Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 141 [Autor/Stand] § 3 Äquivalenzzahlen (1) Die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens beträgt 0,04 Euro je Quadratmeter. Abweichend von Satz 1 gilt: 1. Dienen die Gebäude mindestens zu 90 vom Hundert (v.H.) der Wohnnutzung, wird die Äquivalenzzahl für die das Zehnfache der Wohnfläche übersteigende Fläche des Grund und Bodens nur zu 50 v.H. angesetzt, 2. ist die ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Entsprechende Garagen und Nebengebäude werden aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt. Rz. 122 [Autor/Stand] Als Garage wird nach A H 2.2 Abs. 1 AEHmbGrStG e...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 7. Schematische Darstellung des Wohnlagemodells

Rz. 105 [Autor/Stand] Vereinfacht dargestellt erfolgt die Ermittlung der Grundsteuer im Wohnlagemodell nach den folgenden Schemata: Rz. 106 [Autor/Stand] 1. unbebaute Grundstücke:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 160 [Autor/Stand] § 4 Grundsteuermesszahlen (1) Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 v.H. Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 v.H. ermäßigt. Für den Äquivalenzbetrag der Nutzflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 87 v.H. ermäßigt. (2) Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird um 25 v.H. ermäßigt, wenn ei...mehr

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Einführung BewG / 10. Rechtslage in Niedersachsen

Rz. 730 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Krause (s. LGrStG Nds. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 731 [Autor/Stand] Niedersachsen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Übernahme des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) v. 7.7.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende B...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 108 [Autor/Stand] § 2 Maßgebliche Flächen (1) Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) in der jeweils geltenden Fassung. Als Wohnnutzung gelten auch häusliche Arbeitszimmer. Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermittel...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Belastungsentscheidung

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ergibt sich nach dem HmbGrStG aus den Flächengrößen für den Grund und Boden und Gebäude, der von der Bebauung abhängigen Äquivalenzzahl sowie der (für Gebäudeflächen ermäßigten) Grundsteuermesszahl, vgl. Rz. 25. Rz. 59 [Autor/Stand] Nach Auffassung des hamburgischen Gesetzgebers besteht bei einer Steuer, die an ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Für den Äquivalenzbetrag der Nutzflächen wird die Grundst...mehr

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Einführung BewG / 3. Rechtslage in Bayern

Rz. 626 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Bay. Rz. 1 ff.) verwiesen. Bayern hat sich für den Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Bay. Grundsteuergesetz v. 10.12.2021[2] ein wertunabhängiges Flächenkonzept umgesetzt, das zugleich als "Basismodell" für die Grundsteuergeset...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Sonderregelung zur Nichtberücksichtigung von Gebäuden

Rz. 39 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG sieht Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung vor, die in räumlichem Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Danach bleiben Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zuzuordnen sind bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderungen im Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts

Rz. 92 [Autor/Stand] Sofern sich die tatsächlichen Verhältnisse im Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts ändern, ist zum einen eine Fortschreibung oder Nachfeststellung für den (neuen) auf den 1.1.2029 festgestellten Grundsteuerwert unter Berücksichtigung der Wertverhältnisse des der Änderung vorangehenden Hauptfeststellungszeitpunkts (1.1.2029) und zum anderen eine Fortschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 8. Rechtslage in Hessen

Rz. 697 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler/Schulze/Zochert (s. LGrStG Hessen Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 698 [Autor/Stand] Hessen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) v. 23.12.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 7. Rechtslage in Hamburg

Rz. 679 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Hamb. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 680 [Autor/Stand] Hamburg hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden und mit dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (Hmb GrStG) v. 24.8.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Grundsteuermessbetrag (Abs. 2)

Rz. 82 [Autor/Stand] Der Grundsteuermessbetrag des Grundstücks setzt sich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG zusammen aus dem Produkt des Grundsteuerwerts des Grund und Bodens nach § 1 Abs. 3 Satz 1 HmbGrStG und der Grundsteuermesszahl nach § 4 HmbGrStG und aus den jeweiligen Produkten der Grundsteuerwerte von Wohn- und Nutzflächen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 HmbGrStG und der jewei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 178 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen werden zur Förderung der Kulturlandschaft gemäß § 4 Abs. 3 HmbGrStG um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG)[2] in der jeweils gültigen Fassung die gesamte wirtschaftliche Einheit prägt, oder ein Ensemble i.S.d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Mit dem HmbGrStG weicht die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend von den bundesgesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ab. Das gilt trotz des Rückgriffs auf die Bundesgesetze in § 11 HmbGrStG, soweit im HmbGrStG keine anderweitigen Regelungen getroffen w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 8.3 Wohnungsbegriff

Die Mindest-Wohnfläche wird in Anlehnung an den Wohnungsbegriff für Zwecke der Grundsteuer auf 20 qm abgesenkt.mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verlängerung der Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG durch eine Kernsanierung

Von einer verlängerten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer ist auszugehen, wenn nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden, die zu einer wesentlichen Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes geführt haben. Beweispflichtig hinsichtlich Einzelheiten der tatsächlich durchgeführten Sanierung ist der Steuerpflichtige. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.3 Durch richterliche Entscheidung

Gemäß § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Der Wohnungse...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst.[1] Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Mitgliedsstaaten der E...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Landesspezifische Steuermesszahlen für Grundstücke

Rz. 18 Im SächsGrStMG wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GrStG – für im Freistaat Sachsen belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,36 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,36 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,72 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steu...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 1. Die gekappte Modernisierungsmieterhöhung

Erst im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber auch für Modernisierungsmieterhöhungen eine eigene Kappungsgrenze eingeführt. Nach § 559 Abs. 3a BGB darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren aufgrund einer Erhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB, nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro Q...mehr

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KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.2 Welche Maßnahmen werden gefördert?

Baubedingte Behinderungen beseitigen Das Programm fördert in der Hauptsache Baumaßnahmen an Objekten, die dazu dienen, eine Wohnung oder Wohngebäude so umzugestalten, dass alte oder auch behinderte Menschen dort ihren Anforderungen entsprechend ohne baubedingte Behinderungen leben können. Dabei muss es sich nicht nur um eine Renovierungsmaßnahme handeln. Auch wer eine Wohnung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.1.2 Dimensionierung der Wärmepumpe

Für die Beantwortung der Frage, wie viele kW eine Wärmepumpe benötigt, um eine bestimmte Wohnfläche zu beheizen, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: Wie groß ist die zu beheizende Fläche? Wie hoch ist der bisherige Verbrauch der Heizung? Über welchen Dämmzustand verfügt das Gebäude? Wie werden die Räume genutzt? Welche Witterungsbedingungen herrschen in der Region? Verf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.3 Wirtschaftlichkeitsberechnung

Der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe entscheidet, wie effizient die Wärmepumpe arbeitet. Die Wirtschaftlichkeit einer Heizung mit Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab – und sie muss immer in Relation zu anderen Heizsystemen gesehen werden (siehe auch Kap. 3.1). Stromkosten Dazu zählen einmal die Kosten für den benötigten Strom. Ist der Strompreis niedrig und werden spez...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.3 Heizungsumstellung in Mietwohnungen

Um Mieter vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, sollen Vermieter bei einer Umstellung der Gasheizung auf Biomethan die Kosten für das Biogas nur in der Höhe abrechnen können, wie zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfallen würden. Dies soll au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.1.1 Berechnung des Heizbedarfs

Die Heizleistung ist von der Größe und dem Dämmzustand des Gebäudes sowie der Anzahl der Bewohner abhängig. Während moderne Energieeffizienzhäuser maximal einen Heizwärmebedarf von 30 kWh/m2a haben dürfen, kann dieser bei unsanierten Altbauten durchaus bei um die 300 kWh/m2a liegen. Bei den Heizstunden beträgt der deutsche Durchschnittswert 2.000 Stunden pro Jahr. Auch die Hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.4.1 Betriebs- und Verwaltungskosten

Nicht für sämtliche Arten von Betriebs- und Verwaltungskosten ist der gesetzliche Verteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG sinnvoll. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungskosten, die unabhängig von der Größe der Sondereigentumseinheit oder ihrer Miteigentumsanteile in aller Regel in gleicher Höhe für jede Einheit entstehen. Bei Verteilung der Heiz- und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.2.2 Wärmepumpentarif

Für Wärmepumpen, die einen eigenen Stromzähler haben, gibt es Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom, sogenannte Wärmepumpenstromtarife. Im Vergleich zu Haushaltsstrom ist Wärmepumpenstrom zum Betrieb von Wärmepumpen deutlich günstiger. Ein Grund dafür ist, dass das Angebot an Strom nachts größer ist als die Nachfrage. Die nachts produzierte elektrische ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmequellen (Erdwärme, Son... / 1.2 Erdwärmekollektoren

Eine Alternative zu Erdsonden sind Erdwärmekollektoren. Sie ermöglichen das Heizen mit Erdwärme auch ohne Genehmigung und bestehen aus unterirdisch verlegten Rohrschlangen. Diese ähneln einer Fußbodenheizung und können jedem Quadratmeter etwa 25 Watt entziehen (Entzugsleistung). Erdwärmekollektoren werden daher meist dann eingesetzt, wenn große unbebaute und nicht verschattet...mehr

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Wärmesektor und Energiewende / 2.2 Gebäudebestand

Gebäudebestand in Deutschland In Deutschland lag im Mai 2022 laut dena-Report 2025 der Wohngebäudebestand inklusive Nichtwohngebäuden mit Wohnraum bei rund 20 Millionen Gebäuden. Davon entfielen 13,2 Millionen Gebäude auf Einfamilienhäuser (EFH), 2,7 Millionen auf Zweifamilienhäuser (ZFH) und 2,35 Millionen auf Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 6 Wohneinheiten (MFH) und 1,2 Millionen ...mehr

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Wärmesektor und Energiewende / 1 Ökologische Bedeutung

Die Art und Weise, wie wir gegenwärtig als Gesellschaft, als Unternehmen und als Verbraucher Energie erzeugen und nutzen, ist nicht nachhaltig. Die dabei entstehenden Treibhausgas-Emissionen und der immense Ressourcenverbrauch gefährden die natürlichen Lebensgrundlagen. Wir brauchen einen grundlegenden Umbau der Energieversorgungssysteme auf eine nachhaltige Energieerzeugung...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.5.1 Effizienzhaus 55, Wohngebäude / Effizienzgebäude 55, Nichtwohngebäude

Effizienzhaus Diese Stufe setzt voraus: Erfüllung der Anforderungen eines Effizienzhauses 55 bzw. Effizienzgebäudes 55, keine Nutzung fossiler Wärmeerzeuger, gültige Baugenehmigung oder Kenntnis der zuständigen Baubehörde über das Vorhaben und Beginn der Ausführung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Niedrigpreissegment Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude im Niedrigprei...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.2 Fehlerhafte Wohnflächenangabe

Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der ang...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 6 Umlagemaßstab

Die Wasserkosten können sowohl nach einem verbrauchsabhängigen (nach Kopfteilen, entsprechend dem gemessenen Verbrauch) aber auch nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab (Verhältnis der Wohnfläche) umgelegt werden.[1] Wichtig Gesetzliche Regelung beachten Sie müssen verbrauchsabhängig abrechnen, wenn alle Wohnungen in dem Gebäude mit Wasserzählern ausgestattet sind (§ 556a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Wohnungsbegriff (Abs. 10)

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne für Zwecke der Grundsteuer wird entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch § 249 Abs. 10 BewG erstmals gesetzlich definiert. und übernimmt die typologische Umschreibung des bewertungsrechtlichen Begriffs der Wohnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[2]. Rz. 181...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. BFH-Urteile vom 12.11.2025 zum Bundesmodell

Rz. 15 [Autor/Stand] Mit Pressemitteilung vom 12.11.2025 hatte der BFH angekündigt, am 10.12.2025 in den ersten zum Bundesmodell anhängigen Revisionsverfahren[2] zu den Urteilen der Finanzgerichte Köln[3], Sachsen[4] und Berlin-Brandenburg[5] die Entscheidungen verkünden zu wollen.[6]. Im Nachgang der vorstehenden Verkündung sind die Urteile sodann am 22.1.2026 auf der Homep...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Nutzung zu verschiedenen Zwecken

Rz. 69 [Autor/Stand] Werden Grundstücke sowohl zu Wohnzwecken als auch zu betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken genutzt, sind für die Bestimmung der Grundstücksart die unterschiedlich genutzten Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zur gesamten Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes zu setzen. Dabei werden zum einen alle Flächen, die Wohnzwecken dienen, sowie zum anderen all...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr