Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.2 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 31.12.2012 (Satz 2)

Rz. 12 Für Arbeitsverdienste aus einer vor 2013 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung kommen weiterhin Zuschläge (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.2) an Entgeltpunkten in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ggf. i. V. m. § 8a SGB IV (in der jeweiligen Fassung) gelegen und der Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.5 Selbständig Tätige (Abs. 5)

Rz. 139 Abs. 5 ordnet die analoge Anwendung der gesamten Vorschrift für selbständig Tätige an. Insbesondere in der ehemaligen DDR waren auch Selbständige überwiegend in die Sozialpflichtversicherung einbezogen. § 256b Abs. 1 unterscheidet (anders als im Fremdrentenrecht) daher nicht zwischen abhängigen Beschäftigungen und selbständigen Erwerbstätigkeiten (GRA der DRV zu § 25...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.3 Historische Aspekte der Rentenüberleitung und Rentenangleichung

Rz. 4a Bereits bei der Überleitung des Rentenrechts aus der DDR in das SGB VI zum 1.1.1992 durch den Einigungsvertrag war die vollständige Rentenangleichung Ost/West, die jetzt zum 1.7.2024 Realität geworden ist, angelegt. Die Rentenüberleitung galt als "Begrüßungsgrundrecht" für die ehemaligen DDR-Bürger. Die Rentenangleichung sah sich verschiedenen Problemen ausgesetzt, so...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängervorschriften waren Art. 2 § 11 Abs. 2 AnVNG, Art. 2 § 11 Abs. 2 ArVNG, § 54 Abs. 5 RKG i. V. m. Art. 2 § 21 KnVNG; der Gesetzgeber hat mit § 261 das alte Recht inhaltlich übernommen (das war ausdrückliche gesetzgeberische Absicht, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201; ursprünglich vorgesehen in § 256). Zeiten der Doppelversicherung werden nicht doppelt bewertet. Für da...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.1 Versorgungsausgleichsverfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet

Rz. 15 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Zeitpunktes der Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist der Eingang des Scheidungsantrags oder des Antrags auf Durchführung bzw. Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht (zutreffend GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Abschn. 4.1.1). Ist ein Abänderungsverfahren in Bezug auf den Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.2 Nachweis der höheren Arbeitsverdienste und Einkünfte (Satz 2)

Rz. 62 In den Sozialversicherungsnachweisen sind regelmäßig nur die Arbeitsverdienste und Einkünfte bestätigt, für die auch Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und ab 1.3.1971 zur FZR gezahlt wurden. Rz. 63 Höhere Entgeltpunkte nach Abs. 3 können nur berücksichtigt werden, wenn das tatsächliche – über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegende – Arbeitseinkommen nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.3 Qualifikationsgruppen im einzelnen (Anlage 13)

Rz. 64 Die Einstufung in eine der 5 in Anl. 13 definierten Qualifikationsgruppen Gruppe 1 für Hochschulabsolventen, Gruppe 2 für Fachschulabsolventen, Gruppe 3 für Meister, Gruppe 4 für Facharbeiter, Gruppe 5 für angelernte und ungelernte Tätigkeiten, richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationsmerkmalen und danach, dass auch eine adäquate Tätigkeit ausgeübt worden ist. Erfüllt...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.1 Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 räumt der Agentur für Arbeit die notwendigen Rechte ein, um alle maßnahmerelevanten Informationen zu erhalten. Grundsätzlich kann die Agentur für Arbeit geeignete Maßnahmen auszuwählen und einsetzen, mit denen sie einen tiefgreifenden Einblick in die Qualität und Wirkungen der Weiterbildungsmaßnahme erlangen kann. Die gesetzliche Ermächtigung, die Durchf...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.1 Regelungsinhalte im Überblick

Rz. 2 § 256a regelt in seinem Abs. 1 im Übergangszeitraum bis 31.12.2024 ergänzend zu § 70, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zum 31.12.2024 zu ermitteln sind. Rz. 3 Das geschieht ebenso wie dort, indem die – ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze/West begrenzte – Beitragsbemessungsgrundlage (individueller Arbeitsverdie...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6.2 Vereinbarkeit von § 256a Abs. 4 mit Art. 3 Abs. 1 GG

Rz. 86 Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von 1961 bis 1981 tatsächlich Beiträge für die zurückgelegten Wehrdienstzeiten entrichtet wurden, im Beitrittsgebiet jedoch nicht. Die von § 256 Abs. 3 Satz 1 abweichende Bewertung der Wehrdienstzeiten im Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.1 Überblick (Satz 1)

Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und FZR ...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur fachkundigen Stelle i. S. d. § 176 Abs. 1 und 2, deren Zulassung Träger bedürfen (§ 178), um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen zu dürfen oder durch Dritte durchführen lassen zu dürfen sowie deren Zulassung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 (§ 179) und Maßnahmen...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.3 Hinterbliebene ohne Anspruch auf Rente wegen Todes wegen Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 13 Eine Erstattungsberechtigung könnte sich nach dem Tod eines Versicherten auch für seine Hinterbliebenen ergeben, wenn diese wegen Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit keinen Anspruch auf Rente wegen Todes haben. Nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 Nr. 3 zählen zum anspruchsberechtigten Personenkreis die Witwe, der Witwer, der überlebende Lebenspartner sowie die Wai...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen

Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R) fest, dass die Rentenformel (Ost) wegen der besonderen Situation nach der Wiedervereinigung per Juli 2000 nicht verfassungswidrig sei (vgl. auch BSG, Beschluss v. 4.1.2013, B 13 R 357/11 B, über die Nichtannahme einer Nichtzulassungsbeschwerde, die mit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 Beitragserstattungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bewilligung nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 einen Antrag voraussetzt, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I ergeben. Danach ist der Erstattungsantrag an keine besondere Form ...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.1 Entgeltpunkte (Ost) für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Satz 1)

Rz. 7 Die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten werden im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) zu allen Entgeltpunkten – und nicht zeitbezogen – aufgeteilt (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 129). Die beitragsfreien Zeiten müssen daher getrennt nach Entgeltpunkten (Ost) und Entgeltpunkten (West) ermittelt werden (so bereits AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss v. 5.9...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine Pflichtbeiträg...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.2 Mitglieder des Beirates und Berufung (Abs. 2), Vorschlagsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Beirates mit 11. Hiervon darf der Beirat weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Gesetzgeber bestimmt Anzahl und Funktionen der Mitglieder nach ihrer Herkunft und bestimmt damit den Proporz im Beirat, der nicht verändert werden darf, um eine möglichst ausgeglichene Interessenvertretung zu gewährleisten. Die V...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.2 Ermittlung des Grenzbetrags – Rechtsfolge

Rz. 12 Der Grenzbetrag ist grundsätzlich die Summengrenze bis zu der beide Leistungen – also Altersrente und Unfallrente – höchstens zu gewähren sind. Beide Rentenhöhen sind zu berechnen, die Summe der beiden Renten wird mit dem Grenzbetrag verglichen und nur wenn mit beiden Renten der Grenzbetrag nicht überschritten wird, wird keine Anrechnung der Unfallrente auf die Alters...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.4 Angemessenheit der Maßnahmedauer

Rz. 29 Abs. 4 greift die bereits in § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannte angemessene Dauer der Maßnahme als Zulassungsvoraussetzung wieder auf und konkretisiert sie. Dadurch wird die Angemessenheit der Dauer in einen unauflöslichen Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme gestellt. Eine angemessene Maßnahmedauer wird davon bestimmt, welche berufli...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.2 Rechtsverordnung

Rz. 9 Von der Ermächtigung des § 87 a. F. hat das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heute BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (wie in § 87 a. F. verlangt) mit dem Erlass der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterb...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.2 Rechtsentwicklung in Berlin ab 1.7.1945

Rz. 3 Für Berlin galt nach dem Ende des 2. Weltkriegs ab dem 1.7.1945 eine einheitliche Sozialversicherung, deren Träger die Versicherungsanstalt Berlin (VAB) war. Infolge der politischen Verhältnisse erfolgte im Februar 1949 die Aufspaltung der einheitlichen VAB in die VAB Ost und die VAB West (vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 257 SGB VI, Stand: 9.10.2015, Abschn. 2.1). In B...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tarifierung von Kälberhütten

Leitsatz 1. Eine Ware kann nur dann als "vorgefertigtes Gebäude" im Sinne der Pos. 9406 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden, wenn sie von einem durchschnittlich großen Menschen in aufrechter Haltung betreten und genutzt werden kann. 2. Die Feststellungen des Finanzgerichts zu den objektiven Merkmalen und Eigenschaften einer Ware, insbesondere zu deren Abmessungen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zeitliche Anwendung der Vorschriften

Rz. 31 Die Regelungen über Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gelten nach § 27 Abs. 23 UStG für alle Gutscheine, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Rz. 32 Für vor dem 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine gilt die bisherige Verwaltungsauffassung[1] unverändert fort, nach der bis dahin bei Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Vorbemerkung

Die GoBD beschreiben abstrakt die Voraussetzungen für die Aufzeichnungspflichten bei Verwendung digitaler Buchhaltungs- und Archivierungssysteme. Die Kassensicherungsverordnung [1] sowie der AEAO zu § 146b beschreiben, welche Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gestellt werden und wie die Durchführung einer sog. "Kassen-Nachschau" geregelt ist. Als Aufzeichnun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Notwendige Inhaltsangaben

Rz. 24 Für die Qualifikation als Gutschein muss das Instrument bestimmte Inhaltsangaben enthalten. Dazu regelt § 3 Abs. 13 S. 1 Nr. 2 UStG, dass der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers angegeben sein müssen. Insoweit ist es ausreichend, wenn die Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers im Instrument enthal...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Teilzahlungsgeschäft / 3 Das Teilzahlungsgeschäft darf nicht mit Anzahlungen verwechselt werden, es ist eine Finanzierungshilfe

Das Wesen des Teilzahlungsgeschäfts besteht darin, dass der Verkäufer dem Erwerber die Ware gegen Leistung einer Anzahlung und/oder gegen Bezahlung des Restkaufpreises in monatlichen Raten übergibt. Der Verkäufer wird regelmäßig in die einzelnen Raten neben der Tilgung auch Zinsen und Bearbeitungsgebühren einrechnen. 3.1 Die Rechte des Erwerbers werden durch die Verbrauchersch...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft: Strate... / 1.3 Ansatz zur Kreislaufwirtschaft: Slow – Verlangsamen

Das Verlangsamen des Kreislaufs bedeutet, Ressourcen länger in den vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungsketten zu halten, indem unnötiger Konsum reduziert, die Lebensdauer von Produkten verlängert und deren Wiederverwendung ermöglicht wird. Ein häufiges Geschäftsmodell in diesem Kontext ist "Produkt as a Service". Diese bieten Dienstleistungen an, welche die Bedürf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nachforderungszinsen / 8 Anwendungsregelung für die in § 238 AO geregelte Höhe und Berechnung der Zinsen

Der IX. Senat des BFH ist der Auffassung, dass die Zinshöhe von 6 % pro Jahr, mit der Steuernachzahlungen seitens der Finanzbehörde verzinst werden, im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz realitätsfern ist. Demnach sollen die Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil das Übermaßverbot nicht eingehalten wurde. Der gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 7 Die Rechtsfolgen von Mehrzweck-Gutscheinen weichen von denen der Einzweck-Gutschein ab (s. a. § 3 Abs. 14 UStG Rz. 4ff.). Insbesondere ordnet das Gesetz für Mehrzweck-Gutscheine keine Vorverlagerung der Entstehung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins an. Die Ausgabe eines Mehrzweck-Gutscheins führt damit nicht zur Entstehung der Umsatzsteuer. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Akzeptanzverpflichtung

Rz. 18 Da der Gutschein ein verkörpertes Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen, enthält[1], setzt er eine Akzeptanzverpflichtung des Unternehmers voraus. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Verpflichtung des Unternehmers ausgelöst, die durch den Gutschein verkörperte und die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Automatisierte Transkri... / 5 Strafrechtliche Aspekte

Unabhängig von datenschutzrechtlichen Erwägungen ist § 201 Abs. 1 StGB zu beachten. Hiernach ist es verboten, das nicht-öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte "Aufnahme" zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. Es ist denkbar, dass hierunter auch (kurze zwischengespeicherte) Aufnahmen zum Zwecke der a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft: Strate... / 4.3 Skalierungsmöglichkeiten nutzen

Nach Abschluss eines Circular Economy Pilotprojekts ist es entscheidend, sofort mit der Planung für die vollständige Umstellung auf ein Circular Economy-Geschäftsmodell zu beginnen und das Momentum nutzen. Ein erfolgreiches Pilotprojekt sowie die daraus gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse erzeugen Schwung und eine positive Dynamik innerhalb des Unternehmens. Dieser Schwung...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Werbung / 6.1 Lackierung kein eigenständiges Wirtschaftsgut

Durch die Lackierung und Beschriftung werden keine eigenständigen Wirtschaftsgüter hergestellt, die gesondert abzuschreiben wären. Zwar ist der Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Er umfasst Sachen, Rechte und tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewert...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Automatisierte Transkri... / 1.1 Einsatzbeispiele für Transkriptionssoftware

Die automatisierte Transkription von Gesprächen bietet sich für zahlreiche wesentliche Unternehmensprozesse an, z. B.: Bewerbungsgespräche (Dokumentation der Gesprächsinhalte/objektive Nachbetrachtung und Bewertung der Bewerber, ggf. durch weitere Personen, die nicht am Gespräch beteiligt waren) Personalgespräche (Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen, Feedback-Sitzungen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.3 Umsatzsteuergesetz

Rz. 3 Die Vorschriften des KStG zu Betrieben gewerblicher Art dienten im bis zum 31.12.2016 geltenden USt-Recht als Anknüpfungspunkt für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG verwies zu diesem Zweck auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG und § 4 KStG. Lagen mehrere Betriebe gewerblicher Art vor, bildete die Gesamtheit aller Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die EuGH-Urteile aufgegeben § 7 Abs. 3 BUrlG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwirkung (Miete) / 6 Zahlungsanspruch des Vermieters

Voraussetzung der Verwirkung Der Zahlungsanspruch des Vermieters unterliegt nicht nur der Verjährung, er kann auch verwirken. Von den Instanzgerichten wird allerdings oft übersehen, dass die Verwirkung neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment erfordert. So hat das LG Berlin entschieden, dass ein Vermieter seinen Anspruch auf Mietzahlung dann verwirkt, wenn er die vom Miet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.3 Aufwendungen

Aufwendungen können in Aufwendungen, die dem Unternehmenszweck dienen, und in Aufwendungen, die analog den Erträgen betrieblich, aber außerordentlich und betriebsfremd sind, aufgeteilt werden. Betriebliche Aufwendungen sind i. d. R. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, die Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben etc., Absc...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.1.3 Ertragskrise

Situation: Die Zahl der Aufträge geht zurück, die Umsätze sinken. Das Unternehmen rutscht in die "roten Zahlen". Spätestens jetzt wären korrigierende Maßnahmen seitens der Unternehmensleitung einzuleiten. In diesem Stadium merken Kunden und Lieferanten meist noch nichts von der Krise. Allenfalls die Kreditgeber werden darauf aufmerksam durch Jahres- oder Zwischenbilanzen. Oft...mehr