Rz. 60

Die Rechte der Gesellschafter werden allgemein in Vermögensrechte und immaterielle (persönliche) Rechte eingeteilt. Die Vermögensrechte umfassen das Recht auf Dividende und Liquidationsquote. Die immateriellen Rechte unterteilen sich in:

geschäftsführende Rechte (z.B. Teilnahme an der OS, Stimmrecht),
Kontrollrechte (Informationsrecht, Einsicht in die Bücher der Gesellschaft) und
Verteidigungsrechte (Widerspruch gegen Handlungen der Geschäftsführung vor der OS, gerichtliche Anfechtung von OS-Beschlüssen).

Der Gesellschaftsvertrag kann, in Abweichung von den dispositiven Bestimmungen des TZ, Sonderrechte einzelner Gesellschafter vorsehen (z.B. unverhältnismäßige Auszahlung von Dividenden).

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