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Fehlerhafte Abrechnung – Vermieter muss Anwalt zahlen / 4 Die Entscheidung

Rudolf Stürzer
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In dem vom AG Hanau entschiedenen Fall war der Vermieter der Meinung, dass ihm ein Festhalten an dem bisherigen Verteilerschlüssel nach der Personenzahl nicht zumutbar ist und rechnete die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen ab. Mangels ausreichender Begründung des Vermieters, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umstellung des Verteilerschlüssels vorgelegen haben, stellte die Abrechnung nach dem Quadratmeterschlüssel einen inhaltlichen Fehler der Betriebskostenabrechnung dar, der vom Mieter fristgerecht gerügt worden ist. Somit konnte der Mieter die Abrechnung kürzen, soweit die auf ihn bei Verwendung des zutreffenden Verteilerschlüssels entfallenen Betriebskosten geringer ausgefallen wären. Mit einem sich hieraus ergebenden Guthaben oder einem Rückforderungsanspruch hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen kann der Mieter gegen Ansprüche des Vermieters aufrechnen.

Nach Auffassung des Gerichts stellte die Geltendmachung unbegründeter Ansprüche auch eine Verletzung der nebenvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar. Der daraus resultierende Schadensersatzanspruch des Mieters deckt grundsätzlich auch die Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Forderungsabwehr dar. Dementsprechend war der Vermieter zur Erstattung der dem Mieter entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet.

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