Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–8] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser ...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 5 Anlage V-FeWo

Wurde eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder zeitweise eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung kurzfristig vermietet, so ist zusätzlich zur Anlage V eine Anlage V-FeWo abzugeben. Auf der Anlage können Angaben für bis zu vier Wohnungen eingetragen werden. Für eine Zuordnung zur passenden Anlage V ist in der Zeile 4 die laufende Nummer der entsprechenden Anlage V anzugeb...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.2 [Untervermietung → Zeile 31]

Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62]

Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 [Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56]

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

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Wärmesektor und Energiewende / 2 Politische Ziele

Energiewende bedeutet daher in jedem Fall auch Wärmewende – und die ist überfällig. Die Dekarbonisierung im Wärmebereich ist Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende als Ganzes. Darum ist es wichtig, sich bei der Energiewende neben dem Stromsektor im gleichen Ausmaß auch auf eine Wärmewende zu konzentrieren. Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedar...mehr

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Wärmepumpen / 3.1.2 Dimensionierung der Wärmepumpe

Für die Beantwortung der Frage, wie viele kW eine Wärmepumpe benötigt, um eine bestimmte Wohnfläche zu beheizen, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: Wie groß ist die zu beheizende Fläche? Wie hoch ist der bisherige Verbrauch der Heizung? Über welchen Dämmzustand verfügt das Gebäude? Wie werden die Räume genutzt? Welche Witterungsbedingungen herrschen in der Region? Verf...mehr

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Wärmequellen (Erdwärme, Son... / 1.2 Erdwärmekollektoren

Eine Alternative zu Erdsonden sind Erdwärmekollektoren. Sie ermöglichen das Heizen mit Erdwärme auch ohne Genehmigung und bestehen aus unterirdisch verlegten Rohrschlangen. Diese ähneln einer Fußbodenheizung und können jedem Quadratmeter etwa 25 Watt entziehen (Entzugsleistung). Erdwärmekollektoren werden daher meist dann eingesetzt, wenn große unbebaute und nicht verschattet...mehr

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Wärmepumpen / 3.3 Wirtschaftlichkeitsberechnung

Der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe entscheidet, wie effizient die Wärmepumpe arbeitet. Die Wirtschaftlichkeit einer Heizung mit Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab – und sie muss immer in Relation zu anderen Heizsystemen gesehen werden (siehe auch Kap. 3.1). Stromkosten Dazu zählen einmal die Kosten für den benötigten Strom. Ist der Strompreis niedrig und werden spez...mehr

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Wärmepumpen / 3.1.1 Berechnung des Heizbedarfs

Die Heizleistung ist von der Größe und dem Dämmzustand des Gebäudes sowie der Anzahl der Bewohner abhängig. Während moderne Energieeffizienzhäuser maximal einen Heizwärmebedarf von 30 kWh/m2a haben dürfen, kann dieser bei unsanierten Altbauten durchaus bei um die 300 kWh/m2a liegen. Bei den Heizstunden beträgt der deutsche Durchschnittswert 2.000 Stunden pro Jahr. Auch die Hö...mehr

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Wärmepumpen / 3.2 Wärmepumpentarif

Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann spezielle Stromtarife nutzen. Im Vergleich zu Haushaltsstrom ist Wärmepumpenstrom zum Betrieb von Wärmepumpen deutlich günstiger. Ein Grund dafür ist, dass das Angebot an Strom nachts größer ist als die Nachfrage. Die nachts produzierte elektrische Energie kann deshalb zu günstigeren Preisen verkauft werden als Wärmestrom. Energieversorge...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1.1 Ermittlung der Flächenbeträge

Zunächst ist jeweils ein Flächenbetrag für die Grundstücksfläche und ein Flächenbetrag für die Gebäudefläche des Grundstücks zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt separat, da für Grundstücks- und Gebäudeflächen unterschiedliche Flächenzahlen zum Ansatz kommen. Flächenbetrag für den Grund und Boden Der Flächenbetrag für die zum Grundstück gehörende Fläche des Grund und Bodens er...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.3 Äquivalenzzahlen

Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Sie beträgt für Gebäudeflächen 0,50 EUR/qm und für Flächen des Grund und Bodens 0,04 EUR/qm. Berechnungsformel Gebäude: Äquivalenzbetrag Gebäudeflächen = Gebäudefläche (Wohnfläche/Nutzfläche) in qm x 0,50 EUR/qm.[1] Berechnungs...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Grund und Boden

Der Grundsteuerwert wird jeweils für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat ermittelt, da unterschiedliche Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Der Grundsteuerwert des Grund und Bodens ermittelt sich anhand ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.2 Ermittlung der Äquivalenzbeträge

Die Äquivalenzbeträge sind für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat zu berechnen, da jeweils andere Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Der Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens ergibt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens mit der einschlägigen Äquivalenzzahl. Die Äquivalenzbeträge von Wohn- und Nutzflächen der Gebäude ergeben sich du...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.2 Wohn- und Nutzflächen

Der Grundsteuerwert von Wohn- und Nutzflächen berechnet sich mithilfe der folgenden Formel: Berechnungsformel: Gebäudeflächen x 0,50 EUR/qm (Äquivalenzzahl). Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Die maßgebliche Gebäudefläche bei einer Nutzung zu Wohnzwecken ist die Wohnfläche. Diese ist nach den Regelungen zur Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnu...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.2 Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen

Der Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen ergibt sich durch Multiplikation der Gebäudeflächen in Quadratmetern mit der entsprechenden Äquivalenzzahl und dem Lage-Faktor. Berechnungsformel: Äquivalenzbetrag der Wohn- und Nutzflächen = Gebäudefläche x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor. Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt, so ist die...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.2 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Die Grundsteuerwerte für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen werden im nächsten Schritt mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Berechnungsformel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 100 % sowohl für die Äquivalenzbeträge für Flächen des Grund und Bodens...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.3 Steuermesszahl

Die Grundsteuermesszahl beträgt für Äquivalenzbeträge des Grund und Bodens und der Gebäudeflächen grundsätzlich 100 %. Für Äquivalenzbeträge der Wohnflächen wird die Steuermesszahl aus sozialpolitischen Gründen allerdings um 30 % auf 70 % ermäßigt. Dadurch will der Landesgesetzgeber die Verfügbarkeit von Wohnraum zur Deckung eines Grundbedürfnisses fördern. Ermäßigung der Ste...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.1 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Grundlage der Grundsteuerberechnung bildet im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell der Grundsteuermessbetrag. Dieser ermittelt sich anhand der folgenden Berechnungsformel: Berechnungsformel: Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens zzgl. Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag der Wohnfläche oder der Nutzfläche etwaiger Gebäude des Grundstücks = Grundsteuermes...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.3 Grundsteuermesszahlen

Die Steuermesszahl für den Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden und für den Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen beträgt grundsätzlich 100 %. Liegen Wohnflächen vor, so wird die Steuermesszahl insoweit um 30 % auf 70 % ermäßigt. Dadurch hat der Landesgesetzgeber dem Grundbedürfnis nach Wohnraum Rechnung getragen. Das BayGrSt sieht darüber hinaus eine Ermäßigung der Steuerm...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.4 Berechnung der Grundsteuer

Der Grundsteuermessbetrag ist im letzten Berechnungsschritt mit dem kommunalen Hebesatz zur Grundsteuer zu multiplizieren. Hinweis Reduzierte Grundsteuerhebesätze Art. 5 BayGrStG räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, für die o. g. Fälle, in denen auch eine Steuermesszahlermäßigung durchgeführt wird, reduzierte Hebesätze auf den jeweiligen Anteil des Grundsteuermessbetrags ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 4.4 Erlass der Grundsteuer

Neben den auch in Hamburg anwendbaren Erlassregelungen in §§ 32-25 GrStG wurde für nicht rohertragsbedingte Härtefälle in § 8 HmbGrStG eine zusätzliche Erlassregelung aufgenommen, die normiert, dass in besonders gelagerten Einzelfällen, ein Anteil der Grundsteuer B, der auf den Grundsteuermessbetrag eines nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäudes entfällt, auf Antrag teilweise...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 5 Landesmodell Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren

Der Hessische Landtag hat am 14.12.2021 das Hessische Grundsteuergesetz[1] beschlossen. Auch das hessische Flächen-Faktor-Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 6.4 Berechnung der Grundsteuer

Im letzten Schritt wird der Grundsteuermessbetrag mit dem kommunalen Grundsteuerhebesatz zur festzusetzenden Grundsteuer multipliziert. Hinweis Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform Die Grundsteuerreform soll in keinem Land zu einer generellen Erhöhung des Grundsteueraufkommens führen. Dies hat auch der Bundesgesetzgeber bei Erlass des GrStRefG deutlich zum Ausdruck gebr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 5.2 Berechnung der Grundsteuer

Durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem durch die Kommune festzulegenden Grundsteuerhebesatz ergibt sich die festzusetzende Grundsteuer nach dem hessischen Flächen-Faktor-Verfahren. Hinweis Grundsteuer C Auch das Hessisches Grundsteuergesetz sieht in § 13 HGrStG die Möglichkeit vor, für unbebaute baureife Grundstücke aus städtebaulichen Erwägungen heraus einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.12 Kosten der Schornsteinreinigung, § 2 Nr. 12 BetrKV

§ 2 Nr. 12 BetrKV Zitat die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind; Kehrgebühren dürfen nach § 2 Nr. 12 BetrKV nur angesetzt werden, wenn sie nicht bereits über die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage gem. § 2 Nr. 4a Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.8.2 Müllbeseitigung

Zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.[1] Entscheidend für die Umlagefähigkeit ist, dass die Müllbeseitigungskosten "laufend" entstehen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 2.1.3 Musterklausel für Wohnraummietvertrag

Mietvertragsklausel: Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten auf den Mieter[1] Der Mieter trägt die Betriebskosten gem. § 556 Abs. 1 BGB. Neben der Miete werden daher alle in der Betriebskostenverordnung in der jeweiligen Fassung genannten und auf dem Mietwohngrundstück anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umgelegt und durch Vorauszahlungen erhoben. Auf die derzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.11 Kosten der Beleuchtung, § 2 Nr. 11 BetrKV

§ 2 Nr. 11 BetrKV Zitat die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; Der umlagefähige "Allgemeinstrom" umfasst nur die für die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen (also für gemeinsam genutzte Gebä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.1 Zwischen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums unterscheiden

Bei der Eigentumswohnung ist zwischen den Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und den Betriebskosten des Sondereigentums zu unterscheiden. Praxis-Beispiel Betriebskosten beim Sondereigentum Zu den Betriebskosten des Sondereigentums gehören die Grundsteuer, die Betriebskosten einer im Sondereigentum stehenden Etagenheizung, die Kosten der Reinigung und Wartung von vermiet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2 Umlage der Betriebskosten

Nach üblicher Praxis wird bei der Vermietung einer Wohnung vereinbart, dass der Mieter neben der Grundmiete auch die Betriebskosten zu bezahlen hat. Die rechtliche Grundlage für die Betriebskostenumlage findet sich in § 556 Abs. 1 BGB. Danach können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind diese...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2 Umlageschlüssel

Die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sind unter den Eigentümern nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu verteilen (§ 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG). Für die Miete gilt grundsätzlich kraft Gesetzes, dass die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen zu verteilen sind (§ 556a Abs. 2 BGB). Der gesetzlich vorgesehene Umlagemaßstab ist allerdings ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 4 Bewertung von bebauten Grundstücken

Von einem bebauten Grundstück i. S. d. § 248 BewG spricht man, wenn sich auf dem Grundstück auf Dauer benutzbare Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit bei einem zu errichtenden Gebäude wird immer ab dessen Bezugsfertigkeit angenommen. Konkret ist das der Fall, wenn den zukünftigen Nutzern die Gebäudenutzung zugemutet werden kann. Die Durchführung einer Bauabnahme durch die zus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.3 Ermittlung Ertragswert

Der kapitalisierte Reinertrag wird mit dem abgezinsten Bodenwert zum sog. Ertragswert addiert.[1] Da der Grundsteuerwert mindestens 75 % des Werts, mit dem der Grund und Boden als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre (Mindestwert gem. § 251 BewG), betragen muss, ist der Ertragswert mit diesem Mindestwert zu vergleichen. Handelt es sich bei dem Grundstück um ein Ein- oder Z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Beispiele zur Berechnung der Grundsteuer im dreistufigen Verfahren

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt hat (per Grundsteuerwertbescheid), bildet die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags die zweite Stufe bei der Grundsteuererhebung. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an und setzt als Ergebnis den Grundsteuermessbetrag per Grundsteuermessbescheid ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Ermittlung kapitalisierter Reinertrag

Zunächst ist der jährliche Rohertrag des Grundstücks zu ermitteln. Dazu wird die Wohnfläche (in qm) des Grundstücks mit der typisierten monatlichen Nettokaltmiete (in EUR pro qm) nach Anlage 39 zum BewG multipliziert. Die monatlichen durchschnittlichen Nettokaltmieten differenzieren dabei je nach Bundesland, Gebäudeart, Wohnungsgröße und Baujahr des Gebäudes. Je nachdem, in ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548a beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / bb) Rücktritt

Rz. 180 Der Rücktritt setzt voraus, dass die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben ist und dies auf schuldhaftem Handeln (nach dem VGG 2008 auf vorsätzlichem oder zumindest grob fahrlässigem Handeln) des Versicherungsnehmer beruht. Für die Übernahme der Gefahr erheblich sind solche Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Mischfälle

Rz. 26 [Autor/Stand] Eine andere Ausgangslage liegt vor, wenn ein Gebäude, das wie ein Mietwohngrundstück gestaltet ist, zu einer wirtschaftlichen Einheit gehört, auf dem sich auch Gebäude befinden, für die sich keine übliche Miete ermitteln lässt. In diesen Fällen ist weder eine Schätzung der üblichen Miete noch eine Bewertung im Ertragswertverfahren möglich. In diesen Fäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / C. Vollmacht eines Käufers

Rz. 8 Erteilt ein potenzieller Käufer eine Vollmacht zum Erwerb eines Grundstücks, kann die Vollmacht wie folgt formuliert werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Grundstückskaufvollmacht UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar/der Notarin _________________________ mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / II. Bedingungsfassung der VHB

Rz. 3 Versicherungsbedingungen wie die für die Hausratversicherung maßgeblichen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) mussten und müssen dem jeweils geltenden Recht (und weitgehend auch) dem Stand der Rechtsprechung entsprechen. Die VHB haben deshalb immer wieder erhebliche Veränderungen erfahren. Die heutigen Fassungen gehen auf die noch aufsichtsamtlich genehmig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / B. Vollmacht eines Verkäufers

Rz. 6 Erteilt ein Verkäufer, der ein Verbraucher ist, eine Verkaufsvollmacht und ist in dieser nichts zum Verkaufserlös geregelt, kann diese vorformulierte Vollmacht dann, wenn ein zu geringer Kaufpreis erzielt wird, eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellen und wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 S. 1 bzw. 2 BGB unwirksam sein.[3] Zur Klarheit ist es ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. VGB

Rz. 10 Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen werden auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsumfang und die wechselseitigen Vertragspflichten weitgehend durch die AVB bestimmt. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluss oder ggf. einer etwaigen nachträglichen Änderung des Vertrages zugrunde gelegte Bedingungsfassung. Insoweit ist zu beachten, dass der Versiche...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Arglistige Täuschung

Rz. 312 Der Versicherungsnehmer verwirkt seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn er versucht, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind (§ 14 Nr. 2 AFB 87/B § 16 Nr. 2 AFB 2010). Der Vorwurf der Arglist setzt keine Bereicherungsabsicht des Versicherungsnehmers voraus.[426] Es genügt be...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Definition, Grundsätze

Rz. 218 Definition Arglistige Täuschung ist das bewusste und willentliche Einwirken auf den Entscheidungswillen des Versicherers durch Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über Grund und Höhe der Leistungsverpflichtung. Rz. 219 Die arglistige Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung bzw. Verschleierung wahrer Tatsachen begangen werden. Der...mehr