Die Kl. verlangt von dem Bekl., einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen.

Sie beantragte am 21.7.2009 bei dem Bekl. den Abschluss einer Rentenversicherung. Der Bekl. nahm den Antrag an und übersandte der Kl. mit Schreiben vom 24.7.2009 den Versicherungsschein mit weiteren Informationen zur Versicherung. Im Policenbegleitschreiben befand sich eine fettgedruckte Widerrufsbelehrung. Die Kl. zahlte fortan die Versicherungsbeiträge.

Mit Schreiben vom 19.3.2013 erklärte sie den "Widerspruch/Rücktritt/Widerruf", hilfsweise die Kündigung des Vertrags. Der Bekl. zahlte daraufhin 7.552,12 EUR aus. Mit der Klage verlangt die Kl., soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, die Rückzahlung aller auf den Vertrag geleisteten Beiträge nebst Zinsen abzüglich der erhaltenen Zahlung, insgesamt 2.427,11 EUR.

In den Vorinstanzen ist die Klage erfolglos geblieben. Mit der Revision verfolgt die Kl. das Klagebegehren weiter.

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