Das Kriterium Vollständigkeit ist erfüllt, wenn der entsprechende Datensatz an sich vorhanden ist und alle geforderten Bestandteile (Attribute) enthält. Die erforderlichen Attribute werden zum einen durch die sog. "Muss-Felder" (Pflichteingabefelder) und die individuellen geforderten Zusatzfelder definiert. So ist in der Regel systemseitig eine Kreditorennummer ein Pflichteingabefeld zur eindeutigen Identifizierung und Unterscheidung. Ein Kreditorenname kann grundsätzlich mehrfach vorkommen (z. B. "Müller GmbH"), aber eine Kreditorennummer darf nie 2 Mal vorhanden sein.

Neben der Pflichteingabe "Kreditorennummer" sind weitere Eingaben, abhängig von den individuellen Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens, erforderlich. So sollte es z. B. eine – bestenfalls schriftliche – Vorgabe geben, ob und wie Adress-, Kommunikations- und Sonderfelder zu befüllen sind.

 
Praxis-Beispiel

Vollständigkeit des Datensatzes "Debitorenstammdaten"

Systemseitig ist bei der VolleDaten GbR eine eindeutige Debitorennummer als Pflichtfeld definiert. Da das Mahnwesen des Unternehmens papiergebunden abgewickelt wird, sind die Adressfelder sowie der Ansprechpartner beim Debitor zur sicheren Zustellung von Mahnungen vollständig zu befüllen. Da vereinzelt Kundengutschriften zur Auszahlung kommen, sind zusätzlich die Bankdaten des Debitors zu hinterlegen.

Die Vollständigkeit ist gegeben, wenn alle systemseitig und individuell vorgeschriebenen Attribute vorhanden sind; im oben genannten Beispielsfall wären das:

 
Nr. Attribut Vorgabe vorhanden?
1 Debitorennummer System  
2 Debitorenname Intern  
3 Ansprechpartner Anrede Intern  
4 Ansprechpartner Vorname Intern  
5 Ansprechpartner Nachname Intern  
6 Ansprechpartner E-Mail Intern  
7 Straße Intern  
8 Hausnummer Intern  
9 Postleitzahl Intern  
10 Ort Intern  
11 Land Intern  
12 Bankname Intern  
13 IBAN Intern  
14 BIC Intern  

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