Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] 2. Diese Ausführungen (des OLG München) halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] a) Mit Recht hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren nach Nr. 3307 S. 1 VV RVG nicht gem. S. 2 dieser Bestimmung auf die Verfahrensgebühr für das nachfolgende streitige Verfahren anzurech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2018, Keine Gerichts... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten gemeinsam mit den gesondert verfolgten Frau B, wohnhaft in M (Landgerichtsbezirk ...), und Frau N, wohnhaft in H (ebenfalls Landgerichtsbezirk ...) als Miterben nach der am ... 2013 in M verstorbenen Frau C (im Folgenden: Erblasserin) in Anspruch. Gegen Frau N liegt ein vor dem AG ... erwirkter, rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vor. Das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2018, Verlängerung des... / 1 Gründe:

I. Der Kindesvater begehrt Umgang mit dem am … 2009 geborenen Kind X. X. stammt aus einer schon vor ihrer Geburt beendeten nichtehelichen Beziehung der jeweils 1980 geborenen Kindeseltern. Sie lebt mit einem dreijährigen Halbbruder und der Großmutter mütterlicherseits im Haushalt der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Den Vater ihres Halbbruders, der in einer eigenen Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 3 Anmerkung 1

Karlsruhe locuta causa finita Um es – zunächst einmal – recht kurz zu machen: Die Entscheidung des BGH ist nicht wirklich überraschend, nachdem bereits drei Oberlandesgerichte übereinstimmend festgestellt hatten, dass der Entwurf eines Testaments oder eines einseitigen Schreibens die Geschäftsgebühr nicht auslöse, sondern über § 34 RVG zu honorieren sei. Nachdem dann auch der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Rz. 441 Die ursprünglich nur unter Kaufleuten geltenden Regeln über das Schweigen [397] auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben werden von der Rechtsprechung mittlerweile auch auf Nicht-Kaufleute angewendet, die ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen und von denen erwartet werden kann, dass sie nach kaufmännischer Weise verfahren, also dem Bestätigungsschrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / ff) Hemmungswirkung

Rz. 686 Die Hemmungswirkungen beim Mahnbescheid lassen sich wie folgt zusammenfassen: Rz. 687 Die Zustellung des Mahnbescheides im Mahnverfahren hemmt die Verjährung (§ 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Damit beginnt die ursprüngliche Verjährungsfrist nicht – wie bis zum 31.12.2001 nach § 217 BGB a.F. – wieder neu zu laufen. Rz. 688 Die Hemmung gilt als nicht erfolgt, wenn der Mahnbesche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / IX. Drittbeteiligte

Rz. 224 Hinweis Siehe auch Rdn 147 ff., § 2 Rdn 910. Rz. 225 Die Auswirkungen des Vergleichs auf etwaige Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger sind grundsätzlich zu beachten (siehe hierzu auch Rdn 220 ff.). Rz. 226 Ein Streithelfer kann keinen vom Vergleich der Prozessparteien abweichenden Kostenantrag stellen (siehe auch Rdn 199 und 147 f.),[242] denn der Streithelfer kann sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / aa) Hemmung statt Unterbrechung

Rz. 613 Die Klageerhebung ist seit 1.1.2002 als Hemmungsgrund ausgestaltet, während § 209 Abs. 1 BGB a.F. eine Unterbrechung vorsah. Die Begründung[591] hebt hervor, dass schon das frühere Recht der Sache nach bereits einer Hemmung sehr nahe kam (vgl. § 211 Abs. 1, § 212a S. 1, § 213 S. 1, § 214 Abs. 1, § 215 Abs. 1 BGB a.F.). Abgesehen von der Zuweisung zur Hemmung entspric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (c) Entscheidung

Rz. 534 Verlangt wird eine Entscheidung des Versicherers, so dass für den Geschädigten klar ist, ob der Versicherer die angemeldeten Schadenersatzansprüche zu befriedigen bereit ist oder nicht.[499] Rz. 535 Auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers ist eine Entscheidung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.;[500] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 401 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[361] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[362] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[363] Rz. 402 Der Schadenersatz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.8 Rechtsbehelfe gegen Erstattungsbescheide

Rz. 43 Gegen Erstattungsbescheide ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Ein Widerspruch und die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens sind notwendige Voraussetzungen für eine sozialgerichtliche Klage. Während dieser Widerspruch beim reinen Erstattungsbescheid gegen den Bescheid insgesamt gerichtet ist, kann er sich bei zusammengefassten Bescheiden auch isoliert ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.1 Schwerwiegender Fehler

Rz. 6 Eine der Voraussetzungen der Nichtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Fehler, so dass ein schwerwiegender Fehler allein nicht ausreicht. Dieser besonders schwerwiegende Fehler muss dem Bescheid von Beginn an (also schon zum Zeitpunkt der Bekanntgabe) anhaften. Das Gesetz verlangt hier nicht – wie in anderen Vorschriften – die Verletzung von Form-, Verfahrens- oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.2.4 Rechtsbehelfe

Rz. 14 Der Widerruf ist als Ermessensentscheidung und nicht als Anspruch des Betroffenen geregelt, so dass dieser keinen Anspruch auf Widerruf geltend machen kann, der mit Widerspruch und Anfechtungs- und Verpflichtungsklage durchsetzbar wäre. Es besteht aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Ein abgelehnter verfahrensrechtlicher Antrag auf Widerruf ist dah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.5 Nachträgliche Hinzuziehung eines Beteiligten (Nr. 6)

Rz. 30 Wer Beteiligter i. S. d. Nr. 6 ist, ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Satz 2 (notwendige Hinzuziehung), nicht auch aus Satz 1 (Hinzuziehung nach Ermessen). Soweit die Auffassung vertreten wird, auch die Hinzuziehung nach Ermessen i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 1 sei von Nr. 6 erfasst, so wird dabei nicht hinreichend beachtet, dass nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nur die "erf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2.3 Überprüfungs- und Rücknahmepflicht

Rz. 19 Wird ein Anspruch auf Überprüfung im Zusammenhang mit Leistungen oder Beiträgen geltend gemacht, ist die Behörde zur Überprüfung der früheren Entscheidung verpflichtet. Ein solcher Überprüfungsantrag kann auch in einem verfristeten Widerspruch liegen. Eine solche Auslegung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Widerspruchsfrist erheblich überschritten wurde od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 21 Eigenständige Vorschriften für den Rechtsschutz gegen Umdeutungen bestehen nicht. Da die Umdeutung nach § 43 ein VA ist (str.), wird dieser Gegenstand eines laufenden Widerspruchsverfahrens gemäß § 86 Abs. 1 SGG. Rz. 22 Ist der Ursprungsbescheid mit Widerspruch angegriffen, kann eigenständig im Widerspruchsverfahren oder im Widerspruchsbescheid die Umdeutung vorgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.3 Zuständige Behörde (Abs. 2)

Rz. 16 Bis zur Unanfechtbarkeit ist die Behörde oder bei Widerspruch deren Widerspruchsbehörde für den Widerruf zuständig, die den belastenden rechtmäßigen VA erlassen hatte. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ist die Behörde für den Widerrufs-VA zuständig, die den Ausgangsbescheid hätte erlassen müssen (vgl. die Komm. zu § 44).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.4 Folgen unbeachtlicher Verfahrensmängel

Rz. 22 Da die Vorschrift allein die Frage der Aufhebung eines VA bei Form- oder Verfahrensmängeln betrifft, gilt sie nur für die Überprüfung eines VA im Widerspruchsverfahren oder bei Anfechtungs- bzw. kombinierter Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen einen erlassenen VA. Sie ist auch im Fall eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 zu beachten. Zur Kostenfolge nach § 63...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.3 Verfahrensfehler als Wiedereinsetzungsgrund (Abs. 3)

Rz. 41 Bei unverschuldeter Versäumung einer Verfahrensfrist ist Wiedereinsetzung zu gewähren (§ 67 SGG). Für den Fall der fehlenden Begründung oder der unterlassenen Anhörung fingiert Abs. 3 die Versäumung der Widerspruchsfrist als nicht verschuldet. Diese Fiktion beruht darauf, dass sich in diesen Fällen aufgrund der fehlenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe und Begrün...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Die Vorschrift ist nur für VA anwendbar, die einen belastenden Inhalt haben (nicht begünstigend). Dies wird in Abs. 2 für sonstige belastende (nicht begünstigende) VA angeordnet, wobei die ausdrückliche Erwähnung belastender VA in Abs. 2 nur deklaratorisch ist. Auch Abs. 1 betrifft ausschließlich belastende VA (Leistungsablehnung – auch teilweise – sowie jeder Eingriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.2 Ende der Hemmung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 regelt nunmehr, dass die Hemmung mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des VA oder 6 Monate nach einer anderweitigen Erledigung des VA endet. Unanfechtbar wird der VA, wenn die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat bzw. drei Monaten bei Bekanntgabe im Ausland (§ 84 Abs. 1 SGG) abgelaufen ist. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig oder fehlt sie, tritt Unanfe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.4 Widerrufsverfahren

Rz. 33 Dieser Widerruf, der in der Regel von Amts wegen eingeleitet wird, ergeht durch Bescheid und bedarf der vorherigen Anhörung nach § 24. Ob die Behörde einen solchen Widerrufsbescheid erlässt, steht in deren pflichtgemäßem Entschließungsermessen. Der Gebrauch des Ermessens hat sich inhaltlich an der Zwecksetzung der Geld- oder Sachleistung oder der damit verbundenen Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1 Generalklausel (Abs. 1)

Rz. 4 Mit der Generalklausel des Abs. 1 über die Nichtigkeit bei einem besonders schweren offenkundigen Fehler wurde die bereits vor dem SGB X und anderen Verfahrensregelungen in der Rechtsprechung anerkannte und angewandte Evidenz-Theorie mit allen damit verbundenen Unklarheiten als Gesetzestext übernommen. Rz. 5 Sowohl der unbestimmte Rechtsbegriff des besonders schweren Fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.3 Rückforderungsbescheid

Rz. 11 Der Herausgabeanspruch kann von der Behörde durch VA (Rückgabebescheid) gegenüber dem Verpflichteten oder Besitzer geltend gemacht und dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (eine Frist von 10 Tagen für die Herausgabe eines Schwerbehindertenausweises ist angemessen, Zwangsgelder können ggf. angedroht und verhängt werden, LSG Nordrhein-Westfalen, Urte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1 Heilung von Verfahrens- oder Formfehlern (Abs. 1)

Rz. 5 Die Heilung von Form- oder Verfahrensfehlern ist nur in den Fällen möglich, in denen der VA nicht schon nach § 40 nichtig ist. Für bestimmte Formmängel wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 die Nichtigkeit ausdrücklich bestimmt, während § 40 Abs. 3 andere Mängel ausdrücklich als Nichtigkeitsgründe ausschließt (vgl. Komm. zu § 40). Die Möglichkeit der Heilung der in Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.2 Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (Abs. 3)

Rz. 20 Abs. 3 enthält keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme. Er enthält vielmehr eine Vertrauensschutzregelung in Gestalt von Ausschlussfristen für die Rücknahme (nur) von VA mit Dauerwirkung (zum Begriff vgl. Komm. zu § 48). Dem liegt zum Teil die Überlegung des Vertrauensschutzes wegen getroffener Vermögensdispositionen (Ausrichtung des Lebensstils a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.4 Verzinsung (Abs. 2a)

Rz. 23 Obwohl grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nicht mit einer Zinsverpflichtung verbunden ist, wurde für bestimmte Tatbestände durch Abs. 2a eine eigenständige Verzinsungspflicht eingeführt. Sie besteht jedoch nur in den Fällen, in denen Leistungen zur Förderung von Einrichtungen oder ähnliche Leistungen erbracht worden sind, also zweckgebundene Subventionszahlungen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung entspricht mit Abweichungen § 44 VwVfG und § 125 AO und beschreibt die – praktisch seltenen – Fälle, in denen ein Verwaltungsakt (VA) keine Rechtswirkungen entfaltet, weil er nichtig ist. Der Begriff der Nichtigkeit ist von dem Begriff der Rechtswidrigkeit streng zu unterscheiden. Während aus materiellen oder formellen Gründen rechtsfehlerhafte VA grundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.1 Hemmung durch Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Vorschrift selbst enthält, mit Ausnahme des Abs. 2, keine Regelungen über Verjährungsfristen, sondern knüpft an solche an (vgl. §§ 25, 27 SGB IV, § 45 SGB I oder § 50 Abs. 4). Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.2 Unanfechtbarer Verwaltungsakt (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 enthält seit der Änderung durch das HZvNG ab 1.1.2002 eine eigenständige Verjährungsfrist für Ansprüche, die durch unanfechtbare VA festgestellt sind. Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, unabhängig davon, welche kürzere Verjährungsfrist sonst für den Anspruch maßgeblich war. Dies entspricht der einem rechtskräftigen Urteil (§ 197 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrige Belastung (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Rechtswidrigkeit (Fehlerhaftigkeit) eines VA, wonach sie sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder aus einem zu Unrecht angenommenen Sachverhalt ergeben kann, wobei zwischen Sachverhalt und Rechtsanwendung Wechselbeziehungen bestehen. Zwischen unrichtiger Rechtsanwendung und/oder unrichtigem zugrunde gelegtem Sachverhalt u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines Verwaltungsaktes (VA) auf die Verjährung. Sie entspricht nach Inhalt und Zwecksetzung § 53 VwVfG. Die Regelung ist Folge der einseitigen Befugnis der Behörde, ihre Ansprüche durch VA festzusetzen und diese auch im Vollstreckungswege durchzusetzen, ohne gerichtliche Hilfe durch Klageerhebung in Anspruch zu nehmen. Die Hemmung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Blüggel, Die fehlerhafte Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten ihrer Heilung, SGb 2001 S. 294. Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Herstellung, Monographie, 4. Aufl. 2009. Felix, Die Relativierung von Verfahrensrechten im Sozialverwaltungsverfahren, kritische Anmerkungen zur Neufassung der §§ 41 und 42 SGB X, NZS 2001 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.1 Umdeutung

Rz. 4 Unter Umdeutung eines VA (Konversion) ist die mit Rückwirkung auf den Ausgangsbescheid vorgenommene nachträgliche Änderung und Ersetzung eines rechtsfehlerhaften VA zu verstehen. Sie bezieht sich im Ergebnis auf den Erhalt eines fehlerhaften VA, wobei dieser durch die Umdeutung einen anderen rechtlich möglichen materiellen Inhalt erhält. Dies schließt ein, dass auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 46 VwVfG und § 127 AO. Sie soll, wie § 41, wegen der nur dienenden Funktion der Form- und Verfahrensvorschriften die Aufhebung materiell rechtmäßiger Verwaltungsakte (VA) allein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers einschränken. Vergleichbar ist die Regelung mit den prozessrechtlichen Vorschriften in § 563 ZPO, § 144 Abs. 4 VwGO und § 17...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Bauvertragsrecht / I. Anwendungsbereich

Rz. 155 Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935 ff. ZPO) in Streitigkeiten übermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2018, Eine Angelegenh... / 2 Anmerkung

Aus den Gründen lässt sich der genaue Sachverhalt leider nicht entnehmen. Die Begründung erscheint auch widersprüchlich. Soweit gegen eine einstweilige Verfügung nach §§ 936, 925 ZPO Widerspruch eingelegt wird, handelt es sich weder um ein Aufhebungs- noch um ein Abänderungsverfahren. Das Widerspruchsverfahren ist noch Teil des Anordnungsverfahrens. Daher kommt es insoweit au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Eilrechtsschutz... / Sachverhalt

Der im Jahr 1999 geborene ASt. begehrt die Feststellung, dass ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens aufschiebende Wirkung hat. Hilfsweise beantragt er, den AG im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm ohne Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens vorläufig eine Fahrerlaubnis zu erteilen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Verpflichtung z... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. … Das BerGer. hat den Anspruch der Bekl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG entscheidungserheblich verletzt. [8] 1. Das BerGer. hält die Ausführungen des LG grundsätzlich für zutreffend. Zwar seien Einwendungen gegen ein im selbstständigen Beweisverfahren erstelltes Gutachten im Hauptsachverfahren zuzulassen, wenn sich ergebe, dass das Gutachten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Schadensersatza... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von dem Bekl., einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen. Sie beantragte am 21.7.2009 bei dem Bekl. den Abschluss einer Rentenversicherung. Der Bekl. nahm den Antrag an und übersandte der Kl. mit Schreiben vom 24.7.2009 den Versicherungsschein mit weiteren Informationen zur Versicherung. Im Policenbegleitschreib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Mediation in E... / b) Gerichtliche Mediation (Güterichterverfahren)

Im Zuge des Erlasses des Mediationsgesetzes im Jahre 2012 hat der Gesetzgeber auch § 278 Abs. 5 ZPO neugefasst und darin eine Art gerichtsinterne Mediation, das sogenannte Güterichterverfahren geregelt. Zweifelsohne ist diese besondere Form der Gerichtsverhandlung nicht ganz unumstritten: Zum einen steht die Einführung eines rein konsensorientierten Verfahrens in einem gewis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2018, Eine Angelegenh... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO zulässig, bleibt in der Sache allerdings ohne Erfolg. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden. Gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Verpflichtung z... / Leitsatz

1. Legt eine Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren oder einem Rechtsstreit ein Privatgutachten vor, das gegenüber dem gerichtlich eingeholten Gutachten zu abweichenden Feststellungen gelangt, ist das Gericht verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen und auf die Widersprüche einzugehen. 2. Gibt der Richter nach dieser Aufklärung einem der Gutachten den Vorzug,...mehr