Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.3 Inhalt der Rentenauskunft

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt den Inhalt der Rentenauskunft. Die Ausgestaltung im Einzelnen hat der Gesetzgeber wie bei der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. In Form und Inhalt ist die Rentenauskunft einem Rentenbescheid angenähert. Sie wird durch Anlagen ergänzt, die den Anlagen des Rentenbescheides entsprechen. Trotz dieser Form handelt es sich ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.5 Sonstige verfahrensrechtliche Wirkungen

Rz. 75 Der Befreiungsbescheid führt nicht nur zum Ruhen der Beitrags- und Leistungspflicht, sondern zu einer Beendigung des Rechtsverhältnisses (BSG, Urteil v. 20.6.1962, 1 RA 66/59). Rücknahme und Widerruf richten sich nach §§ 45, 48 SGB X. Ein Verzicht auf Befreiung ist nicht möglich. Soweit das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis endet, verliert der Verwaltungsakt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.5 Regelungen über die Bestandskraft (Satz 4)

Rz. 49 Die Vorschriften des SGB X über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend; es gelten daher die Regelungen der §§ 39 ff. SGB X (im Zweiten Titel – Bestandskraft des Verwaltungsaktes).mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.3 Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit

Rz. 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 überträgt den Tatbestand des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf zumutbare Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Das sind alle Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 16 ff. Leistungsminderungsbewehrt sind der Nichtantritt, Abbruch oder der gegebene Anlass zum Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (auch als Sofortmaßnahme, seit dem 1.8....mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.2 Jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 25 Abs. 2 stellt jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mehr als besondere Personengruppe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II heraus. Die Leistungsgrundsätze der Abs. 1 und 3 sind auf diesen Personenkreis ebenso anzuwenden, soweit sich aus der Historie des Abs. 2 keine Besonderheiten ergeben. Zu den individuellen Lebensumständen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 2.3 Weitere Sitzungen (Abs. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 3 Satz 1 haben Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende Anspruch auf bis zu 10 weitere Sitzungen, wenn diese erforderlich sind und ein Anspruch auf Leistungen der Traumaambulanz festgestellt worden ist. Die Erforderlichkeit weitere Sitzungen ist dann gegeben, wenn im Rahmen der ersten 5 bzw. 8 (bei Kindern und Jugendlichen) Sitzungen ein...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.4 Leistungen an Gefangene

Rz. 17 Abs. 3 begründet eine vorrangige Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit bei Gefangenen, die keinen Status als Arbeitnehmer in einem freien Beschäftigungsverhältnis (etwa durch Freigang) innehaben. Es ist eine gegenüber Abs. 1 Satz 1 speziellere Regelung (vgl. BSG, Urteil v. 21.7.2009, B 7 AL 49/07 R). Im Außenverhältnis zum Strafgefangenen wird die Ausbildungsbeih...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.3 Auskunftsersuchenden

Rz. 8 Abs. 2 sieht vor, dass die Träger der Rentenversicherung auf Ersuchen nach § 45 SGB XII des Trägers der Sozialhilfe prüfen und entscheiden, ob auch bei solchen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht haben, eine von der jeweiligen Arbeitsmarktlage unabhängige dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt. E...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.4 Antragsrücknahme

Rz. 18 Eine Antragsrücknahme ist grundsätzlich möglich; allerdings nur bis zum Eintritt der Bindungswirkung i. S. d. § 77 SGG des die Versicherungspflicht feststellenden Verwaltungsaktes.mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 2.1 Beratung und Unterstützung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 die besondere Bedeutung der Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten hervorgehoben, die schon in § 10 Abs. 2 als Teil der Leistungsform "Dienstleistung" ausdrücklich erwähnt worden sind. Anders als in § 10 Abs. 2 geht es nicht (auch) um eine rechtliche Beratung, sondern um eine Beratung und erforderlichenfalls Unterstützung, we...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.1 Renteninformation und Rentenauskunft

Rz. 3 Renteninformation und Rentenauskunft sind grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen und stellen Dienstleistungen der Rentenversicherungsträger dar, die in § 14 SGB I bestimmte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger intensiviert. Alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und 5 Jahre Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit), erhalten jährlich eine Renteninfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.9 Überprüfung festgestellter Leistungsminderungen aufgrund des Urteils des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 90 Von einer Leistungsminderung nach früherem Recht bis zum 4.11.2019 betroffene Leistungsberechtigte hatten Anspruch darauf, dass die ergangene Entscheidung durch das Jobcenter überprüft und ggf. ganz oder teilweise zurückgenommen (aufgehoben) wurde. Der Überprüfung lagen neben den Übergangsregelungen durch das BVerfG selbst, die seit dem 5.11.2019 Gesetzeskraft hatten,...mehr

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Betriebsrevisionen durch Ge... / 8 Folgen der Revisionen für das Unternehmen

Nach der Revision erhält der Unternehmer ein Revisionsschreiben, welches ihn auffordert, festgestellte Missstände zu beheben. Es hängt von der Reaktion des Unternehmers auf dieses Schreiben ab, welche weiteren rechtlichen Konsequenzen die Revision für den Unternehmer hat. Revisionsschreiben: Jedes Unternehmen erhält unmittelbar nach Besuch des Prüfers ein Revisionsschreiben, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten

Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist das Finanzamt, von dem der Prüfer kommt. Dies ist häufig ein anderes Finanzamt als das, bei dem Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Das hängt damit zusammen, dass zentrale Betriebsprüfungsstellen für mehrere Ämter zustän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 88... / 3 Rechtsfolgen der Entstehung

Rz. 3 Nach den gem. § 96 Abs. 1 EStG i. V. m. § 155 Abs. 4 AO anwendbaren Vorschriften des dritten Abschn. der AO beginnt mit der Entstehung des Zulageanspruchs dessen Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 1 AO). Sie beträgt 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO).[1] Die Vorschriften des § 171 AO über die Ablaufhemmung – insbesondere Abs. 3, 3a – sind anwendbar.[2] Da die Zulage i. d....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Identifikation... / 1.2 Antragstellung und Erteilung

Die Beantragung der USt-IdNr. kann formlos unter Angabe der erteilten Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes schriftlich erfolgen beim Bundeszentralamt für Steuern, – Außenstelle –, 66738 Saarlouis. Der Antrag kann aber auch online über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung gestellt werden (https://www.formulare-bfinv.de). Man benötigt hierfür ebenfalls die fin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.1 Die vorläufige Leistung nach Abs. 3

Rz. 30 Die vorläufige Bewilligung der Leistungen bildet in der Praxis den Regelfall. Die Regelung gilt für das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und auch für den Partnerschaftsbonus. Die Geschwister- und Mehrlingszuschläge sind Teil der jeweiligen Leistung. Die Elterngeldstelle ist ermächtigt, die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit auszusprechen. Der Vorbeh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1)

Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind Antragsteller und Leistungsbezieher verpflichtet, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die Erzwingung der Vorlagepflicht

Rz. 96 Das Vorlageverlangen nach § 18d UStG kann als Verwaltungsakt (Rz. 77) durch die Festsetzung eines Zwangsgelds [1] erzwungen werden, sofern der Vorlagepflichtige einem berechtigten Verlangen zur Vorlage von Urkunden nicht nachkommt. Nicht erzwungen werden kann allerdings das Betreten der Geschäftsräume durch Amtsträger der Finanzbehörde gegen den Willen des Vorlagepflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 108 Ein Schreiben an einen Unternehmer zur Vorlage von Urkunden nach § 18d UStG stellt einen Verwaltungsakt dar (Rz. 77), es ist als solcher immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der zulässige Rechtsbehelf gegen eine solche Anordnung ist der Einspruch.[1] Da dieser keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist der Vorlagepflichtige trotz des Einspruchs verpfli...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Rechtsnatur des Widerrufsvorbehalts

Rz. 15 § 8 Abs. 2 stellt die Bewilligung von Elterngeld unter den näher bestimmten Voraussetzungen unter einen gesetzlichen Widerrufsvorbehalt. "Widerrufsvorbehalte" sind als Nebenbestimmungen in Verwaltungsakten bekannt (§ 32 SGB X). Nach dieser Bestimmung wird Elterngeld in den Fällen, in denen nach den Angaben im Antrag im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Aufhebung des Verwaltungsakts (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Die zweite Alternative, in der die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, ist gegeben, wenn der Verwaltungsakt, der die Grundlage für die Vollstreckung bildet, aufgehoben wird. Ist der Verwaltungsakt, der vollstreckt werden sollte, hingegen nichtig, wird § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO analog angewendet.[1] Keine Anwendung findet § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn ein Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Voraussetzungen der Vollstreckung

Rz. 5 Will ein Privatgläubiger die Durchsetzung eines Anspruchs gegen einen Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingen, müssen drei Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zwingend gegeben sein: Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels.[1] Im Gegensatz hierzu benötigen die Finanzbehörden zur Vollstreckung ihrer Ansprüche grundsätzlich keine obsiege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Rz. 5 § 257 Abs. 1 führt insgesamt vier Alternativen auf, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist. Dies sind im Einzelnen: Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen[1]; Aufhebung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts[2]; Erlöschen des mit dem Verwaltungsakt geltend gemachten Leistungsanspruchs[3]; Stundung der Leistung, die mit dem Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Rz. 2 § 257 AO knüpft an § 249 AO an, der die allgemeine Bestimmung des Vollstreckungsrechts nach der AO darstellt. Die Norm konkretisiert dabei insbesondere den Grundsatz, dass Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nur durch einen Rechtsbehelf gegen die einzelne Vollstreckungsmaßnahme in Betracht kommt. Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, die sich g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Erlöschen des Anspruchs auf die Leistung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 13 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, sobald der Anspruch auf die Leistung erloschen ist. Nach § 257 Abs. 2 S. 1 AO sind bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich aufzuheben (zu Einzelheiten s. Rz. 10ff.). Das Erlöschen des Anspruchs kann insbesondere auf den in § 47 AO genannten Erlöschensgründen beruhen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Wegfall der Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind. Dies ist der Fall, wenn die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts nicht mehr besteht, da nur ein vollziehbarer Verwaltungsakt die Grundlage für die Vollstreckung nach der AO bilden kann. Die Vollziehbarkeit ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5 Entscheidung der Finanzbehörde

Rz. 21 Liegen die Voraussetzungen des § 257 Abs. 1 AO vor, hat die Finanzbehörde die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ein Ermessen besteht in dieser Hinsicht nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung nicht.[1] Die Verwaltung hat dabei auch von Amts wegen tätig zu werden, sodass es nicht etwa eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf, damit die Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Aufhebung bereits durchgeführter Vollstreckungsmaßnahmen (Abs. 2)

Rz. 19 Nach § 257 Abs. 2 S. 1 AO sind in den Fällen des § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben. Es besteht also für die Verwaltung die Pflicht, die bereits durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben.[1] Dies gilt hingegen nicht in den Fällen des § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 AO, in denen die Finanzverwaltung gleichwohl nach pfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Vollstreckung von Ansprüchen gegen die Verwaltung

Rz. 9 Die Vorschriften des 6. Teils gelten nur bei einer Vollstreckung von Ansprüchen der Verwaltung aus Verwaltungsakten. Wenn demgegenüber zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verwaltung vollstreckt werden sollen, richtet sich diese Vollstreckung vollständig nach der ZPO. Der Gläubiger muss somit einen Titel vor dem jeweils zuständigen Gericht erwirken und diesen dann mitte...mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnu... / III. Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Nicht derselbe Gegenstand Zu Unrecht hat das SG die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.H.v. 100,00 EUR angerechnet. Nach der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV wird eine Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, soweit sie wegen desselben Gegenstands entstanden ist. Eine solche Anrechnung scheidet hier aus, da es sich bei de...mehr

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zfs 02/2024, Luftreinhalteplan; rechtmäßige Luftreinhalteplanung; Umsetzung, Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h; Ermessen; gebundene Entscheidung; gerichtliche Überprüfbarkeit und Kontrollumfang; Sachaufklärungspflicht; summarische Prüfung

BImSchG § 40 Abs. 1 S. 1 § 47 § 48a; BImSchV 39.; StVO § 45 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3, Abs. 9; VwGO § 80 § 86 Abs. 1 § 113 Abs. 1 S. 1 § 114 S. 2 Leitsatz 1. Bei der Umsetzung einer in einem Luftreinhalteplan vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahme (hier: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h) kommt der Straßenverkehrsbehörde kein Ermessen zu. Allerd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsschutz

Tz. 60 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Maßnahmen der Stiftungsaufsicht sind Verwaltungsakte, gegen die Widerspruch (§ 68 VwGO), Anfechtungsklage sowie die Verpflichtungsklage (§ 42 VwGO) zulässig sind. Vertreten durch die Stiftungsorgane ist die Stiftung selbst gem. § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt. Bei der Abberufung von Stiftungsorgangen ist das einzelne Organmitglied, soweit e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3-25)

Die Zeilen 3–13 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeilen 14 bis 18 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonac...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 3.2 Empfangsvollmacht bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen (Zeilen 26-34)

Die Zeilen 26-34 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Regelungen hierzu enthält der neue § 183a AO. Der Anwendungsbereich der Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Rechtsschutz gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt

Rz. 2 § 256 AO scheidet alle Einwendungen gegen den Grund oder die Höhe des zu vollstreckenden Verwaltungsakts aus dem Vollstreckungsverfahren aus.[1] Der Vollstreckungsschuldner hat wegen dieser Einwendungen die außerhalb des Vollstreckungsverfahrens nach der AO gegebenen Rechtsbehelfe innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erheben.[2] Dies sind bei Rechtsbehelfen gegen Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3 Vollstreckbare Verwaltungsakte

Rz. 3 Die Vorschriften des Vollstreckungsrechts in der AO gelten ausdrücklich zunächst nur für Verwaltungsakte i. S. d. § 118 AO.[1] Keine Anwendung findet das Vollstreckungsrecht hingegen auf andere Ansprüche, die sich für die Verwaltung ergeben, insbesondere solche aus einem privatrechtlichen Vertrag, obwohl die Verwaltung einen solchen abzuschließen fraglos berechtigt ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Einwendungen gegen einzelne Maßnahmen

Rz. 6 Nach der AO wird Rechtsschutz nur gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen gewährt.[1] Dabei sind solche Einwendungen zulässig, die sich nicht gegen die Entstehung und Festsetzung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts richten.[2] Einige der möglichen Einwendungen sind in § 257 AO aufgeführt.[3] Demgemäß kann der Vollstreckungsschuldner etwa nicht geltend machen, dass de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Rechtsschutz vor Erlass von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 3 Aus dem Grundprinzip der AO, dass Rechtsschutz nur gegen Maßnahmen der Verwaltung gegeben ist, folgt, dass es grundsätzlich einen Rechtsschutz nur dann geben kann, wenn bereits ein Verwaltungsakt durch die Behörde erlassen worden ist.[1] Demgemäß kann bei einer rein internen Maßnahme der Behörde grundsätzlich noch kein Rechtsschutz gewährt werden. Dies gilt insbesonder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2 Leistungsgebot

Rz. 6 Zweite Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung ist, dass der Vollstreckungsschuldner zur Leistung, Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist. Der Gesetzgeber bezeichnet diese Aufforderung als Leistungsgebot. Bei dem Leistungsgebot handelt es sich um einen Verwaltungsakt, dessen Inhalt sich allein darin erschöpft, die Leistung zu fordern.[1] Das Leistungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Vorgängervorschrift des § 256 AO war § 327 Abs. 1 RAO.[1] Der Normzweck des § 256 AO ist es sicherzustellen, dass der Vollstreckungsschuldner im Vollstreckungsverfahren nach der AO nicht solche Einwendungen erheben darf, die sich gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt richten.[2] Dies ist die Folge der verfahrensrechtlichen Trennung zwischen dem Festsetzungsverfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Da es sich bis auf wenige Ausnahmen bei den Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung um Verwaltungsakte handelt, ist das Rechtsmittel des Einspruchs nach § 347 AO gegeben. Soweit es sich um vollziehbare Verwaltungsakte handelt, z. B. Pfändungsverfügungen, erfolgt der vorläufige Rechtsschutz durch die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 bzw. § 69 FGO im finan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Grundsätzlich bedarf es eines Leistungsgebots, da der Vollstreckungsschuldner von den Maßnahmen der Vollstreckung nicht überrascht werden soll.[1] Nach der Entscheidung des BFH v. 29.9.1976[2] müssen dabei die folgenden Angaben in einem Leistungsgebot vorhanden sein, damit das Leistungsgebot dem Schutzcharakter gerecht werden kann: Der Vollstreckungsschuldner muss unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 4 Vollstreckungsbehörden

Rz. 10 Klargestellt ist nach dem Wortlaut des § 249 Abs. 1 AO, dass nur die Verwaltung sich des Verwaltungsvollstreckungsrechts bedienen darf, um ihre Verwaltungsakte durchzusetzen. Diese Möglichkeit eröffnet sich nicht für Stpfl., die einen Anspruch gegen die Verwaltung aus dem Steuerschuldverhältnis haben.[1] Vollstreckungsbehörden sind nach § 249 Abs. 1 S. 3 AO die FÄ und...mehr