Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 7 Vorsorgevollmacht – Sus... / A. Suspendierung, § 1820 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 1 Eine interessante, nach Münch "begrüßenswerte"[1] Neuregelung ist die Möglichkeit einer Anordnung des Betreuungsgerichts gegenüber dem Bevollmächtigten, die Vollmacht nicht zu nutzen (das Wort "ausüben" scheint unglücklich, da sie keine Aufgabe ist – das ist der regelmäßig zugrunde liegende Auftrag) und die Urkunde vorübergehend abzuliefern, § 1820 Abs. 4 BGB n.F. Dazu...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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§ 7 Vorsorgevollmacht – Sus... / B. Widerruf, § 1820 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 8 Der Vollmachtswiderruf[7] wird genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB n.F. Damit wird von den durch den BGH aufgestellten Grundsätzen abgewichen, nach denen die Kompetenz für den Widerruf einer Vorsorgevollmacht in einem eigenen Aufgabenkreis zugewiesen werden muss.[8] Einerseits kann kritisch gese hen werden, dass bei einem solch wichtigen Aspekt mit einem erheblich...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher/Monographien/Kommentare

Bamberger/Roth, Beck’scher Online-Kommentar BGB, 36. Edition Bauer/Deinert (Hrsg.), HK-BUR Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht, 10. Auflage 2020 Cording/Nedopil, Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht: Ein Handbuch für die Praxis, 2014 Damrau, Der Minderjährige im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht Erbrechtliche Spezialgesetze, 2. Auflage 2019 Krug...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten, § 1815 Abs. 3 Hs. 1 BGB n.F.

Rz. 17 Die Aufgaben des Kontrollbetreuers werden sich aus dem auf der Basis des § 1815 Abs. 3 BGB n.F. konkret angeordneten Aufgabenkreis ergeben. Es wird dabei nicht nur um die Geltendmachung von Rechten aus einem Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB gehen. Sonst könnte der Kontrollbetreuer bei Überschreitung der Grenzen der Vollmacht oder Handlungen des Bevollmächtigten, bei ...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / D. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, §§ 7, 34 BtOG

Rz. 16 Nachdem es insbesondere aufgrund der Kommentierung von Demharter [14] und Entscheidungen des OLG Köln[15] zu Irritationen über die Grundbuchtauglichkeit von durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmachten gekommen war, sprach der BGH in einer leider stark verzögert am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung vom 12.11.2020 ein Machtwort...mehr

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Anhang 3: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – VRegV

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung – VRegV) v. 21.2.2005, BGBl. I, 318 BGBl. III 303–1-1 zuletzt geändert durch G. v. 4.5.2021, BGBl. I, 882, 910mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / III. Aufenthalt im Ausland, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Bemerkenswert ist, dass nun die Befugnis zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betreuten im Ausland als Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen werden muss, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F. Eine Genehmigung ist nicht notwendig, es sei denn, es ist damit zugleich die Aufgabe von Wohnraum verbunden. Dann gilt § 1833 Abs. 3 BGB n.F. Wichtige Regelung Ausdrückliche Zu...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Ausschlüsse, § 1358 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Im dritten Absatz des § 1358 BGB n.F. werden Konstellationen ausgeführt, die ein Ehegattenvertretungsrecht ausschließen. Das ist der Fall, wenn ein ausdrücklicher (geäußerter), entgegenstehender Wille bekannt oder wegen Trennung anzunehmen ist oder eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer besteht oder (Abs. 5) entsteht. Rz. 21 Eine Vollmacht kann auch...mehr

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Anhang 4: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – ZPO

Zivilprozessordnung (ZPO) neu gefasst durch Bek. v. 5.12.2005, BGBl. I 2005, 3202; 2006, 431; 2007, 1781 BGBl. III 310–4 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / C. Gestaltung: Innenverhältnis, Schenkungen, Aufenthalt, Umgang

Rz. 11 An der Abstraktheit der Vorsorgevollmacht von einem grundsätzlich ihr zugrunde liegenden Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [11] ändert sich nichts. Beachtlich ist, dass dieser Grundsatz angenommen und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt wird.[12] Hinweis Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht wird weiter nicht erwähnt, in der Gesetzesbegründung aber ...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / B. Gestaltung: Form, § 1820 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 4 Das Schriftformerfordernis für besondere Maßnahmen der medizinischen Behandlung oder Freiheitsentziehung nach den §§ 1904 Abs. 5, 1906 Abs. 5, 1906a Abs. 5 BGB a.F. ist nun in § 1820 Abs. 2 BGB n.F. zu finden (siehe § 14 Rdn 2). Hingewiesen wird auch auf die Notwendigkeit, die Befugnis "ausdrücklich" zu gewähren, so dass eine bloße Normennennung in der Vollmacht nach w...mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / III. Aufgaben außerhalb gerichtlicher Verfahren, §§ 5–10 BtOG

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Anhang 2: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BNotO

Bundesnotarordnung (BNotO) neu gefasst durch Bek. v. 24.2.1961, BGBl. I, 97 BGBl. III 303–1 zuletzt geändert durch G. v. 21.12.2021, BGBl. I, 1282mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Rechte gegenüber Dritten, § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F.

Rz. 18 Nach hier vertretener Ansicht sollte die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F. neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen des Vollmachtgebers gegenüber Dritten (z.B. Banken und Ärzten) standardmäßig in den Aufgabenkreis eines Kontrollbetreuers aufgenommen werden. Anders können die Interess...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / G. Ausblick

Rz. 22 Basierend insbesondere auf der Rechtsprechung des BGH bietet das BGB in Zukunft eine präzisere (§§ 1820 Abs. 3, 1815 Abs. 3 BGB n.F.) und umfassendere (§ 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F.) Grundlage für die Einrichtung und Führung der Kontrollbetreuung. Dies ist positiv zu würdigen. Die Ursachen für Notwendigkeit von Kontrollbetreuung[35] werden so aber nicht beseitigt und e...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / IV. Umgang, § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB n.F.

Rz. 23 Die Regelung des Umganges des Betreuten ist eine wesentliche Maßnahme, wird doch z.B. bestimmt, wer ihn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen darf, wenn er sich nicht selbst fortbewegen kann. Ungerechtfertigte Einschränkungen können dem Betroffenen und seine Zu- und Angehörigen erhebliches Leid zufügen. Daher muss auch diesbezüglich zukünftig ein Aufgabenkreis...mehr

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§ 14 Führung der Betreuung ... / B. Einleitung

Rz. 2 Die persönlichen Angelegenheiten werden im Kapitel 2 Personenangelegenheiten mit den §§ 1827–1834 BGB n.F. geregelt. Dort geht es zunächst um die Patientenverfügung (siehe § 8) sowie die Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 BGB n.F., § 1904 BGB a.F.). Redaktionell sind die Änderungen der Verweisungen,[1] insbesondere zur Anforderung an di...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / III. Einbindung Dritter

Rz. 16 Vor diesem Hintergrund sind nach hier vertretener Ansicht zum einen den Anregenden und weiteren nahestehenden Personen umfassende Möglichkeiten der Mitwirkung in dem Verfahren zu geben (z.B. Beteiligung nach § 274 Abs. 4 FamFG) als Fortsetzung einer sozialen Kontrolle und die richterliche Anhörung des betroffenen Vollmachtgebers sollte mit besonderer Sorgfalt erfolgen...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VII. Unberechtigte Vertretung

Rz. 53 Fraglich ist, was bei einer unberechtigten Vertretung geschieht. Es sind ohne weiteres Fälle denkbar, bei denen ein Widerspruch im ZVR nicht wahrgenommen wird (da die Einsichtnahme in das Register keine Pflicht für den Arzt ist) oder der vertretende Ehegatte einen entgegenstehenden Willen des vertretenen Ehegatten, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuung oder eine Tren...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / B. Vertretung, § 1823 BGB n.F.

Rz. 12 Der Grundsatz der gesetzlichen Vertretungsmacht des Betreuers aus § 1902 BGB a.F. bleibt erhalten.[23] In § 1823 BGB n.F. wird aber durch die Umformulierung von "vertritt" zu "kann … vertreten" noch einmal die Subsidiarität des Betreuerhandels zu dem des Betreuten (wenn es möglich ist) unterstrichen[24] und eine Vertretungspflicht verneint.[25] Die Wirksamkeit der Ver...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / A. Einleitung, §§ 1814 Abs. 2 Nr. 1, 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 1 Auf die Vorsorgevollmacht und die damit verbundene Kontrollbetreuung wird in den §§ 1820 und 1815 Abs. 3 BGB n.F. eingegangen. In § 285 FamFG n.F. werden die Vollmachtsvorlage bei Gericht und die Registrierungsabfrage geregelt. Im Übrigen wird die Vorsorgevollmacht bei dem Ehegattenvertretungsrecht (dieses ausschließend, § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB n.F., siehe § 10 ...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Allgemeine Erforderlichkeit, § 1820 Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F.

Rz. 3 Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede andere auch.[4] Das bedeutet, dass die allgemeinen Voraussetzungen beim Betroffenen, dem Vollmachtgeber, vorliegen müssen. Entsprechend dem § 1814 Abs. 1 BGB n.F. ist dies gem. § 1820 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. [5] eine Krankheit oder Behinderung. Sie muss kausal für die Unfähigkeit sein, die Rech...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Konkrete Anhaltspunkte, § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F.

Rz. 6 Gemäß § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. müssen zu der allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit "konkrete Anhaltspunkte" hinzutreten, nach welchen der Bevollmächtigte "nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers" handelt. Damit wird der Rechtsprechung des BGH der letzten Jahre gefolgt,[10] die unter Berücksichtigung des in F...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / 2. Vorsorgevollmacht

Rz. 6 Die Erforderlichkeit entfällt wie bisher bei einer ausreichenden Vorsorgebevollmächtigung (dazu § 15), § 1814 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. (bisher § 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BGB a.F.). Beim Vorrang der Bevollmächtigung werden die Worte "ebenso gut" klarstellend durch "gleichermaßen" ersetzt,[7] da ein Berufsbetreuer bei wörtlicher Auslegung der alten Formulierung aufgrund seine...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / D. Pflegeperson und Vormund, §§ 1792 Abs. 2, 1796 f., 1777 BGB n.F.

Rz. 7 Mit dem am 10.6.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)[10] wurde begonnen, die Regelungen im Zusammenhang mit Pflegepersonen zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich deren Verhältnis zu dem Vormund und zum Kind.[11] Das wurde in der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts fortgeführt. Rz. 8 Bei der Konzeption des BGB war beim Vormunds...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / 2. Hinzuziehung

Rz. 41 Der Betreuer kann auf eigenes Betreiben gem. § 1835 Abs. 3 BGB n.F. eine dritte Person zur Erstellung hinzuziehen, namentlich die zuständige Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen. Das kann die Qualität des Berichtes verbessern und den Betreuer gerade bei vermögenden Betreuten absichern. Rz. 42 Die zuständige Betreuungsbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 4 Art. 14 Abs. 3 MwStSystRL [1] lässt es zu, dass bestimmte Bauleistungen, nicht aber andere von § 3 Abs. 4 UStG erfasste Werklieferungen, als Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG behandelt werden. Rz. 5 Der deutsche Gesetzgeber hat von dieser Ermächtigung f...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Vertretungsbefugnis in Gesundheitsangelegenheiten, § 1358 Abs. 1 BGB n.F.

Rz. 42 Die Vertretungsmacht ähnelt denen eines Betreuers in Gesundheitsangelegenheiten. So kann in Gesundheitsuntersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe eingewilligt oder solche Maßnahmen können untersagt werden (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Eine besondere Eilbedürftigkeit ist nicht erwähnt und ist damit keine Bedingung.[63] Rz. 43 Bei Maßnahmen zur Rehabilit...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / 2. Kritik

Rz. 6 In den meisten Stellungnahmen von Verbänden wurde die Regelung trotzdem abgelehnt,[3] wie auch in der juristischen Literatur[4] und sogar in der Facharbeitsgruppe 3 beim BMJV.[5] Das Motiv der Kostenreduzierung wird als leitend angenommen.[6] Aus den Kreisen der Ärzteschaft scheint eher Zustimmung zu kommen[7] mit Kritik im Detail, insbesondere am Verwaltungsaufwand.[8...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VIII. Nachweise, Verfahren, § 1358 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 34 Als Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzung für die Vertretungsmacht wird ein bestätigendes Dokument ausgestellt. Aussteller ist der Arzt, dem gegenüber die Vertretung ausgeübt werden soll. Gerichte (durch Richter oder Rechtspfleger), Behörden oder andere Personen wie Verfahrenspfleger oder andere Angehörige sind also nicht beteiligt. Das mag rechtsstaatlich als b...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 3. Das "Einsammeln" der Vollmachten

Von Anfang an arbeitete ich eng mit dem örtlichen Notariat zusammen. Der Notar erstellte den Entwurf einer Vollmacht für meinen Mandanten, die wir in digitaler Form erhielten. Wir personalisierten die Vollmachten mit den jeweiligen Daten der Miterben, was mit der Excel-Tabelle leicht gelang. Die Vollmacht enthielt ausdrücklich die Befugnis, den Erbteil zu veräußern, auch an ...mehr

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ZErb 09/2022, Auslegung des... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten vorliegend über Ansprüche nach dem Tod der Erblasserin B. am 25.8.2017. Die Beklagten haben die Erblasserin aufgrund Testaments vom 24.3.2015 gemeinschaftlich beerbt. In diesem Testament ordnete die Erblasserin u.a. zugunsten des Klägers zwei Vermächtnisse an: Zitat … 5. Mein Haus in der F.straße 19 erhält mein Patenkind, D. mit der Auflage Frau M.. solan...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Entziehung der Vertretungsmacht der Eltern für ihr Kind anlässlich eines Erbscheinerteilungsverfahrens

Leitsatz Die Entziehung der Vertretungsmacht für ein Erbscheinerteilungsverfahren muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Einem Elternteil soll das Sorgerecht nur entzogen werden, wenn das Interesse des Kindes zum Interesse des Elternteils als gesetzlichem Vertreter in erheblichem Gegensatz steht. Die Entziehung ist nicht erforderlich, wenn zu erwarten ist, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / XV. § 61 LGrStG BW Ermächtigung und datenschutzrechtliche Bestimmungen

1. Gesetzestext Rz. 178 [Autor/Stand] (1) Das Ministerium für Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium Ländlicher Raum die Anlagen zu diesem Gesetz zu ändern. In der jeweiligen Rechtsverordnung kann das Ministerium für Finanzen zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, insbesondere zur Sicherstellung einer relations- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bekanntgabe an Bevollmächtigte

Rz. 155 [Autor/Stand] Das Finanzamt kann den Grundsteuerwertbescheid gem. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 80 Abs. 1 Satz 1 AO einem Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen bekannt geben. Wird der Steuerpflichtige durch eine zur Steuerberatung befugte Person oder Vereinigung i.S.d. §§ 3 und 4 Nr. 11 StBerG vertreten, so wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung unterstellt (§ 80 Abs. 2 A...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Entziehun... / Leitsatz

Die Entziehung der Vertretungsmacht für ein Erbscheinerteilungsverfahren muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Einem Elternteil soll das Sorgerecht nur entzogen werden, wenn das Interesse des Kindes zum Interesse des Elternteils als gesetzlichem Vertreter in erheblichem Gegensatz steht. Die Entziehung ist nicht erforderlich, wenn zu erwarten ist, dass die E...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 7. Der Abschluss der Erbteilskaufverträge

Vor Abschluss der Kaufverträge mit den Grundstücksinteressenten stellte sich die Frage, wer auf Verkäuferseite auftritt. Auch war immer noch der Erblasser als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Durch die meinem Mandanten erteilten Vollmachten hätte dieser für die Vollmachtgeber die Verträge unterzeichnen können, jedoch hätten in jeder Urkunde alle Miterben aufgeführt und a...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Entziehun... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ihr Kind anlässlich eines Erbscheinserteilungsverfahrens. Die Beschwerdeführer sind die Eltern des am 2004 geborenen Kindes T T. Die Mutter ist nach dem Testament ihrer am … 2021 verstorbenen Mutter, Frau K … W … , deren Haupterbin. Daneben sollen ihre Tochter T … und ihre weitere Tochter S … ...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 1. Die Vorüberlegungen

Mir war klar, dass es keinen Sinn macht – wie dies die Kollegen vor mir versucht hatten –, alle 80 Miterben anzuschreiben und um Erteilung einer Vollmacht zu bitten. Abgesehen von einem möglichen Interessenkonflikt, in den ich mich als Rechtsanwältin begeben würde, ist es faktisch völlig ausgeschlossen, dass 80 Leute lediglich einer Person ihr Vertrauen schenken und zudem au...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 5. Die Erbenversammlungen

Fast zwei Jahre nach dem ersten Gespräch mit meinem Mandanten an jenem denkwürdigen Montag war die Vorarbeit getan. Wir waren jetzt in der Lage, die erste Erbenversammlung durchzuführen. Die erste Versammlung wurde im Anwesen des Erblassers durchgeführt, sodass die Miterben Gelegenheit hatten, "ihr Erbe" zu besichtigen. Einer der Miterben hatte sich dankenswerterweise über a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erstattung der Selbstanzeige durch Dritte

Rz. 142 [Autor/Stand] Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige kann von dem Täter (s. Rz. 11–28) oder von einem Dritten für den Täter erstattet werden (s. im Einzelnen § 371 Rz. 81 f.)[2]. Unter Berufung auf die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des RG[3] war insb. im älteren Schrifttum die Auffassung weit verbreitet, im Unterschied zur strafbefreienden Selbstanzeige nach ...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 9. Die Abrechnung mit den Vollmachtgebern

Bereits in der Vollmacht hatten die Vollmachtgeber ihre Bankverbindung angegeben. Wir wussten also, wohin wir die einzelnen Beträge auszahlen mussten. Für die Bank, bei der das Treuhandkonto geführt wurde, erstellten wir eine Tabelle, aus der sich ergab, welche Summe auf welches Konto zu überweisen war. Für die Vollmachtgeber erstellten wir eine Abrechnung, sodass sie den erh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte

Rz. 160 [Autor/Stand] Haben mehrere Feststellungsbeteiligte einen Empfangsbevollmächtigten bestellt, ist der Bescheid diesem bekannt zu geben (Vgl. § 183 Abs. 1 Satz 1 AO). Das gilt auch bei einer vollbeendeten Gesellschaft.[2] Es gelten die Grundsätze wie bei einem Vertreter mit umfassender Vollmacht (siehe Rz. 155 ff.). Der Bescheid muss aber, um den Feststellungsbeteilige...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 2. Die Vorarbeit in der Verwaltung

Der Umfang dieses Mandats, insbesondere auch die Fülle der Beteiligten, erforderte eine absolut strukturierte Verwaltung der Daten. Als Erstes legten wir mit den Daten des Erbscheins eine Excel-Tabelle an, mit der wir auch den Wert des jeweiligen Erbteils errechnen konnten. Wie befürchtet, waren einige der zum Zeitpunkt der Ausstellung des Erbscheins betagten Miterben ihrerse...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 13

Auf einen Blick Die Verwaltung und Auseinandersetzung dieser Erbengemeinschaft mit ihren 87 Miterben war ein Mammutprojekt und eine Herausforderung in vielerlei Hinsicht. In einem ersten Schritt erreichte ich, dass die Mehrheit der Miterben eine Vollmacht an meinen Mandaten ausstellte. Dies erleichterte uns die Arbeit erheblich, konnten mein Mandant und ich doch nun im Namen...mehr

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zfs 09/2022, Auslegung eine... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Alleinerbin der verstorbenen VN auf Rückzahlung eines am Tag vor deren Tod an die VN ausgekehrten Rückkaufswerts einer Rentenversicherung in Anspruch. Am 9.5.2012 nahm die VN bei der Kl. eine Rentenversicherung, welche für den Fall ihres Todes ihren Lebensgefährten (nachfolgend: Streitverkündeter als widerruflich Bezugsberechtigten vorsah (§ 12 Nr....mehr