Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.6.1 Absolute Anpassungsverpflichtung

Die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO begründet eine "absolute Anpassungsverpflichtung". Für eine selbstständige steuerrechtliche Würdigung der im Grundlagenbescheid bindend festgestellten Besteuerungsgrundlagen durch das für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzamt ist demnach kein Raum, und zwar unabhängig davon, ob der Grundlagenbescheid rechtmäßig ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.4 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids

Über einen Aufteilungsantrag ist gem. § 279 Abs. 1 AO nach Einleitung der Vollstreckung durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid (Aufteilungsbescheid) gegenüber den Beteiligten, also den zusammenveranlagten Ehegatten, zu entscheiden. Er ist also beiden Ehegatten nach § 122 AO bekannt zu geben. Sind die Voraussetzungen für eine Aufteilung erfüllt, besteht ein Rechtsans...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.2 Praktische Hinweise zum Antrag

Geht es bei Einzelfragen um eine vom Finanzamt benötigte Stellungnahme, sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter klären, ob die Auskunft eine Gebühr auslöst und, falls ja, auch die Höhe der Gebühr. Auch bei detaillierten Auskünften sollte immer geklärt werden, ob die erbetene Auskunft überhaupt gebührenpflichtig ist. Denn es gilt seitens des Finanzamtes eine Mitwirkungspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 2 Abgrenzung zur verbindlichen Zusage und zur tatsächlichen Verständigung

In der Praxis muss die verbindliche Auskunft unterschieden werden von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung nach §§ 204 ff. AO (abgeschlossener, verwirklichter Sachverhalt hat Bedeutung für künftige Veranlagungszeiträume)[1] und der tatsächlichen Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt (d. h., der Sachverhalt liegt in der Vergan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 4 Kein Anspruch auf verbindliche Zusage

Die Erteilung und die Ablehnung der verbindlichen Zusage sind Verwaltungsakte.[1] Gegen diese kann Einspruch[2] eingelegt bzw. nach einer Einspruchsentscheidung Anfechtungs- und Verpflichtungsklage[3] erhoben werden. Achtung Verbindliche Zusage steht im Ermessen des Finanzamts § 204 AO stellt die Erteilung der verbindlichen Zusage bei Vorliegen der Voraussetzungen in das "pfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2 Offenbare Unrichtigkeiten

Die Finanzbehörde kann gem. § 129 Satz 1 AO Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigten. Offenbare Unrichtigkeiten in finanzgerichtlichen Urteilen sind nach § 107 FGO zu berichtigen. Dies gilt auch, wenn das Finanzgericht im Urteil einen vom Finanzamt irrtümlich falsch mitge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.2 Offenbare Unrichtigkeiten

Das mechanische Versehen muss "offenbar" sein, d. h., es muss für einen objektiven Dritten durchschaubar, erkennbar, eindeutig oder augenfällig sein. Dabei muss der Fehler nicht aus dem Steuerbescheid selbst erkennbar sein. Ein typischer Fall ist z. B. gegeben, wenn eine vom Sachbearbeiter vorgesehene oder durch interne Dienstanweisungen angeordnete Nebenbestimmung versehent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 3.2 Form der Bekanntgabe

Für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte, also auch von Steuerbescheiden, ist keine zwingende Übermittlungsform vorgeschrieben. Ausdrücklich gesetzlich erwähnt und geregelt sind die Postübermittlung [1] öffentliche Bekanntmachung [2] förmliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz.[3] Denkbar und zulässig wäre aber auch die Übermittlung an Amtsstelle durch Aushän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 3 Bekanntgabe

Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit eines Steuerverwaltungsakts und damit auch eines Steuerbescheids ist gem. § 124 Abs. 1 AO, dass er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, bekannt gegeben wird. Die Bekanntgabe hat insbesondere zur Folge, dass der Steuerbescheid vom Finanzamt grundsätzlich einseitig nicht mehr geändert oder aufgehoben werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Prinzip der verfahrensrechtlichen Einheit bildet die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich einen unselbstständigen Teil des Steuerbescheids. Daher sind die einzelnen Besteuerungsgrundlagen nicht selbstständig mit dem Einspruch anfechtbar, sondern immer nur der Steuerbescheid als solcher. Dieses Prinzip erleidet eine wichtige Ausnahme, und zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 2.2 Form und Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen Muss- und Sollerfordernissen. Die fehlende Einhaltung von Mussvorschriften führt nach § 125 AO regelmäßig zur Nichtigkeit des Bescheids. Die Nichteinhaltung von Sollvorschriften hingegen beeinflusst seine Wirksamkeit nicht. Sie hat allenfalls die Rechtswidrigkeit zur Folge, die der Steuerpflichtige mit dem Einspruch angreifen muss. In bestimmten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 3.1 Adressaten

Die Person, an die der Steuerbescheid inhaltlich gerichtet ist, wird als Inhaltsadressat bezeichnet.[1] Bei Steuerbescheiden ist dies der Steuerschuldner (bzw. Erstattungsgläubiger). An ihn hat die Bekanntgabe i. d. R. auch als Bekanntgabeadressat zu erfolgen. Ist er selbst nicht handlungsfähig i. S. d. § 79 AO, z. B. ein Minderjähriger, kann der Bescheid ihm nicht direkt, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / Zusammenfassung

Begriff Sowohl im Besteuerungs- als auch im finanzgerichtlichen Verfahren sind zahlreiche Fristen zu beachten. Die AO unterscheidet in § 108 AO zwischen Fristen und Terminen, ohne sie zu definieren. Fristen sind abgegrenzte, bestimmbare Zeiträume, vor deren Ablauf eine Handlung oder ein Ereignis wirksam werden muss, um fristgerecht zu sein. Termine sind bestimmte Zeitpunkte, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.3 Berechnung von Fristen

Ist das Ende einer Frist ausdrücklich benannt, ist eine Berechnung nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Zahlungsaufforderung des Finanzamts Ein Steuerpflichtiger wird aufgefordert, bis zum 30.6. (oder bis zum Ablauf des Monats Juni) etwas zu tun, z. B. eine Steuer zu zahlen. Praxis-Beispiel Einkommensteuer-Vorauszahlung Eine Einkommensteuer-Vorauszahlung ist nach § 37 Abs. 1 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.3.2 Das Ende einer Frist

Das Ende einer Frist hängt von deren Dauer ab, die in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessen sein kann. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet nach § 108 Abs. 1 AO bzw. § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Solche Fälle sind allenfalls bei behördlichen Fristen denkbar und dürften auch kaum Bedeutung haben. Beträgt eine Frist einen Monat (oder mehrere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich führt der Widerspruch dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt bis zu einer Entscheidung nicht "vollzogen" werden kann (so genannte aufschiebende Wirkung oder Suspensiveffekt); der Verwaltungsakt muss nicht befolgt bzw. kann nicht genutzt werden (§ 86a Abs. 1 SGG). Hiervon macht § 39 SGB II i. V. m. § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG 2 Ausnahmen. Widerspruch und Kla...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 16 Bei der Entscheidung über den Abzug der Kosten vom Zahlbetrag handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Eine Anhörung wird regelmäßig nicht erforderlich sein (§ 24 SGB X i. V. m. § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Gegen diesen Verwaltungsakt kann Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben werden. Der eingelegte Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, es sei denn, die sofortige V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 neu gefasst worden. In seiner b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.3 Aufforderung zur Meldung (Nr. 3)

Rz. 14 Nach Nr. 3 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt (die Meldeaufforderung nach § 59 ist ein Verwaltungsakt, BSG, Urteil v. 19.12.2011, B 14 AS 146/11 B; Conradis, in: Münder, SGB II, § 39 Rz. 10; Herbe, in: GK SRB, SGB II, § 39 Rz. 10; offengelassen: Greiser, in: Eicher/Luik, SGB II, § 39 Rz. 27) keine aufschiebende Wirkung, mit dem nach § 59...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.2 Vorrangige Leistung (Nr. 2)

Rz. 12 Leistungsberechtigte sind nach § 12a Satz 1 verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Hierzu kann sie der Grundleistungsträger auffordern. Nach Nr. 2 haben Widerspruch und Anfechtungsk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 12 Ist eine durch Verwaltungsakt (Kemper, in: Eicher/Luik, SGB II, § 44 Rz. 4) zu treffende Entscheidung im Verfahren nach § 44 noch nicht ergangen, ist insoweit für eine gerichtliche Überprüfung kein Raum (BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 14 AS 15/17 R). Gegen die Ablehnung des Erlasses der Ansprüche kann Widerspruch und Klage eingereicht werden (Wendtland, in: Gagel, SGB II...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 5 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 15 Gegen Verwaltungsakte, gegen die nach § 39 ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, kann nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG beantragt werden, die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen bzw. nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen. Bei der gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist eine Interessenabwägung zwischen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.2 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Aus den genannten Ausschlussgründen für die Arbeitgeberhaftung lässt sich im Umkehrschluss festhalten, in welchen Fällen der Arbeitnehmer nicht in Anspruch zu nehmen ist, weil der Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall ermessensfehlerfrei ist: Die zutreffende Einbehaltung der Lohnsteuer ist nur deshalb unterblieben, weil der Arbeitgeber sich übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Option setzt einen wirksamen Antrag nach § 1a Abs 1 KStG voraus. Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft über die Inanspruchnahme der Option (s Brühl/Weiss, DStR 2021, 889, 891). UE trifft die FinBeh, bei der der Antrag zu stellen ist (s Tz 41ff) die Entsch darüber, ob ein wirksamer Antrag vorliegt oder nicht. Ist de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 KStG)

Tz. 121 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 4 S 1 KStG wird eine optierende Gesellschaft auf Antrag nicht mehr wie eine Kap-Ges und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht phG einer Kap-Ges behandelt (sog Rückoption). Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft die Option nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen. Über den Antrag wird uE nicht durch e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.1 Allgemeines

Rz. 295 Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 AStG in einem Feststellungsbescheid gesondert festgestellt. Bei dem Feststellungsbescheid nach § 18 AStG handelt es sich um einen eigenständigen Verwaltungsakt.[1] Die Vorschriften über die Durchführung des Besteuerungsverfahrens gelten nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG i. V.m. § 181...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.2 Verlangen der Finanzbehörde

Rz. 55 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 AStG haben Stpfl. für sich selbst und im Zusammenhang mit anderen die zur Anwendung der §§ 5 und 7–15 AStG notwendigen Auskünfte zu erteilen. Satz 1 ist im Zusammenhang mit Satz 2 zu sehen und erfordert zur konkreten Auskunftserteilung nach § 17 AStG ein Verlangen der FinBeh. Grundsätzlich statuiert § 17 Abs. 1 AStG eine Auskunftspflicht des Stpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7.1 Verwaltungsaktqualität

Rz. 49 Die von § 17 AStG umfassten Auskunftsverlagen einschließlich der Regelbeispiele sind infolge des konkreten Regelungsgehalts Verwaltungsakte[1] i. S. d. § 118 S. 1 AO, die grundsätzlich erzwingbar (§§ 328 ff. AO) sind[2] und mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs bzw. ggf. mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden können.[3] Damit muss nicht der auf einer Schätzung ba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S.V. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Zuwendungsempfängerregister

Tz. 149a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch Art 28 iVm Art 21 des JStG 2020 wurde (mit Wirkung ab dem 01.01.2024) durch Einfügung eines § 60b AO ein Zuwendungsempfängerreg eingeführt, welches – gem der gleichzeitig eingeführten und mit der gleichen zeitlichen Wirkung ausgestatteten neuen Nr 47 des § 5 Abs 1 S 1 FVG – durch das BZSt zu führen ist. Die Vorschriften der §§ 60b AO...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.1 Tatbestand

Rz. 63 Auf Verlangen[1] der FinBeh kann der Stpfl. seine Offenlegungspflicht gem. § 16 Abs. 2 AStG durch eine Versicherung an Eides statt erfüllen, in der er angibt, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und auch über die Behauptung, dass ihm Tatsachen nicht bekannt sind. Es kann sowohl die positive Angabe der Richtigkeit und Vollständigkeit vom Stpfl. verlangt wer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / IV. Steuerunschädliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs. 1a EStG

Rz. 344 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine steuerunschädliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs. 1a Satz 1 EStG liegt vor, wenn aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts im Wege der internen Teilung nach § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG während der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) gebildetes gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen zertifizie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw die pflichtgemäße Ermessensausübung wie auch bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn gerichtet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 15 Vorabverständigungsverfahren

Rz. 453 Sowohl Verständigungs- als auch Schiedsverfahren adressieren bereits verwirklichte Sachverhalte und dienen der Streitbeilegung. Für die frühzeitige Sicherstellung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Streitigkeiten kann ein sogenanntes Vorabverständigungsverfahren (sog. Advance Pricing Agreements, APAs) durchgeführt werden. Ziel ist es, im Vorfeld eine Überein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Herausgabe eine... / 2 Gründe:

[7] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [8] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [9] Dem Kläger stehe aufgrund der nach § 93 Abs. 1 SGB XII wirksamen Überleitung gegen den Beklagten gemäß § 528 Abs. 1 und § 818 BGB ein Anspruch auf Zahlung von 6.811,44 EUR zu. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bescheinigungsverfahren über die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 22 Abs 5 UmwStG)

Tz. 101 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das in § 22 Abs 5 UmwStG geregelte Bescheinigungsverfahren dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Bw-Aufstockung bei der übernehmenden Gesellschaft gem § 23 Abs 2 UmwStG zu schaffen. Denn die Vorlage einer Bescheinigung gem § 22 Abs 5 UmwStG ist tatbestandliche Voraussetzung (s § 23 UmwStG Tz 118f) für eine Erhöhung der Werte des übe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Monaco

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Fürstentum Monaco (Hauptstadt: Monaco; Amtssprache: Französisch) ist ein Stadtstaat in Südeuropa. Monaco ist von > Frankreich umschlossen und liegt am Mittelmeer nahe der Grenze zu > Italien. Monaco gehört weder zur > Europäische Union noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum (vgl auch > Rz 3), verwendet jedoch den > Euro als Währung. Ein a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.2 Sonstige Zweckvermögen

Tz. 51 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben den Sondervermögen der KVG als Zweckvermögen besonderer Art gibt es in der Praxis noch Zweckvermögen in vielfältigster Form, zB als Sammelvermögen (s § 1883 BGB) zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen oder sonstiger Kulturgüter, als Wohltätigkeitsfonds, als Förderungsfonds oder Werbefonds einer Gemeinschaft von Kau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.2 Verhältnis zu §§ 5 und 7–15 AStG

Rz. 24 Während § 17 AStG eine verfahrensrechtliche Vorschrift ist, sind die in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG materielle Vorschriften. Die Anwendung der materiellen Vorschriften wird durch § 17 AStG sichergestellt. Die Sicherstellung der Anwendung erfolgt durch die in § 17 Abs. 1 AStG enthaltene Aufklärungspflicht und Vorlage von sachdienlichen Unterlag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mexiko

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die (amtlich) Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt: Mexiko-Stadt; Amtssprache: Spanisch) sind eine präsidentielle Bundesrepublik in Nordamerika. Mexiko grenzt im Norden an die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika), im Süden und Westen an den pazifischen Ozean, weiter im Südosten an > Guatemala, > Belize und an das karibische Meer so...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Sie müssen vollst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Verbot für den... / 2 Aus den Gründen: “…

[17] Die nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässige Berufung ist begründet. Auf dem fraglichen Streckenabschnitt besteht keine qualifizierte Gefahrenlage, die die von der Bekl. angeordnete Maßnahme rechtfertigen würde. Das Verbot für den Radverkehr ist daher rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten. [18] 1. Klage und Berufung sind zulässig. [19] a) Dem Kl....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beendigung Mietverhältnis

Begriff Durch Zeitablauf, Kündigung oder Mietaufhebungsvertrag können Mietverhältnisse beendet werden. Die bedeutsamsten Fälle der Beendigung eines Mietverhältnisses sind Zeitablauf (§ 575 Abs. 1 BGB; vgl. "Zeitmietvertrag"), Kündigung (§§ 573ff. BGB; vgl. "Kündigung") und Mietaufhebungsvertrag . Weiterhin kann ein Mietverhältnis beendet werden durch Eintritt einer auflösenden...mehr