, 370). Die Rspr sieht Raum für eine entspr Anwendung der Rechtsfolge des § 654, falls die Pflichtverletzungen einen vergleichbaren Grad erreichen, insb den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllen (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze über die Abgrenzung der einzelnen Grundstücke

a) Grundsatz der wirtschaftlichen Einheit Rz. 17 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der (Typus-)Begriff der wirtschaftlichen Einheit des § 2 BewG bestimmt sich dabei in erster Linie nach der Verkehrsau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (Einhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mindestangaben.

Rn 55 Nach den in Rn 52–54 genannten Voraussetzungen sind bei Gebäuden mit mehreren Mietern in verschiedenen Wohnungen nach stRspr idR in die Abrechnung folgende Mindestangaben aufzunehmen (BGH MDR 21, 352 [BGH 20.01.2021 - XII ZR 40/20] Rz 16; NZM 20, 320 [BGH 29.01.2020 - VIII ZR 244/18] Rz 8; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15; grundlegend BGH NJW 82, 573 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arglistiges Verschweigen (Hs 2 Alt 1).

Rn 18 Die Rspr des V., VII. und VIII. ZS des BGH hat die Arglisthaftung erheblich ausgebaut. Danach ist arglistiges Verschweigen gegeben, ›wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Hinweise.

Rn 14 Für den Pflichtteilsanspruch ist das allg Zivilgericht, für den Zugewinnausgleich das FamG zuständig (BGH NJW 83, 388, 389 [BGH 18.11.1982 - IX ZR 91/81]). Der Pflichtteilsanspruch verjährt nunmehr nach den allgemeinen Vorschriften (§ 2317 Rn 11–20). Die Klage auf Zahlung des großen Pflichtteils hemmt nicht die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 1371...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammensetzung (Struktur).

Rn 51 Der Verw hat die Wahl, ob er einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). Der Verw darf außerdem einen Vertrag anbieten, bei dem sich das Honorar wie bei einem Baukasten aus Vergütungsansätzen für einzelne Leistungen zusammensetzt (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). In der Praxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Begriff.

Rn 64 Ein materieller Mangel soll vorliegen, wenn die abgerechneten Kosten dem Ansatz und/oder der Höhe nach nicht bestehen (BGH NJW 11, 368 [BGH 20.10.2010 - VIII ZR 73/10] Rz 22) oder es keine Umlagevereinbarung gibt – das Verlangte also materiell-rechtlich nicht verlangt werden kann – oder ›sonstige‹ Mängel der Abrechnung vorliegen (BGH NJW 09, 283 [BGH 19.11.2008 - VIII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 6 Kaufpreisaufteilung: So werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten richtig auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Grundstücks sind aufzuteilen auf den Grund und Boden und das Gebäude. Der Anteil für den Grund und Boden unterliegt keiner Abnutzung. Hat das Gebäude unterschiedlich genutzte selbstständige Gebäudeteile, erfolgt eine weitere Aufteilung der Anschaffungskosten, auf das Gebäude und die einzelnen Gebäudeteile. Grundlage für die Auf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.2 Aufteilung der Anschaffungskosten bei Gebäuden mit unterschiedlichen Gebäudeteilen

Die Anschaffungskosten bei dem Erwerb eines gesamten Gebäudes, welches unterschiedliche Gebäudeteile hat, sind auf die einzelnen Gebäudeteile aufzuteilen. Können Anschaffungskosten direkt einem Gebäudeteil zugeordnet werden, erfolgt in einem ersten Schritt die direkte Zuordnung. Hiernach bietet sich als Maßstab die Nutzfläche jedes Gebäudeteils an. Die Nutzfläche ist unter a...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

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Mietminderungslexikon / 60 Wohnfläche

Ist in dem Mietvertrag die Größe der Wohnung angegeben, gilt dies als Beschaffenheitsvereinbarung; hierfür muss der Vermieter grundsätzlich einstehen. Dies gilt nicht nur, wenn die angegebene Wohnfläche ausdrücklich als "vereinbart" bezeichnet wird, sondern auch dann, wenn der Mietvertrag in Verbindung mit einer Aufzählung der vermieteten Räume die Angabe enthält: "Wohnfläch...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.3 Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen

Nichtwohnfläche zur Wohnfläche Werden Nichtwohnflächen (z. B. bisherige Gewerbebauten) zu Wohnflächen umgebaut, gelten für die Umwidmung folgende Förderungen:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Technische Anforderungen und Wohnflächen

DIN 18040 Eine Förderung über dieses Programm setzt grundsätzlich voraus, dass die neu errichteten Wohnungen barrierefrei erstellt werden. Maßgeblich für die Beurteilung bzw. für die Bauplanung sind die Regelungen der DIN 18040. Weiterhin werden nur Bauvorhaben gefördert, die auf Dauer einen guten Wohn- und Nutzwert bieten sowie einen festgelegten Mindeststandard nicht untersc...mehr

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Wohnflächenverordnung / 2 Berechnungsregeln

Die wesentlichen Regelungen über die Anrechnung von Raumteilen nach der WoFlV im Vergleich mit den Regelungen der §§ 42 bis 44 der II. BV sind Folgende (in alphabetischer Folge):mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Belegungs- und Mietpreisbindung Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Form und Begründung der Mieterhöhung (§ 558a BGB)

Der Anspruch des Vermieters, gerichtet auf die Zustimmung zu einer Mieterhöhung, ist allen Mietern gegenüber in Textform geltend zu machen und zu begründen. Textform bedeutet, dass die Erklärung nicht unterschrieben sein muss. Außerdem kann die Erklärung u. a. per Telefaxschreiben oder per E-Mail versandt werden. Allerdings trägt der Vermieter die Beweislast des Zugangs. Gemä...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.2 Ortsübliche Vergleichsmiete

Die verlangte Miete darf die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart oder – von Betriebskostenerhöhungen abgesehen – geändert worden sind, nicht übersteigen. Hinweis Wohnraum, der nicht einfließt Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die M...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Mietpreis- und Belegungsbindung

6,00 EUR bis 7,40 EUR Für die Wohnungen können folgende Höchstmieten bei der Erstvermietung verlangt werden: Ab dem 4. Jahr Ab dem 4. Jahr der Be...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Wie erfolgt die Förderung?

Zuschuss Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Vorteil: Zuschüsse müssen bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Es werden folgende Zuschüsse ausbezahlt:mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Begrifflichkeiten

Begriffserläuterung Hier nun einige Erläuterungen zu den Begriffen, die im Zusammenhang mit diesem Programm immer wieder vorkommen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Grundförderung und Zusatzförderung Die EOF setzt sich aus einer Grundförderung und einer Zusatzförderung zusammen. Die Grundförderung selbst besteht aus einem Darlehen und einem Zuschuss. Das Darlehen wiederum fasst einen objektabhängigen und einen belegungsabhängigen Teil zusammen. Der belegungsabhängige Darlehensteil setzt voraus, dass der Abstand zwischen der höchstzulässig...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3.1 Miet- und Genossenschaftswohnungen

Mietpreisbindung Handelt es sich um eine Maßnahme an Miet- oder Genossenschaftswohnungen, wird vorausgesetzt, dass die Wohnungen nach Beendigung der Maßnahme einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Mieter benötigen hierzu einen Wohnberechtigungsschein nach § 27 WoFG. Ist nach Abschluss der Maßnahme eine Neuvermietung der geförderten Wohnungen vorgesehen, ist die Höh...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.2.2 Konditionen

300 EUR Zuschuss Die geförderten Darlehen werden mit 0,5 % jährlich verzinst. Der Tilgungsanteil beginnt mindestens mit 1 %. Dazu erhält man einen Zuschuss in Höhe von 300 EUR je m2 Wohnfläche. Die Höhe des Darlehens kann bei Neubauten 1.000 EUR je m2 Wohnfläche betragen. Bei Aus- und Umbaumaßnahmen sind es 670 EUR je m2 Wohnfläche. Der tatsächliche Förderbedarf ergibt sich a...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Einkommensgrenzen Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert ist. Der Antragsteller hat mi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Konditionen

Die oben beschriebenen unterschiedlichen Förderungen beinhalten auch unterschiedliche Förderkonditionen. Die einzelnen Förderungen sind in 2 Förderwege eingeteilt. 1. Förderwegmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.4 Wie erfolgt die Förderung?

Zuschussförderung Die Förderung dieses Programms erfolgt über eine Zuschussförderung. Da die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen, sind sie ein nützliches Finanzierungsmittel für die Gesamtfinanzierung. 1.150 EUR pro m2 Es werden folgende Zuschüsse gewährt: 1.050 EUR pro m2 Wohnfläche 1.150 EUR pro m2 Wohnfläche bei Wohnungen bis zu 60 m2 Wohnflächemehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.34 Überbelegung

Für die Feststellung einer Überbelegung einer Mietwohnung sind in erster Linie die Wohnfläche, die Zimmerzahl und die Bewohneranzahl maßgeblich. Zusätzlich können aber auch besondere Umstände im Einzelfall, wie das Vorhandensein von Nebenräumen, der Wohnungszuschnitt, familiäre Beziehungen oder die allgemeine Wohnungsmarktlage herangezogen werden.[1] Wann liegt Überbelegung ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Baumaßnahme Gefördert werden der Neubau eines Objekts, der erstmalige Erwerb eines Objekts (innerhalb von 18 Monaten nach Bezugsfertigkeit), der Ersatzneubau nach Abriss, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Gemeinschaftswohnungen für Wohngruppen oder Wohngemeinschaften. Wohngruppe oder Wohngemeinschaft Die Wohnungen müssen zum Gemeinschaftswohnen bestimmt sein...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Was wird gefördert?

Ziel des Programms ist die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Neubau 600 EUR Mindestbauaufwand pro m2 Ausbau, Umbau oder Erweiterung mit einem Bauaufwand von mindestens 600 EUR pro QuadratmeterWohnfläche Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse mit einem Bauaufwand von mindestens...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Darlehenskonditionen

Bis 1.800 EUR je m2 Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines zinsfreien Darlehens über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 1.800 EUR je m2 Wohnfläche. Für die Einhaltung bestimmter energetischer Standards wird darüber hinaus ein Zuschuss von 300 EUR je m2 Wohnfläche gewährt. Bei Darlehensgewährung wird eine einmalige Gebühr von 1 % des Darlehensbetr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.2 Was wird gefördert?

Baumaßnahmen Gefördert werden der Umbau, der Ausbau, die Erweiterung und die Umwandlung von Gebäuden und Gebäudeflächen im Bestand. Dazu gehören auch die damit einhergehenden Modernisierungsmaßnahmen. Neben diesen Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang auch folgende Baumaßnahmen gefördert: Bauprojekte sowie deren Ersterwerb, in innerörtlichen oder innerstädtischen Lagen, die e...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.3 Kündigung begründen

Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen. Hierdurch soll der Mieter vor einer willkürlichen Kündigung des Vermieters geschützt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll dem Mieter ermöglichen, den Kündigungsgrund zu überprüfen. Insoweit reicht es aus, dass der Mieter das Interesse des Vermieters an der Kündigung erschließt und er prüfen kann, ob die Künd...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Baumaßnahmen Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb (erstmalige Anschaffung innerhalb von 18 Monaten ab Bezugsfertigkeit), der Ersatzneubau nach Abriss des Objekts (Abriss nicht länger als 18 Monate), der Ankauf einer gebrauchten Immobilie (bei Nichtwohngebäuden muss das Objekt innerhalb von 18 Monaten zu angemessenen Wohnzwecken umgebaut werden), der Ausbau, die Umwandlung, de...mehr

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Überbelegung / 1 Begriff

Eine Wohnung ist überbelegt, wenn die Zahl der Bewohner deutlich über den durch den Vertragszweck und die Größe bestimmten Rahmen der vertragsgerechten Nutzung hinausgeht. Anhaltspunkte finden sich hierzu in den gesetzlichen Bestimmungen der Länder. So ist im inzwischen aufgehobenen Bay. WohnungsaufsichtsG in Art. 6 Abs. 1 ausgeführt, dass Wohnungen nur überlassen und benutz...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.2 Vermieter benötigt mehr Wohnraum

Grundsätzlich ist der Vermieter in seiner Lebensplanung frei. Die Gerichte können ihm auch nicht in seine Vorstellungen von für ihn angemessenes Wohnen hineinreden. Der vom Kündigenden geltend gemachte Bedarf an Wohnfläche ist jedenfalls nicht vom Gericht auf Angemessenheit zu prüfen, solange kein evident überhöhter Bedarf geltend gemacht wird.[1] Der Vermieter kann daher dem...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Bei frei finanziertem Wohnraum

Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Änderung der Mietstruktur nur im Einvernehmen mit den Mietern möglich ist, besteht im frei finanzierten Wohnungsbau gem. § 556a Abs. 2 BGB für Betriebskosten, deren Umfang bzw. Verursachung erfasst werden, z. B. durch entsprechende Zähler. Wichtig Einseitige Erklärung des Vermieters möglich Insofern hat der Vermieter die Möglichkeit, ...mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 2.1 Die einzelnen Stufen

Die CO2-Abgabe wird seit 1.1.2023 nach einem Modell in 10 Stufen aufgeteilt: Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss. Umgekehrt gilt: Je niedriger der Verbrauch des Hauses, desto mehr muss der Mieter übernehmen. Entspricht das Gebäude mindestens dem gängigen Neubau-Standard Effizienzhaus (EH) 55, muss der Mieter den CO...mehr