Abgrenzungsprobleme zwischen Vorrats- und Sachanlagevermögen gibt es u. U. bei Werkzeugen und Ersatzteilen. Für den Bilanzausweis ist entscheidend, ob die Gegenstände

  • dem Unternehmen zum mehrmaligen Einsatz zur Verfügung stehen (= Anlagevermögen) oder
  • bei der Ausführung eines einzigen Auftrags verbraucht werden (= Vorratsvermögen).

Grundsätzlich gehören Reparaturmaterialien zum Vorratsvermögen; sie zählen dann zum Anlagevermögen,[1] wenn es sich um die Erstausstattung an Ersatz- oder Reserveteilen handelt, die bei der Lieferung oder Herstellung des Wirtschaftsguts mitgeliefert bzw. mit hergestellt worden sind. Baumaterial, das für spätere Instandhaltungsarbeiten bestimmt ist, gehört zum aktivierungspflichtigen Vorratsvermögen. Gleiches gilt z. B. auch für die Ärztemuster der Arzneimittelhersteller.

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