Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 356 Die Geschäftsgebühr kann bei der Rechtsdienstleistung im Rahmen von 0,5 bis 2,5 entstehen, so dass die Mittelgebühr 1,5 beträgt. Eine 1,5-Geschäftsgebühr würde also bei einer durchschnittlichen Angelegenheit anfallen.[689] Der Gesetzgeber hat mit der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG die Mittelgebühr allerdings auf eine 1,3-Gebühr begrenzt, die Schwellengebühr. Diese darf nur ...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / B. Die Geltendmachung der Inkassokosten im Mahnverfahren

Rz. 4 Für die Verfahrensgebühren nach Nr. 3305 und 3308 VV RVG erfolgt unter Berücksichtigung der Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG bei Rechtsanwälten eine automatisierte Berechnung der Erstattungsansprüche. Lediglich hinsichtlich der weiteren im gerichtlichen Mahnverfahren denkbaren Ansprüche, insbesondere der Einigungs- und der Terminsgebühr bedarf es besonderer Anga...mehr

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Vorwort

Es ist – leider – ein Massenphänomen, dass begründete Forderungen nicht ausgeglichen werden. Gerade eher kleinere Forderungen im e-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Telekommunikation oder der Versicherungswirtschaft sind betroffen. Aber auch der Vermieter, der Handwerker, der Dienstleister und der Freiberufler sind vom Forderungsausfall tangiert. Tagtäglich müssen sic...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Das Entstehen der Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG

Rz. 352 Für die Vertretung des Antragstellers im gerichtlichen Mahnverfahren entsteht die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG. Es handelt sich um eine Verfahrensgebühr, so dass sie nicht erst mit der Stellung des Mahnantrages beginnt, sondern mit der Auftragserteilung und der ersten auf dessen Ausführung gerichteten Tätigkeit, in der Regel die Informationsbeschaffung o...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vergütung und Erstattung: Die Anspruchsprüfung

Rz. 5 Auch wenn sich die Problematik der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten letztlich aus dem Vergütungs- oder Abrechnungsverhältnis heraus begründet, die beiden Rechtsverhältnisse also notwendigerweise eng miteinander verwoben sind, müssen sie doch streng getrennt werden. Rz. 6 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister, das Vergütu...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten

Rz. 86 Diffiziler gestaltet sich die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Pauschale und tatsächlich angefallenen Kosten verhält. Nach Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie soll die Pauschale als Entschädigung für die Beitreibungskosten des Gläubigers dienen. Zusätzlich zum Pauschalbetrag können auch Beitreibungskosten geltend gemacht werden, die diesen Betrag überschreiten. ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (4) Der umfangreiche Fall

Rz. 324 Nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG darf bei einer Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung eine höhere als eine 0,9-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig ist. Eine besondere Schwierigkeit steht nicht wirklich im Raum, hat im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle gespielt und wird aktuell nicht d...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (3) Der einfache Fall

Rz. 322 Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass in einfachen Fällen nur eine 0,5-Geschäftsgebühr entsteht. Ein einfacher Fall soll danach vorliegen, wenn der Schuldner auf die erste Zahlungsaufforderung die Forderung zahlt. Hinweismehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Auffassungen in der Literatur

Rz. 124 Zunächst ist festzustellen, dass in der Literatur als weitgehend anerkannt gelten kann, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung des Gläubigers gibt, das Forderungsinkasso insgesamt selbst zu betreiben, soweit er hierzu rechtlich und tatsächlich in der Lage ist. Dies wird neuerdings allerdings wieder von Verbraucherzentralen in Frage gestellt, wenn die Auffassung v...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Das Betreiben des Geschäftes bei einer Rechtsdienstleistung

Rz. 326 Ist die Forderung schon bei Übergabe vom Gläubiger an den Mandanten streitig, steht das Vorliegen einer Rechtsdienstleistung nicht in Frage. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Forderung schon bei Übergabe bestritten ist oder erst nach der Beauftragung des Rechtsdienstleisters bestritten wird. Rz. 327 Hinweis Das Bestreiten der Forderung setzt auch nach Auffass...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten

Rz. 202 Nur noch vereinzelt wird die Auffassung vertreten, Inkassokosten seien grundsätzlich nicht als Verzugsschaden erstattungsfähig.[421] Dies gelte auch für deren Erstattung in Höhe der fiktiven vorgerichtlichen Anwaltskosten. Teilweise wird diese Auffassung schon nicht begründet. Zum Teil wird ausgeführt, dass die Tätigkeit eines Inkassodienstleisters mit der eines Anwa...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / C. Die Geltendmachung der Inkassokosten im streitigen Erkenntnisverfahren

Rz. 8 Kommt es nach einem gerichtlichen Mahnverfahren aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs oder unmittelbar zu einem streitigen Erkenntnisverfahren, müssen die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, darunter auch die Inkassokosten neben der Hauptforderung als materieller Anspruch geltend gemacht werden. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahren sind dagegen innerh...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / V. Streitiges Verfahren und Kostenfestsetzung

Rz. 395 Kommt es aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs zum streitigen Verfahren, hat der Gläubiger seinen Kostenerstattungsanspruch für das gerichtliche Mahnverfahren im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren zu begründen, da dort die Titulierung einfacher und schneller erreicht werden kann.[762] Dass die Kosten dort festgesetzt werden können, ergibt sich schon aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 14 Anhörung

Rz. 37 Der öffentliche Auftraggeber hat nach Abs. 5 einen Bewerber, den er von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausschließen will, vor der Entscheidung anzuhören. Dies ist Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und gibt dem Bieter Gelegenheit, Gründe vorzutragen, die für seine Geeignetheit i. S. v. § 122 GWB sprechen, obwohl er mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwandsentschädigungen und Werbungskosten/Betriebsausgaben

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 5. PKH und Vergleich

Rz. 122 Für die Zahlung der Einigungsgebühr aus der Staatskasse ist es nach zutreffender Auffassung unerheblich, ob der Vergleich außergerichtlich oder vor Gericht geschlossen worden ist,[148] weil der gesetzlichen Regelung des § 45 RVG keine Regelung zu entnehmen ist, die den Anspruch auf die gesetzliche Vergütung einschränkt. Rz. 123 Für einen Vergleichsmehrwert ist gemäß §...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / 2. Klagehäufung

Rz. 86 Streitig ist, ob bei einer Klagehäufung von Kündigungsschutz und Zahlung eine Addition der Streitwerte vorzunehmen ist. Nach richtiger Auffassung handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und deshalb hat eine Addition stattzufinden.[95] Der Streitgegenstand wird durch die Klageanträge bestimmt: Ein Feststellungsantrag und ein Zahlungsantrag sind nicht gleic...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.2 Welche Rechte bestehen für Gesellschafter einer KG?

Gewinnanteil Das Gesetz gibt die Gewinnverteilung vor: Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.[1] Da diese gesetzliche Grundregel nicht immer den Interessen der Gesellschafter entsprechen wird, ist es gut, dass diese auch abweichend vereinbart werden kann. Vor allem, wenn nicht alle Gesellschafter eine gleich hohe...mehr

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Gutschrift / 3 Widerspruch gegen die Gutschrift

Die Wirksamkeit des Widerspruchs gegen die Gutschrift durch den Leistenden setzt den Zugang beim Gutschriftsaussteller voraus. Ein nur teilweiser Widerspruch gegen die Gutschrift ist nicht wirksam.[1] Allerdings führt ein wirksamer Widerspruch gegen eine Gutschrift nicht zur Beseitigung der Steuergefährdung nach § 14c Abs. 2 UStG.[2] Auch in diesem Fall schuldet der Gutschri...mehr

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Gutschrift / 3.2 Auswirkung beim Gutschriftsausssteller (Leistungsempfänger)

Der spätere Widerspruch des Gutschriftsempfängers gegen die Gutschrift ist sehr gefährlich für den Gutschriftsaussteller. Ggf. muss der Gutschriftsaussteller den Vorsteuerabzug in dem Besteuerungszeitraum an das Finanzamt zurückzahlen, indem der Widerspruch bei ihm eingegangen ist.[1] Wichtig Widerspruch kann zeitlich unbefristet erfolgen Für den Widerspruch gegen eine Gutschr...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Gläubigerschutz

Rz. 72 Gläubiger können einer Kapitalherabsetzung, die nicht wegen Verlusten der Gesellschaft erfolgt, nach Art. L 223–34 Abs. 3 Satz 1, Art. R 223–35 Abs. 1 Satz 1 C.com. innerhalb eines Monats ab Einreichung der Niederschrift des Gesellschafterbeschlusses über die Kapitalherabsetzung beim Handelsregister widersprechen. Der Widerspruch wird nach Art. R 223–35 Abs. 2 C.com. ...mehr

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Gutschrift / 3.1 Wann sollte der Gutschriftsempfänger (Leistender) der Gutschrift widersprechen?

Der Widerspruch des Gutschriftempfängers ist unverzüglich erforderlich, wenn in der Gutschrift der Umsatzsteuerausweis zu hoch erfolgt (z. B. Abrechnung über steuerfreie Leistungen bzw. nicht steuerbare Leistungen wie z. B. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder wenn statt dem ermäßigten Steuersatz der Regelsteuersatz ausgewiesen wird), der Umsatzsteuerausweis unberechtigt erfo...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Gerichtlich angeordnete Auflösung

Rz. 271 Das Gesetz bestimmt in einigen Fällen, dass das Gericht befugt ist, eine Gesellschaft aufzulösen. Ein Beispiel findet sich in Art. 2:20 Abs. 1 NL-BGB: die "verbotene" Rechtsperson. Gemäß dieser Regelung kann das Gericht auf Verlangen der Staatsanwaltschaft die Existenz einer juristischen Person verbieten und diese auflösen, wenn ihre Tätigkeiten im Widerspruch zur öf...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 47 Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. können deren Kapital nicht nur herauf-, sondern auch herabsetzen. Eine Kapitalherabsetzung kommt etwa in Betracht, um Verluste zu decken. Oftmals wird das Kapital einer Sp. z o.o. herabgesetzt und gleichzeitig erhöht. Auf diese Weise können etwa bei Verlusten der Sp. z o.o. und aktuellem Liquiditätsbedarf die Verlustdeckung über die...mehr

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Griechenland / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 74 Das Verfahren für die effektive und die nominelle Kapitalherabsetzung einer EPE wird im G. 3190/1955 geregelt. Die Kapitalherabsetzung liegt grundsätzlich im freien Ermessen der Gesellschaftsorgane. Allerdings ist sie manchmal unerlässlich, um die gesetzlich vorgesehene Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden. So muss im Falle des Austritts eines Gesellschafters der e...mehr

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Slowakei / III. Geschäftsführung

Rz. 109 Die Geschäftsführer sind verpflichtet, ihre Funktion mit der fachlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Interessen der Gesellschaft und aller Gesellschafter auszuüben. Sie sind vor allem verpflichtet,mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 96 Die Beschlüsse der Gesellschafter einer Sp. z o.o. werden grundsätzlich auf der Gesellschafterversammlung gefasst (Art. 227 § 1 HGG). Ohne die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung können Beschlusse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Gesellschafter schriftlich die Zustimmung zu der Entscheidung, welche beschlossen werden soll, oder zu der s...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / IV. Vertretung

Rz. 146 Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer im Rechtsverkehr vertreten. Die Geschäftsführer haben nach Art. L 223–18 Abs. 4–6, Art. L 221–4 Abs. 1 C.com. umfassende Vertretungsbefugnisse. Bei mehreren Geschäftsführern ist nach Art. L 223–18 Abs. 7 Satz 1 C.com. im Außenverhältnis jeder stets einzelvertretungsberechtigt. Rz. 147 Eine der deutschen Vorschrift des § ...mehr

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Argentinien / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrages

Rz. 24 Im Gesellschaftsvertrag können sämtliche Vereinbarungen aufgenommen werden, die die Gesellschafter für erforderlich halten, sofern diese nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen oder der Grundprinzipien der SRL stehen. Rz. 25 Eine Regelung, nach der nur einem Gesellschafter unter Ausschluss der restlichen Gesellschafter die Ausschüttung des gesamten Gewinns gara...mehr

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Slowenien / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 24 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Minderheitenschutz

Rz. 171 Zum Schutz der Minderheitsgesellschafter sieht die Richtlinie ein Austrittsrecht gegen Barabfindung und einen Anfechtungsausschluss für Bewertungsrügen und bewertungsrelevante Informationsrügen vor. Es wird also auf einen nachgelagerten Schutz der Minderheitsgesellschafter gesetzt.[456] Bei einem grenzüberschreitenden Formwechsel ist jedoch – anders als beim national...mehr

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Norwegen / 2. Durchführung

Rz. 111 Zunächst hat der Verwaltungsrat einer jeden beteiligten Gesellschaft für die Verschmelzung einen Verschmelzungsvertrag, für die Spaltung einen Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. für den Formwechsel einen Vorschlag für den Formwechsel zu erstellen,[295] die anschließend durch die Gesellschafterversammlung einer jeden beteiligten Gesellschaft durch Beschluss mit eine...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 68 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des ZTD, den Regelungen des Gesellschaftsvertrags oder Beschlüssen der Gesellschaft leistet, sind an sie zurückzuzahlen. Beträge sind von den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu erstatten, wenn weder der Gesellschafter, der die betreffende Zahlung angenommen hat, noch der Ge...mehr

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Österreich / b) Erbstatut und Gesellschaftsstatut

Rz. 144 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters die anderen Gesellschafter ein Aufgriffsrecht haben, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Erben handelt.[67] Bei Widerspruch zwischen Gesellschaftsvertrag und letztwilliger Verfügung gilt somit der Gesellschaftsvertrag.mehr

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Brasilien / V. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Die gesetzlichen Vorschriften zur Erhöhung und Herabsetzung des Kapitals einer Limitada finden sich in Art. 1081 bis 1083 CC. Kapitalerhöhungen sind danach nur und erst zulässig, wenn das Gesellschaftskapital voll eingezahlt ist. Bei Kapitalerhöhungen haben die bisherigen Gesellschafter ein Bezugsrecht, welches innerhalb von 30 Tagen ab Kapitalerhöhungsbeschluss ausge...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XV. Mitbestimmung

Rz. 144 Die unternehmerische Mitbestimmung ist eine deutsche Spezialität und in den meisten anderen Ländern unbekannt. Die fehlende Mitbestimmung wird daher auch vielfach als besonderer Vorteil der Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft – vor dem Brexit vor allem der englischen limited – für Geschäftsaktivitäten im Inland aufgeführt, obgleich in den typischen Ein...mehr

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Slowenien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 68 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des ZGD-1, den Regelungen des Gesellschaftsvertrags oder Beschlüssen der Gesellschaft leistet, sind an sie zurückzuzahlen (Art. 496 ZGD-1). Beträge sind von den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu erstatten, wenn der Gesellschafter, der die betreffende Zahlung angenommen hat...mehr

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Kanada / V. Umwandlung und Verschmelzung von Gesellschaften

Rz. 64 Eine Umwandlung von Gesellschaften i.S.d. deutschen Rechts sieht das kanadische Gesellschaftsrecht generell nicht vor. Faktisch kann sie durchgeführt werden durch Auflösung der Gesellschaft unter Übernahme ihres Geschäftsbetriebes durch eine Personengesellschaft. Rz. 65 Ausdrücklich geregelt hingegen ist sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht die Verschmelzung v...mehr

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Deutschland / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 110 Zur Vornahme einer ordentlichen Kapitalherabsetzung bedarf es zunächst eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter. Dieser Beschluss ist – da er eine Satzungsänderung darstellt – notariell zu beurkunden und muss mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine höhere Mehrheit vorsieht. Rz. 111 In dem Kapitalhe...mehr

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Serbien / 2. Haftung der Gesellschafter

Rz. 58 Die Gründer bzw. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Rz. 59 Ein Gesellschafter haftet persönlich, wenn er die Rechtsform der Gesellschaft missbräuchlich verwendet, indem er einen illegalen Gesellschaftszweck verfolgt, das Gesellschaftsvermögen als sein eigenes behandelt oder selbiges mit dem Ziel, Gläubiger zu schädigen, ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 67 Gemäß Art. 28 LSC können in die Gründungsurkunde und in die Satzung sämtliche Vereinbarungen aufgenommen werden, die die Gesellschafter für erforderlich halten; sie dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den Gesetzen oder den Grundprinzipien der S.L. stehen. Die Gesellschaft kann satzungsmäßig je nach ihren Bedürfnissen beispielsweise andere Mehrheiten als die gesetzli...mehr

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Bulgarien / 2. Rechte der Gesellschafter

Rz. 60 Die Rechte der Gesellschafter werden allgemein in Vermögensrechte und immaterielle (persönliche) Rechte eingeteilt. Die Vermögensrechte umfassen das Recht auf Dividende und Liquidationsquote. Die immateriellen Rechte unterteilen sich in:mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Unternehmensgegenstand

Rz. 56 Der Gesellschaftsvertrag hat den Unternehmensgegenstand (doel) zu enthalten (Art. 2:177 Abs. 1 NL-BGB). Hiermit ist nicht die übergeordnete Gewinnerzielungsabsicht gemeint; es müssen die wichtigsten Geschäftstätigkeiten der B.V. beschrieben werden. Rz. 57 Der Unternehmensgegenstand darf nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung stehen (Art. 2:19 Abs. 1f NL-BGB). In...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 46 Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen finden sich nicht in den Gesellschaftsrechten der Einzelstaaten, sondern im bundesrechtlich geregelten Insolvenzrecht (Bankruptcy Code – BC). Diese Vorschriften kommen erst in der Insolvenz der Gesellschaft zum Tragen. Nach § 510(c)(1) BC ist das Insolvenzgericht ermächtigt, einen Rangrücktritt von Gesells...mehr

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Tschechische Republik / 1. Grundlagen

Rz. 16 Die Gründung der GmbH durch mindestens zwei Personen erfolgt aufgrund eines Gesellschaftsvertrags. Bei der Gründung der Gesellschaft durch eine einzige Person wird der Gesellschaftsvertrag durch eine Gründungsurkunde ersetzt. Der Inhalt der Gründungsurkunde muss dieselben Erfordernisse wie der Gesellschaftsvertrag erfüllen. Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag wird schriftl...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 21 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr