Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Täter

Rz. 18 Der potentielle Täterkreis ergibt sich primär aus der Bezugnahme auf § 80a AO, bei dem es sich um eine Verfahren handelt, nach dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten erteilten Vollmachten nach amtlich vorges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 4 Bei Personen und Vereinigungen, die nach den §§ 3 oder 4 Nr. 11 StBerG befugt sind, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten und die für den Stpfl. handeln, wird gemäß der neuen Fassung des § 80 Abs. 2 S. 1 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet.[1] Satz 2 des Abs. 2 stellt insoweit klar, dass sich die gesetzliche Vermutung der Bevollmächtigung zum Abr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Übermittelte Vollmacht

Rz. 17 Wie sich aus dem Verweis auf § 80a Abs. 1 S. 1 AO ergibt, stellt § 383b Abs. 1 Nr. 2 AO ausschließlich auf die nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmten Schnittstellen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Vollmachtsdaten ab. Sollten auf einem anderen Wege übermittelte (z. B. schriftliche) Vollmachten widerrufen oder geändert ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Finanzbehörden

Rz. 6 Die Übermittlung der Vollmachtsdaten oder der Widerruf bzw. die Änderung der Vollmacht erfolgt gem. § 80a Abs. 1 AO gegenüber den Landesfinanzbehörden. Durch die Bezugnahme des § 383b Abs. 1 AO auf § 80a Abs. 1 AO sind somit Übermittlungen von Vollmachtsdaten gegenüber Bundesfinanzbehörden vom Tatbestand des § 383b Abs. 1 AO nicht erfasst. Ebenso sind auch Übermittlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 383b AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 eingefügt.[1] Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen dem ebenfalls neu eingeführten § 80a Abs. 1 S. 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden übermittelt oder entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Rücknahme der Beschwerde, Verzicht, Erledigung

Rz. 9 Bis zur Bekanntgabe der Beschwerdeentscheidung an den Beschwerdeführer kann die Beschwerde zurückgenommen werden.[1] Dass der Beschluss dem Beschwerdegegner bereits zugestellt war, steht dem nicht entgegen.[2] Die Rücknahme und der Widerruf der Zurücknahme einer Beschwerde müssen als Prozesshandlung in gleicher Form ausgesprochen werden wie die Rücknahme einer Klage, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Verjährung

Rz. 26 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich gem. § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich nach den §§ 31 – 34 OWiG.[1] Zwar enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung einer fünfjährigen Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378 – 380 AO, jedoch wurde § 383b AO in diese Regelung nicht aufgenommen. Auf § 383b AO find...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prokurist / 3 Widerruf der Prokura

Der häufigste Grund für ein Erlöschen der Prokura ist der Widerruf. Dieser kann jederzeit erfolgen und wirkt sich nicht auf das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis aus[1], d. h. auch bei Widerruf der Prokura besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort. Umgekehrt erlischt aber mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch die Prokura. Der Angestellte kann zur außerorden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rücktritt vom Mietvertrag / 3 Widerruf des Mietvertrags

Am 13.6.2014 ist das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinien" in Kraft getreten. Seitdem gelten umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Mietrecht auswirken. Das Gesetz räumt Verbrauchern Widerrufsrechte in Verträgen mit Unternehmern dann ein, wenn bestimmte Arten von Verträgen vorliegen. Das gilt besonders für Verträge außerhalb vo...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.3 Beseitigung der Bindungswirkung durch Ausübung eines Widerrufsrechts

Schließen Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen, im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Geschäfte) oder im sog. Fernabsatz Verträge ab, steht ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB). Gleiches gilt bei für Verbraucher besonders folgenreichen Verträgen, so etwa für Darlehens-, Ratenlieferungs- und Bauverträgen (s. hierzu §§ 356a ff. BGB). Das ...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 4 Widerruf

Der Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft i. S. d. § 312b Abs. 1 BGB. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht gesetzlich zum Widerruf seiner Erklärung berechtigt. Insbesondere der Sinn und Zweck des § 312b BGB sprechen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen eine Anwendung des Widerrufsrechts bei arbeitsvertraglichen Beendigungsvereinbarungen.[1] Ein Aufhebungsvertrag...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2.2 Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Durch einen im Arbeitsvertrag aufgenommen Widerrufsvorbehalt besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Leistung, die er den Arbeitnehmern rechtsverbindlich zugesagt hat, sodass diese auch weiterhin grundsätzlich Anspruch auf eine erneute Gewährung haben, zu widerrufen. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts ist zulässig, soweit der im Gegenseitigkeitsverhältnis st...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.2 Vereinbarung eines Überlegungs- und Widerrufsvorbehalts

Ein spezielles gesetzliches Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht für Aufhebungsverträge gibt es nicht. Zwar gelten Arbeitnehmer als "Verbraucher" i. S. v. § 13 BGB und Arbeitgeber als "Unternehmer" i. S. v. § 14 BGB.[1] Eine Aufhebungsvereinbarung, die im Betrieb geschlossen wird, etwa am Arbeitsplatz oder im Personalbüro, stellt jedoch kein Haustürgeschäft i. S. v. § 312b Abs...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 4 Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

Die Vereinbarung einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB kann eine Alternative zu Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten darstellen. Sie ist sowohl bei Gratifikationen ohne Entgeltcharakter als auch bei Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter möglich. Enthält der Arbeitsvertrag also beispielsweise eine Klausel, wonach der Arbeitgeber Sonderzahlungen be...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt für Aufhebungsvertrag beim Prozessvergleich

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 1 Vorteile des Aufhebungsvertrags

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag im Wesentlichen folgende Vorteile: Der Abschluss des Aufhebungsvertrags entbindet von der Einhaltung der Kündigungsfristen. Der gesamte allgemeine und besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag beispielsweise mit einer Schwangeren, einem sich in Elternzeit befindlichen Arb...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / Leitsatz

Der Umstand, dass Strafverteidiger i.d.R. keine Fremdgelder vereinnahmen, führt nicht dazu, von einem Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wegen Vermögensverfall abzusehen. BGH, Beschl. v. 11.5.2023 – AnwZ (Brfg) 33/22mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls bei einem Strafverteidiger

§ 14 BRAO Leitsatz Der Umstand, dass Strafverteidiger i.d.R. keine Fremdgelder vereinnahmen, führt nicht dazu, von einem Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wegen Vermögensverfall abzusehen. BGH, Beschl. v. 11.5.2023 – AnwZ (Brfg) 33/22 I. Sachverhalt Der Kläger ist seit 1998 im Bezirk der beklagten RAK zugelassener Rechtsanwalt. Mit Schreiben vom 19.1.2022 hörte d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Widerruf der privaten Nutzung

Rz. 268 In vielen Anstellungsverträgen ist daher ausdrücklich oder durch Bezugnahme auf die einschlägige Dienstwagenordnung der Firma oder durch Dienstwagenvertrag geregelt, dass mit Ausspruch der Freistellungserklärung durch die Firma der (auch) zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen unverzüglich zurückzugeben ist oder die Firma die Herausgabe des Dienstwagens verlang...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Widerruf von Versorgungszusagen

Rz. 300 I.R.d. Verhandlungen zur Trennung stellt sich vielfach die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, durch einseitigen Widerruf die betriebliche Versorgungszusage zu beenden, wenn dem Mitarbeiter Verfehlungen vorgeworfen werden. Die Messlatte für einen solchen einseitigen Widerruf ist hoch. Rz. 301 Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechti...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Widerruf eines Zeugnisses

Rz. 290 Umstritten ist, in welchen Fällen der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis widerrufen und zurückverlangen kann. Z.T. wird angenommen, der Arbeitgeber könne dies dann tun, wenn er sich über den Inhalt des Zeugnisses "geirrt" habe. Das Wort "Irrtum" verbindet man sofort mit "Anfechtung". Da es sich um eine Wissens- und keine Willenserklärung handelt, kann der Arbeitg...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / E. Widerruf und Rücktritt

Rz. 403 Mit Inkrafttreten des SchuModG zum 1.1.2002 war zunächst heftig umstritten, ob sich durch die Integration des HWiG und des VerbrKrG in das BGB ein Widerrufsrecht des Arbeitnehmers aus §§ 312, 355 BGB n.F. ergeben könnte. In zwei Parallelentscheidungen vom gleichen Tag hat das BAG die Rechtsunsicherheit beendet und klargestellt, dass eine am Arbeitsplatz geschlossene ...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / I. Sachverhalt

Der Kläger ist seit 1998 im Bezirk der beklagten RAK zugelassener Rechtsanwalt. Mit Schreiben vom 19.1.2022 hörte die Beklagte den Kläger zu einem Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls im Hinblick auf fünf Eintragungen in das zentrale Schuldnerverzeichnis an. Unter dem 14.2.2022 drohte die Beklagte dem Kläger unter Bezugnahme auf einen Auszug aus dem Vollstreckungsr...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Widerruf, Einschränkung und Neuordnung betrieblicher Versorgungszusagen

Rz. 531 Viele Unternehmen, die in den Zeiten starken Wirtschaftswachstums und Arbeitskräftemangels eine Vielzahl freiwilliger Sozialleistungen (z.B. Gratifikationen, Jubiläumszuwendungen, betriebliche Versorgungsleistungen) eingeführt haben, sind heute unter veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen gezwungen, die entsprechenden betrieblichen Entscheidun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Recht auf Widerruf/Abberufung, temporäre Auszeit, Mandatspause (Zweites FührungspositionenG)

Rz. 233 Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz vom 7.8.2021 (Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl I, 3311, sog. FüPoG II) hat der Gesetzgeber u.a. in § 38 GmbHG einen neuen Abs. 3 eingefügt, der mit Wirkung zum 12.8.2021 in Kraft getreten...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / II. Vorbringen des Klägers

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass der Anwaltsgerichtshof seinen Vortrag, durch seine ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger sei eine Gefährdung der Rechtsuchenden i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ausgeschlossen, nicht ausreichend und rechtlich nicht zutreffend gewürdigt habe. Da er seit 24 1/2 Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig sei und seine Arbeitswe...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die "Einlassung" war vom betroffenen Rechtsanwalt sicherlich kreativ gedacht. Nur der Widerruf seiner Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO war zwingend, denn es "ist zu widerrufen", wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, "es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind". Daher hat das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / III. Kein grundsätzlicher Klärungsbedarf

Der BGH sieht darin keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf dargetan. Der Kläger wendet sich vielmehr gegen die Rechtsanwendung durch den AnwGH in seinem konkreten Einzelfall, ohne aufzuzeigen, dass damit allgemein klärungsbedürftige Rechtsfragen verbunden wären. Das sei auch nicht der Fall. Die vom Kläger angesprochenen Fragen seien höchstrichterlich bereits grds. geklärt. We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsschutz bei verweigerter sowie bei Widerruf einer erteilten Anrufungsauskunft

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Lehnt das Betriebsstätten-FA den Antrag eines Beteiligten auf Erteilung einer LSt-Anrufungsauskunft ab, kann dieser nach erfolglosem Einspruchsverfahren Verpflichtungsklage erheben; der Antrag richtet sich darauf, das Betriebsstätten-FA zur Erteilung der begehrten Auskunft zu verpflichten, BFH vom 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996; ...mehr

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§ 32 Abwicklung / aa) Zeitpunkt des Widerrufs

Rz. 291 Der Widerruf muss schon im Eigeninteresse des Arbeitgebers unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit erfolgen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Es wird angenommen, dass das Recht zum Widerruf der Verwirkung in gleicher Weise unterliege wie (umgekehrt) das Recht des Arbeitnehmers auf Zeugniserteilung (ArbG Passau v. 15.10.1990 –2 Ca 354/90 D, BB 1991, 350)....mehr

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§ 32 Abwicklung / bb) Voraussetzungen des Widerrufs

Rz. 292 Der Arbeitgeber hat das Recht, ein Zwischenzeugnis schon dann zurückzuverlangen, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel bzgl. Arbeitsbereitschaft, -befähigung, -weise, -vermögen oder -erfolg geändert hat (LAG H...mehr

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§ 32 Abwicklung / V. Ausstellung, Berichtigung und Widerruf des Arbeitszeugnisses

Rz. 250 Jeder anspruchsberechtigte Arbeitnehmer hat auf sein Verlangen hin gem. § 109 Abs. 1 S. 1 GewO "bei" Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, und zwar je nach seinem Wunsch auf Ausstellung eines einfachen oder qualifizierten Zeugnisses. Für Auszubildende gilt § 16 BBiG bei Beendigung der Ausbildung. Auch Praktikanten und Volo...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis eines Widerrufs nach § 2255 BGB

Leitsatz 1. Zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts ist grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloreng...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Zumutbarkeit des Widerrufs (nur) bei konkret vereinbartem Sachgrund

Rz. 269 Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes ist eine abweichende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB . Als einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, das dem Arbeitgeber als Verwender das Recht einräumt, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegt der Widerrufsvorbehalt einer Inhaltskontrolle. Da es sich bei der Z...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Kündigung durch Widerruf der Bestellung

Rz. 251 Die Abberufung des Geschäftsführers als Organ, sei es ohne Grund (§ 38 Abs. 1 GmbHG) oder soweit nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 38 Abs. 2 GmbHG), bewirkt wegen der Trennung der Rechtsverhältnisse grds. nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses, d.h. des Geschäftsführerdienstvertrages (vgl. OLG K...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Treuepflichtverletzungen

Rz. 577 Ein Ausnahmefall, bei dem ein Widerruf oder eine Kürzung von Versorgungsleistungen nach der Rspr. zulässig sein kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Treuepflichtverletzung des Versorgungsberechtigten. Rz. 578 Mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen hat das BAG seit seiner Entscheidung v. 18.10.1979 (3 AZR 550/78, NJW 1980, 1127) in einer Vielzahl von ...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags und gegen die Erteilung des von dem Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins. Die Beteiligten streiten um die wirksame Errichtung eines den Beteiligten zu 1 begünstigenden Testaments sowie dessen Widerruf durch Zerreißen. Der am … verstorbene Erblasser war mit der am … vorverstorbenen Frau ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Widerrufsvorbehalte

Rz. 904 Der Widerrufsvorbehalt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Zukunft unter erleichterten Voraussetzungen von der zugesagten Leistung zu lösen. Vom Widerrufsvorbehalt ist der Rücktrittsvorbehalt zu unterscheiden oder aber der Vorbehalt, dass die Wirksamkeit eines Vertrages von der Genehmigung durch einen Dritten abhängt. Rz. 905 Bei der Feststellung der Wir...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Klauseln zur Dienstwagennutzung

Rz. 867 Einen Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Abrede zwischen den Parteien ergeben. Daraus muss sich ergeben, was für einen Dienstwagen der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Es geht um die Festlegung der Pkw-Kategorie, welche Farbe, welche Ausstattung oder ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Auswahl des Dien...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 572 Ein Widerruf von Versorgungsleistungen kam nach früherer BAG-Rspr. von daher vornehmlich nur bei einem Wegfall der bei Zusageerteilung bestehenden Geschäftsgrundlage in Betracht (grundlegend BAG v. 10.12.1971 – 3 AZR 190/71, NJW 1972, 733; BAG v. 8.7.1972 – 3 AZR 481/71, DB 1972, 2069), wobei der Wegfall der Geschäftsgrundlage auf einer wirtschaftlichen Notlage beruh...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Einschränkende Neuordnung

Rz. 537 Die betriebliche Altersversorgung gehört zum Bereich der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen. Die Freiwilligkeit ihrer Einführung ist trotz der erheblichen Reglementierung durch Arbeits- und Steuerrecht sowie die zum Betriebsrentenrecht ergangene Rspr. im Prinzip nicht aufgehoben worden. Rz. 538 Vereinbarungen über die Verschlechterung oder gar Aufhebung von V...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Koppelungsklauseln zwischen Abberufung und Kündigung/Drittanstellung

Rz. 687 Die Beendigung des Organverhältnisses durch Widerruf bedeutet wegen der Trennung der Rechtsverhältnisse (Trennungsprinzip) nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses (vgl. Holthausen, NZG 2022, 731 ff.). Die Bestellung und die Anstellung hängen rechtlich nicht zwingend voneinander ab. Besonders sichtbar wird die Trennung der Rechtsverhältnisse in d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Mandatspause – befristete "Auszeiten"

Rz. 651 Zu den gesetzlichen Initiativen des Gesetzgebers zur Frauenförderung in Unternehmen gehört die familienfreundlichere Ausgestaltung von Vorstandsmandaten in § 84 Abs. 3 AktG (vgl. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I, 3311, sog. F...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Anerkannter Sachgrund – Freistellung und 25 % Grundsatz

Rz. 270 So ist nicht jeder Grund, der wirtschaftliche Aspekte betrifft, ein anzuerkennender Sachgrund für den Entzug des Dienstwagens und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit (vgl. BAG v. 13.4.2010, NZA-RR 2010 = DB 2010, 1943). Der Widerruf der privaten Nutzung im Zusammenhang mit einer wirksamen Freistellung ist zumutbar (vgl. BAG v. 21.3.2012 – 5 AZR 651/10,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung des Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund

Rz. 692 Für die sofortige Vertragsbeendigung ist eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erforderlich. Diese ist nur wirksam, wenn die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt sind. Anderenfalls endet das Anstellungsverhältnis mit der Dauer, für das es eingegangen ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies entspricht der gefestigten höchstrichterlichen...mehr