Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 6)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 kann der Befreiungsabschlag ebenfalls gewährt werden, wenn das Grundstück in eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszimmer / 2.2 Abziehbare Kosten

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören u. a.: Miete, Nebenkosten (z. B. Heizung, Strom, Wasser), Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (ohne Kunstgegenstände), Renovierungsaufwand, Beleuchtung, Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes (wenn das Gebäude sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet), Schuldzinsen (Kredite im Zusammenhang mit dem Gebäude bzw. der Wohnung), Gr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 1.2.1 Übernahme einer Erstverwaltung

Übernimmt der Verwalter die Erstverwaltung einer neu entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, hat er die Gemeinschaftsordnung dahingehend zu prüfen, ob Regelungen über die Bildung einer Erhaltungsrücklage vorhanden sind. In aller Regel wird dies der Fall sein. Der Verwalter hat dann nicht mehr für eine Beschlussfassung über die Bildung einer Erhaltungsrücklage zu sorgen,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 10.1 Auszahlung an die Wohnungseigentümer

Erfahrungsgemäß stehen Wohnungseigentümer einem für sie unerwarteten "Geldsegen" offen gegenüber, weshalb das Risiko einer Beschlussanfechtung als gering zu bewerten sein dürfte. Zur Vermeidung jeglicher Anfechtungsrisiken sollte die Auflösung der Rücklage durch Auszahlung an die Wohnungseigentümer als solche – also als Auszahlung – auch im Ladungsschreiben angekündigt werde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.5 Bemessung der Rücklage anhand eines konkreten Erhaltungsplans

In Bemessung der Rücklagenhöhe bietet sich stets eine konkret auf das verwaltete Objekt bezogene Erhaltungsplanung unter Berücksichtigung der individuellen Eigenheiten der Wohnanlage, der Berücksichtigung konkreter vergangener Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, sowie unter Berücksichtigung der Höhe einer etwa bereits gebildeten Rücklage an. Ein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.1 § 28 Abs. 2 II. BV

Nach der Bestimmung des § 28 Abs. 2 II. BV dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 EUR, von mindestens 22 Jahren höchstens 9,00 EUR, von mindestens 32 Jahren höchstens 11,50 EUR als Erhaltungskosten angesetzt werden. Ist ein Aufzug vorhanden, erhöhen sich die Sätze um jeweils 1,00 EUR. Baujahr 1990 B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.3 v. Hauff'sche Formel

Ausgehend vom aktuellen Marktpreis/qm unterstellt die v. Hauff'sche Formel, dass vom Kaufpreis einer Eigentumswohnung lediglich 25 % auf das gemeinschaftliche Eigentum entfallen und dieses spätestens alle 50 Jahre instandsetzungsbedürftig ist. Praxis-Beispiel Berechnung nach v. Hauff'scher Formel Der Marktpreis beträgt 2.500 EUR je qm Wohnfläche. Bei einer 70-qm-Wohnung würde ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.4 Praktische Konsequenzen

Die Spanne reicht nach diesen 3 Berechnungsmodellen von knapp 73 EUR bis über 130 EUR pro Monat. Zu berücksichtigen ist bei einer Bemessung der Erhaltungsrücklage unter Verwendung von Formeln stets, dass Formeln Besonderheiten der Wohnanlage nicht berücksichtigen können. Ausschlaggebend sind jedoch insbesondere der Zustand der Anlage sowie die jeweilige Ausstattung und Einric...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.2 Peters'sche Formel

Die Peters'sche Formel geht davon aus, dass im Laufe von geschätzten 80 Jahren Lebensdauer eines Gebäudes Instandhaltungskosten in Höhe des 1,5-Fachen der Herstellkosten anfallen, wobei hiervon je nach Ausstattung 65 – 70 % das Gemeinschaftseigentum betreffen. Praxis-Beispiel Berechnung nach Peters'scher Formel Die Baukosten betragen 1.750 EUR je qm Wohnfläche und betreffen zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 1.3 Klage eines Wohnungseigentümers

Da die Bildung einer Erhaltungsrücklage stets ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hat auch ein jeder Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG hierauf einen Anspruch.[1] Ist eine Rücklage nicht gebildet, kann er deren Bildung grundsätzlich gerichtlich durchsetzen. Zwingend erforderlich ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer zunächst die übrigen Wohnungseigentümer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 4.3 Ausländische Wohnung bei doppelter Haushaltsführung

In Reaktion auf ein BFH-Urteil v. 9.8.2023 (VI R 20/21, BFH/NV 2024 S. 86) erfolgt durch das Steueränderungsgesetz 2025 (Stand Bundestagsbeschluss v. 4.12.2025) eine Anpassung hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Ausland. Laut BMF-Schreiben v. 25.11.2020 (BStBl 2020 I S. 1228, Rz. 1228) gelten die Aufwendungen in tatsächliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baumangel / 1.1.1 Baumangel wegen Abweichung des Bauwerks von der vereinbarten Beschaffenheit

Die Frage, ob ein Baumangel in Form eines Sachmangels vorliegt, richtet sich zunächst nach den konkret zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Bauvorhabens bzw. des einzelnen Gewerks. Praxis-Beispiel Wohnflächenabweichung Die Parteien vereinbaren, dass eine Eigentumswohnung mit einer bestimmten Wohnfläche errichtet werden soll. Die tatsächl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Aufwendungen für die Erweiterung eines Wirtschaftsguts (§ 255 Abs 2 S 1 Alt 2 HGB)

Rn. 387 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Definition: BFH BStBl II 2008, 218 definiert die Erweiterung als Schaffung von etwas Neuem nach Fertigstellung, indem gemessen an ihrer Funktion bisher nicht vorhandene Bauteile in das Gebäude eingefügt werden, was neben der Substanzmehrung auch die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert. Rn. 387a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Subsidiarität...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Aufteilung von Anschaffungskosten/Herstellungskosten auf das Gebäude und selbstständig absetzbare Gebäudeteile

Rn. 399 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Werden Gebäudeteile nach § 7 Abs 5bEStG nF/§ 5a EStG aF (s Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) iVm § 7 Abs 4 oder 5 EStG selbstständig abgeschrieben oder nach § 7 Abs 1 oder 2 EStG als bewegliche WG gesondert abgeschrieben, sind auch die AK/HK auf das Gebäude und auf die selbstständig absetzbaren Geb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.2 Anschaffungs- oder Herstellungskostenobergrenze

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist dann nicht zu gewähren, wenn die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden, mehr als 3.000 EUR je qm Wohnfläche bzw. bei Wohnungen, die auf Grund eines...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.4 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 bzw. maximal 4.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen, die zu einer V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.5 Abschreibungssätze

Die Sonderabschreibungen betragen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent[1] Zugleich ist die reguläre lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen. Somit können innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Umlagenschlüssel – § 559 Abs. 3

Rz. 9 Soweit die Kosten nur für einzelne Wohnungen entstanden sind, sind auch nur die jeweiligen Kosten für diese in Ansatz zu bringen. Soweit Kosten für mehrere Wohnungen angefallen sind, wie z. B. Gerüstkosten, Wärmedämmung, Zentralheizungseinbau oder auch notwendige Architektenhonorare, sind diese vom Vermieter gemäß § 559 Abs. 3 angemessen zu verteilen. Bei der Bestimmun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Härtefallregelung – § 559 Abs. 4

Rz. 11 Hinweis Härteeinwand Der Härteeinwand, der bisher in § 554 geregelt war, ist durch das Mietrechtänderungsgesetz 2013 umgestaltet worden und befindet sich zweigeteilt in § 555d und in § 559 Abs. 4. Aus BT 17/10485 (S. 21). Zitat § 555d Abs. 1 bestimmt, dass Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter grundsätzlich zu dulden sind. § 555d Abs. 2 regelt, unter welchen Voraussetzunge...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzlicher Umlagemaßstab

Rz. 39 Haben die Mietvertragsparteien keinen bestimmten Umlagemaßstab vereinbart, so sind die Betriebskosten zwingend – soweit der Verbrauch nicht erfasst wird – nach dem Anteil der tatsächlichen Wohnfläche umzulegen. Der Vermieter kann den Umlagemaßstab nicht mehr wie früher gem. § 315 einseitig bestimmen. Die Umlage der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten nach der Wohnfl...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S. 2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Diese Mietpreisbindungen gelten

Anfangsmieten Die geförderten Wohnungen unterliegen Mietpreisbindungen. Zum Beispiel liegen die maximal zulässigen Anfangsmieten 2025 bei etwa 7,25 EUR/m2 für Haushalte mit geringem Einkommen und 9,35 EUR/m2 für mittleres Einkommen. Es bestehen außerdem längere Bindungszeiträume, z. B. 30 Jahre oder sogar 100 Jahre Mietpreisbindung für bestimmte soziale Wohnungen. Die aktuell...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Förderweg 2 – Mittleres Einkommen:

Dieser Weg richtet sich an einen Haushalt mit einem Einkommen bis maximal 100 % über den gesetzlichen Einkommensgrenzen. Etwa 50 % der Hamburger Haushalte sind bezugsberechtigt. Die maximale Anfangsmiete liegt bei etwa 9,35 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Fördermittel des Senats sind auf ca. 350 Wohneinheiten pro Jahr begrenzt. Die Bindungsdauer und Förderinstrumente sin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.3 Laufende Zuschüsse

Für Sozialwohnungen werden in Hamburg zusätzliche regelmäßige Zuschüsse gewährt, die monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche ausgezahlt werden und die Mietpreise langfristig stabil bleiben. Die Zuschusshöhe variiert abhängig vom Grundstückswert und der Projektausführung (zwischen 0,40 EUR/m2 und 3,50 EUR/m2). So bleibt der geförderte Wohnraum auch für mittlere Einkommensgruppe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.2 Baukostenzuschüsse

Parallel zu den Darlehen können Investoren einen einmaligen Baukostenzuschuss für die Errichtung der geförderten Wohnungen beantragen. Die Höhe hängt von der geförderten Wohnfläche und vom jeweiligen Förderweg ab. Der Zuschuss reduziert die Baukosten direkt und ist ein wichtiger Bestandteil, um die Kalkulation bezahlbarer Anfangsmieten zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Förderweg 1 – Klassischer Sozialwohnungsbau:

Dieser Förderweg sichert den Bau klassischer Sozialwohnungen für Haushalte, deren Einkommen maximal 60 % über den im HmbWoFG festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Etwa 36 % der Hamburger Haushalte können hiervon profitieren. Die maximale Anfangsmiete beträgt im Jahr 2025 7,25 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Senat stellt Fördermittel für mindestens 2.300 Wohneinheiten jäh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Wie erfolgt die Förderung

Grundbetrag, Zuschüsse, Zusatzdarlehen Die Fördermechanismen der FRL Öff Wohnen NRW 2025 knüpfen an klassische Förderinstrumente an: Darlehen (zinsverbilligt), Tilgungsnachlässe, ggf. Zuschüsse für Modernisierung, Kombination mit Standortaufbereitung etc. Grundbetrag des Darlehens je nach Lage, Größe und Bauweise der Wohnungen (z. B. 2.350 EUR pro Quadratmeter förderfähiger Wo...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vorrangigkeit des qualifizierten Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 12 Der qualifizierte Mietspiegel ist mit § 558d in der Mietrechtsreform neu eingeführt worden. Er soll eine gewisse Vorrangigkeit zu den übrigen Begründungsmitteln erreichen und den Vermieter zwingen, unter den Voraussetzungen des § 558a Abs. 3 jedenfalls Zahlen aus dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel, z. B. ein Sachverstän...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.2 Untervermietung → Zeile 31

Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 5 Anlage V-FeWo

Wurde eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder zeitweise eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung kurzfristig vermietet, so ist zusätzlich zur Anlage V eine Anlage V-FeWo abzugeben. Auf der Anlage können Angaben für bis zu 4 Wohnungen eingetragen werden. Für eine Zuordnung zur passenden Anlage V ist in der Zeile 4 die laufende Nummer der entsprechenden Anlage V anzugeben....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Lage des Grundstücks → Zeilen 4–9 Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser Gr...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.3 Inhalt der Erhöhungserklärung

Rz. 39 Dazu gehören: Gegenüberstellung der Betriebskosten des Vorjahres mit den Kosten des laufenden Jahres (AG Berlin-Charlottenburg, GE 1990, 1087), Gegenüberstellung der Salden beider Jahre, aus der sich ergibt, dass der Saldo gestiegen ist (LG Berlin, GE 1990, 1033; LG Berlin, MDR 1981, 849; LG Kiel, WuM 1995, 46; LG Köln, WuM 1982, 301; AG Berlin-Neukölln, GE 1991, 523 [5...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen vs. Gas: Tests und Kostenrechner

Die Stiftung Warentest hat in der Oktober-Ausgabe 5 Wärmepumpenmodelle miteinander verglichen und deren Betriebskosten im Vergleich zu Gasheizungen analysiert. Das Ergebnis: Der Betrieb einer Gasheizung kostet in einem durchschnittlichen Altbau etwa 700 EUR bis 1.000 EUR mehr pro Jahr als der einer modernen Wärmepumpenheizung. Darauf weist Hersteller Stiebel Eltron hin. Geprü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Mängel der Erhöhungserklärung

Rz. 50 Entspricht die Erhöhungserklärung nicht den Anforderungen an Form und Inhalt, ist sie unwirksam (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 23), z. B. wenn die Gegenüberstellung von alten und neuen Betriebskosten oder der Umlageschlüssel fehlt oder nur ein Erhöhungsbetrag angeführt wird. Eine unwirksame Erklärung kann nicht nachgebessert werden, sondern muss neu erst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Wohnen: Korrekturen in einigen Bundesländern

Überblick Seit der Grundsteuerreform werden Wohneigentümer teilweise höher besteuert als Eigentümer von Gewerbegrundstücken. Einige Bundesländer gleichen die Schieflage aus. Was ist neu? Überblick zu Gesetzen, kommunalen Hebesätzen und Urteilen. Anfang 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Die Bundesländer setzen sie unterschiedlich um. Teilweise werden Eigentümer von Wo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (1)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (3)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr