Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Höhe der Liegenschaftszinsen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts sind – vorbehaltlich der Anpassungen nach § 256 Abs. 2 und 3 BewG – die folgenden gesetzlich festgelegten Liegenschaftszinssätze anzuwenden:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Einfluss auf die Bestimmung der Grundstücksart

Rz. 24 [Autor/Stand] Es stellt sich die Frage, ob die dem Zivilschutz dienenden und damit befreiten Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen bei der Bestimmung der Grundstücksart einzubeziehen sind oder ob sie außer Betracht bleiben. Von der Bestimmung der Grundstücksart ist das anzuwendende Bewertungsverfahren abhängig (vgl. § 182 BewG). Rz. 25 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der Aufteilung

Rn. 333 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ergibt sich die Aufteilung nicht bereits aus den tatsächlichen Verhältnissen, ist sie zu schätzen. Eine solche Schätzung erfolgt zB bei einem gemischt genutzten Gebäude im Verhältnis der selbst genutzten Wohnfläche/Nutzfläche zu der Fläche des vermieteten Teils (BFH v 27.10.1998, IX R 29/96, BStBl II 1999, 680 und BFH v 25.03.2003, IX R 38/0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abziehbare Aufwendungen

Rn. 813 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter die Regelung fallen notwendige Mehraufwendungen des ArbN für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 1 EStG). Als Unterkunfts- bzw Übernachtungskosten abzugsfähig sind gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 2 EStG die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Beispiel: Bewertung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung auf einem bisher bebauten Grundstück

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert für ein ländlich gelegenes freistehendes Zweifamilienhaus ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.7.2022 zu ermitteln. Am Bewertungsstichtag wird ein kleineres Werkstattgebäude auf dem Grundstück errichtet. Das Grundstück ist 1 750 m[2] groß, der Bodenrichtwert beträgt 50 EUR/m[2]. Ein Vergleichspreis oder Vergleichsfaktor für das Zwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung eines Erbbaugrundstücks mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bewertung von Erbbaugrundstücken mit Gebäuden im Zustand der Bebauung ist ebenfalls durch die Finanzverwaltung im Rahmen der ErbStR 2011 neu geregelt[2] und in die ErbStR 2019 übernommen worden[3]. Demnach stellt der bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigende und auf den Bewertungsstichtag nach Maßgabe der Anlage 26 zum BewG abgezinste Antei...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.4.2 Best Practice Entwicklungsstufe 4

Unternehmungen der 4. Entwicklungsstufe mit einer ganzheitlichen Verankerung von Nachhaltigkeit in der Organisation können gemäß der Typologie unternehmerischer Nachhaltigkeit als Unternehmen 2.0 oder 3.0 verstanden werden. Dabei ist bei Unternehmen 3.0 oder Teilbereichen von Unternehmen Nachhaltigkeit fest in dem Lösungsportfolio mit den spezifischen Geschäftsmodellen und d...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.3 Systematik des "Flächen-Lage-Modells"

Rz. 233 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des niedersächsischen "Flächen-Lage-Modells" nach §§ 2-7 NGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 234 Auf der ersten Verfahrensstufe des niedersächsis...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.3 Systematik des – reinen – "Flächenmodells"

Rz. 82 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des bayerischen – reinen – "Flächenmodells" nach Art. 1-5 BayGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 83 Auf der ersten Verfahrensstufe des bayerischen ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.3 Systematik des "Flächen-Faktor-Verfahrens"

Rz. 183 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hessischen "Flächen-Faktor-Verfahrens" nach §§ 4-7 HGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Rz. 184 Auf der ersten Verfahrensstufe des hessischen ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2 Flächenmodelle

Rz. 60 Im Gegensatz zum Bodenwertmodell (vgl. Rz. 11 ff.) halten die Flächenmodelle an einer verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude einbezieht, fest. Da die Besteuerung nach den Flächenmodellen an das Innehaben von Grundbesitz anknüpft und persönliche Verhältnisse außer Betracht bleiben, handelt es sich dem Steuerty...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 863 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.6 Arbeitszimmer

Rz. 671 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 675). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich und auch wenn das ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.2 Untervermietung

Rz. 845 [Untervermietung → Zeile 31] Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwe...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 821 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Zeilen 21–23; → Tz 824). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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BGH: Maklerlohn trotz Mange... / 2 Das Problem

Ein vom klagenden Makler auf Provisionszahlung in Anspruch genommener Bauträger verweigert die Zahlung der Maklerprovision in Höhe von 95.200 EUR, da er sich auf einen Mangel des Objektes beruft. Im Exposé des Maklers wurde angegeben, dass das bisher als Bürogebäude genutzte Objekt eine vermietbare Fläche von etwa 1.704 Quadratmetern hat. Der Kauf wurde im April 2019 notariel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer: Keine Halbierung der Werbungskosten bei gemeinsamer Anmietung der Wohnung durch Lebensgefährten

Leitsatz Das FG Düsseldorf entschied, dass die Kosten für ein alleingenutztes häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsam von Lebensgefährten angemieteten Wohnung ungekürzt als Werbungskosten abzugsfähig sind, sofern der Alleinnutzer des Raumes mindestens Kosten in dieser Höhe getragen hat. Sachverhalt Der Kläger bewohnte zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein gemeinsam ange...mehr

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Die Verwendung der Marktdat... / b) Mitteilung an die zuständigen FA

Die von den Gutachterausschüssen ermittelten erforderlichen Daten sind nach § 193 Abs. 5 Satz 3 BauGB den für die steuerliche Bewertung zuständigen FA mitzuteilen. Dementsprechend sieht das BewG für die Bodenrichtwerte (§ 179 Satz 2 BewG), Vergleichspreise (§ 183 Abs. 1 Satz 2 BewG) und Vergleichsfaktoren (§ 183 Abs. 2 Satz 1 BewG) auch Mitteilungen durch die Gutachteraussch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnfläche nach AEBewGrSt

Rz. 61 [Autor/Stand] Die in Anlage 39 zum Bewertungsgesetz ausgewiesenen Nettokaltmieten sind die monatlichen Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche. Rz. 62 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz liefert keine Definition der Wohnfläche. Auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich keine Definition der Flächen, die zur Wohnfläche gehören. Rz. 63 [Autor/Stand] Nach A 249.1 Abs. 4 AEBewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnfläche

1. Wohnfläche nach AEBewGrSt Rz. 61 [Autor/Stand] Die in Anlage 39 zum Bewertungsgesetz ausgewiesenen Nettokaltmieten sind die monatlichen Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche. Rz. 62 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz liefert keine Definition der Wohnfläche. Auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich keine Definition der Flächen, die zur Wohnfläche gehören. Rz. 63 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Nutzfläche in einem Einfamilienhaus

Rz. 131 [Autor/Stand] Die Nutzfläche eines freiberuflich genutzten Raums innerhalb einer zu Wohnzwecken genutzten Wohnung erhöht deren Wohnfläche. Bei Einfamilienhäusern gehört somit ein freiberuflich genutztes Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung zur Wohnfläche der Wohnung. Die Summe aus Nutzfläche und Wohnfläche ist bei der Bestimmung der Wohnungsgröße für den Mietansatz ma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 39, Teil I, zum BewG

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Anlage 39 zum BewG weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Die aufgeführten Beträge für die Nettokaltmiete beziehen sich auf die Wertverhältnisse des Hauptfeststellungszeitpunkts 1.1.2022. Da die Wertverhältnisse innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums konstant sind, erfolgt innerhalb des Abrechnungszeitraums ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zweifelsfragen

Rz. 83 [Autor/Stand] Die Ausgangslage zeigt, dass die Ermittlung der Wohnfläche in der Praxis nicht in allen Fällen zweifelsfrei erfolgen kann. Zum Teil resultiert dies aus einer von der Finanzverwaltung redaktionell missverständlich zitierten WoFlV. Rz. 84 [Autor/Stand] Während die WoFlV die hälftige Anrechnung von Wintergärten nur vorsieht, wenn sie unbeheizbar und nach all...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Nutzfläche in einem Mietwohngrundstück

Rz. 138 [Autor/Stand] Bei einem Mietwohngrundstück können ebenfalls Nutzflächen vorhanden sein, die nicht Wohnzwecken dienen, wie beispielsweise ein gewerblich genutztes Ladenlokal. Derartige Gebäude gehören dennoch zur Grundstücksart Mietwohngrundstück, solange das Gebäude zu mehr als 80 % berechnet nach der Wohn-/Nutzfläche Wohnzwecken dient und kein Ein- oder Zweifamilien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnflächenverordnung

Rz. 71 [Autor/Stand] Im Zweifel muss die Wohnfläche nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Wohnflächenverordnung [2] berechnet werden. Die Wohnflächenverordnung [3] wurde als Artikel 1 d. V v. 25.11.2003 I 2346 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Einheitswertakte keine geeignete Datenquelle

Rz. 104 [Autor/Stand] Zum Teil wird vermutet, dass die Finanzverwaltung die maßgebliche Wohnfläche bereits innerhalb der Einheitswertakte gespeichert hat. Bei der Hauptfeststellung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 war es erforderlich, die Jahresrohmiete zu erfassen. Zwar hing die Höhe der Jahresrohmiete letztlich auch von der vorhandenen Wohnfläche ab. Dennoch ist die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ausfüllanleitung zu den Erklärungsvordrucken

Rz. 76 [Autor/Stand] Eine weitere Festlegung trifft die Finanzverwaltung innerhalb der Ausfüllanleitung zu den Erklärungsvordrucken.[2] Rz. 77 [Autor/Stand] Danach haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Wohnfläche hinsichtlich des Umfangs und der Ermittlung zugrundezulegen, die sich "z. B." aus der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ergibt. Auch hier w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zubehörräume bei Nutzflächen eines Mietwohngrundstücks

Rz. 143 [Autor/Stand] Irritierend ist der in Anlage 39, Teil I, zum BewG in der Fußnote enthaltene Klammerzusatz. Insoweit wird bei Mietwohngrundstücken mit Nutzflächen darauf hingewiesen, dass die Nutzflächen "ohne Zubehörräume" zu erfassen sind. Bei der Entscheidung, ob Flächen als Wohnfläche zu qualifizieren sind, ist beispielsweise aus bauordnungsrechtlicher Sicht eine m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Überschlägige Ermittlung

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Praxis wird die Wohnfläche zum Teil auch durch Multiplikation der bebauten Fläche (berechnet nach den Außenmaßen des Gebäudes) mit der Anzahl der zu Wohnzwecken nutzbaren Geschosse und dem Faktor 80 % überschlägig ermittelt. Bei neueren Gebäuden wird der Faktor eher bei 70 % – 75 % liegen, weil wegen der stärkeren Wärmedämmung ein größerer Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Anwendungsbereich der Zweiten Berechnungsverordnung

Rz. 99 [Autor/Stand] Überleitungsvorschrift, nach der die Wohnfläche bis zum einen 31.12.2003 auch nach der Zweiten Berechnungsverordnung [2] berechnet werden kann, dürfte bei der Grundsteuerwertermittlung von besonderer Bedeutung sein. Denn gerade bei alten Gebäuden, die selbst genutzt werden und bei denen sich in der Vergangenheit keine baulichen Veränderungen ergeben haben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rohertrag als Ausgangsgröße

Rz. 13 [Autor/Stand] Ausgangsgröße der Bewertung im Ertragswertverfahren ist der jährliche Rohertrag. Bei Wohngebäuden wird dieser auf der Grundlage von aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten je Quadratmeter Wohnfläche ermittelt, die in Anlage 39 zum BewG, Teil I. und II., ausgewiesen werden. Dabei erfolgt eine Unter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Abschlag von 10 %

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach der Zweiten Berechnungsverordnung war es möglich, bei Ein-/Zweifamilienhäusern einen pauschalen Abschlag von 10 % von der Wohnfläche zu berücksichtigen, um die auf Verkehrsflächen – wie beispielsweise Treppen, Treppenabsätze und Flure – entfallenden Grundflächen abzugelten. Ein derartiger Abschlag ist innerhalb der WoFlV nicht mehr vorgesehen. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nutzflächen bei Wohngebäuden

Rz. 127 [Autor/Stand] Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen Nutzflächen, die sich innerhalb von Wohngebäuden befinden. Hierbei ist beispielsweise an das freiberuflich genutzte Arbeitszimmer zu denken, das sich in einem Einfamilienhaus befindet. Zudem können innerhalb eines Mietwohngrundstücks Räume zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, weil Grundstücke immer dann zur G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbestimmter Begriff

Rz. 113 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz verwendet den Begriff der Nutzfläche bei der Bestimmung der Grundstücksart (§ 249 BewG). Bei der Ermittlung des Mietansatzes verwendet § 254 BewG lediglich den Begriff der Wohnfläche. Die Nutzfläche wird bei der Ermittlung des Mietansatzes dagegen ausschließlich in Anlage 39 zum BewG genannt. Danach gelten Flächen, die zu anderen al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zubehörräume

Rz. 94 [Autor/Stand] Grundsätzlich sind Zubehörräume nicht bei der Ermittlung der Nettokaltmiete zu berücksichtigen. Sie gehören nicht zur Wohnfläche. Dabei handelt es sich insb. um Kellerräume, Abstellräume Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Trockenräume, Bodenräume und Heizungsräume. Rz. 95 [Autor/Stand] Dagegen sind Räume, die zum dauernden Aufenthalt für Wohnz...mehr

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ZErb 09/2022, Update zur Bewertung eines Einfamilienhauses im Vergleichswertverfahren nach § 182 BewG für schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Zwecke

Der Beitrag aus dem Juli-Heft wurde aufgrund des aktuellen Grundstücksmarktberichts 2022 aktualisiert, sodass der Vergleich des Grundbesitzwerts mit dem Grundsteuerwert auf den 1.1.2022 auf den Punkt gebracht werden konnte. Im Juli-Heft habe ich mich mit der Frage befasst, ob der als zukünftige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer erstmals auf den 1.1.2022 festzustellende ...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Typisierender Ansatz der "Listenmiete"

Rz. 8 [Autor/Stand] Die vom Gesetzgeber realisierte Typisierung bei der Ermittlung des jährlichen Rohertrags des Grundstücks erscheint im Unterschied zu den bisherigen Bewertungen von Grundbesitz aus verfassungsrechtlicher Sicht zumindest couragiert.[2] Denn bei dem Ansatz der Miete ist es nicht entscheidend, welche Miete aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und unter Berüc...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im März 2009 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück mit einem 1951 erbauten Einfamilienhaus. Die Klägerin hatte dieses Haus gemeinsam mit ihrem Vater bewohnt und wohnte zunächst weiterhin im Obergeschoss. Demzufolge berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt –FA) b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mietniveaustufen

Rz. 160 [Autor/Stand] Die in Anlage 39 zum BewG nach Ländern, Wohnflächen- und Baujahrgruppen unterschiedenen Nettokaltmieten pro Quadratmeter werden durch Zu- und Abschläge nach 7 gemeindebezogenen Mietniveaustufen angepasst. Für die Bewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren ist zur Ermittlung des Rohertrages die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mie...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Stehen mit einem steuerbefreiten Familienheim Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhang, dann sind diese nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG). Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit dem Familienheim setzt voraus, dass die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen und die Schul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.4 Gemeinschaftsordnung

Bei der Formulierung sollte der Notar differenzieren, um welche Art von Wohnanlage es sich handelt. Geht es um eine Großanlage, kann es über die Lastenverteilung leicht zum Streit kommen. Praxis-Beispiel Streit um Aufzugskosten Kosten des Aufzugs in einem nicht von allen Miteigentümern genutzten Gebäudeteil. Praxis-Tipp Öffnungsklausel Deshalb sollte jedenfalls eine Öffnungsklau...mehr