Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

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Streit um Wohnfläche – Bewe... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin II entschiedenen Fall behauptete die Mieterin, die Wohnfläche ihrer Wohnung sei um ca. 5 qm geringer als im Mietvertrag angegeben und stellte Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab. Das LG Berlin II sah das Rechtsschutzinteresse der Mieterin als gegeben an, weil die Klärung der tatsächlichen W...mehr

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Streit um Wohnfläche – Bewe... / 1 Leitsatz

Behauptet der Mieter eine Wohnflächendifferenz, kann er, auch wenn die behauptete Wohnflächendifferenz nur unerheblich ist, Anspruch auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens haben.mehr

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Streit um Wohnfläche – Bewe... / 5 Entscheidung

LG Berlin II, Beschluss v. 30.4.2025, 64 S 85/23, GE 2025, 966mehr

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Streit um Wohnfläche – Bewe... / 2 Normenkette

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Streit um Wohnfläche – Bewe... / 3 Das Problem

Ein selbstständiges Beweisverfahren, auch Beweissicherung genannt, ist die vorsorgliche Beweisaufnahme vor Beginn eines möglichen Prozesses und dient der Feststellung tatsächlicher Umstände (z. B. Zustand der Mietsache bei Rückgabe für Ersatzansprüche des Vermieters, Mängel von Handwerkerleistungen). Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Beweisverfahrens ist das Vorliegen...mehr

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Fehlerhafte Abrechnung – Ve... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Hanau entschiedenen Fall war der Vermieter der Meinung, dass ihm ein Festhalten an dem bisherigen Verteilerschlüssel nach der Personenzahl nicht zumutbar ist und rechnete die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen ab. Mangels ausreichender Begründung des Vermieters, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umstellung des Verteilerschlüssels vor...mehr

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Fehlerhafte Abrechnung – Ve... / 3 Das Problem

Leistet der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, muss der Vermieter grundsätzlich jährlich über diese Vorauszahlungen abrechnen. Die inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung ergeben sich aus § 259 BGB sowie einschlägigen Gerichtsurteilen. Danach muss die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Einheiten mangels besonderer vertraglicher Vereinbarung...mehr

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Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Mustertexte / II. Begründung des Wohnungserbbaurechts

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 30 Abs. 1 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Mustertexte / III. Änderung von Gegenstand und Inhalt

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.5: Nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile Verhandelt zu Frankfurt am Main am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter

Rz. 26 Auf den Untermietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter finden alle Vorschriften über die Miete Anwendung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2002, 24 U 200/01, ZMR 2003, 102 [103]), auch § 550 (BGH, Urteil v. 15.6.1981, VIII ZR 166/80, BGHZ 81, 46). Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen, bedarf er daher der Schriftform (BGH, VIII ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6 Verteilung der Drittmittel

Rz. 9 Werden die öffentlichen Darlehen für jede Wohnung gesondert bewilligt und ausgezahlt, muss der Kürzungsbetrag für jede Wohnung gesondert berechnet werden. Werden die Mittel für verschiedene Wohnungen gezahlt, sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen, wozu grundsätzlich die Verteilung nach qm Wohnfläche in Betracht kommt. Bei einer Fenstermode...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 540 gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und Pachtverhältnisse (dort allerdings ohne das Kündigungsrecht, vgl. § 584a Abs. 1). Nur mit Erlaubnis des (Haupt-)Vermieters darf der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten überlassen, insbesondere die Sache weiter vermieten. Dieser Erlaubnisvorbehalt umfasst auch die Untermiete. Insoweit kommt es nicht darauf ...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 555b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB kann der Vermieter eine Erhöhung der jährlichen Miete von 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten verlangen, § 559 Abs. 1 BGB. Erfasst sind jedoch nur solche energetischen Sanierungen, die einen Bezug zur Mietsache haben, also als Einsparung beim Mieter ankommen. Ergänzende...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _________________________, – Vermieter – und _________________________, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _________________________ in _________________________-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen eine höhe...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Genaue Bezeichnung

Rz. 7 Neben der erforderlichen Grundbuchbezeichnung (Name des Grundbuchs, Blattnummer) ist eine genaue Straßen- und Ortsangabe empfehlenswert. Soweit nur Teilflächen eines Grundstücks veräußert werden, ist dem Vertrag eine genaue Planskizze beizufügen, die gem. § 13 BeurkG den Beteiligten vorzulegen und zur Urkunde zu nehmen ist. Ein auf dem Grundstück aufstehendes Bauobjekt ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Mieterhöhungserklärung des Vermieters

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.22: Mieterhöhungserklärung des Vermieters In der von Ihnen bewohnten Wohnung haben wir mit Ihrer Zustimmung anstelle der bisherigen einfach verglasten Holzfenster isolierverglaste Kunststofffenster mit abschließbaren Griffen einbauen lassen. Durch mein Schreiben vom _________________________ wurden Sie auf di...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Schreiben des Vermieters

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.5: Schreiben des Vermieters (Nebenkostenabrechnung) Betrifft: Abrechnung der Nebenkosten für den Zeitraum vom _________________________ bis _________________________ für die Wohnung _________________________ Sehr geehrte(r) _________________________, gem. § _________________________ des Mietvertrages ist über d...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.4.1 Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 4 S. 3 Nr. 1)

Rz. 70 Bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ist gem. § 222 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 BewG Fortschreibungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt. Hierbei sind jeweils sämtliche für die Wert,- Art oder Zurechnungsfortschreibung relevanten Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse i. S. d. § 222 Abs. 1, 2 BewG zu berücksichtigen, die bis zu dem ...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 3.3 Durchführung der Wertfortschreibung

Rz. 28 Wenn die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung gem. § 222 Abs. 1 BewG vorliegen, insbesondere die Wertfortschreibungsgrenze nach unten oder oben überschritten ist (Rz. 20 ff.), ist diese durchzuführen. Ein Ermessen besteht insoweit nicht (Rz. 1).[1] Rz. 29 Wenngleich eine Wertfortschreibung i. d. R. zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten bzw. zwischen einem ...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Größe der Wohnfläche

Rz. 28 [Autor/Stand] In dem Urteil v. 12.2.1986[2] hat der BFH die Auffassung vertreten, eine Wohnfläche von rd. 220 qm rechtfertige für sich allein die Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren. Zutreffend geht die Finanzverwaltung davon aus, dass für die Frage, ob eine Wohnung die Wohnflächengrenze von 220 qm erreicht oder überschreitet, der bei der Artfeststel...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Verfassungskonformität für die pauschale Ermäßigung für Wohnflächen

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für den Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeflächen (§ 5 Abs. 2 HGrStG) beträgt 70 Prozent (§ 6 Abs. 2 HGrStG). Damit werden Wohnflächen (Rz. 215 f.) mittels einer – im Vergleich zu Nichtwohnflächen (§ 6 Abs. 1 HGrStG) – niedrigeren Steuermesszahl begünstigt[2] (30%iger Abschlag, Rz. 286 f.). Die in der abgesenkten Messzah...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / f) Garagen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 238 [Autor/Stand] § 5 Abs. 2 Satz 5 HGrStG findet nur Anwendung auf Garagen, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Andere Garagen fallen unter Abs. 3.[2] Praxis-Beispiel Beispiel: Zu einem als Werbeagentur genutzten Einfamilienhaus gehört eine Garage. Gebäudefläche und Garage fallen nicht unter Abs. 2, sondern unter Abs. 3. Rz. 23...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 224 [Autor/Stand] Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass ein Gebäude vorliegt. Der Gebäudebegriff deckt sich mit dem bundesrechtlichen, denn § 248 BewG wird explizit in Bezug genommen – ohnehin gilt er jedoch über § 2 Abs. 3 Nr. 2 HGrStG auch uneingeschränkt im hessischen Landesrecht. Es sind nur benutzbare Gebäude zu berücksichtigen. Rz. 225 [Autor/Stand] Für...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.8 Größenmäßige Begrenzung der Wohnung

Rz. 135 Erweiternd gegenüber dem Erwerb von Ehegatten ist Voraussetzung für die vollständige Freistellung, dass die Wohnfläche der Wohnung nicht mehr als 200 qm beträgt. Die Flächenbegrenzung ist objektbezogen zu verstehen, sodass es insoweit zu keiner Vervielfältigung bei mehreren Erben kommt (H E 13.4 ErbStH "Steuerbefreiung – Beispiel 1"). Bei größeren Wohnungen wird die ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 210 [Autor/Stand] Die Regelungen in § 5 HGrStG erreichen, dass die Steuerlast in erster Linie nach Flächen verteilt wird. Damit ist das hessische Grundsteuermodell ein Flächenmodell, allerdings aufgrund der Ergänzung um den lageabhängigen Faktor (§ 7 HGrStG) kein reines Flächenmodell, wie es in Bayern zur Anwendung kommt.[2] Rz. 211 [Autor/Stand] Ausgangsbasis für das hes...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Für die Abgrenzung der Grundstücksarten ist das Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche maßgebend. Nutzflächen, die in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen (z. B. Garagen, Kellerräume), sind nicht einzubeziehen. Maßgeblich ist die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Ist die Wohnfläche bis zum 31.12.2003 nach der II. Berechnungsverordnung (II. BV)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Verschiebung des Veranlagungszeitpunktes (Abs. 1)

Rz. 368 [Autor/Stand] Treten die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung, eine Nachveranlagung oder eine Aufhebung in dem Zeitraum zwischen dem ersten Hauptveranlagungszeitpunkt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 HGrStG, dem 1.1.2022 und dem frühesten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steuermessbeträge aus der ersten Hauptveranlagung, dem 1.1.2025 (§ 8 Abs. 2 Satz 1 HGrStG) ein, wird die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Allgemeines zu Garagen und Nebengebäude (Abs. 2 Satz 5 bis 8)

Rz. 236 [Autor/Stand] Bei zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden gilt der Ansatz der Wohnfläche andere Flächen ab. Ganz deutlich wird dies am Fall eines reinen Wohngebäudes. Nur die Wohnfläche wird angesetzt. Damit ist auch die Fläche von Räumen, die nicht bei der Wohnfläche mitzählen abgegolten. Hierbei handelt es sich z.B. um Keller, Waschküche oder Abstellräume außerhalb der W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / g) Nebengebäude (Abs. 2 Satz 6 und 7)

Rz. 262 [Autor/Stand] Die Vorschrift zum Außer-Ansatz-Lassen von Nebengebäuden lehnt sich stark an die zu den Garagen (Satz 5) an. So erfasst auch sie nur Nebengebäude, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Nur hier kann die Erfassung der Wohnfläche die Fläche der Nebengebäude (mit)abgelten. Andere Nebengebäude fallen unter § 5 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / h) Flächenmaß für anzusetzende Garagen und Nebengebäude (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 268 [Autor/Stand] Bleiben Garagen oder Nebengebäude nicht außer Ansatz, regelt § 5 Abs. 25 Satz 8 HGrStG, dass ihre Nutzungsfläche als Wohnfläche gilt. Auch diese Vorschrift betrifft nur Garagen und Nebengebäude, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäude(teile)n zu dienen bestimmt sind. Auf alle anderen – und dann unter Abs. 3 fallenden – Garagen und Nebengebäude findet die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Größe des Grundstücks

Rz. 29 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Größe der zugehörigen Grundstücksfläche führt die Entscheidung v. 23.7.1971[2] aus, eine Grundstücksfläche von 2.400 qm liege im Grenzbereich der Fälle, in denen allein wegen der Grundstücksfläche eine besondere Gestaltung vorliege, die zu einer wesentlichen Abweichung von der Masse der im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Mietwohnungsneubauten (§ 7b EStG)

Tz. 71 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen kann in den ersten vier Jahren eine Sonderabschreibung bis zu jährlich 5 % zusätzlich zu der regulären Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verfügung der OFD Koblenz v. 24.7.2006

Rz. 38 [Autor/Stand] Die OFD Koblenz hat mit Datum vom 24.7.2006 auf der Grundlage der BFH Entscheidung v. 11.1.2006[2] eine umfangreiche Verfügung[3] erlassen, die die Abgrenzung des Sachwertverfahrens vom Ertragswertverfahren bei den Einfamilienhäusern zusammenfasst und der Praxis eine Hilfestellung liefert, die diesbezüglich gültige Rechtsprechung umzusetzen. Nachfolgend ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung"

Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bedarf. Rz. 24 [Autor/Stand] Nach den BewRGr (Abschn. 16 Abs. 3) liegt eine besondere Gestaltung vor allem dann vor, wenn das Gebäude we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einzelfall Schwimmbad/Schwimmhalle

Rz. 34 [Autor/Stand] Im Urteil v. 5.3.1986[2] hat der BFH entschieden, das Vorhandensein einer Schwimmhalle auf einem Einfamilienhaus-Grundstück rechtfertige für sich allein die Bewertung im Sachwertverfahren. Im Streitfall handelte es sich um eine containerartige Unterflurschwimmhalle mit einer Grundfläche von 13 m × 4 m und einem Schwimmbecken von 10 m × 4 m. Ein solcher "...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.1 Definition Wohnzwecke (Nr. 1)

Rz. 33 Der Verschonungsabschlag von 10 % wird nur für bebaute Grundstücke gewährt, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Für die Abgrenzung der Wohngrundstücke ist der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgebend, der in § 181 Abs. 2 BewG erstmals gesetzlich definiert ist (zuvor z. B. in R 175 Abs. 2 ErbStR 2003 für das alte Recht; s. Drosdzol, ZEV 2008, 10, 12; R E 13d Abs....mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.4 Neue Befreiungstatbestände

Rz. 66 Die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum unter Eheleuten und bei eingetragenen Lebenspartnerschaften wird erbschaftsteuerfrei gestellt. Gleiches gilt für selbst genutztes Wohneigentum bis zu 200 qm Wohnfläche bei der Vererbung an Kinder. Voraussetzung ist jeweils und grundsätzlich die Einhaltung einer Selbstnutzungsfrist von zehn Jahren.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] (1) Der Flächenbetrag für den Grund und Boden ist das Produkt aus der Fläche des zum Grundstück gehörenden Grund und Bodens in Quadratmetern und einem Ansatz von 0,04 Euro je Quadratmeter. (2) 1Der Flächenbetrag für den zu Wohnzwecken genutzten Teil eines zum Grundstück gehörenden benutzbaren Gebäudes nach § 248 Bewertungsgesetz in der am 24. Dezember 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Materiell-rechtliche Abweichung (wertunabhängiges Flächen-Faktor-Verfahren)

Rz. 13 [Autor/Stand] Durch das ab dem 1.1.2025 geltende HGrStG (Rz. 11; Rz. 442) wird für den in Hessen belegenen Grundbesitz des Grundvermögens (§ 2 Nr. 2 GrStG, §§ 243, 244 BewG) vom (Bundes-)Grundsteuergesetz (GrStG) abgewichen (Rz. 82; Rz. 85). Damit ist die Abweichung in erster Linie für die Grundsteuer B (§ 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GrStG) maßgeblich (zu den Abweichungsgr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Jahressteuergesetz 2022

Rz. 7 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurecht sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrsw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Neue Berechnung der Bewirtschaftungskosten

Rz. 80 Nach § 187 Abs. 2 BewG ist Grundlage für die Berechnung der anzusetzenden Bewirtschaftungskosten (Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis) Anlage 23 BewG. Diese unterscheidet für den Ansatz zwischen Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung und für gewerbliche Nutzung. Dabei sind die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung jährl...mehr