Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.4 Widerspruchsstellen

Rz. 7 Die nach § 85 SGG, § 36a durch Satzungsregelung gebildeten besonderen Ausschüsse (Widerspruchsausschuss und Feststellungsausschuss), die nicht zu den Selbstverwaltungsorganen im engeren Sinne gehören, zählen auch nicht zu den Selbstverwaltungsorganen i. S. v. § 38. Die Beschlüsse der Widerspruchs- und Feststellungsausschüsse müssen und können somit nicht vom Vorstandsv...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 16 Bei der Entscheidung über den Abzug der Kosten vom Zahlbetrag handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Eine Anhörung wird regelmäßig nicht erforderlich sein (§ 24 SGB X i. V. m. § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Gegen diesen Verwaltungsakt kann Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben werden. Der eingelegte Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, es sei denn, die sofortige V...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.1 Widerspruchsbescheide

Rz. 2 Vor Klageerhebung ist die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Versicherungsträgers in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen (§ 78 SGG). Über Widersprüche in Angelegenheiten der Sozialversicherung entscheidet gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG die von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat bestimmte Stelle. Dabei kann die Vertreterversamm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 In den §§ 781 bis 784 ZPO hat der Gesetzgeber verschiedene Einwendungen geregelt, die der Erbe (teilweise auch der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und -pfleger sowie der Erbschaftskäufer) in bestimmten Fällen erheben kann. Diese Einwendungen werden auch dann, wenn sie im Urteil vorbehalten sind (§ 305 Abs. 1 ZPO), vom Vollstreckungsorgan bei der Zwangsvollstr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 781 Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift setzt voraus, dass der Erbe die Haftung an sich noch beschränken kann. Rz. 2 Sie beinhaltet den Grundsatz, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Erben in den Nachlass und das Eigenvermögen zulässig ist, solange der Titel nicht eingeschränkt ist. Die Bestimmung gilt für jede Vollstreckung "gegen den Erben". Dabei spielt es keine Rolle, ob...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.41 Zustellungskosten

Rz. 90 Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden (OLG Celle, NJW-RR 2009, 575).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.9 Eintragung in das Grundbuch/Register

Rz. 47 Die Kosten der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund einer einstweiligen Verfügung sind Kosten ihres Vollzugs und damit als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG München, NJW-RR 1999, 79; KG, Rpfleger 1991, 433;). Es wird darauf abgestellt, ob die Eintragung unmittelbar der ...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Widerspruch gegen Eilregelung des BVerfG

Den gegen diese Eilregelung vom Vater eingelegten Widerspruch verwarf das BVerfG als unzulässig.[12] Dem Vater fehle die Widerspruchsbefugnis: Der Begünstigte des einer Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens sei nur äußerungs-, nicht aber widerspruchsberechtigt (§ 94 Abs. 3 BVerfGG). Eine Beteiligtenstellung könnten im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

Zitat Aus den Gründen: [1] Die gemäß § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde … ist unbegründet. Das VG hat die Erinnerung der Antragstellerin (Antrag auf Entscheidung des Gerichts nach §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27.11.2020 jedenfalls im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat keinen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Geschäftsleitende Funktionen

Rz. 446 [Autor/Stand] Wahrnehmung geschäftsleitender Funktionen gegenüber mindestens zwei Tochtergesellschaften. Hat die Körperschaft mindestens zwei Beteiligungen von einigem Gewicht erworben (dazu ausf. Rz. 439 ff.), muss zur Annahme einer aktiven Beteiligungsverwaltung hinzukommen, dass gegenüber mindestens zwei Tochtergesellschaften geschäftsleitende Funktionen wahrgenom...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG für das betreffende Verfahren gilt, muss für jeden Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommen insbesondere folgende Verfahrensarten. 1. Kostenfestsetzungsverfahren Für die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren sind die Vorschriften der VwGO anwendbar, die ggfs. durch weiteres Verfahrensrecht modifiziert s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 216 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 ErbStG muss im Zusammenhang gesehen werden mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Danach zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Ausgeübt

Rz. 339 [Autor/Stand] Geschäftsbetrieb muss tatsächlich betrieben werden. Damit ein Gestaltungsmissbrauch nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG nicht gesetzlich vermutet wird, ist eine Tätigkeit erforderlich, die mit einem für den Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb „ausgeübt” wird. Das Gesetzt geht damit implizit davon aus, dass das reine Vorhandensein eines a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 5 Entschädigungen, Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB und nachträgliche Einkünfte

Rz. 111 Im Rahmen einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe i. S. d. § 16 EStG gehört zum Veräußerungspreis alles, was der Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebs erhält. Somit gehören auch Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG , die anlässlich einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe gezahlt werden, grundsätzlich zum nicht der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung wird nur auf Einrede des Erben und ohne besonderen Antrag in das Urteil aufgenommen (BGH, NJW-RR 2010, 664; BGH, NJW 1983, 2378). Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich (BGH, a. a. O.; NJW 1964, 2300). Wird ein Mandant als Erbe wegen einer Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen, ist der Rechtsanwalt grundsätzlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verschonungsabschlag (Abs. 1)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG zzgl. der Erwerbe i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG insgesamt 26 Mio. Euro...mehr

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zfs 03/2022, PoliScan-Messu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die auf die allgemein erhobene Sachrüge veranlassende umfassende materiell-rechtliche Überprüfung des Urteils hat keinen den Betroffenen benachteiligenden Rechtsfehler ergeben; auf die hierzu gemachten Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft aus der Antragsschrift vom 13.7.2021 nimmt der Senat Bezug. 2. Auch die erhobene Verfahrensbeanstandung, mit der der Betro...mehr

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zfs 03/2022, Maßgeblicher Z... / 2 Aus den Gründen:

I. [5] Nach Auffassung des Berufungsgerichts belaufen sich die ersatzfähigen Reparaturkosten auf 4.613,90 EUR netto. Der Kläger müsse sich auf die günstigeren Stundenverrechnungssätze der von der Beklagten zu 2 benannten Vergleichswerkstatt L. gemäß deren Preisliste für den Zeitraum vom 1.6.2015 bis 8.2.2017 verweisen lassen. Der Umstand, dass die Vergleichswerkstatt ihre Pre...mehr

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / II. Lediglich Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des OLG hat das LG die Tätigkeit des Zeugenbeistandes zu Recht als Einzeltätigkeit bewertet, für die lediglich die Gebühr nach Nr. 4301 Nr. 4 VV entstanden ist. Die Frage, ob der nach § 68b StPO> beiordnete Zeugenbeistand wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zu vergüten sei oder lediglich die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 V...mehr

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zfs 03/2022, Maßgeblicher Z... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung präzisiert die Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung in zwei wesentlichen Punkten: 1. a) Zum einen stellt sie erneut klar, dass die fiktive Abrechnung durchaus eine reale ist, nämlich in dem Sinne als sich die Kosten, die in diese Abrechnung einzustellen sind, genau an dem Aufwand zu orientieren haben, den der Geschädigte betreiben muss, um die zur Wiederher...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.4.4 Rechtmäßigkeit der Startgutschrift

Gegen die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften wurden zahlreiche Widersprüche und Klagen erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 14.11.2007 die Umstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Versorgungspunktemodell grundsätzlich gebilligt, aber einzelne Satzungsregelungen für die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften für unwirksam erklär...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Widerspruch – Verfahren

Rz. 5 Der Schuldner kann – wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen – der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen widersprechen. Das Vollstreckungsorgan darf die Zwangsvollstreckung nicht deshalb ablehnen, weil es den Fall des § 777 ZPO für gegeben hält oder die Erinnerung nach §§ 777, 766 ZPO eingelegt ist (LG Hannover, Rpfleger 1986, 187). Allein durch den Widersp...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Der Gläubiger muss eine Sache des Schuldners im Alleinbesitz haben, an der ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für die beizutreibende Forderung zusteht (Zöller/Geimer, § 777 Rn. 5). Mitbesitz und mittelbarer Besitz genügen nur, wenn der Gläubiger Verwertung ohne Herausgabeklage gegen den Schuldner oder einen Dritten betreiben kann oder selbst seinen Allei...mehr

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Organisatorische und diszip... / 1 Vorbemerkung

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte sich bereits in seiner Entscheidung vom 3.4.2003 – 10 (1) Sa 1231/02 – mit der hierarchischen Stellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASI) in einer öffentlichen Verwaltung befasst.[1] Nun liegt seit Ende 2009 – soweit erkennbar – erstmals auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zu diesem Problemf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 774 ZPO ergänzt § 741 ZPO: Betreibt ein Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, ein Erwerbsgeschäft, so genügt gemäß § 741 ZPO grundsätzlich zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. Es ist dann wegen aller Verbindlichkeiten dieses Ehegatten die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut zulässig. Diese er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die Widerspruchsklage

Rz. 3 Bezüglich der Zulässigkeit der Widerspruchsklage nach § 774 ZPO gilt das zu § 771 ZPO Ausgeführte entsprechend. Die Widerspruchsklage, mit der ein Ehegatte bzw. Lebenspartner die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Gesamtgut geltend macht, ist jedenfalls dann keine Familiensache, wenn der Vollstreckungstitel, der Grundla...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Nudging: Ein wirksames Inst... / 3 Kritik: Manipulation und Bevormundung

Nicht wenige Gesundheits- und Rechtsexperten sehen beim Nudging aber auch Gefahren, insbesondere hinsichtlich dessen Manipulations- und Bevormundungspotenzials. Es gehe aus ethischer Sicht v. a. um die Frage, ob die Autonomie, also die Selbstbestimmung des Einzelnen gewahrt wird und ob er eine echte Wahlfreiheit hat. Und die Antwort sei laut den Kritikern klar: Die Wirkmecha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Solange ein relatives Veräußerungsverbot, d. h. ein zum Schutz bestimmter Personen bestimmtes Veräußerungsverbot vorliegt, soll (nicht: darf) die Veräußerung des gepfändeten Gegenstands bzw. die Überweisung der Forderung oder eines sonstigen Vermögensrechts nicht erfolgen, weil nämlich der Erwerber an dem Gegenstand nur ein unsicheres Recht erlangen und deshalb ein ang...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Verfahren

Rz. 44 Über die Drittwiderspruchsklage wird in einem "normalen" zivilprozessualen Erkenntnisverfahren entschieden. Die Klageerhebung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen. Die Klageschrift kann an den Vollstreckungsgläubiger persönlich, aber auch an den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Vollstreckungsgläubigers zugestellt werden, da sich die im Vorprozess erte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz gibt für die Inhalte des Lageberichts in den §§ 289 und 289a–f einen groben Berichtsrahmen vor. Es definiert damit lediglich den Mindestumfang des Lageberichts. Bei dessen inhaltlicher Gestaltung verbleiben der UN-Leitung daher umfangreiche Ermessensspielräume. Diese werden jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zunächst ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen aufgrund des Wortsinns des GoB-Begriffs: Allgemeiner Konsens und Systemgerechtigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Wortsinn des Begriffs "GoB" lässt sich ermitteln, indem man sich den Sinn der drei Begriffe "Grundsatz, Ordnungsmäßigkeit und Buchführung" vergegenwärtigt. Synonyme Begriffe für den Ausdruck "Grundsatz" sind Worte wie "Basis-Regel", "fundamentales Prinzip" oder "allg. Gebot". Der Wortsinn dieser Synonyme macht deutlich, dass es sich bei d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Handlungsmöglichkeiten des Abschlussprüfers bei Verweigerung der Rechte aus § 320

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da die Rechte aus § 320 für eine sorgfältige Prüfung elementare Bedeutung besitzen, stellt sich für den JA- und KA-Prüfer die Frage, wie er seine Rechte durchsetzen kann, wenn sie ihm von den gesetzlichen Vertretern eines UN in einzelnen Punkten verweigert werden. Rn. 50 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Klagemöglichkeit zur Durchsetzung der Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung der §§ 289, 289a–f

Rn. 337 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Aus Verstößen gegen die Vorschriften zur Lageberichterstattung resultieren unterschiedliche Rechtsfolgen. Wird entgegen § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Lagebericht aufgestellt, führt dies zu einer Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Vorstandsmitglieder (vgl. § 93 Abs. 2 AktG) und Geschäftsführer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berichts- und Offenlegungsvarianten

Rn. 296 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die Erklärung zur UN-Führung sieht das Gesetz zwei alternative Berichts- und Offenlegungsformen vor. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Aufnahme in den Lagebericht als Standardvariante anzusehen. Die Erklärung zur UN-Führung muss dann innerhalb des Lageberichts einen eigenen Abschnitt bilden (vgl. § 289f Abs. 1 Satz 1). Alternativ ka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Systemgerechtigkeit

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zweckgerechte, auf einem allg. Konsens beruhende Grundsätze müssen i. R.e. Ordnung konkretisiert werden, um eine ordnungsmäßige RL sicherstellen zu können (vgl. ADS (1995), § 243, Rn. 9; Moxter, in: FS RFH/BFH (1993), S. 533 (534); MünchKomm. HGB (2020), § 238, Rn. 23f.). Ein solches System von Grundsätzen und die ihnen entsprechenden RL-Alte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.12 Verfahren zur Vermögensauskunft

Rz. 16 Der besondere Rechtsbehelf zugunsten des Schuldners, wie der zurzeit in § 900 Abs. 4 ZPO vorgesehene Widerspruch, wird im Wege der Reform der Sachaufklärung zum 1.1.2013 abgeschafft. Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen oder wegen der in § 802d ZPO n. F. geregelt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.11 Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO) und Widerspruchsklage (§ 878 ZPO)

Rz. 14 Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805 ZPO ermöglicht eine vorrangige Befriedigung des Gläubigers und schließt schon deshalb die Erinnerung aus, mit der der Pfändung widersprochen werden soll. Rz. 15 Hat ein Gläubiger im Verteilungsverfahren nach den §§ 872 ff. ZPO gegen den gerichtlichen Teilungsplan Widerspruch eingelegt und einigen sich die beteiligten G...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe – Folgen des Verstoßes gegen § 765 ZPO

Rz. 5 Verstöße gegen die Vorschrift machen die angeordnete Vollstreckungsmaßnahme nicht unwirksam, sondern anfechtbar (OLG München, ZfIR 2019, 67). Der Mangel kann durch Nachholung geheilt werden; soweit möglich auch durch Zugeständnis des Schuldners. Rz. 6 Lehnt das Gericht die Zwangsvollstreckung unter Hinweis auf die Nichterfüllung der besonderen Vollstreckungsvoraussetzun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Rechtsschutzinteresse

Rz. 32 Ein Rechtsschutzinteresse für die eingelegte Erinnerung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist (BGH, NZI 2010, 118). Ist sie beendet, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungserinnerung (LG Gießen, Beschluss v. 9.7.2020, 7 T 164/20, juris; BGH, NJW-RR 2010, 785 = MDR 2010, 106; BGH M...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 42 Die Erinnerung ist auch begründet, wenn bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt vor bei nicht ordnungsgemäßer Pfändung: Führt der Gerichtsvollzieher bei Vornahme der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung nicht bei sich, liegt ein mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO angreifbarer Verfahrensverstoß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan (einfache Beschwerde, §§ 71 ff. GBO)

Rz. 8 Soweit das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird (z. B. Eintragung einer Zwangshypothek nach §§ 867, 868 ZPO, aber auch einer Vormerkung oder eines Widerspruchs nach § 895 ZPO), ist die einfache Grundbuchbeschwerde nach den §§ 71 ff. GBO gegeben. Auch wenn der Rechtspfleger – wie im Regelfall – tätig wird (§ 11 Abs. 1 RPflG). Trotz des Doppelcharakters der Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.2 Ausschluss der Allgemeinheit

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 2 liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Kreis der geförderten Personen fest abgeschlossen ist oder infolge seiner Abgrenzung dauernd nur klein sein kann. Ein solcher Personenkreis ist kein Ausschnitt aus der Allgemeinheit, sondern ein eigenständiger, von der Allgemeinheit losgelöster Kreis, der in erster Linie auf dem Gedanken der Selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.1 Begriff der Allgemeinheit

Rz. 3 Der Begriff der "Allgemeinheit" i. S. dieser Norm ist aus zwei Perspektiven zu betrachten: Allgemeinheit als Anforderung an den Personenkreis[1] und darüber hinaus Allgemeinheit als Anforderung an den Förderzweck (Gemeinwohl) Personenkreisbezogen ist zunächst abzugrenzen innerhalb der beiden extremen Fälle, nämlich der Gesamtheit der Bevölkerung einerseits und einem abgesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr