Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verhältnis zu § 9 BewG (gemeiner Wert) und anderen Bewertungsmaßstäben

Rz. 22 [Autor/Stand] Zu der Frage des Verhältnisses des § 9 BewG zu § 12 BewG war der RFH der Auffassung, § 12 BewG sei eine Ergänzung zu § 9 BewG , so dass die in dieser Vorschrift für die Bewertung von Forderungen und Schulden um geeigneten Merkmale, nämlich "ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse", auch bei der Forderungsbewertung nicht zu beachten seien.[2] Rz. 23 [Aut...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1992

Rz. 1 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 ist durch Art. 17 Nr. 9 des StÄndG 1992[2] in das AStG eingefügt worden. Die ursprüngliche Anwendungsvorschrift des § 20 wurde gleichzeitig zum § 21. § 20 i.d.F. des StÄndG 1992 war gem. § 21 Abs. 7 erstmals für Veranlagungs- und Erhebungszeiträume anzuwenden, für die Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 10 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser/Schenker (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die wichtigste Bedeutung dieser seit dem ErbStG v. 10.8.1925 textlich unveränderten Regelung, die unstreitig sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen gilt[2], erschließt sich aus einem Umkehrschluss i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG. Jede Schuldbefreiung eines Schuldners unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob sie letztwillig oder fr...mehr

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AGS 10/2017, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 91a Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 S. 1 ZPO, die Anschlussbeschwerde gem. § 567 Abs. 3 S, 1 ZPO zulässig, in der Sache hat – nur – die Anschlussbeschwerde Erfolg, während die sofortige Beschwerde der Klägerin zurückzuweisen ist. Dass das LG die Kosten des -nach Erhebung der Verjährungseinrede durch den Beklagten – übere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 119 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Haftungsbescheid: Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA

Leitsatz Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. Normenkette § 166 AO, § 174, § 175, § 176...mehr

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§ 5 Auslagen / 2. Beschränkung auf "ortsansässigen" Anwalt

Rz. 31 Vor dem 1.6.2007 war es aufgrund des Wortlauts des § 121 Abs. 3 ZPO a.F. ("Ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn…") übliche Praxis, dass die Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" eingeschränkt wurde mit der Folge, dass Reisekosten nicht zu erstatten waren. Durch das Gesetz zur Stärkung...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Erstellung eines Erbvertrags

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Versorgungsausgleich – Verzicht

Rz. 250 Schon vor FGG-Reform wurde durch einige Gerichte der Anfall einer Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Einigung nach § 1587o BGB a.F. (zum 1.9.2009 aufgehoben) bejaht.[181] Rz. 251 Im vorliegenden Fall hatten die Beteiligten die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen und vom Familiengericht ge...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / c) Vergütungsanspruch

Rz. 604 Grundsätzlich entsteht in einstweiligen Anordnungsverfahren zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, sobald der Antrag eingereicht ist. Bei vorzeitiger Beendigung gilt Nr. 3101 VV RVG, siehe auch Rdn 369. Rz. 605 Fraglich ist, ob eine Terminsgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entstehen kann, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren im Beschlusswege ohne mü...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 37 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 38 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 4. Einigungsgebühr bei vorrübergehender Regelung zum Umgangsrecht?

Rz. 244 In der Praxis stellt sich die Frage, ob eine nur vorübergehende Einigung über das Umgangsrecht oder aber auch die Regelung nur von Zwischenstreitigkeiten die Einigungsgebühr auslösen kann. Rz. 245 Noch recht streng hinsichtlich des Anfalls einer Einigungsgebühr bei Abschluss eines "Zwischenvergleichs" hat das OLG Köln[176] 2008 entschieden: Zitat "In einem Verfahren übe...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Reduzierte Terminsgebühr 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG – Säumnisverfahren

Rz. 413 Zunächst soll grundsätzliches zum Säumnisverfahren nach dem FamFG ausgeführt werden: Erscheint der Antragsteller zum Scheidungstermin nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 130 Abs. 1 FamFG. Der Gesetzgeber hat in § 130 Abs. 1 FamFG mit der Rücknahmefiktion erreicht, dass keine materielle Rechtskraft über den Scheidungsantrag ergeht, was ihm vorzugswürdig gegenüb...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 4. Schriftliches Verfahren

Rz. 445 Auch im schriftlichen Verfahren, d.h. in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die aber im Einverständnis mit den Beteiligten nicht stattfindet, oder in den Fällen des § 307 ZPO (Anerkenntnisbeschluss nach Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsabsicht) oder § 495a ZPO (Entscheidung des Gerichts bei Verfahrenswert unter 600,– EUR das s...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 63 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Dabei sind die Änderungen infolge des 2. KostRMoG bereits berücksichtigt worden. Neben der Erhöhung der Betragsgebühren wurden im Kostenverzeichnis einige Überschriften um den Zusatz "wegen des Hauptgegenstands" ergänzt. Diese Änderung begründet der Gesetzgeber wie folgt:[35] Zitat...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / b) Tatsächliche Schwierigkeit

Rz. 133 Tatsächliche Schwierigkeiten können zu einer Erhöhung der Rahmengebühren führen: Solche, die durch die Fallgestaltung bedingt sind, aber auch solche, die durch den Umgang mit den beteiligten Personen entstehen.[87] Tatsächlich schwierig kann eine Sache sein, wenn der RA sich mit Gutachten auseinandersetzen muss (z.B. medizinischen, psychiatrischen, bautechnischen); d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6d Jobcenter / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. BT-Drs. 17/1555) sah die Bezeichnung Jobcenter allein für die gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger nach § 44b Abs. 1 vor (früher Arbeitsgemeinschaft). Dementsprechend war die Regelung der Bezeichnung zunächst auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.4 Aufschiebende Wirkung (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 23 Auftraggeber und Auftragnehmer haben jeweils ein eigenes Widerspruchsrecht. Widersprüche müssen sich nicht ausschließlich gegen die Statusentscheidung der Clearingstelle richten, sondern können auch bzw. allein gegen die Feststellung der Versicherungspflicht in allen, ggf. auch nur in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, oder allein gegen den Beginn der Versicher...mehr

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Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.1.1.5 Abschluss des Verfahrens

Rz. 17a Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erteilt die DRV Bund den Beteiligten (Auftragnehmer und Auftraggeber) einen Bescheid über den Status der Erwerbsperson und deren versicherungsrechtliche Beurteilung (§ 31 SGB X). Die Entscheidung ergeht einheitlich gegenüber beiden Beteiligten, unabhängig davon, ob beide gemeinsam oder nur eine Seite den Statusfeststellungsantra...mehr

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Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.1.1.3 Rechtliches Gehör (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abschluss der Ermittlungen hat die DRV Bund vor Erlass ihrer Entscheidung den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Entscheidung zu äußern. Hierzu teilt sie den Beteiligten mit, welche Entscheidung sie zu treffen beabsichtigt. Ferner bezeichnet sie die Tatsachen, auf die sie ihre Entscheidung stützen will. Dies ermöglicht den Beteiligten, v...mehr

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zfs 09/2017, Anfechtung der... / 1 Aus den Gründen:

" … Bei den Nebenbestimmungen in dem Bescheid v. 13.4.2016 handelt es sich um Auflagen i.S.v. § 2 Abs. 4 S. 2 StVG und § 23 Abs. 2 S. 1 FeV. Nach diesen Vorschriften kann die Fahrerlaubnisbehörde einem Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber, der nur bedingt zum Führen von Kfz geeignet ist, die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen...mehr

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zfs 09/2017, Beweisverwertu... / I. Die Widerspruchslösung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Beweisverwertungsverbot in manchen Fällen disponibel ist, d.h. dass der Beschuldigte der Verwertung widersprechen muss; tut er dies nicht, so ist eine Verwertung möglich. Das ist der Gegenstand der sog. Widerspruchslösung des BGH.[29] Für die Anwendung und Begrenzung des Verwertungsverbotes gilt nach dem BGH Folgendes: Hat ein Verteidiger des A...mehr

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zfs 09/2017, Fehlende Inlan... / Sachverhalt

Dem ASt., der von einem in Großbritannien ausgestellten Führerschein in Deutschland Gebrauch machen will, wurde seine im Jahre 1996 in Deutschland erteilte Fahrerlaubnis für die Klassen 1, 3, 4 und 5 durch Strafurt. des AG Trier v. 14.11.2001 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (infolge Trunkenheit) in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung (BAK 1,59 ‰) e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.2 Hintergrund der Regelung

Rn 149 Mit der gesetzlichen Neuregelung beabsichtigte der Gesetzgeber, Konfliktpotential zwischen dem selbstständig tätigen Schuldner sowie dem Insolvenzverwalter zu entschärfen sowie die Masse vor Masseverbindlichkeiten, die eng mit der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners verbunden sind, zu schützen. Die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zu der Neufassung von § 35...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / a) Kindeswohlschwelle und Feststellungslast

Der Umgang mit dem Kind ist nur zu regeln, wenn er "dem Kindeswohl dient." Damit handelt es sich um eine sog. positive Kindeswohlschwelle,[34] die sich aktuell noch in §§ 1686a Abs. 1 Nr. 1, 1685 Abs. 1 BGB und 1741 Abs. 1 S. 1 BGB findet und sich bis vor Kurzem noch in §§ 1678 Abs. 2 BGB a.F., 1680 Abs. 2 S. 2 BGB a.F., 1672 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. fand. Dies hat im Rahmen der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Auslegung und Umdeutung erbrechtlicher Verfügungen von Todes wegen

Da es (gerade den von juristischen Laien erstellten) Verfügungen von Todes wegen oft immanent ist, dass Unklarheiten und Widersprüche enthalten sind, ist der Regelungsgehalt auszulegen, um den Erblasserwillen aus der Verfügung von Todes wegen zu ermitteln (wobei die konkrete Methodik im Rahmen der erläuternden/ergänzenden/wohlwollenden Auslegung unter Berufung auf die "Andeu...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Bereich

Rz. 69 Zwar finden gemäß § 310 Abs. 1 BGB die Vorgaben der Abs. 2 und 3 des § 305 BGB auf Unternehmer (§ 14 BGB) keine Anwendung. Gleichwohl gelten auch in den vertraglichen Beziehungen zwischen zwei Unternehmern Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann, wenn sie im Rahmen einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehung Vertragsbestandteil geworden sind.[179] Dabei verlangt die Judi...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / I. Die Individualabrede

Rz. 65 Unter einer "Individualabrede" i.S.v. § 305 lit. b BGB ist jede Vereinbarung zu verstehen, die i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB im Einzelnen ausgehandelt worden ist. Zudem fallen darunter aber auch solche Vereinbarungen, die nicht den strengen Anforderungen des § 305 Abs. 1 S. 3 BGB genügen.[349] Individualabreden, die auch noch nach Vertragsschluss getroffen werden können...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / II. Sonderproblem: Schriftformklausel

Rz. 80 Schriftformklauseln[424] beinhalten, dass mündliche Abreden unwirksam sein oder nur dann Geltung beanspruchen sollen, wenn sie vom Verwender schriftlich bestätigt werden, bspw.:[425] Sie ändern aber am Vorliegen ein...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Verhältnis zur Individualabrede

Rz. 273 Soweit die Leistungsfrist durch eine individuelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bestimmt worden ist, tritt die Regelung in den AGB nach § 305 lit. b BGB zurück. Die AGB können jedoch in den Fällen an Bedeutung gewinnen, in denen für die Bestimmung der Leistungsfrist eines verbindlichen Liefertermins außergewöhnliche Umstände maßgeblich sein sollen, die d...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / A. Einleitung

Rz. 1 Gemäß § 305 Abs. 2 BGB werden Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich (da sie mangels einer Rechtsetzungskompetenz des Verwenders nicht als Rechtsnormen zu qualifizieren sind)[1] nur dann Bestandteil des Vertrags,[2] wenn (kumulativ) der Verwender bei Vertragsschlussmehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / i) Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (§ 309 Nr. 9 BGB)

Rz. 196 Zweck der Vorschrift ist es, die Dispositionsfreiheit des Vertragspartners zu wahren, indem bei langfristigen Vertragsbeziehungen innerhalb überschaubarer Zeiträume eine Überprüfung durch diesen stattfinden kann.[423] Hierfür erhält § 309 Nr. 9 BGB dem Vertragspartner ein Mindestmaß an Kontrolle über die Leistungen des Verwenders im Rahmen eines Dauerschuldverhältnis...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Hinweispflicht

Rz. 392 Neben der Gewährung einer angemessenen Erklärungsfrist müssen die AGB des Verwenders auch eine Verpflichtung enthalten, den Vertragspartner auf den Beginn der Frist und die Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen. Bei der Formulierung der Geschäftsbedingung kann der gesetzlichen Regelung gefolgt werden, allerdings muss der Verwender den Vertragspartner auch darauf hi...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / G. Abgrenzung zur Individualvereinbarung

Rz. 59 Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 S. 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen (auch konkludent – ergebnisoffen) ausgehandelt sind[324] (mithin eine Individualvereinbarung vorliegt – Notwendigkeit, dass der Kerngehalt einer Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestel...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / I. Rahmenvereinbarungen

Rz. 65 Die Vertragsparteien (in der Praxis vor allem in der Kreditwirtschaft) können nach § 305 Abs. 3 BGB für eine bestimmte Art von betroffenen Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (nach allgemeiner Ansicht aber nicht in der jeweils gültigen Fassung) unter Beachtung der in § 305 Abs. 2 BGB bezeichneten Erfordernisse (d.h. der gesetzliche...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / III. Mehrdeutige Vertragsbedingungen

Rz. 174 Zweifel bei der Auslegung von (auch kollektiv ausgehandelten bzw. behördlich empfohlenen oder genehmigten)[550] Allgemeinen Geschäftsbedingungen (d.h. tatsächliche, auch nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden fortbestehende Unklarheiten [nicht behebbare Mehrdeutigkeiten] einer Klausel)[551] unter Zugrundelegung eines objektivierten Beurteilungsmaßstabs (einheitlich...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 3. Arbeitsrecht

Rz. 68 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen und damit auch die Zweifelsfall-Regelung des § 305 lit. c Abs. 2 BGB finden auf Betriebsvereinbarungen keine Anwendung, so § 310 Abs. 4 S. 1 BGB.[198] Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB auf Arbeitsverträge sind nach § 310 Abs. 4 S. 2 1. Hs. BGB "die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" ange...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Ersatzweises Eingreifen des dispositiven Rechts

Rz. 205 Soweit die Bestimmungen nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (siehe Rdn 199 ff.), richtet sich der Inhalt des Vertrags nach § 306 Abs. 2 BGB nach den (dispositiven) gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 Abs. 2 BGB gelangt anstelle der nicht geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lückenfüllung das dispositive Recht[721] ...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Angemessene Erklärungsfrist

Rz. 389 Dem Erfordernis einer angemessenen Erklärungsfrist kann der Verwender auf verschiedenen Wegen nachkommen: Entweder er bestimmt die Frist bereits in seinen AGB, trägt dann allerdings das Risiko, dass bei einer im konkreten Einzelfall unangemessenen formularmäßigen Frist die gesamte Vertragsbestimmung unwirksam sein kann, oder er bestimmt die Frist jeweils individuell ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (6) Angabe, dass der Widerspruch ohne Angabe von Gründen möglich ist

Rz. 294 Weiterhin ist nicht erforderlich, dass in der Widerspruchsbelehrung darauf hingewiesen wird, dass der Widerspruch des Versicherungsnehmers keiner Begründung bedarf.[424]mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Widerrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 278 Dem Versicherungsnehmer steht abhängig vom Zeitpunkt und der Art des Vertragsschlusses seit dem 1.1.1991 ein gesetzliches Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht zu. Rz. 279 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt wirksam innerhalb der hierfür jeweils gelte...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Hinweis auf die Form des Widerspruchs in der Widerspruchsbelehrung

Rz. 287 Die Widerspruchsbelehrung muss den Versicherungsnehmer zwingend über die einzuhaltende Form des Widerspruchs unterrichten. Im Hinblick auf die Form des Widerspruchs sah § 5a Abs. 2 S. 1 VVG in der bis zum 31.7.2001 geltenden Fassung vor, dass der Widerspruch schriftlich zu erfolgen habe. § 5a Abs. 2 S. 1 VVG in der vom 1.8.2001 bis 31.12.2007 geltenden Fassung forder...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (5) Angabe des Adressaten des Widerspruchs in der Widerspruchsbelehrung

Rz. 293 Es ist nicht erforderlich, dass die Widerspruchsbelehrung den Adressaten des Widerspruchs benennt.[422] Einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei klar, dass er seinen Widerspruch an den unter der Belehrung oder im Begleitschreiben benannten Versicherer zu richten habe. Dies gilt selbst dann, wenn in dem Begleitschreiben ein den Versicherungsvertrag betreuender...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (7) Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 295 Die Widerspruchsbelehrung muss keine Angaben darüber enthalten, welche Rechtsfolgen sich aus einer Ausübung des Widerspruchs ergeben.[425]mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / Y. Versicherungsprozess

Rz. 325 Lehnt der Versicherer seine Eintrittspflicht endgültig ab oder befindet er sich in Verzug, ist es wenig hilfreich und keineswegs beschleunigend, den Erlass eines Mahnbescheides zu beantragen. Ein Mahnbescheid ist nur dann sinnvoll, wenn erwartet werden kann, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt. Versicherer legen erfahrungsgemäß gegen einen Mahnbescheid imme...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 304 Auch wenn der Versicherungsnehmer fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kommt in Einzelfällen ein Erlöschen des Widerspruchsrechts aufgrund von Verwirkung, unzulässiger Rechtsausübung oder Verjährung in Betracht. Rz. 305 Das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er seinen Versicherungsvertrag vor Widerspruch ...mehr