Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.5 Begrenzung der Wohnfläche

Das Gesetz sieht weiterhin eine Begrenzung der Steuerbefreiung, wonach nur eine Wohnfläche von 200 qm begünstigt ist. Soweit die Wohnfläche der Wohnung die Grenze von 200 qm übersteigt, kommt die Befreiung somit nicht zur Anwendung.[1] Hinweis Keine Freigrenze Bei der Begrenzung handelt es sich nicht um eine Freigrenze. Nur der die 200 qm übersteigende Betrag bleibt von der Be...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Anwendungsfälle sind z. B. die Veräußerung oder die Vermietung bzw. Verpachtung des Grundstücks. Die bisherige Steuerfestsetzung wird nun rückwirkend geändert. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 7.5 Vorsteuer

Das Grundprinzip der Umsatzsteuer als sog. Mehrwertsteuer ist, dass der Unternehmer die aus seinen Umsätzen geschuldete Umsatzsteuer um die Vorsteuer kürzen kann, die ihm als Umsatzsteuer für Eingangsleistungen in Rechnung gestellt wurde. Bei einem Betreiber einer Photovoltaikanlage gehören neben den AK/HK für die Anlage auch die laufenden Kosten für den Betrieb zu diesen Ei...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 1 Tatbestand

Die Kläger machen als leibliche Kinder des am 16.6.2020 verstorbenen (im Folgenden "der Erblasser") im Wege der Stufenklage einen Wertermittlungs- und Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Ehefrau des Erblassers geltend. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.9.2017 (Anlage K 7) verkauften der Erblasser und die Beklagte die in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum stehende Immobili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Rn. 15 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der StPfl muss das Gebäude in dem jeweiligen Kj, für das er den Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmt, zu eigenen Wohnzwecken nutzen (§ 10f Abs 1 S 2 EStG). Zudem dürfen die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG oder dem EigZulG einbezogen worden sein (Verbot der Doppelbegünstigung s Rn 5). Der Sonderausgabenabzug wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausnahmeregelung für selbst genutztes Wohneigentum (§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist die Veräußerung von WG iSd Abs 1 Nr 1 von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, wenn diese zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (1. Alt) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eig...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 9.3 Wohnungsbegriff

Die Mindest-Wohnfläche wird in Anlehnung an den Wohnungsbegriff für Zwecke der Grundsteuer auf 20 qm abgesenkt.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.6.2 Schaffung von neuem Wohnraum

Maßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere der Dachgeschossausbau, der Ausbau von bisherigen Nebenräumen zu einer Wohnung, der Anbau und die Aufstockung eines Gebäudes. Etwas anderes kann gelten, wenn durch die Baumaßnahme der Mietgegenstand völlig verändert würde.[1] Es ist nicht erforderlich, dass der Wohnraum zur Vermietung bestimmt ist; der Mieter hat auch sol...mehr

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Modernisierung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden.[1] Eine Ausnahme gilt, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist.[2] Zu den Modernisierungsmaßnahme...mehr

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG München entschiedenen Fall verlangte der Vermieter vom Mieter mit schriftlichem Mieterhöhungsverlangen vom 31.5.2023 die Zustimmung zur Erhöhung der Miete für die streitgegenständliche 3-Zimmer-Wohnung im Stadtteil Sendling-Westpark mit Küche, Bad/WC, Kelleranteil und Garagenstellplatz (Baujahrkategorie 1978–1988) von 990 EUR auf 1.094,80 EUR. Die Mieter stimmt...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.6 Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bei Eigentum

Rz. 229 Die zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Leistungsberechtigte ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bewohnen: Die Angemessenheit der Kosten ist in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft bewohnte Wohnung hat, sodann is...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.5 Erhebliches Vermögen in der Karenzzeit (Abs. 4)

Rz. 127 Abs. 4 regelt das erhebliche Vermögen i. S. d. Abs. 3 und das Verfahren zur Feststellung durch das Jobcenter. Erhebliches Vermögen (Abs. 3 Satz 2) ist demnach festzustellen, wenn es in der Summe 40.000,00 EUR für die leistungsberechtigte Person sowie 15.000,00 EUR für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt (Abs. 4 Satz 1). Diese Beträ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1 Mietwohnungen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Beurteilung der Angemessenheit die sog. Produkttheorie anzuwenden. Angemessen sind demnach Aufwendungen, wenn diese insgesamt nicht höher sind als das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Mietpreis. Damit ist es beispielsweise möglich, eine nach dem Quadratmeterpreis teurere Wohnung zulasten e...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 21.6.2011 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners und dessen geschiedener Ehefrau. Die im Jahr 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Die Antragstellerin ist Schülerin und lebt in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 3 Vermögensfreibeträge nach der Karenzzeit

Ist die Karenzzeit abgelaufen, muss eine Vermögensprüfung durchgeführt werden. Diese wird aber sowohl vereinfacht, als auch werden die die Freibeträge für die Bürgergeldbezieher angehoben. Insbesondere folgende Verbesserungen erfolgen: Erhöhung der Freibeträge je Person auf einheitlich 15.000 EUR; nicht ausgenutzte Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zudem über...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt.mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.9.2023 befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis widerrufen werden kann. Weitere Entscheidungspunkte sind die Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltpflichtigen und die Abgrenzung von Regelb...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / b) Minderung

Rz. 36 "Statt zurückzutreten" (so der Wortlaut des § 638 Abs. 1 S. 1 BGB) kann der Besteller auch die Vergütung mindern. D.h. also, dass auch im Fall der Minderung sämtliche Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Einzige Ausnahme ist, dass eine Minderung auch bei unerheblichen Mängeln möglich ist, § 638 Abs. 1 S. 2 BGB. Rz. 37 Rechtstechnisch handelt es sich bei der M...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Vermögensumgestaltungen

Rz. 26 Schließlich gilt es zu überprüfen, ob nicht Vermögensumgestaltungen für die Beteiligten von Vorteil sind. Befindet sich bspw. das gesamte Familienvermögen nur in der Hand eines Ehegatten, kann es ratsam sein, Teile davon auf den anderen Ehegatten zu transferieren, um die Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge zu sichern. So kann ein Ehegatte eine im Inland oder in ...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / i) Minderungsrecht, § 638 BGB

Rz. 103 Neben der Nacherfüllung kann dem Besteller im Falle einer Mangelhaftigkeit des Bauwerks auch ein Minderungsrecht zustehen, § 638 BGB. Die Minderung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und muss daher gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Die Erklärung der Minderung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende (und daher grds. bedingungsfeindliche) W...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst (R E 13.3 Abs. 3 ErbStR 2019). Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 6.1 Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau

Durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurde die Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau in § 7b EStG verlängert und dabei modifiziert. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist danach auch für neue Wohnungen möglich, die aufgrund eines Bauantrags oder einer Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026 hergestellt werden. Dabei muss das Gebäude...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Wenn die Leistungsberechtigten ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, wird die Wohnfläche in der Karenzzeit nicht geprüft. Die Wohnung soll in der Karenzzeit erhalten bleiben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2.2 Abziehbare Kosten

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören u. a.: Miete, Nebenkosten (z. B. Heizung, Strom, Wasser), Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (ohne Kunstgegenstände), Renovierungsaufwand, Beleuchtung, Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes (wenn das Gebäude sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet), Schuldzinsen (Kredite im Zusammenhang mit dem Gebäude bzw. der Wohnung), Gr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7.3 Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau – § 7b EStG

Nach der Neufassung des § 7b EStG können für Neubauten bei Mietwohnungen in einem erweiterten Umfang Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Die Bemessungsgrundlagen für die Sonderabschreibungen werden voraussichtlich auf 4.000 EUR angehoben, die schädlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 4.800 EUR auf 5.200 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche.mehr