Rz. 441
Die ursprünglich nur unter Kaufleuten geltenden Regeln über das Schweigen[397] auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben werden von der Rechtsprechung mittlerweile auch auf Nicht-Kaufleute angewendet, die ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen und von denen erwartet werden kann, dass sie nach kaufmännischer Weise verfahren, also dem Bestätigungsschreiben, soweit nötig, widersprechen.[398]
Rz. 442
Der Widerspruch muss unverzüglich (§ 121 BGB) erfolgen, wobei ein Widerspruch mehr als eine Woche nach Empfang der Bestätigung regelmäßig zu spät ist.[399]
Rz. 443
Die Wirkungen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben treten dann nicht ein, wenn sich der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des wirklichen Verhandlungsergebnisses soweit entfernt, dass der Bestätigende verständlicherweise nicht mit dem Einverständnis der anderen Partei rechnen kann. Die Beweislast hierfür trifft den Empfänger des Bestätigungsschreibens.[400]
Rz. 444
Die Grundsätze über das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben können auch eingreifen, wenn der Empfänger des Schreibens ein Rechtsanwalt ist. Allerdings gelten bei Regulierungsverhandlungen zwischen Geschädigtem und Haftpflichtversicherer die Grundsätze über das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht schon deshalb, weil der Geschädigte anwaltlich vertreten ist.[401]
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