Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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FF 11/2024, Die neuesten En... / 1. Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1578 Abs. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Entsprechend ist auch im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten gemäß § 1361 Abs. 1 BGB angemessener Unterhalt nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten geschuldet. Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse ist im ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 31 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[110] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[111] Rechtsprechung und he...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 147 Ziff. 5.2.2 AUB enthält selber keinen Wiedereinschluss. Als Ausnahme gelten aber nach Ziff. 5.2.3 AUB solche Gesundheitsschäden, die im Rahmen einer Heilmaßnahme oder eines Eingriffs durch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Maßnahmen eingetreten sind, sofern diese durch ein versichertes Unfallereignis veranlasst waren.mehr

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§ 5 Feuerversicherung / f) Folgeschäden von Betriebsschäden

Rz. 59 Gemäß § 1 Nr. 6 Abs. 1 AFB 87 und A § 1 Nr. 5 letzter Absatz AFB 2010 werden Folgeschäden von Betriebsschäden vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen. Damit sind Feuerschäden an versicherten Sachen gemeint, die nicht unmittelbar der Feuergefahr im Sinne eines Betriebsschadens ausgesetzt waren.[69]mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / IV. Gesetzgeberische Möglichkeiten

Es sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit den dargelegten Problemen denkbar, wobei hierbei einer Lösungsmöglichkeit unter Abwägung der Vor- und Nachteile Vorzug zu gewähren ist. Die erste – jedoch nicht zu präferierende – Handlungsoption des Gesetzgebers liegt in der Abschaffung des gemeinschaftlichen Testaments. Zwar war die Einführung eines gemeinschaftlic...mehr

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Vorwort

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) hat den Praxistest glänzend bestanden und sich bewährt. Herzstück des VVG 2008 ist der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsnehmer erhält auch dann anteiligen Versicherungsschutz, wenn er sich bei Obliegenheitsverletzungen, Gefahrerhöhungen oder Herbeiführung des Versicherungs...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen

Rz. 386 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbar...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 154 Der Versicherungsschutz entfällt dann nicht, wenn Heilmaßnahmen oder Eingriffe durch ein versichertes Unfallereignis bzw. eine versicherte erhöhte Kraftanstrengung veranlasst waren.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 159 Für drei Einzelfälle besteht ein Wiedereinschluss. Versichert sind als erstes Tollwut und Wundstarrkrampf, unabhängig vom Übertragungsweg. Rz. 160 Als zweite Ausnahme sind Infektionen versichert, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen in den Körper gelangten, die nicht geringfügig sind. Geringfügigkeit wird in Ziff. 5.2.3 AUB 2020/2014 definiert. Dan...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Rückwärtsdeckung

Rz. 91 Nach § 100 VVG bezieht sich die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur auf während der Versicherungszeit eingetretene Tatsachen.[279] Die überwiegende Mehrheit der auf dem Markt heute angebotenen D&O-Versicherungen sieht von vornherein eine "Rückwärtsversicherung" vor. Zurückhaltender war die Formulierung zur Rückwärtsversicherung noch in den früheren Verbandsempfe...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Ausschlussklausel in der Kreditlebensversicherung

Rz. 217 In der Kreditlebensversicherung[288] wird häufig die Durchführung einer Gesundheitsprüfung durch die Anwendung einer Ausschlussklausel ersetzt, nach der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wenn der Versicherungsfall auf konkret in der Ausschlussklausel aufgeführten gefahrrelevanten Umständen beruht, soweit diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorhande...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Versicherungsfall

Rz. 169 Ziff. 8.1 regelt inzwischen den Versicherungsfall ausdrücklich, während dieser in den Modellen von 1973 und 1987 noch nicht erwähnt war.[317] Als Reaktion auf die Rechtsprechung im "Bahndamm-Urteil"[318] wurde in den AHB statt des ursprünglich verwandten Begriffs "Ereignis" ein neuer Begriff, nämlich der des "Schadenereignisses" gewählt.[319] Man wollte den Begriff d...mehr

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Schadensermittlungskosten

Rz. 68 Schadensermittlungskosten sind nach § 22 Abs. 1 AVB-VSV Aufwendungen, die ein versichertes Unternehmen zur Aufklärung des Schadenshergangs, zur Feststellung der Schadenhöhe oder zur Ermittlung des Schadenverursachers getätigt hat, wobei die Ersatzleistung des Versicherers nur erfolgt, sofern ein versicherter Schaden i.S.d. § 23 AVB-VSV, d.h. ein Anspruch gegen den VR ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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G / 2 Gang der Hauptverhandlung, Aufruf der Sache [Rdn 2013]

Rdn 2014 Literaturhinweis: Burhoff, Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger, RVGreport 2006, 1 ders., Änderungen bei der Vergütung der Verteidiger/Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen durch das KostRÄG 2021, StraFo 2021, 8 ders., Die Terminsgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 3 und Vorbem. 5 Abs. 3 VV) – ein Update, AGS 2022,...mehr

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

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AGS 11/2024, Fehlende Beleh... / III. Schadensberechnung

Da die anwaltlichen Gebühren i.H.v. 984,60 EUR netto unter Schadensersatzgesichtspunkten somit jedenfalls zurückzuzahlen wären, mag dahinstehen, ob die Gebühren überhaupt angefallen sind. Der Beklagte behauptet in seiner Klageerwiderung zwar, keinen unbedingten Klageauftrag gehabt zu haben, belegt dies aber nicht näher, insbesondere wird auch die als Beweis angegebene Vollma...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Heil- und Hilfsmittel

Rz. 807 Arznei-, Verbands-, Heil-, und zum Teil auch Hilfsmittel werden erstattet, wenn sie aufgrund der akuten Erkrankung oder der unfallbedingten Verletzung medizinisch erforderlich und ärztlich verordnet waren.mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / g) Mitwirkungspflicht bei Kostenerstattung

Rz. 461 Der Versicherungsnehmer ist gem. § 17 Abs. 8 S. 2 ARB (bzw. § 20 Abs. 3 ARB 75 und Nr. 4.1.8 ARB 2012) verpflichtet, dem Versicherer die für die Geltendmachung der auf ihn gem. § 17 Abs. 8 S. 1 ARB bzw. § 20 Abs. 2 ARB 75 (entsprechend § 86 Abs. 1 VVG) übergegangenen Ansprüche (vgl. oben Rdn 81 ff.) notwendigen Unterlagen auszuhändigen und bei dessen auf Kostenerstat...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Entwicklungen

Rz. 2 Die D&O-Versicherung stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Einige Syndikate bei Lloyd’s boten ab 1933 erste D&O-Versicherungen an.[4] Letztlich wird der D&O-Vertrag als Reaktion auf den "schwarzen Freitag" – den Zusammenbruch der New Yorker Börse am 25.10.1929 – und den Erlass von Bundeswertpapiergesetzen in den USA verstanden ("Securities Act 1933" und "Securities...mehr

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§ 35 Vorverfahren / II. (Erweiterte) Akteneinsicht

Rz. 7 Bereits mit dem ersten Kontakt zur Verwaltungsbehörde oder zum Gericht kann, wie gesehen, die Akteneinsicht begehrt werden. Zum einen dient das der Prüfung der Erfolgsaussichten der Verteidigung, zum anderen kann nur auf diese Weise auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens eine hinreichende Tatsachenkenntnis, ggf. auch Rechtskenntnis gesichert werden.[18] Die Akteneinsi...mehr

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B / 43 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 1198]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Bodenrichtwerte

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte werden nach den §§ 195 bis 197 BauGB von den Gutachterausschüssen flächendeckend ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Als Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte dient die Kaufpreissammlung i.S.d. § 195 BauGB. Sofern die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten zu ermitteln sind, sind sie mit dem We...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 5. Produkthaftpflicht-Ausschluss

Rz. 67 In Ziff. 6.7 UHV wird ein gesonderter Ausschluss für das Produkthaftpflicht-Risiko eingeführt, der allerdings bei der Systematik der UHV keinen besonderen Anwendungsbereich hat. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Ausschluss nicht gelten soll, soweit der Baustein Ziff. 2.6 UHV – also das Umweltprodukte-Risiko – in Deckung genommen worden ist. Auch dies indes ist ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Schadenshäufigkeit

Rz. 8 Das Haftungsrisiko für Arzt und Krankenhaus – und dessen Versicherer – liegt weniger in der Anzahl der Haftungsfälle als in der Größenordnung, die ein einzelner Schadenfall erreichen kann. Zur Schadenshäufigkeit existiert keine offizielle Statistik. Es liegen nur Angaben mit unterschiedlichen Bezugsgrößen vor. In den USA sterben nach einem Bericht des IOM (Institute of...mehr

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§ 8 Sachschaden / 2. Anspruch des Geschädigten auf Einholung eines "eigenen" Gutachtens

Rz. 226 Der Geschädigte ist bei Vorliegen eines fremdverursachten und fremdverschuldeten Schadens grundsätzlich dazu berechtigt, zur Bestimmung des Schadensumfangs ein Sachverständigengutachten einzuholen.[256] Fraglich ist, ob das Recht zur Einholung eines Gutachtens auch besteht, wenn der Gegner bereits ein Gutachten eingeholt hat. Dies gilt zumindest dann, wenn das erste ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Einschränkung der Leistungsfreiheit (§ 242 BGB)

Rz. 209 Die arglistige Täuschung über die Schadenhöhe bewirkt nicht in jedem Fall völlige Leistungsfreiheit des Versicherers. Das Berufen des Versicherers auf völlige Leistungsfreiheit kann eine unzulässige Rechtsausübung sein, wenn die Täuschung lediglich einen geringen Teil des Schadens betrifft und die völlige Versagung des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Zweck des Ausschlusses der gemischten Anstalt

Rz. 454 § 4 Abs. 5 MB/KK dient der Begrenzung des Risikos, das für den Versicherer bei gemischten Anstalten darin besteht, wegen einer als Krankenhausbehandlung deklarierten Kur in Anspruch genommen zu werden. Die Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sind jedoch – ebenso wie die Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger – gem. § 5 Abs. 1 d MB/KK von der Ers...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Schadensermittlungskosten (§ 85 VVG)

Rz. 49 Die Kosten der Schadensermittlung sind in A 13.1 VHB 2022 nicht aufgeführt. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass diese Kosten in der Hausratversicherung nicht zu ersetzen wären. Würde A 13.1 VHB 2022 als abschließende Aufzählung der (mit-)versicherten Kosten verstanden, stünde die Regelung in Widerspruch zu dem gesetzlichen Leitbild in § 85 VVG. D...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VIII. Auslandsschäden

Rz. 77 Im Zusammenhang mit "Auslandsschäden" sind – was vielfach verkannt wird – zunächst vor allem die Regelungen des internationalen Privatrechts über die Anwendbarkeit des materiellen Umweltrechts zu beantworten. Maßgebliche Leitlinie hierfür ist die sog. ROM-II-Verordnung,[40] dort insbesondere Art. 7. Auch Auslandsschäden können eine Deckung unter der UHV erhalten. Einge...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / IV. Kein Verbleib in der Masse – Hinterlegung als Begleitanordnung

Das LG München stellt fest, dass vorliegend die Gefahr bestehe, dass die Zahlung an einen keine Erfüllungswirkung i.S.d. § 362 Abs. 1 BGB habe. Folgerichtig könne das Gericht als Begleitanordnung die Hinterlegung zur Sicherung des Anspruchs beider in Betracht kommender Gläubiger anordnen. Der Verbleib des Vergütungsbetrages in der Insolvenzmasse böte keine Alternative. Aufgr...mehr

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V / 6 Vereidigungsverzicht [Rdn 3382]

Rdn 3383 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Vereidigung eines Zeugen, Teil V Rdn 3353, und bei → Vereidigungsverbot, Teil V Rdn 3368. Rdn 3384 1. § 61 Nr. 5 a.F. sah bis zur Aufhebung der Vorschrift durch das 1. JuMoG vor, dass bei einem allseitigen Verzicht auf die Vereidigung eines Zeugen von dessen Vereidigung abgesehen werden konnte. In der Praxis wurde von dieser V...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / 1. Einheitlicher Tatbestand für den Betreuungsunterhalt

Die Schaffung eines einheitlichen Tatbestands für alle Formen des Betreuungsunterhalts ist zu begrüßen, wenn dabei die Systematik des Unterhaltsrechts und der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe beachtet wird. Dafür spricht insbesondere der Umstand, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts und insbesondere die Verlängerung aus kindbezogenen Gründen nach der Rechtsprechung des...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Wechselrecht in den Basistarif

Rz. 153 Da der Basistarif neu eingeführt wurde, bedurfte es auch Neuregelungen zum Tarifwechsel in den Basistarif, wobei im Hinblick auf das Zugangsrecht zwischen Bestandskunden (Vertragsabschluss vor dem 1.1.2009) und Neukunden (Vertragsabschluss nach dem 1.1.2009) zu unterscheiden ist. Rz. 154 Bestandsversicherte konnten nur zeitlich beschränkt in den Basistarif wechseln un...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Schulterschäden

Rz. 67 Problematisch ist seit der BGH-Entscheidung vom 1.4.2015[134] die Einordnung der Schulter. Wichtig ist dies für die praxisrelevante Problematik der sog. Rotatorenmanschettenruptur.[135] Bisher wurde überwiegend die Schulter als zu den Gliedmaßen zählend angesehen.[136] Damit waren Leistungen auch für behauptete Verletzungen an der Schulter bei einer erhöhten Kraftanstr...mehr

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A / 13 Ablehnungsverfahren [Rdn 129]

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 51 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schloßänderungs- und Bewachungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen, Kosten für Wasser-, Gas und Stromverlust, Rückreisekosten, Schäden an Tiefkühlgut wegen Strom...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 279 Für Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit besteht mit § 181 VVG eine besondere halbzwingende gesetzliche Regelung über die Gefahrerhöhung für die Unfallversicherung. Sie geht §§ 23 ff. VVG vor. Die Anzeigepflicht muss ausdrücklich und in Textform vereinbart sein. Die Musterbedingungen sehen dies in Ziff. 6.2 AUB für eine Berufsänderung vor, es kommt aber auf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 397 Bezüglich der Kenntnis des Versicherungsnehmers von gefahrerheblichen Umständen gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Behauptet der Versicherungsnehmer substantiiert, er habe die aufklärungsbedürftigen Tatsachen nicht gekannt, so muss der Versicherer die Kenntnis des Versicherungsnehmers von diesen Tatsachen beweisen.[984] Wichtig Das schlichte Behaupten de...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / G. Anzeigepflichten, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

Rz. 151 Die mit der Überschrift umschriebenen Themenkomplexe waren bereits im Modell des GDV von 2005 behandelt (dort Ziff. 7 bis 9 und 11 Abs. 1 S. 2). Im Regelfall wurden seinerzeit mehr oder weniger die §§ 16 ff. VVG a.F. im Modell von 2005 wiederholt. Schon mit den Modellbedingungen von Mai 2007 hat der Verband die VVG-Reformüberlegungen einfließen lassen und die Ziff. 7...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / 3. Keine Anwendung des § 15 Abs. 3 GBO auf Urkunden vor dem 9.6.2017

Rz. 26 Für Urkunden, die seit dem 9.6.2017 stattfanden und stattfinden, bedarf es der Eintragungsfähigkeitsprüfung, nicht jedoch für ältere Urkunden, die vor diesem Datum stattfanden. Das heißt: Hinweis Eine Eintragungsfähigkeitsprüfung des Notars ist nicht erforderlich, für Bewilligungen und Anträge, die vor dem 9.3.2017 und somit vor dem Tag des Inkrafttretens des § 15 Abs. ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Tod des Versicherungsnehmers

Rz. 41 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen im Falle seines Todes an sich im Wege der sog. Universalsukzession auf den/die Erben über (vgl. § 1922 BGB). Ein solcher Rechtsübergang ist aber nur möglich, wenn die bestimmte versicherte Eigenschaft des Versicherungsnehmers auch in der Person des Erben fortbesteht. Bei der Versicherung personenbezogener Risiken...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 2. Cannabisabhängigkeit (§ 13a Nr. 1 FeV)

Rz. 151 Wenn Tatsachen die Annahme einer Cannabisabhängigkeit begründen, so knüpft Nr. 1 des § 13a FeV daran die Folge, dass der Betroffene ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 S. 3 FeV) beizubringen hat. Cannabisabhängigkeit ist wie Alkoholabhängigkeit eine Krankheit.[79] Es reicht daher aus, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen des Abhängigkeitssyndroms von einem Facharzt...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / cc) Unfallbedingte Gesamtinvalidität

Rz. 207 Bei der Berechnung der unfallbedingten Invalidität werden die Werte der betroffenen Körperglieder und die Werte außerhalb der Gliedertaxe zur Gesamtinvalidität addiert. Die Invaliditätsleistung ist jedoch auf 100 % begrenzt, selbst wenn sich aus der Addition der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen rechnerisch ein höherer Invaliditätsgrad ergeben würde, Ziff. 2.1.2....mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Überholende Kausalität

Rz. 64 Im Rahmen des gedehnten Versicherungsfalls der FBUB müssen auch hypothetische Ursachen mit in die Bewertung einbezogen werden. Gemäß § 6 Nr. 1 a S. 2 FBUB 2010 A sind alle zusätzlichen Ereignisse[56] zu berücksichtigen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehen und während des Schadenfalls eingetreten wären und die auch ohne Versicherungsfall Einfluss auf die B...mehr