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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.1 Normengeschichte

Dr. Oliver Elzer
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Die "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen" ist mit Wirkung zum 1.1.2004 von der Bundesregierung erlassen.[1]

Teil dieser Verordnung ist

  • in Art. 1 die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) mit 5 Paragrafen und
  • in Art. 2 die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) mit 2 Paragrafen.

Regelungen zur Wohnflächenberechnung und zu Betriebskosten waren bis zu diesem Zeitpunkt in der Zweiten Berechnungsverordnung enthalten.

Die "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen" hatte das Ziel, dies zu ändern, da die Zweite Berechnungsverordnung nur noch für Altfälle gilt. Außerdem sollten die Regelungsinhalte vereinfacht und an heutige Verhältnisse angepasst werden.[2]

[1] BGBl. I S. 2346.
[2] Zu den Einzelheiten siehe BR-Drs. 568/03. Siehe auch Grundmann, NJW 2003, 3745 ff., die damals Leiterin des Referats Mietrecht im Bundesministerium der Justiz war.

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