Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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zfs 12/2017, Verschuldete V... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Rechtsschutz für ein sozialgerichtliches Klageverfahren. Die Kl., ein mit Veranstaltungslogistik befasstes Unternehmen, unterhielt bei der Bekl. bis zum 1.10.2006 eine Versicherung über "Kompakt-Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe", die "Sozialgerichts-Rechtsschutz" einschloss und der ARB 2000/Stand 1.4.2001 zugrunde lagen. Deren § 4 lautet...mehr

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AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 3 Anmerkung

Das OLG ist der Auffassung, eine Teilwertfestsetzung sei zulässig (ebenso OLG Hamm, Beschl. v. 25.2. 2013 – II-4 WF 281/12). Das ist jedoch unzutreffend. Im gesamten Scheidungsverbundverfahren wird nur eine einzige Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben. Daher kommt eine einheitliche Wertfestsetzung auch nur mit Beendigung des Verfahrens in Betracht. Dies fo...mehr

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zfs 12/2017, Unfallrekonstr... / III. Prüfung eines Beweisverwertungsverbots

Hiervon zu unterscheiden ist die Prüfung, ob derartige Daten im Zivilprozess verwertet werden dürfen. Einer solchen Prüfung bedarf es aber nur dann, wenn eine Partei bzw. der Betroffene im Zivilprozess ausdrücklich der Verwertung dieser Fahrzeugdaten widerspricht. Erfolgt dies nicht, verliert er sein Rügerecht nach § 295 ZPO und eine umfassende Auswertung dieser Daten ist im...mehr

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AGS 12/2017, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gem. §§ 172 Abs. 1 ff. SGG ist nicht zulässig. Sie ist gem. § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG unstatthaft, weil in der Hauptsache die Berufung der Zulassung bedürfte. Ausgehend vom Begehren der Beschwerdeführerin im Widerspruchs- und Klageverfahren beträgt der Streitwert 430,00 EUR. Eine Berufung gegen eine (noch ergehende) Entscheidung im Klageverfahren bedürfte, da die K...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Die kraft Zulassung durch den AGH statthafte (vgl. § 112e S. 2 BRAO, § 124 Abs. 1 VwGO) und auch im Übrigen zulässige (§ 112e S. 2 BRAO, § 124a Abs. 6 VwGO) Berufung bleibt ohne Erfolg." [9] 1. Die Klage ist als Anfechtungsklage statthaft (§§ 112a Abs. 1, 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO). … [10] 2. Die Klage ist auch begründet. Der Kl. hat nicht gegen berufsrechtliche ...mehr

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FoVo 12/2017, Anforderungen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH teilt die Auffassung des Notars nicht Rechtsfehlerhaft verlangt das LG als Nachweis nach § 727 ZPO analog eine öffentlich beglaubigte Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters sowie einen Nachweis der Zustellung der Freigabeerklärung an den Grundstückseigentümer in öffentlicher Form (Gerichtsvollzieherprotokoll). Freigabe ist Fall der Rechtsnachfolge Zutreffend geht das LG ...mehr

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zfs 12/2017, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen:

" … Die gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde begegnet hinsichtlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen keinen Bedenken. Sie hat auch in der Sache (vorläufigen) Erfolg, indem sie gem. §§ 353 StPO, 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das AG (§ 79 Abs. 6 OWiG) führt." Die Beschränkung des Einspruchs ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[108] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Aufschiebend bedingter Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 7 Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen die erbrechtlichen Verhältnisse mit Eintritt des Erbfalls feststehen. Nicht unumstritten ist daher, ob ein Erbverzicht – der grundsätzlich auch bedingt abgeschlossen werden kann[8] – dahingehend möglich ist, dass die aufschiebende Bedingung für seine Wirksamkeit auch erst nach dem Erbfall eintritt. Jedoch wird dies von der ganz h...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 233 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EUErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EUErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Pflichtteilsentziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2336 Abs. 2 S. 2 BGB)

Rz. 75 Der für Erbfälle ab dem 1.1.2010 neu eingefügte § 2336 Abs. 2 S. 2 BGB bestimmt, dass für eine Entziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB wegen einer vom Pflichtteilsberechtigten begangenen Straftat diese zur Zeit der Errichtung begangen und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen muss; beides ist in der Verfügung anzugeben. Dadurch wird zum einen klargestellt, dass z...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 128 Wenn die vorgenannten Abfindungsbeschränkungen (siehe Rdn 114 ff.) bei der Bewertung unberücksichtigt blieben, ergäbe sich für den Erben das Risiko, dass einerseits im Rahmen der Pflichtteilsberechnung der volle Wert der Beteiligung in Ansatz gebracht würde, andererseits aber im Falle eines späteren Ausscheidens aus der Gesellschaft lediglich der (deutlich geringere)...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (5) Ausschlagungsrecht

Rz. 32 Das Ausschlagungsrecht ist vererblich (§ 1952 BGB). Auch die gesetzlichen Erben eines Vorerben, denen die Nacherbschaft nicht zufällt, können nach Eintritt des Nacherbfalls den Anfall der Vorerbschaft an ihren Rechtsvorgänger ausschlagen, solange die Ausschlagungsfrist noch läuft.[70] Im Übrigen ist das Ausschlagungsrecht höchstpersönlich[71] und nicht selbstständig ü...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Rechtsnatur der Verzeihung; Anwendbarkeit allgemeiner Bestimmungen

Rz. 94 Die Verzeihung ist keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, sondern ein rein tatsächlicher Vorgang. Die Vorschriften über Rechtsgeschäfte, insbesondere des Allgemeinen Teils, sind daher nicht entsprechend anwendbar.[266] Demnach braucht der Verzeihende nicht voll geschäftsfähig zu sein, sofern er nur die Bedeutung der Verzeihung in ihrem moralischen Gehalt und im H...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Kreis der betroffenen Personen

Rz. 28 Durch die Erbrechtsreform wurde der Kreis derjenigen Personen erweitert, denen gegenüber ein entsprechendes Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten zur Pflichtteilsentziehung berechtigt. In den Fällen des § 2333 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB kann daher seither auch wegen einer entsprechenden Tat der Pflichtteil entzogen werden, wenn sich diese gegen den Erblasser, dessen ...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / (3) Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe

Rz. 58 Weitere Voraussetzung für die Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB ist, dass wegen der begangenen vorsätzlichen Straftat dem Erblasser die Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass unzumutbar sein muss. Aufgrund der verfassungsgerichtlichen Vorgabe meinte der Gesetzgeber, diese subjektive Voraussetzung für die Pflichtteilsentziehung einführen zu...mehr

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§ 15 Unternehmensbewertung ... / I. Allgemeines

Rz. 131 Vor allem aus dem angloamerikanischen Raum stammen verschiedene Bewertungsansätze, die im Allgemeinen unter dem Stichwort "Discounted Cash Flow-(DCF-)Methoden"[224] zusammengefasst werden. Hierbei werden nicht die Erträge, sondern stattdessen die entnahmefähigen Überschüsse des Unternehmens (Free Cash Flow) auf den Bewertungsstichtag abgezinst.[225] Das ist kein Wide...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / IV. Die Abstammung im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 151 Das auf die Abstammung anwendbare Recht wird auch dann gem. Art. 19 Abs. 1 EGBGB angeknüpft, wenn ausländisches Recht Erbstatut ist (selbstständige Anknüpfung der Vorfrage).[97] Es gilt das am jeweils aktuellen Aufenthalt des Kindes geltende Recht. Das Abstammungsstatut kann also bei Übersiedlung des Kindes in einen anderen Staat wechseln, es ist wandelbar. Um eine F...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 4. Pflichtteilsrecht bei Lockerung des Ehebandes

Rz. 147 Ist die Ehe nicht geschieden, aber ein Scheidungsverfahren anhängig bzw. eine rechtskräftige Trennung der Eheleute von Tisch und Bett ausgesprochen worden, ergeben sich Widersprüche, wenn Ehewirkungs- und Erbstatut nicht zusammenpassen:mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / a) Ausgleich in einem der beteiligten Rechte

Rz. 265 Zur Verminderung der Widersprüche durch Angleichung (Anpassung) sind zwei Wege denkbar: Die Lösung kann sich schon aus einer der beteiligten materiellen Rechtsordnungen ergeben, insbesondere wenn hier die Beteiligung ermessens- oder als Unterhaltsanspruch bedarfsabhängig ausgestaltet ist. Die Berechnung der family provision an den überlebenden Ehegatten nach englische...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Die negative Erbfreiheit

Rz. 47 Hinzu kommt aber ein völlig neuer Gedanke, der der sog. "negativen Erbfreiheit": Die Entscheidung, ob jemand die Erbschaft oder seinen Pflichtteil erhalten möchte, sei von der Privatautonomie, ja sogar mehr noch, von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gedeckt. Dadurch werde auch eine "negative Erbfreiheit" geschützt. Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / c) Adoptivkinder

Rz. 22 Der Erb- und Pflichtteil von Adoptivkindern unterscheidet sich zunächst danach, ob sie als Minder- oder Volljährige angenommen wurden. In beiden Fällen sind das angenommene Kind und seine Abkömmlinge gegenüber dem Annehmenden erb- und pflichtteilsberechtigt (Grundsatz der Volladoption, §§ 1754, 1755 BGB). Der als volljährig Angenommene bleibt dies im Regelfall auch ge...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 390 Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt in der Schweiz nicht. Das Erbstatut wird aus schweizerischer Sicht an den Wohnsitz des Erblassers angeknüpft. So unterstellt Art. 90 Abs. 1 des schweizerischen Bundesgesetzes über das IPR vom 18.12.1987 (IPRG) den Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz in der Schweiz dem schweizerischen Recht; nach Art. 91 Abs. 1 IPRG gilt...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / III. Schuldzinsen (Aufgabe der Sekundärfolgenrechtsprechung)

Rz. 229 Problematisch sind die einkommensteuerrechtlichen Folgen, wenn der Pflichtteil durch Kredit finanziert werden muss. Dann stellt sich die Frage nach der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen. Beispiel Erblasser E ist verstorben unter Hinterlassung zweier Söhne S 1 und S 2. Im Nachlass befindet sich ausschließlich ein Betrieb mit einem Wert von 1.000.000 EUR. Alleinerbe ist ...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / IX. Internationales Unterhaltsrecht und internationales Pflichtteilsrecht

Rz. 204 Auch zwischen Pflichtteils- und Unterhaltsstatut ergeben sich Berührungspunkte, da das Pflichtteilsrecht häufig Versorgungsfunktionen erfüllt. So erhält z.B. der im französischen Recht neben Abkömmlingen pflichtteilslose Ehegatte im Fall seiner Bedürftigkeit einen Unterhaltsanspruch gegen den Nachlass (Art. 767 c.c.). Die Gewährung der family provision in England, Ne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

Leitsatz Der Übertragung des BEA-Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG auf den anderen Elternteil kann nach § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht gemeldet ist, regelmäßig erfolgreich widersprechen, wenn er das Kind nach einem – üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten – weitgehend gleichmäßigen B...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt als Vater des im Juli 2004 geborenen betroffenen Kindes vom Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfleger Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. [2] Den geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die elterliche Sorge in den Teilbereichen Gesundheitssorge, Recht zur Beantragung von Jugendhilfe und Aufenthaltsbe...mehr

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zfs 11/2017, Schadensersatz... / Sachverhalt

Der Kl. unterschrieb am 22.9.2010 bei einem Versicherungsvertreter der Bekl. einen Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung bei der Bekl. Der schriftliche Antrag enthielt unter anderem Angaben zum Versicherungsumfang, zum gewählten Tarif und zum monatlichen Beitrag; Versicherungsbeginn sollte der 1.10.2010 sein. Weiter enthielt er einen Hinweis auf ein Widerrufsrecht. V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kruse, Zur Anwendung der §§ 16, 17 EStG, § 7 Abs 1 EStDV bei gemischten Schenkungen und anderen Sonderformen der Schenkung, StuW 1982, 345; Groh, Gemischte Schenkung und gemischte Sondereinlage im Ertrag-St-Recht, StuW 1984, 217; Klemm, ESt und Erbauseinandersetzung, Beil DB 19/1984; Troll, GmbH-Anteile als Gegenstand gemischter Schenkung bei der ESt und bei der Schenkung-St, G...mehr

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FoVo 11/2017, Die Vollstrec... / 5. Nichtergreifung eines Rechtsmittels durch den Schuldner

Schuldner muss Eigenobliegenheiten wahrnehmen Verzichtet der Schuldner auf einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, steht dies der Durchbrechung der Rechtskraft nach § 826 BGB grundsätzlich nicht entgegen. Anders verhält sich dies allerdings dann, wenn der Schuldner anwaltlich vertreten war (BGH NJW1987, 3259, 3260 (a.E.); Gott...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / b) Notwendigkeit der Korrektur zum Zugriff auf die Nachlasssubstanz?

Kann oder muss evtl. der Testamentsvollstrecker in unserem Beispiel bei seinem Antrag auch vorsehen, dass er über die beantragte Korrektur der Verwaltungsanordnung Zugriff auf die Nachlasssubstanz haben soll? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Maßstab hierfür ist, wie wir gesehen haben, nicht die schriftlich fixierte Apanage der Erblasserin, sondern die Frage der...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens, soweit der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen worden ist, unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (§ 74 Abs. 6 S. 2 Alt. 1 FamFG). 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ZEV 2017, 143) ausgeführt, die Beteili...mehr

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zfs 11/2017, Beschädigung e... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Beim zugrunde zulegenden Sachverhalt (auf der Straße liegender Stein wurde durch den Bekl.-Lkw aufgewirbelt und auf das nachfolgende Klägerfahrzeug geschleudert) ist eine Haftung der Bekl. aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 Abs. 1 StVG grds. zunächst ohne Weiteres zu bejahen, da der Schaden am Klägerfahrzeug “beim Betrieb' des versicherten Bekl.-Lkw entstanden...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, in der Sache aber unbegründet. 1. Die Voraussetzungen für die beantragte Berichtigung des Grundbuchs nach § 22 GBO sind nicht gegeben. Auf der Grundlage der "Vereinbarung über Abschichtung einer Erbengemeinschaft" aus Oktober 2015 kann die Löschung der Beteiligten zu 1), 2) und 9) als in Abteilung I laufende Nummer 3 des in Rede stehenden Grundbuc...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Aus den Gründen

Das nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel des beschwerdeberechtigten Beteiligten gegen die formal unbedenkliche Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) hat in der Sache Erfolg, weil das beanstandete Hindernis – Fehlen eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge und der Nichtanordnung von Testamentsvollstrec...mehr

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FoVo 11/2017, Die Vollstrec... / II. Die Lösung im Prozessrecht

Grenze von Einwendungen: § 767 Abs. 2 ZPO Materiell-rechtliche Einwendungen, damit auch der Einwand, dass Kontoführungsgebühren als Verzugsschaden oder als Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nicht zu erstatten sind, sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung oder einem dem gleichstehenden Zeitpunkt – beim Vollstreckungsbescheid wie dem Versäumnisurteil...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / VII. Die zusätzliche Hürde der dinglich wirkenden Verfügungs- und Kompetenzbeschränkung des § 2208 Abs. 1 BGB neben § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB

Sofern die letztwillige Verfügung die Verwaltungsvorgabe klar als Anordnung im Sinne von § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB einordnet, kann der Testamentsvollstrecker über § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB flexibel handeln und die ordnungsgemäße Nachverwaltung gewährleisten (wenn ihm das Gericht folgt). Oft jedoch ist die rechtliche Qualität einer Verwaltungsvorgabe nicht benannt und der Testaments...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (ständige Senatsrspr., vgl. u.a. Beschl. v. 15.3.2011 – L 6 SF 975/10 B) und zulässig. Der Beschwerdewert übersteigt 200,00 EUR. Die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners ist ebenfalls statthaft. Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittelbelehrung im angegriffenen Beschluss, wo...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung der... / Leitsatz

Der Senat sieht keinen Anlass, aufgrund der Änderungen des RVG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von seiner bisherigen ständigen Rspr. zur Frage der Berücksichtigung einer im Vorverfahren verdienten Geschäftsgebühr bei der Festsetzung der Verfahrensgebühr in einem inhaltlich damit zusammenhängenden gerichtlichen Eilverfahren abzurücken. Synergieeffekte bestehen ...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr

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FoVo 11/2017, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG widerspricht dem AG Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann der Gläubiger die Festsetzung des Pfandfreibetrags unter Berücksichtigung von § 850f Abs. 2 ZPO beantragen, nachdem er nachgewiesen hat, dass seine Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung stammt. Anforderungen an den Nachweis beim VB Zwar hat das AG zutreffend ausgeführt, dass der Vollstreck...mehr

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Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters

Zusammenfassung Verstirbt ein Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR, ist dessen Rechtsnachfolger zur Grundbuchberichtigung berechtigt. Um diese Berechtigung nachweisen zu können, ist dem Grundbuchamt der Gesellschaftsvertrag der GbR vorzulegen. Der Hintergrund: Tod eines Gesellschafters in der Zwei-Personen-GbR Bei einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GbR, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 2.2 Form und Inhalt der Belehrung

Rz. 12 Die Belehrung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Sie muss aber nicht mit dem schriftlichen oder elektronischen Bescheid verbunden sein, sondern kann auch als separate Anlage beigefügt sein. Sie kann auch nachgeholt werden, allerdings mit dementsprechend auch erst später beginnenden Fristen. Eine nachgeholte Rechtsbehelfsbelehrung muss jedoch unzweideutig den Besch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Dörr/Jährling-Rahnefeld, Hypertrophie des Verwaltungsaktes, SGb 2003 S. 549. Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung, BayVBl. 1993 S. 200. Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II, SGb 2007 S. 513. Zeihe, Folgen der Belehrung über ein falsches Rechtsmittel – Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwalt...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / E. Widerspruch zu Sinn und Zweck des Gesetzes

Die Rechtsprechung des VI. Senats seit dem VW-Urteil steht letztendlich nicht mit Sinn und Zweck des § 249 BGB im Einklang. Die frühere Rechtsprechung des Senats hat aus dem Gesetzeszweck die drei Prinzipien des Schadensersatzes hergeleitet, nämlich den Grundsatz der Totalentschädigung, die Dispositionsfreiheit des Geschädigten und das Wirtschaftlichkeitsgebot. Nachdem der G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 20 Abs. 1 Halbs. 1

a) Konzept Rz. 21 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit der §§ 7–18 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 besagt, dass die §§ 7–18 durch die DBA nicht berührt werden. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Nach ihrem Wortlaut erstreckt sie sich auf die gesamten §§ 7–18. Nach seiner ursprünglichen Konzeption durch das StÄndG 1992 hatte § 20 Abs. 1 Halbs. 1 ...mehr

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zfs 10/2017, Bestimmung des... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… 1. Das BG hat bei seiner Befassung mit dem unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten des SV M einen unzutreffenden, von der Senatsrechtsprechung abweichenden Maßstab zugrunde gelegt." [15] a) Dieser SV hat zunächst in seinem schriftlichen Gutachten angenommen, dass bei der Kl. ein HWS- und LWS-Syndrom vorliege, die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen aber ...mehr

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zfs 10/2017, Aufhebung eine... / Sachverhalt

Mit Strafbefehl v. 10.3.2014 war der Beschwerdeführer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt worden, da er ein Kfz im Straßenverkehr führte, obwohl ihm am 11.5.2010 die Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg entzogen worden war. Nach erfolglosem Widerspruch und abweisendem erstinstanzlichen Urt. hob das OVG Berlin-Brandenburg mit rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Überbestand

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Eigentums- und Pachtbetrieben, die nicht Stückländereien sind, kann eine Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der in § 38 Abs. 2 Nr. 2 BewG bezeichneten wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von den gegendüblichen Verhältnissen in der Regel nur beim Tierbestand vorkommen. Nach der in den BewRL vert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Veräußerung oder Entnahme vor dem 30.6.2013

Rz. 95 [Autor/Stand] Keine Anwendung von § 50 i. § 50 i ist nach § 52 Abs. 48 Satz 1 EStG nicht anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter und Anteile i.S. des § 17 EStG vor dem 30.6.2013 aus dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 EStG bzw. des Besitzunternehmens i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 4 verkauft oder entnommen wurden.[2] In diesen Fällen ist zu pr...mehr