Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Schell, SGB IX § 171 Entsch... / 2.4 Aufschiebende Wirkung

Rz. 15 Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur (ordentliche und außerordentliche Kündigung vgl. § 174, der insoweit nichts Abweichendes vorsieht) Kündigung haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Arbeitgeber kann (und muss, wenn er die Frist des Abs. 3 nicht versäumen will) die Kündigung auch dann aussprechen, wenn der schwer...mehr

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Schell, SGB IX § 171 Entsch... / 2.2 Zustellung der Entscheidung

Rz. 4 Die Entscheidung ist sowohl dem Arbeitgeber als Antragsteller als auch dem schwerbehinderten Menschen bekannt zu geben, und zwar in der besonderen Form der Zustellung. Die Entscheidung des Integrationsamtes ist ein Verwaltungsakt, hier ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung. Die Wirksamkeit der Entscheidung richtet sich nach verwaltungsrechtlichen...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.13 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Anhaltspunkte hierfür können häufige behinderungsbedin...mehr

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Schell, SGB IX § 171 Entsch... / 3.5 Verpflichtende Entscheidungsfrist und Zustimmungsfiktion

Rz. 16 Abs. 5 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) angefügt worden. Satz 1 verpflichtet die Integrationsämter in den Fällen der Kündigung wegen nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung des (privaten) Betriebes oder der Dienststelle öffentlicher Arbeit...mehr

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Schell, SGB IX § 89 Verordn... / 2 Geschäftsordnung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen (Stand: 18.1.2010)

Rz. 2 Geschäftsordnung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen § 1 Teilnahmerecht an Sitzungen des Beirates (1) An den Sitzungen des Beirates nehmen die Mitglieder des Beirates oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter sowie ausgewählte Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) teil. An den Sitzungen des Beirates können Vertre...mehr

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Schell, SGB IX § 34 Sicheru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm hat die Aufgabe, Sorgeberechtigte (Eltern, Vormünder, Pfleger und Betreuer) bei der Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen zu unterstützen, so dass diese schnell Zugang zum Leistungskatalog des SGB IX und damit zur richtigen Rehabilitationsleistung finden. Die Vorschrift ergänzt § 33, indem nach Abs. 1 eine Beratungs- und Informationspflicht für Ärz...mehr

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Schell, SGB IX § 45 Förderu... / 2.9 Datenübermittlung (Satz 2)

Rz. 16 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 S. 250) wurde § 45 gegenüber der Vorgängervorschrift (§ 29) um eine Mitteilungspflicht ergänzt. Nach § 45 Abs. 2 werden die Rehabilitationsträger verpflichtet, Daten über Art und Höhe der Förderung der Selbsthilfe an ihre Spitzenverbände zu melden. Diese haben die Ergebnisse an die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAR; vgl. § 39)...mehr

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Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 2.2.3 Konkretes Arbeitsplatzangebot

Rz. 11 Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes setzt kein konkretes Arbeitsplatzangebot voraus (BSG, Urteil v. 2.3.2000, B 7 AL 46/99). Das BSG führt in seinen Entscheidungsgründen aus, eine solche Bedingung stünde im Widerspruch zu dem Gleichstellungsgebot ( "soll" gleichgestellt werden). Auch für schwerbehindert...mehr

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Schell, SGB IX § 189 Gemein... / 2.1 Grundsätze der Wahl

Rz. 2 Nach Abs. 1 Satz 1 wählen die Mitglieder der Ausschüsse aus den ihnen angehörenden Mitgliedern von Seiten der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Organisationen behinderter Menschen jeweils für die Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Beratenden Ausschüs...mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Aufgabe der Widerspruchsausschüsse ist die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen (§ 201 Abs. 1 Satz 1). Dem Widerspruchsausschuss ist ferner die Befugnis übertragen, das Erlöschen des Amtes einer Vert...mehr

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Schell, SGB IX § 204 Verfah... / 2.3 Anhörung von Beteiligten

Rz. 6 Die Vorschrift verpflichtet die Widerspruchsausschüsse zur Anhörung der Beteiligten. Da ausdrücklich der Begriff "Widerspruchsführer" genannt ist, geht es um die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts, also die Verpflichtung zur Anhörung nach § 24 SGB X vor Erlass eines Verwaltungsaktes, hier einer Widerspruchsentscheidung nach § 73 der Verwaltungsgericht...mehr

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Schell, SGB IX § 203 Widers... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass die Bundesagentur für Arbeit Widerspruchsausschüsse einrichtet, die aus 7 Mitgliedern bestehen. Abs. 1 ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wesentlich neu gefasst worden. Der Neuformulierung liegt der Grundsatz des Dritten und des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen zugrunde, wonach den Landesar...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.2 Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Abs. 1a)

Rz. 9a Mit der mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Regelung wird der Inhalt des Beschlusses des BVerfG v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) aufgegriffen und inhaltlich als zulässige Abweichung von Abs. 1 Satz 3 über die Qualität und Wirksamkeit von Leistungen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geregelt. In der Sache handelt es sich auch...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.5 Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Abs. 4 macht es zur öffentlich-rechtlichen Verpflichtung für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden (so BT-Drs. 11/2237 S. 158). Dies schließt ein, dass Leistungserbringer ggf. die Verordnungen anderer Leist...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 2.3 Verweis auf Vorschriften des SGB X (Satz 3)

Rz. 13 Durch Satz 3 werden einige Regelungen aus dem SGB X für entsprechend anwendbar erklärt. Aus der nur entsprechenden Anwendbarkeit folgt, dass die Regelungen des öffentlichen Auftragsrechts für die Aufgabenerledigung durch Dritte nicht unmittelbar gelten. Daher erscheint eine Heranziehung nicht benannter Vorschriften aus dem SGB X für den Anwendungsbereich des § 197b ni...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004 S. 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Ein...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Widerspruch und aufschiebende Wirkung

Rz. 32 Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen die angefochtene Verfügung grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, weil vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung, z.B. der Fahrerlaubnisentziehung, gemäß § 80 Abs. 1 VwGO keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen. Bei einer Fahrerlaubnisentziehung nach zu hohem Punktestand (§ ...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / II. Der Widerspruch

Rz. 16 Das Widerspruchsverfahren gegen belastende Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach den Vorschriften der §§ 68 ff. VwGO, § 79 VwVfG. Es ist allerdings jeweils zu überprüfen, ob das Widerspruchsverfahren nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer noch statthaft oder sofort Klage zu erheben ist.[16] In Nordrhein-Westfalen schließt z.B. § 110 JustG...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / II. Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO

1. Gegenstand Rz. 168 Das Widerspruchsrecht der betroffenen Person gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO richtet sich ausschließlich gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die die betroffene Person (unmittelbar) betreffen, und deren Verarbeitung (ausschließlich) aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO erfolgt. Die Formulierung, dass dies auch für ein auf diese Bestimmun...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 3. Widerspruch gegen die Verarbeitung, Art. 17 Abs. 1 lit. c) DSGVO

a) Widerspruch gegen Verarbeitungen im Rahmen der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse bzw. berechtigter Interessen des Verantwortlichen Rz. 82 Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund der Wahrnehmung einer Aufgabe im...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / b) Widerspruch gegen Verarbeitungen zu Zwecken der Direktwerbung

Rz. 85 Die betroffene Person hat das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Direktwerbung jederzeit Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Nach erfolgtem Widerspruch dürfen die davon betroffenen Daten "für Zwecke der Direktwerbung" nicht mehr verarbeitet werden (Art. 21 Abs. 3 DSGVO). Rz. 86 Nach Art. 17 Abs. 1 lit. c) Alt. 2 DSGVO soll d...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / IV. Widerspruch gegen die Verwendung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken, Art. 21 Abs. 5 DSGVO

Rz. 186 Schließlich hat die betroffene Person aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt nicht wenn die Verarbeitung zur Erfül...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / IV. Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO

Rz. 136 Der Verantwortliche ist, sobald die betroffene Person gegen eine Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO Widerspruch einlegt, zur Einschränkung der Verarbeitung verpflichtet. Dies gilt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Die Einschränkung muss sich...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / a) Widerspruch gegen Verarbeitungen im Rahmen der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse bzw. berechtigter Interessen des Verantwortlichen

Rz. 82 Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO) oder aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) erfolgt, Wide...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage

Rz. 9 Gegen alle abschließenden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde kann derjenige, zu dessen Ungunsten eine solche Entscheidung ergeht, Rechtsmittel erheben. Als Rechtsmittel kommen in Betracht Widerspruch im Verwaltungsverfahren (wo dies die Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung vorsehen) und Klage vor den Verwaltungsgerichten. Die Möglichkeit zur Einlegung...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / III. Vertretung des Antragsgegners

Rz. 22 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 14: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid über eine Gesamtschuldnerausgleichsforderung in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Gegenstand, inhaltliche und formale Anforderungen

Rz. 178 Art. 21 Abs. 2 DSGVO normiert ein umfassendes und unbedingtes Widerspruchsrecht der betroffenen Person gegen die Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung. Die DSGVO selbst enthält keine Definition des Begriffs der Direktwerbung. Da sich das Widerspruchsrecht des Art. 21 Abs. 2 DSGVO jedoch ausdrücklich auf diese besonderen ...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 3. Terminsgebühr

Rz. 12 Die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie im zugehörigen Hauptsacheverfahren (Vorbem. 3 Abs. 3 VV). Beispiel 4: Arrestverfahren mit mündlicher Verhandlung Der Anwalt beantragt für die Ehefrau den Erlass eines Arrests wegen einer vermeintlichen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 300.000,00 EUR. Das Gericht beraumt Termin zur mü...mehr

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AGS 1/2018, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Auf den Antrag des Berechtigten wurde diesem vom AG ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson gem. § 3 BerHG in der Angelegenheit "Widerspruch gegen SGB II Bescheid v. 16.7.2015" erteilt. Der Berechtigte wandte sich daraufhin an den Antragsteller, einen Rechtsanwalt. Dieser legte namens und im Auftrag des Berechtigten Widerspruch gegen den vorbeze...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 2. Inhaltliche Anforderungen

Rz. 171 Ein Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ist "nicht grundlos" möglich, vielmehr hat die betroffene Person Gründe vorzutragen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben und für ein Überwiegen ihrer Interessen gegenüber den berechtigten Interessen des Verantwortlichen sprechen. Der Widerspruch muss, um das Recht der betroffenen Person nicht leerlaufen zu lassen ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / V. Zeitpunkt und Form

Rz. 60 Das im Rahmen des Stellungnahmerechts zustehende Recht muss spätestens nach jeder Beweiserhebung, § 257 Abs. 1, 2 StPO, in Anspruch genommen werden:mehr

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§ 18 Übergangsrecht / VIII. Mahnverfahren

Rz. 18 Hat der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 3. Formale Anforderungen/Frist

Rz. 174 Die Ausübung des Widerspruchsrechts der betroffenen Person ist weder an besondere formale Anforderungen noch an besondere Fristen geknüpft. Art. 12 DSGVO findet Anwendung, so dass die Ausübung des Widerspruches – soweit die Identität der betroffenen Person feststeht – schriftlich oder in anderer Form, auch elektronisch oder mündlich erfolgen kann (Art. 12 Abs. 1 DSGV...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VI. Muster

Rz. 63 Muster 12.1: Widerspruch gegen Verwertung einer Zeugenaussage nach Wahllichtbildvorlage Muster 12.1: Widerspruch gegen Verwertung einer Zeugenaussage nach Wahllichtbildvorlage Es wird ausdrücklich Widerspruch gegen die Verwertung der Zeugenaussage der Frau K. erhoben, soweit es sich um die Wiedervorlage, ein etwaiges "Wiedererkennen" in der Hauptverhandlung handelt. Diese...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / XII. Übersicht über Rechtsbehelfsfristen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

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§ 6 Rechte des Betroffenen / V. Kein Widerspruchsrecht gegenüber öffentlichen Stellen, § 36 BDSG-Neu

Rz. 187 Der Bundesgesetzgeber hat mit § 36 BDSG-Neu eine Einschränkung des Widerspruchsrechts zugunsten der Datenverarbeitung durch eine öffentlichen Stelle normiert, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift die öffentliche Stelle zur Verarbeitung verpflichtet. Rz...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 2. Rechtsfolgen

Rz. 185 Nach erfolgtem Widerspruch ist eine Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung generell mit Wirkung ex nunc unzulässig und umgehend, d.h. ohne schuldhaftes Zögern,[191] einzustellen. Eine Überlegungs- oder Übergangsfrist gibt es nicht; insbesondere betrifft die in Art. 12 Abs. 3 DSGVO benannte Zeitspanne lediglich die Mitteilung über die erfolgte Einstellung der Verar...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV.mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / II. Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht

Rz. 6 Die Anordnung darf keinen Strafcharakter haben.[1] Die Regelung ist nicht unumstritten, "weil sie die Möglichkeit zwangsweiser Erwachsenenerziehung voraussetzt".[2] Ferner erscheint die allgemeine Fassung der Vorschrift des § 48 StVO wegen mangelnder Bestimmtheit problematisch, da sie lediglich regelt, dass derjenige zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden kann, der "...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthaft und zulässig. Sie ist auch begründet. Sie führt zur Änderung des angefochtenen Beschlusses und zur Aufhebung des angegriffenen Kostenansatzes. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Beklagten auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 S. 1 GKG liegen nicht vor. Danach schuldet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Kos...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Anfechtungsklage vor VG bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 28 Muster 10.2: Anfechtungsklage bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung Muster 10.2: Anfechtungsklage bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis....mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Richtigerweise ist die Beklagte als Kostenschuldnenn der Gebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. für das Verfahren im Allgemeinen angesehen worden. Kostenschuldner ist gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies war die Beklagte, indem allein sie einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Anfechtungsklage vor dem VG wegen angeordneter unzulässiger – medizinisch-psychologischer – Doppelbegutachtung

Rz. 27 Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis. Namens und im Auftrag des Klägers wird beantr...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / c) Bindungswirkung für das gesamte Entziehungsverfahren

Rz. 54 Die in § 3 Abs. 4 S. 1 StVG angeordnete Bindungswirkung gilt nicht nur für die Maßnahme der Entziehung selbst, sondern nach ihrem Sinn und Zweck für das gesamte Entziehungsverfahren. Dies umfasst auch die vorbereitenden Maßnahmen. Das hat zur Folge, dass die Behörde schon die Beibringung des Gutachtens nicht anordnen darf.[33] Dies gilt auch bei der Punktebewertung fü...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerde der Beklagten richtet sich gegen die Inanspruchnahme für die Verfahrensgebühr der Nr. 1210 GKG-KostVerz., nachdem nur die Beklagte nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt hat. Die Klägerin hatte gegen die Beklagte einen Mahnbescheid erwirkt, gegen den die Beklagte Widerspruch eingelegt hatte. Mit ...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / Leitsatz

Die den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellende Partei schuldet gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG die weitere Verfahrensgebühr gem. Nr. 1210 Abs. 1 GKG-KostVerz. auch dann, wenn die Gegenpartei gem. § 696 Abs. 1 ZPO nach ihrem Widerspruch gegen den Mahnbescheid die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt (wie OLG Koblenz MDR 2015, 1096; a.A. OLG Oldenburg AGS 2016, ...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 4. Einigungsgebühr

Rz. 20 Kommt es zu einer Einigung über den Arrestanspruch, entsteht auch eine 1,0-Einigungsgebühr. Beispiel 14: Arrestverfahren mit Einigung Der Anwalt beantragt für die Ehefrau den Erlass eines Arrests wegen einer vermeintlichen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 300.000,00 EUR. Das Gericht beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort einigen sich die Beteiligten,...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / I. Überblick über den grundsätzlichen Inhalt des Widerspruchsrechts

Rz. 164 In den Fällen, in denen sich eine Datenverarbeitungsbefugnis des Verantwortlichen aus der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse, aus der Ausübung öffentlicher Gewalt oder auf Grundlage eines überwiegenden berechtigten Interesses des Verantwortlichen ergibt, gewährt die DSGVO der betroffenen Person – in Fortentwicklung der bereits in Art. 14 Datenschutzr...mehr

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AGS 1/2018, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthafte und auch den weiteren Voraussetzungen nach zulässige weitere Beschwerde der Landeskasse hat in der Sache keinen Erfolg. Soweit die vorgehenden Instanzen die dem Antragsteller nach gewährter Beratungshilfe aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auf der Grundlage einer Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV bemessen haben, hält ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Gegenstand

Rz. 168 Das Widerspruchsrecht der betroffenen Person gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO richtet sich ausschließlich gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die die betroffene Person (unmittelbar) betreffen, und deren Verarbeitung (ausschließlich) aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO erfolgt. Die Formulierung, dass dies auch für ein auf diese Bestimmungen gestützte...mehr