Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

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Liquidität: Verbesserung de... / 1 Aussagekraft des Working Capital

Das Working Capital ist der angelsächsische Ausdruck für das Umlaufvermögen. Es ist in erster Linie eine Kennzahl zur Beurteilung der Liquiditätslage und der finanziellen Stabilität eines Unternehmens. Das Working Capital ist die Differenz zwischen Umlaufvermögen, und hier vor allem Forderungen und Vorräten und den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung...mehr

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Working Capital Management ... / 3 Das Forderungsmanagement

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung gehören zum Working Capital, da sie originär im Tagesgeschäft entstehen. Sie binden Kapital. Daher sind sie Teil vieler Bilanzkennzahlen. Grundsätzlich sind niedrige Forderungen vorteilhaft gegenüber einem höheren Bestand an offenen Ausgangsrechnungen. Vermögensaufbau = Anlagevermögen / Umlaufvermögen × 100 mit den Forderungen als Tei...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 4 Laufendes Working-Capital-Management einführen

Eine Verbesserung des Working Capital darf nicht zufällig, sporadisch oder einmalig geschehen. Um eine dauerhafte Verbesserung realisieren zu können, ist es sinnvoll, eine aktive und regelmäßige Beeinflussung der genannten Treiber zu erreichen. Daher sollte überlegt werden, ein dauerhaftes Working-Capital-Management einzuführen. Bestimmung der Verantwortlichkeit Dazu ist zunäc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens (§ 6 Abs 1 Nr 2 und 2a EStG)

Rn. 634 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung von WG, die nicht zu den abnutzbaren WG des AV gehören, richtet sich nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG. Für diese sieht die Regelung eine Bewertung mit den AK (s Rn 150 ff)), HK (s Rn 255 ff) oder dem an deren Stelle tretenden Wert (s Rn 350 ff), vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge vor. Die Abgrenzung richtet si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 6.8 EStR 2012; BMF v 06.12.2005, BStBl I 2005, 1047 (Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen); BMF v 07.03.2013, BStBl I 2013, 275 (Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) v 08.07.2004, BGBl I 2004, 1578).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vergangenheitsbezogene Werte

Rn. 41 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Schon bei der Erfassung des Mengengerüstes stellt sich die Frage nach der Genauigkeit der letztlich in den konkreten Bilanzansatz einfließenden Werte. Die Anzahl der Lastwagen eines Speditions- oder Fuhrunternehmens lässt sich in praxi noch einigermaßen genau ermitteln, bei den Schrauben einer Maschinenfabrik ist dies sicher nicht mehr der F...mehr

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Working Capital Management ... / Zusammenfassung

Das Working Capital bestimmt die Bilanz eines Unternehmens. Damit werden auch die aus der Bilanz entwickelten Kennzahlen durch Veränderungen im Working Capital verändert. Jede unternehmerische Entscheidung, gleichgültig auf welcher Ebene sie getroffen wird, verändert das Working Capital des Unternehmens. Das gilt sowohl für das Tagesgeschäft als auch für strategische Entschei...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 2 Folgen eines negativen Working Capital

Ein negatives bzw. sich negativ entwickelndes Working Capital deutet auf eine Nichteinhaltung der goldenen Finanzierungsregel hin. Diese besagt, dass die Kapitalüberlassungs- und -Bindungsdauer übereinstimmen müssen. Die Kapitalüberlassungsdauer darf nach dieser Regel nicht kürzer sein als die Kapitalbindungsdauer. Das bedeutet, dass das kurzfristig gebundene Vermögen auch d...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / Zusammenfassung

Das Working Capital ist eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der Liquidität eines Unternehmens und wird ermittelt, indem man vom Umlaufvermögen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abzieht. Das Working Capital wird auch als Nettoumlaufvermögen bezeichnet. Im Umlaufvermögen, vor allem in Forderungen und Beständen, ist in vielen Unternehmen mehr Kapital gebun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundlagen der Bewertung

Rn. 611 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das bewegliche Sach-AV ist ein eher unproblematischer Bilanzierungsbereich. Gleichwohl gibt es Abgrenzungsprobleme zu den GWG (s Rn 684 ff) und mitunter zum UV (s §§ 4,5 Rn 662 (Briesemeister)). Inhaltlich angesprochen sind typische WG der industriellen und handwerklichen Produktion, aber auch des Dienstleistungsbereiches: Maschinen, Einric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Durchschnittsbewertung

Rn. 85 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Dem Grundsatz der Einzelbewertung widerspricht es nicht, wenn ein bestimmter Bestand an Vorratsvermögen (Rohmaterial, Handelswaren, uU auch Erzeugnisse) nach der sog Durchschnittsmethode bewertet wird. Dieses Verfahren reflektiert insb die im Zeitverlauf schwankenden Einstandspreise und -kosten. Die Rechtfertigung für dieses Verfahren liegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Gesunkene Wiederbeschaffungskosten, sog progressive Methode

Rn. 436 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Widerlegung der Teilwertvermutung für die fortgeführten AK/HK kann auch durch den Nachweis niedrigerer Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag für ein bestimmtes WG geführt werden. Möglich ist eine solche "Beweisführung" auch bei AV, doch in der Praxis geht es diesbezüglich fast ausschließlich um Vorratsvermögen. "Wiederbeschaffungsko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Gängigkeitsabschläge auf Vorratsvermögen, StBp 1983, 28; Groh, Wertabschläge im Warenlager, DB 1985, 1245; Wilke/Kesselmeier, Die Teilwertermittlung von Handelswaren bei gesunkenen Verkaufspreisen, DStR 1986, 6; Christiansen, Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen, StBJb 1991/92, 140; Troost/Troost, Berücksichtigung erhöhter Lagerkosten bei retrograder Teilwerterm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcc) Objektiver Anwendungsbereich

Rn. 132 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Entgegen der weiten Fassung des § 256 S 1 HGB beschränkt § 6 Abs 1 Nr 2a den Anwendungsbereich der Lifo-Option nur auf WG des Vorratsvermögens. Hierfür ist die Gliederung in § 266 HGB und die Definition (Umkehrschluss aus § 247 Abs 2 HGB) maßgeblich. Anwendbar ist – positiv ausgedrückt – also das Lifo-Verfahren auf Roh-, Hilfs- und Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) ABC des Lifo-Verfahrens

Rn. 139 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Automobilhändler Zur technischen Ausgestaltung s Weber/Standke, BB 1993, 399 und Hörtig/Uhlich, DB 1994, 1045. Der BFH hat sich hierzu nicht geäußert (s Rn 119). Chemische Industrie Zur technischen Ausgestaltung und Gruppenbildung (s Hörtig/Puderbach, DB 1991, 977). Fremdwährungs-AK können nach dem Lifo-Verfahren ermittelt werden (s Autenrieth i...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.6 Arbeitsblatt Ergebnisse

Die in den vorherigen Arbeitsblättern getätigten Eingaben werden im Arbeitsblatt "Ergebnisse" (s. Abb. 7) automatisch zusammengetragen und auf einer Seite übersichtlich dargestellt. Die Darstellung erfolgt für die gleichen Perioden wie in den anderen Arbeitsblättern. Lediglich die Unterteilung in unterjährige Zeiträume für das Berichtsjahr fehlt, um eine transparentere Darst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der Vorrätebewertung

Rn. 788 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Anschaffungskosten Grundlagen s Rn 150 ff nachträgliche AK s Rn 171 Umfang s Rn 160 Anschaffungspreis s Rn 161 Anschaffungspreisminderung s Rn 174 Anschaffungsvorgang s Rn 155 Anschaffungszeitpunkt s Rn 156 Aufteilung von AK oder HK s Rn 185 ff Auftragsproduktion s Rn 454f Auslastungsgrad der Produktionseinheit s Rn 298 Bewertungseinheit s Rn 74 ff Bilanzierun...mehr

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Working Capital Management:... / 1 Bedeutung und Ziele des Working Capital Managements

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kommt dem Working Capital Management eine hohe Bedeutung zu. Zwar ist einerseits das aktuelle Zinsniveau zur Unternehmensfinanzierung auf einem historischen Tiefstand, doch andererseits wird dafür das Rating von Unternehmen und deren Finanzierungsstruktur umso kritischer unter die Lupe genommen. Vor allem in Zeiten einer erwarteten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Piltz, Teilwert bei Unrentabilität des Unternehmens, StBJb 1991/92, 147; Brenner, Teilwertabschreibung bei Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Christiansen, Probleme der Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen, StBJb 1991/92, 125; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225, 260; Ammelung/Ple...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Unzureichende Veräußerungserlöse ("verlustfreie Bewertung"), sog retrograde Methode

Rn. 442 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Neben dem Beschaffungsmarkt treten auch die Verhältnisse am Absatzmarkt in das Visier einer möglichen bzw erforderlichen Teilwertabschreibung. Dies gilt umso mehr, je näher das betreffende WG dem Verkaufsakt steht. Demgemäß sind Rohmaterialien kaum aus der Sicht des Absatzmarktes zu beurteilen, umgekehrt fertige Erzeugnisse. Handelswaren be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Vergleich International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rn. 415 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die IFRS bzw IAS schreiben für das Vorratsvermögen vor (IAS 2.6): Zitat "Inventories should be measured at the lower of cost and net realizable value." Zumindest in der Praxis besteht diesbezüglich kein nennenswerter Unterschied zum HGB und dem Teilwertgedanken des EStG. Für das AV verlässt IAS 36 weitgehend den Einzelbewertungsgrundsatz, indem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcb) Subjektiver Anwendungsbereich

Rn. 131 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut ("StPfl, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln") können alle Gewerbetreibende, die nach gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung nach deutschem Recht verpflichtet sind, die Option zur Lifo-Bewertung ausüben. Berechtigte sind auch diejenigen, die freiwillig Bücher führen und entsprechende Abschlüsse erstellen. Auße...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Büttner/Wenzel, Festbewertung DB 1992, 1894; Veigel/Lentschig, Festbewertung StBp 1994, 881. Verwaltungsanweisungen: R 5.4 Abs 3 EStR 2012; BMF v 26.02.1992, IV B 2 – S 2174a – 3/92, DStR 1992, 542; BMF v 08.03.1993, BStBl I 1993, 276 (Voraussetzungen für den Ansatz von Festwerten). Rn. 95 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Festbewertung in Inventar und Bilanz nach § 240 Abs 3 HGB iVm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Ausgangspunkt: Begriffswelt des HGB und der Kostenrechnung

Rn. 282 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt keine Definition der HK (s Rn 256). Es muss das HGB angewandt werden, weil dieses über die 4. EG-Richtlinie steuerneutral gestaltet ist, dh die bis dahin vorliegende und auch heute noch gültige Steuerrechtslage, konkretisiert durch Rspr und Verwaltungsauffassung, umgesetzt hat. Deshalb enthält das EStG keine Regelung zur tech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Entstehungsgeschichte, Definition, Regelungsbereiche

Rn. 255 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die HK stellen vergleichbar den AK eine wesentliche Ausgangsgröße für die bilanzrechtliche Bewertung von WG dar (s Rn 36 und 145). In § 6 Abs 1 EStG werden explizit die WG des AV (Nr 1) sowie Grund und Boden, Beteiligungen, UV (Nr 2) als Bewertungssubstrat erwähnt. Nr 3 erklärt diese Bewertungsgrößen (AK und HK) durch Verweis auch für Verbi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Herstellungszeitraum

Rn. 267 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Anschaffung ist begrifflich – mit Ausnahme des Tatbestandsmerkmals der Versetzung in Betriebsbereitschaft – zeitpunktbezogen (s Rn 153). Demgegenüber ist die Herstellung eher im Rahmen eines Zeitraumes zu verstehen. Deshalb kann sich ein Herstellungsprozess über ein oder mehrere Bilanzstichtage hinweg erstrecken, was bei einer Anschaffu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gruppenbewertung

Rn. 90 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Maßgabe von § 256 S 2 HGB iVm 240 Abs 4 HGB können in Übereinstimmung mit R 6.8 Abs 4 EStR 2012 im Interesse der Bewertungserleichterung gleichartige WG des Vorratsvermögens jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden. "Gleichartig" verlangt dabei keine Gleichwertigkeit. Bei der Besta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Überblick über die Verbrauchsfolgeverfahren

Rn. 111 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung nach Maßgabe eines Verbrauchsfolgeverfahrens kann durchaus die Wirklichkeit wiedergeben und steht dann hinsichtlich der Anwendbarkeit außer Frage (s R 6.9 Abs 2 S 2 EStR 2012). Ansonsten handelt es sich um den Ausfluss einer Fiktion. Nur um diese fiktiven Verfahren geht es im Folgenden. Rn. 112 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach §...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 5.1 So wird das Inventar erfasst

Körperlich erfasst werden die vorhandenen Mengen nach handelsüblicher Stückzahl, Längen-, Flächen- und Raummaßen sowie nach dem Gewicht. Zu verwenden sind zur eindeutigen Identifizierung die entsprechende Kennung der Gegenstände (Serien-, Chargen-, Fahrgestellnummer). Sofern dies vertretbar ist, ist auch die Erfassung in handelsunüblichen Größen zulässig: Kleinteile brauchen n...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 5.2 Sonderfälle: Leasing, Sicherungsübereignung und Kommissionsware

Der Grundsatz der Vollständigkeit sieht vor, dass alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der GmbH in der Bilanz erfasst werden und damit auch im Inventar. Dies mag zunächst selbstverständlich klingen, es stößt aber mitunter auf praktische Probleme bei der eindeutigen wirtschaftlichen Zuordnung der Vermögensgegenstände. Ein geleastes Anlagegut ist je nach Vertragsgest...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 6.2.6 Aufnahme der Warenbestände

Aufgenommen wird der gesamte Warenbestand: Verdorbene Ware (Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum) wird auf gesonderten Aufnahmeblättern notiert. Die Zählung erfolgt zunächst von links nach rechts auf einer Ebene, danach eine Ebene tiefer und wieder von links nach rechts. Artikel, die sich in mehreren Aufnahmebereichen befinden, werden im jeweiligen Aufnahmebereich aufgenommen; e...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 3 Was bei der Inventur aufgenommen wird

Körperlich aufgenommen werden bei der Inventur Sachgegenstände, in erster Linie die Vorräte, aber auch das materielle Anlagevermögen.[1] Unter "Gegenstände des Vorratsvermögens" fallen nach § 266 Abs. 2 B. I. HGB: alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Handelsware. Eine körperliche Bestandsaufnahme zu einem Stichtag ist nur dann nicht erford...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Wie die Bestandsa... / 4.2 Verlegte Inventur erfordert besondere Verfahren

Ein Inventurvereinfachungsverfahren bietet das Handelsgesetzbuch nach § 241 Abs. 3 HGB in Form der verlegten Inventur.[1] Danach dürfen Kaufleute innerhalb der letzten 3 Monate vor oder innerhalb der ersten 2 Monate nach dem Bilanzstichtag ihren Bestand körperlich aufnehmen (im sog. besonderen Inventar). Dazu müssen Sie gewährleisten, dass der Wert des Bestandes zum Schluss ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Wie die Bestandsa... / 7 Die Inventur im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

Ist ein Unternehmen prüfungspflichtig im Sinne von § 316 HGB hat die Vorratsinventur auch eine erhebliche Bedeutung für diese Prüfung. Dies wird schon dadurch ersichtlich, dass der Abschlussprüfer bei wesentlichen Vorratsvermögen regelmäßig verpflichtet ist, sich von der ordnungsgemäßen Handhabung des jeweiligen Inventurverfahrens zu überzeugen.[1] Insofern bietet es sich re...mehr

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Versicherungen für den Verein / 5 Inventar- und Gebäudeversicherung

Inventar- und Gebäudeversicherungen decken Schäden an Vereinsgebäuden und dem Inventar ab: Die Gebäudeversicherung sichert finanzielle Folgen von Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden einschließlich der Gebäudebestandteile wie Türen, Heizung etc. ab. Eine Inhaltsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Einrichtung, Waren und Vorräte durch Brand, Blitzs...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.5 Bewertungswahlrechte im Vorratsvermögen

Rz. 36 Zu den Bewertungswahlrechten im Vorratsvermögen zählen die Wahl zwischen der First-in-first-out-Verbrauchsfolgemethode (Fifo) und der Durchschnittskostenmethode, die Möglichkeit der Anwendung der retrograden Bewertung im Einzelhandel [1] und die Möglichkeit der Verwendung von Wiederbeschaffungskosten als Ersatzmaßstab unter den Bedingungen des IAS 2.32 für den Nettove...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.2 Aufbauprinzipien

Rz. 72 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaft kann wahlweise nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden.[1] Beim GKV werden den um die Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen und um die anderen aktivierten Eigenleistungen erweiterten Umsatzerlösen – also der Perioden-Gesamtleistung – die gesamten (nach Faktorarten geg...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.4 Bewertungsverfahren

Rz. 49 Als Verfahren der Wertermittlung kommen zum einen progressive und retrograde Methoden (z. B. bei der Ermittlung des beizulegenden Wertes[1] von Erzeugnissen oder Waren[2]) in Betracht. Während bei der progressiven Methode von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgehend der gegenüber den erwarteten Verkaufserlösen entstehende Deckungsfehlbetrag ermittelt wird, ...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die – teilweise in Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie 2013/34/EU – explizit genannten Angabepflichten sollen sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfo...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr