Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Übervorräte bei der Holzwirtschaft (§ 7 FAG)

Rn. 200 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 StPfl, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln (Holzhändler, Sägewerke), können einen aus inländischen Erzeugnissen herrührenden Mehrbestand an Holz bzw Holzhalbwaren (der nicht aus Kalamitätsholz bestehen muss) an Bilanzstichtagen, die in einen Zeitraum fallen, für den eine Einschlagsbeschränkung angeordnet ist, oder am ersten Bilanzstichta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umlaufvermögen

Rn. 1533 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Beim UV gelten die Vorschriften § 4 Abs 3 EStG und § 11 EStG. Dies gilt nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BGBl I 2006, 1095) jedoch nicht uneingeschränkt. Danach sollen auch bestimmte WG des UV nicht mehr im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als BA berücksichtigt werden können (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entfernungsverpflichtungen, Ansammlungsrückstellungen

Rn. 885 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Wenig konsistent ist die Rechtslage auch auf dem Gebiet des Ansatzes von sog Entfernungsverpflichtungen bzw den Ansammlungsrückstellungen (s § 6 Rn 669). Beispiele: In diesen Fällen ist der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit notwendig mit der öff-rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übergang von der Überschussrechnung zum Vermögensvergleich

Rn. 2269 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Voraussetzung ist, dass der Gewinn – zu Recht oder zu Unrecht – tatsächlich nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt wurde. Zu Beginn des ersten Wj mit Bestandsvergleich ist eine Anfangsbilanz in Form einer Übergangsbilanz aufzustellen, in der das bisherige BV und die Schulden aufgenommen werden (BFH BFH/NV 2006, 276; vgl auch Schoor, StuB 2007, 221,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausschluss deutscher Besteuerung bei Veräußerung von WG (Steuerfreistellung)

Rn. 250 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Tatbestandliche Voraussetzung der Entstrickungsbesteuerung ist hier, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der (späteren) Veräußerung des WG ausgeschlossen ist (zur Problematik dieses auf eine Rechtsfolge abstellenden Tatbestandsmerkmals s Rn 247). Veräußerung meint den entgeltlichen Wechsel in der perso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Begriff Anlagevermögen/Umlaufvermögen

Rn. 662 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Definition: Die Abgrenzung zwischen AV und UV erfolgt auf der Grundlage der ausschließlich im Handelsrecht erfolgenden Definition des AV (§ 247 Abs 2 HGB) mit uneingeschränkter Wirkung auch für das Steuerrecht (BFH v 26.11.1974, VIII R 61–62/73, VIII R 61/73, VIII R 62/73, BStBl II 1975, 352 mwN; BFH v 31.03.1977, V R 44/73, BStBl II 1977, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes o eine Witwe u die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die Witw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausgliederungsmodelle

Rn. 154 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der einheitlichen gewerblichen Beurteilung (auch relevant im Fall des s Rn 162a – Aufwärtsinfektion) lässt sich durch zwei Ausgliederungsmodelle ausweichend wie folgt entgegenwirken:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Stehendes Holz/Holzeinschlag

Rn. 168c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Stehendes Holz ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens, sondern selbstständig zu bilanzieren. Selbstständiges WG ist weder der einzelne Baum noch der gesamte Baumbestand des StPfl, sondern der in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand, der sich durch geographische Faktoren, die Holzartzusammensetzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Bewertungsebenemehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.1 Kurzfristige Überbrückung eines Liquiditätsengpasses

Bereits die Aufnahme langfristiger Darlehen verstößt nicht per se gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, sondern kann durchaus unter bestimmten Voraussetzungen mehrheitlich beschlossen werden.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht regelmäßig auch ein Mehrheitsbeschluss, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[2] Dabei soll der Kreditbetrag nicht ein...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.3 Verlustfreie Bewertung

Rz. 72 Bei der Bewertung nach den Verhältnissen vom Absatzmarkt wird der mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der Waren zu vergleichende Wert retrograd ermittelt. Hierbei wird also vom späteren Erlös ausgegangen. Deshalb wird diese Bewertungsmethode als retrograde Bewertung bezeichnet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.4 Beizulegender Wert

Rz. 67 Der beizulegende Wert ist anzusetzen, wenn ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist.[1] Je nachdem, ob die Umlaufgegenstände angeschafft oder verkauft werden, ist der beizulegende Wert nach den Verhältnissen des Beschaffungsmarkts oder des Absatzmarkts zu ermitteln. Rz. 68 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden angeschafft. Ihre Werte bestimmen sic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.1 Bestimmung nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt

Rz. 70 Ist der Beschaffungsmarkt maßgebend, so sind die Wiederbeschaffungskosten relevant. Sind diese gesunken, so richtet sich hiernach die Wertbestimmung, auch wenn die Vorräte bereits zu einem den Wertverlust deckenden Preis fest verkauft, jedoch noch nicht geliefert sind. Praxis-Beispiel Am 10.12.01 wird ein Warenposten eingekauftmehr

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Aufwendungen für Forschung ... / c) Abbildung eines immateriellen Vermögensgegenstands in der Bilanz

Anlagevermögen: Ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ist in der Bilanz unter dem Posten "A. I. 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" und ein entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ist unter dem Posten "A. I. 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche S...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.3 Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Rz. 220 Grundsätzlich ist der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu ermitteln. Liegen keine zurechenbaren Zahlungsströme vor, so ist auch im Sachanlagevermögen der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag nach IAS 36.66 für eine Gruppe von Vermögenspositionen (Cash Generating Unit) zu ermitteln. Dieser Hinweis führt einerseits dazu, dass der Nutzw...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.3 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 64 Börsenpreis ist der an einer amtlich anerkannten Börse festgestellte Preis. Es sind nicht nur die Preise deutscher, sondern auch die ausländischer Börsen zu berücksichtigen. Dabei ist der Börsenkurs der Börse heranzuziehen, an der das Wertpapier oder die Ware mutmaßlich gekauft oder verkauft werden soll. Ein Kurswert einer Auslandsbörse ist ggf. mit dem Währungskurs d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.2 Bestimmung nach den Verhältnissen am Absatzmarkt

Rz. 71 Die Einflüsse des Absatzmarktes wirken sich insbesondere auf den Wert der Handelswaren, unfertigen und fertigen Erzeugnisse aus. Ist am Bilanzstichtag bereits ein negativer Einfluss des Absatzmarkts auf den Wert dieser Vorräte festzustellen, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.[1] Hierbei ist von den voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlösen auszugehen. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Umsatzsteuer auf Anzahlungen (§ 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 42 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB 1985 durfte die USt als RAP aktiviert werden, sofern sie Die Aktivierungsfähigkeit war nur gegeben, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt waren. Die Vorschrift bezog sich ausschließlich auf ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Zölle und Verbrauchsteuern (§ 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (a. F.))

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze zu erheben sind, werden als Zölle bezeichnet. Verbrauchsteuern fallen an bei der Überführung von Gegenständen aus einem der Besteuerung unterworfenen Bereich, z. B. dem Herstellungsbereich, in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr. Verbrauchsteuern qualifiz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kassenbestand und Bankguthaben

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zahlungsmittel in ausländischer Währung sowie Währungsguthaben bei Kreditinstituten sind gemäß § 253 Abs. 4 wie die übrigen VG des UV, d. h. mit den AK oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, zu bewerten (strenges NWP). Technische Schwierigkeiten bei der Ermittlung der historischen AK können dabei vermieden werden, indem die Bestandsfortschr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Verstoß gegen Gliederungsvorschriften

Rn. 69 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 256 Abs. 4 AktG ist der aktienrechtliche JA wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über die Gliederung des JA "nur nichtig, wenn seine Klarheit und Übersichtlichkeit dadurch wesentlich beeinträchtigt sind". Gleiches gilt bei der Nichtbeachtung von Formblättern, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. für Banken und Versicher...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Annäherung der handels- an die steuerrechtlichen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber begründete die in § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 aufgenommenen Regelungen wie folgt: "Den Kaufleuten soll die Aktivierung der entsprechenden Aufwendungen auch in der Handelsbilanz ermöglicht werden, ohne sie hierzu zu verpflichten" (BT-Drs. 10/4268, S. 99). Diese Vorschrift diente folglich dem Zweck, eine Einheitlichkeit von HB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechnungsabgrenzungsposten im Überblick

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurden die Bilanzierungsvorschriften für den Großteil an Gesellschaftsformen in das HGB 1985 übernommen. Fortan trennt(e) das HGB dabei ausdrücklich zwischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften und unterteilt(e) diese weitergehend in solche für alle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 51 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Infolge des BilMoG hat der Gesetzgeber die mit Satz 2 des § 250 Abs. 1 (a. F.) eingeräumten – von der h. M. zutreffend als europarechtswidrig gewerteten (vgl. anstatt vieler BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 18, m. w. N.) – Wahlrechte ersatzlos gestrichen. Ausweislich der RegB stand diese Vorschrift der mit der Bilanzrechtsmodernisierung angestr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzposten eigener Art

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 wurden zwei neue Posten der Rechnungsabgrenzung in die handelsrechtliche Bilanzierung aufgenommen: „Ferner dürfen ausgewiesen werdenmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Geld-, Brief- und Mittel- bzw. Durchschnittskurs

Rn. 17 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Vor Einführung des Euro, als das Austauschverhältnis zwischen DM und einer ausländischen Währung noch durch eine Preisnotierung ausgedrückt wurde, war der Geldkurs der DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen ankauften; demgegenüber galt der höhere Briefkurs als derjenige DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen verkauften. Seit Umstell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorräte

Rz. 52 Unter Vorräte sind Vermögensgegenstände (VG) zu verstehen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind. Bei ProduktionsUnt sind hier Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen. HandelsUnt weisen hier Handelswaren sowie Hilfsstoffe aus. DienstleistungsUnt weisen demgegenüber unfertige Le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vorräte (Abs. 2 B. I.)

Rz. 64 Vorräte dienen dem eigentlichen Geschäftszweck des Unt, also unmittelbar der Produktion oder dem Handel. Die Vorräte sind gem. § 266 Abs. 2 B. I. HGB in der Reihenfolge des betrieblichen Produktionsprozesses in folgende Unterposten aufzugliedern: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlunge...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.2 Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte

Rz. 61 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf am Abschlussstichtag auszuweisende Gegenstände des Vorratsvermögens wurde durch BilMoG ersatzlos gestrichen. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 7 Besonderheiten beim Vorratsvermögen

Abweichend von dem Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens grundsätzlich einzeln zu bewerten sind (Einzelbewertung), können die Anschaffungskosten von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Waren nach verschiedenen vereinfachten Bewertungsverfahren ermittelt werden. In Betracht kommen hier die Durchschnittsmethode bei schwankenden Einkaufspreisen im Laufe d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.4 Geleistete Anzahlungen (Abs. 2 B. I. 4.)

Rz. 74 Unter dieser Position werden Zahlungen des Unt an Dritte erfasst, die sich auf das Vorratsvermögen beziehen und aus abgeschlossenen Verträgen resultieren, deren Lieferung oder Leistung noch offen ist. Dementsprechend liegen Forderungen des Unt gegenüber dem Lieferanten aus der Erbringung der vereinbarten Leistung vor. Die Vorleistungen beziehen sich nicht auf VG des A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.3 Vorrang von Abschreibungen

Rz. 136 Soweit bei Bilanzaufstellung im Zusammenhang mit dem schwebenden Geschäft stehende VG aktiviert werden (z. B. unfertige Leistungen im Vorratsvermögen), sind diese zunächst um den erwarteten Verlust abzuschreiben, da eine außerplanmäßige Abschreibung Vorrang vor einer Drohverlustrückstellung hat. Der Vorrang der aktivischen Abschreibung begründet sich aus Art. 20 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB; § 253 Rz 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Überblick

Rz. 63 Aufgrund einer fehlenden Legaldefinition für das UV erfolgt eine Negativabgrenzung. Dementsprechend sind alle VG in das UV aufzunehmen, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen und keine aktiven RAP oder keine anderen aktiven Bilanzsonderposten sind.[1] Innerhalb des UV sind gem. § 266 Abs. 2 B. I bis IV HGB die folgenden vier Hauptposten auszuweisen: Vorräte For...mehr