Anzahlungen an Lieferanten werden oft im Rahmen von Großaufträgen vereinbart oder dann, wenn der Käufer bisher noch keine Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer der Ware hatte. Solange der Lieferant seinerseits seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt hat (Übergabe der mangelfreien Ware),[1] muss der Käufer die Anzahlung aktivieren, weil eine Forderung auf die Warenlieferung entstanden ist.

 
So buchen Sie richtig

Käufer leistet Anzahlung auf Warenbestellung (50 % des vereinbarten Kaufpreises von 10.000 EUR netto)

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1510 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 5.000 1200 Bank 5.950
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 950      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1180 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 5.000 1800 Bank 5.950
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 950      

Anzahlungen sind umsatzsteuerpflichtig. Für den Vorsteuerabzug ist eine Anzahlungsrechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erforderlich.[2]

Kommt es nicht zur Ausführung der Lieferung und wird die Anzahlung zurückgewährt, muss die Vorsteuer im Zeitpunkt der Entgeltrückgewähr berichtigt werden.

Wichtig auch:

  • Vorsteuerabzug/-korrektur aus Anzahlung für nicht geliefertes Blockheizkraftwerk[3]
  • Vorsteuerabzug und Berichtigung bei Anzahlungen, wenn der Anzahlende vom Anzahlungsempfänger die Anzahlung nicht zurückerhalten kann.[4], [5]

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