Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 2. Bevollmächtigter

Rz. 12 Wer den Bevollmächtigten kennt bzw. ihn zu kennen glaubt, kann ihn direkt anschreiben und mit dem Widerruf die Rückgabe der Vollmachtsurkunde verlangen. Rz. 13 Muster 1.1: Widerruf der Vollmacht und Rückgabe der Urkunde Muster 1.1: Widerruf der Vollmacht und Rückgabe der Urkunde An Herrn _________________________ Widerruf der Vollmacht von Herrn _________________________...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Einstweilige Verfügung gegen den Bevollmächtigten

Rz. 72 Zeigen sich die Banken unwillig und ist das Nachlassgericht zu langsam oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Verfügungen des unlauteren Vertreters einen Riegel vorzuschieben, kommt weiter die Möglichkeit in Betracht, gegen den Bevollmächtigten eine einstweilige Verfügung, verbunden mit einer Erbenfeststellungsklage nebst Streitverkündung gegen die Bank, zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.1 Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG im Überblick

§ 1 Abs. 3 GrEStG besteuert einen Rechtsträgerwechsel der der Gesellschaft gehörenden inländischen Grundstücke, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Der Anwendungsvorrang des § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG gilt auch dann, wenn die Grundwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a Satz 6 oder Abs. 2b Satz 6 GrEStG oder auf Grund einer Steuerbefreiung...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Besonderheiten bei der Erbengemeinschaft

Rz. 50 Wie beim Widerruf der Vollmacht gelten auch für die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch Miterben einige Besonderheiten. 1. Gemeinschaftliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen Rz. 51 Ausgehend von der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft sollten die Auskünfte grundsätzlich von allen Miterben geltend gemacht werden. Rz. 52 Hinwe...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Allgemeines

Rz. 49 Den Auskunftsanspruch dürfen die gleichen Personen geltend machen, die auch zum Widerruf der Vollmacht berechtigt sind, insoweit kann auf die Ausführungen in § 2 verwiesen werden (siehe § 2 Rdn 7 ff.).mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Exkurs: Rückforderung wegen groben Undanks

Rz. 104 Es mag Fälle geben, in denen der Bevollmächtigte schon lange vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit vom Vollmachtgeber großzügige Schenkungen erhalten hat, so dass sich die Frage der "selbstsegnenden Schenkung" nicht stellt. Verhält sich ein Bevollmächtigter nach Eintritt des Vorsorgefalls unredlich, sei es in finanziellen oder aber in persönlichen Angelegenheiten, ka...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 2. Erlöschen der Vollmacht

Rz. 37 Eine einmal erteilte Vollmacht kann ihre Wirksamkeit auch wieder verlieren. Nach § 168 S. 1 BGB bestimmt sich das Erlöschen der Vollmacht nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Diese missverständliche Formulierung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in erster Linie der Inhalt der Vollmacht entscheidend ist.[35] Ist diese nur für ein bestimmtes Geschäft...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

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Vorwort

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 g...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / c) Bedingte Vollmacht

Rz. 32 Bei einer bedingten Vollmacht ist zu überprüfen, ob die Bedingung eingetreten ist. Die sog. postmortale Vollmacht gilt erst nach dem Tod, sie ist also nur in Verbindung mit einem Sterbenachweis, i.d.R. der Sterbeurkunde, wirksam. Problematischer sind bedingte Vorsorgevollmachten,[21] die z.B. Formulierungen enthalten wie: Zitat "Die Vollmacht ist nur in Verbindung mit ei...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Erteilung von Untervollmachten

Rz. 41 Zum anderen ist immer zu fragen, inwieweit eine Generalvollmacht auch zur Erteilung von Untervollmachten befugt. Ist dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich zugestanden, ist das im Zweifel auch nicht gewollt, weil es dem Vollmachtgeber gerade darauf ankommt, dass der Bevollmächtigte, dem er vertraut, persönlich seine Angelegenheiten wahrnimmt.[40] And...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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Informationspflichten für D... / 2.1 Zwingende Informationspflichten

Der Dienstleistungserbringer muss vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder – sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird – vor Erbringung der Dienstleistung folgende 11 Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:[1] Familien- und Vornamen; bei rechtsfähigen Personengesellschaften (OHG und KG) und juristischen Personen (z. B. GmbH) die ...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 5.1.2 Bonpflicht: Das Finanzamt kann die Befreiung von der Belegausgabepflicht widerrufen

Wer eine elektronische Kasse benutzt, muss im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang dem Kunden einen "Beleg über den Geschäftsvorfall" (= Bon) ausstellen. Lediglich beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen kann das Finanzamt aus Zumutbarkeitsgründen[1] den Unternehmer von einer Belegausgabepflicht befreien. Achtung Widerruf des Finanzamts möglich Das...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / f) Änderungen durch das JStG 2007 und 8. StBerÄndG

Rz. 26a Zahlreiche weitere Änderungen sind mit dem JStG 2007 (dort Art. 15, BGBl. I 2006, 2878, 2905 f.) in die seinerzeitige StBGebV eingefügt worden. Der Gesetzgeber verfolgte damit die Zielsetzungen, dass einerseits den bereits erfolgten steuerrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers durch Einführung neuer Gebührentatbestände Rechnung getragen werden soll; andererseits sollt...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 7 Fälligkeit

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 8 Abs. 1 Satz 1 RVG. Rz. 2 Die Entstehung des Anspruchs auf Vergütung ist dem Grunde nach zu unterscheiden von der Fälligkeit der Vergütung. Der Anspruch entsteht vielfach lange vor der Fälligkeit (vgl. hierzu OLG Düsseldorf v. 04. 06. 1998 – 13 U 151/97, GI 1999, 42), nämlich bereits dann, wenn der StB mit der Bearbeitung der Angelegenheit b...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 12. Die Erledigungsgebühr

Rz. 40 Die Gebühr "verdient" sich ein StB dadurch, dass er durch die Erledigung im Rechtsbehelfsverfahren dem Mandanten Unannehmlichkeiten, Unsicherheiten, Zeitaufwand, Nervenkraft und vor allem die in einem Klageverfahren evtl. anfallenden Kosten erspart. Rz. 41 Die Erledigungsgebühr kann immer dann entstehen, wenn sich ein Rechtsbehelfsverfahren durch die Rücknahme, den Wid...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.1 Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

Soweit der Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag, in einer Nebenabrede, in einer Firmenrichtlinie/Policy oder z. B. einer Gesamtzusage enthalten ist, unterliegt er der AGB-Kontrolle, d. h. sowohl der sog. Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch der sog. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher ist folgendes zu beachten: Es muss für den Arbei...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4 Erhalt der rechtlichen Flexibilität: Abschaffung von Home- und Mobile-Offices

Unterstellt, Home- und Mobile-Offices sollen angeboten werden, stellt sich die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass der Arbeitgeber sich seine Flexibilität erhält und das Recht auf Home- und Mobile-Office auch einseitig wieder abschaffen, v.a. die Berechtigung widerrufen, kann. Grundsätzlich ist der Widerruf möglich. Aber: Der Arbeitgeber muss sich den Widerruf ausdrück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 116 Wegen der existenzbedrohenden Wirkung einer Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung hemmt gem. § 361 AO Abs. 4 bzw. § 69 Abs. 5 FGO allein die Einlegung des Einspruchs bzw. der Klage gegen den untersagenden Verwaltungsakt dessen Vollziehung; insofern ist also ausnahmsweise eine Suspensivwirkung gegeben (s. Rz. 1, 4). Ein gesonderter AdV-Antrag gegen den die Gewer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Dauer bei den einzelnen Tatbeständen des Abs. 1 S. 1 (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 Bei den Tatbeständen des Abs. 1 Nr. 1[1] dauert die Unterbrechung so lange, bis die Zeit abgelaufen ist, für die diese Maßnahmen verfügt worden sind.[2] Ist keine Frist gesetzt, endet die Unterbrechung mit der späteren Beendigung, also i. d. R. mit Rücknahme oder Widerruf der Maßnahme.[3] Ist die Vollziehung des Grundlagenbescheids und des Folgebescheids ausgesetzt, e...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (4) Widerruf nach dem Tod eines Ehegatten

(a) Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung Rz. 85 Nach dem Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann der andere seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen. Also: Der Überlebende ist an seine eigene Verfügung gebunden, § 2271 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB, §10 Abs. 4 LPartG. Rz. 86 Die mit dem Tod des Erststerbenden eingetretene Bindung des Überlebenden an seine eig...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / i) Widerruf

Rz. 35 Der Widerruf einer Vollmacht oder eines Teils der Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögensvorsorge berechtigt, darf durch den Betreuer nur erfolgen, wenn das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung der Person oder des Vermögens des Betreuten mit hinreichender Wahrscheinlic...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Widerruf der Vollmacht

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 125 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Dies ist nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich. Nach dem Tod des Vollmachtgebers kann eine trans- bzw. postmortale Vollmach...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 12. Muster: Widerruf einer Vollmacht/Kontovollmacht

Rz. 83 Muster 6.14: Widerruf einer Vollmacht/Kontovollmacht Muster 6.14: Widerruf einer Vollmacht/Kontovollmacht An _________________________ Einschreiben/Rückschein Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte _________________________, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am ____________________...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VI. Widerruf der Patientenverfügung

Rz. 235 Die Patientenverfügung ist jederzeit formlos ganz oder teilweise widerruflich, § 1827 Abs. 1 S. 3 BGB (§ 1901a Abs. 1 S. 3 BGB a.F.). Der Widerruf braucht insbesondere nicht schriftlich oder sprachlich artikuliert zu werden, er kann somit mündlich oder durch konkludentes Verhalten erfolgen. Der Widerruf kann auch nonverbal erfolgen.[312] Vielmehr genügt ein Zeichen m...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung

Rz. 83 Muster 25.14: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung Muster 25.14: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung per Einschreiben mit Rückschein An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte Person: _________________________ Auswe...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / e) Muster: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten

Rz. 86 Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: ______...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ff) Änderung und Widerruf des ENZ

Rz. 42 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung, sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen eine beglaubigte Absch...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Muster: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 167 Muster 3.2: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Muster 3.2: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in __________...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 5. Widerruf des Schenkungsangebots durch den Erben

a) Allgemeines Rz. 80 Liegt der Begünstigung aus einer Lebensversicherung eine Schenkungsabsicht zugrunde, ist es u.U. auch noch den Erben möglich, das Valutaverhältnis durch den Widerruf des Schenkungsangebots zu beseitigen. Das schuldrechtliche Grundgeschäft kommt im Wege der "postmortalen Einigung" zustande: Die Rechtsprechung sieht schon in der Bestimmung eines Bezugsbere...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Widerruf des Auftrags zur Übermittlung des Schenkungsangebots gegenüber dem Versicherer

Rz. 81 Der Erbe als Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers ist an die vertraglichen Verhältnisse gebunden, ein Widerrufsrecht scheidet daher von vorneherein aus, wenn die Bezugsberechtigung unwiderruflich eingeräumt wurde.[80] Ansonsten steht dem Erben das Widerrufsrecht des § 671 Abs. 1 BGB ungeschmälert zu.[81] Das praktische Problem besteht oft darin, dass der Erbe nich...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Widerruf des Widerrufs

Rz. 301 Wird das Widerrufstestament seinerseits widerrufen, so ist im Zweifel das Ausgangstestament wirksam (§ 2257 BGB), als ob es nicht widerrufen worden wäre. Diese Regel gilt nur für das Widerrufstestament des § 2254 BGB, nicht auch für andere Arten des Widerrufs.[384] Aus § 2258 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass das Ausgangstestament ex tunc wirksam wird ("wie wenn es nicht ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (3) Keine Vermutung für die Fortgeltung der Verfügung eines Ehegatten bei Widerruf durch den anderen

Rz. 84 OLG Hamm, Beschl. v. 5.11.2013:[112] Zitat "… 2. Die Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen steht regelmäßig der Annahme entgegen, der von einem Widerruf der Verfügungen des anderen betroffene Ehegatte habe seine eigenen Verfügungen hypothetisch auch für diesen Fall fortgelten lassen wollen."mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Widerruf und Rechtsscheinswirkung der Vollmacht gemäß § 172 BGB

Rz. 129 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB besteht die Vertretungsmacht so lange fort, bis die Urkunde an den Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird; bis dahin darf der gutgläubige Geschäftspartner auf das Fortbestehen der Vollmacht vertrauen. Das bedeutet, dass selbst wenn die Vollmacht wirksam widerrufen wurde, die einmalige Vorlage der Vollmachtsurkunde beim erste...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten

Rz. 84 Soweit der Bezugsberechtigte bekannt ist und von seiner Begünstigung noch nichts weiß, kann der Erbe ihm gegenüber ohne Angabe von Gründen die Schenkungsofferte widerrufen. Da Deckungs- und Valutaverhältnis auseinander fallen, ist dies sogar grundsätzlich auch bei unwiderruflicher Bestimmung der Bezugsberechtigung durch den Erblasser möglich.[84] Rz. 85 Hinweis Die Mög...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Muster: Einseitiger notarieller Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 168 Muster 3.3: Einseitiger notarieller Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Muster 3.3: Einseitiger notarieller Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Notarielle Urkundenformalienmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Konkludenter Widerruf, § 2258 BGB

Rz. 299 Ein Testament wird kraft Gesetzes unwirksam, wenn es mit einem später errichteten Testament inhaltlich ganz oder teilweise in Widerspruch steht. Die Widerrufswirkung ist gesetzliche Folge, kein rechtsgeschäftlicher Vorgang. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob der Erblasser den Widerruf wollte oder ob er das frühere Testament lediglich vergessen hatte.[381] Das B...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Einseitiger Widerruf

Rz. 75 Die Wechselbezüglichkeit einer testamentarischen Anordnung in einem Ehegattentestament führt zu einer einzigartigen Besonderheit, wenn einer der beiden Testatoren seine eigene Verfügung einseitig widerruft: Die korrespondierende testamentarische Anordnung des anderen Testatoren wird unwirksam, obwohl er selbst gar nicht widerrufen hat, vgl. den Wortlaut von § 2270 Abs...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / VIII. Widerruf einer Verfügung von Todes wegen

1. Allgemeines Rz. 287 Die Testierfreiheit in Konsequenz angewandt, beinhaltet das Recht des Erblassers, ein einseitiges Testament oder einzelne Anordnungen darin jederzeit – bis zu seinem Tod – zu widerrufen oder zu ändern, § 2253 BGB. Eine Verpflichtung, testamentarische Anordnungen nicht zu widerrufen, wäre nichtig, § 2302 BGB, im Sinne eines gesetzlichen Verbots nach § 13...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / o) Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen im Einzelnen

aa) Gemeinsamer Widerruf Rz. 74 Solange beide Ehegatten bzw. Lebenspartner leben, können sie jederzeit gemeinsam ihr gemeinschaftliches Testament nach den Vorschriften der §§ 2253 ff. BGB widerrufen durch gemeinschaftliches Widerrufstestament (§ 2254 BGB), gemeinsame Vernichtung oder Veränderung (§ 2255 BGB), gemeinschaftliche Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (§§ 2256, ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Gemeinsamer Widerruf

Rz. 74 Solange beide Ehegatten bzw. Lebenspartner leben, können sie jederzeit gemeinsam ihr gemeinschaftliches Testament nach den Vorschriften der §§ 2253 ff. BGB widerrufen durch gemeinschaftliches Widerrufstestament (§ 2254 BGB), gemeinsame Vernichtung oder Veränderung (§ 2255 BGB), gemeinschaftliche Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (§§ 2256, 2272 BGB), widersprechen...mehr