Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Die einzelnen Fälle der Buchungsfreiheit

Rz. 5 Als Ausnahme vom Grundsatz des Abs. 1 S. 1 bestimmt Abs. 2, dass bestimmte Grundstücke zwar buchungsfähig, aber nicht buchungspflichtig sind; ein Grundbuchblatt wird für solche Grundstücke nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag angelegt.[8] Buchungsfrei sind: [9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtlichen Voraus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 111 Der Inhalt ist in § 1018 BGB geregelt. Gestattet ist erstens die sog. Benutzungsdienstbarkeit, zweitens die Unterlassungsdienstbarkeit und drittens die nachbarrechtliche Dienstbarkeit. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist sehr weit.[325] Zulässig ist eine Kombination der verschiedenen zulässigen Möglichkeiten zu einem einheitlichen Recht.[326] Rz. 112 Der Inhalt m...mehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / 1.6 Widerspruch

Pflegebedürftige können gegen die Ablehnung der Einstufung in Pflegegrad 1 bzw. 2 oder Höherstufung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes u. a. bei der Pflegekasse eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr, wenn der Bescheid der Pflegekasse keine Rechtsbehelfsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Grundsätzliches

Rz. 170 [Autor/Stand] Der saarländische Gesetzgeber hat sich – wie der Bundesgesetzgeber – entschieden, an dem bewährten dreistufen Feststellungs- und Festsetzungsverfahren festzuhalten. Das Verfahren ist wie folgt aufgebaut:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Übergang dinglicher Rechte

Rz. 65 Rechte an Grundstücken können auch ohne Eintragung auf einen anderen übergehen. Zu nennen sind bspw. die Erbfolge und andere Gesamtrechtsnachfolgen (z.B. nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UmwG – anders bei formwechselnden Umwandlungen, siehe dazu Rdn 16; § 10 Abs. 1 Nr. 1 SpTrUG), die Erbteilsübertragung und das Ausscheiden von Miterben im Wege der Abschi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 3 Zahlungspflicht bei Fristüberschreitung

Die Pflegekasse hat innerhalb der Begutachtungsfristen schriftlich über den Antrag zu entscheiden. Kann sie diese Fristen nicht einhalten, hat sie nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Überschreitung unverzüglich 70 EUR an den Antragsteller zu zahlen. Die Frist ist eine Bearbeitungsfrist, innerhalb der die Pflegekasse den Entscheidungsprozess abzuschließen hat. D. h. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 55 Die Regelung des § 22g UStG richtet sich als Normadressaten und nicht unmittelbar an einzelne Steuerpflichtige (Unternehmer). Sie betrifft vielmehr dem Grunde nach Dritte, die lediglich als sog. Zahlungsdienstleister in einzelne (grenzüberschreitende) Umsätze von anderen Unternehmern im Wege der Zahlungsabwicklung eingebunden werden. Dem Grunde nach hat der Zahlungsdi...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01, DVBl. 2002 S. 340). Nur in diesem Umfang soll sie die Beteiligten des Vorprozesses auch im Folgeverfahr...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.1 Anfechtungsklage

Rz. 2 Streitgegenstand der (reinen) Anfechtungsklage ist die Rechtsschutzbehauptung, dass der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger hierdurch in seinen Rechten betroffen sei (vgl. BSGE 41 S. 100; BVerwGE 29 S. 210; BVerwGE 40 S. 104; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 95 Rn. 5; Rennert, in: Eyermann, § 121, Rn. 25; siehe auch Rn. 23 zu § 141). ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben, der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, § 113 Rn. 99; a. A. Burgi, DVBl. 1991 S. 193, 199). "...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.4 Entscheidung des Gerichts, Wirkung

Rz. 46 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 5 vor – ob das der Fall ist, ist im Rechtsmittelverfahren voll überprüfbar (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 113 Rn. 49; Kopp/Schenke, § 113 Rn. 167) –, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es den Verwaltungsakt aufhebt oder selbst ermittelt. Ein Anspruch des Klägers auf Entscheidung nach Abs. 5 besteht nicht (v...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.2 Entscheidung/Rechtsmittel

Rz. 49 Während bei der reinen Anfechtungsklage dem Begehren des Klägers mit der Aufhebung des ihn belastenden und seine Rechte verletzenden Verwaltungsakts auf der Grundlage des nur teilweise aufgeklärten Sachverhalts in vollem Umfang stattgegeben wird, so dass insofern kein entscheidungsbedürftiger Reststreitstoff verbleibt (vgl. BVerwGE 107 S. 128; Gerhardt, in: Schoch/Sch...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.4 Begründetheit, Urteilsformel

Rz. 27 Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, wenn es die Anfechtungsklage bzw. die Verpflichtungsklage zum Zeitpunkt der Erledigung des Verwaltungsakts gewesen wäre (vgl. BVerwGE 77 S. 70, 73). Rz. 28 Ist die Fortsetzungsfeststellungsklage unzulässig – weil der Verwaltungsakt nicht erledigt ist (nach Burgi, DVBl. 1991 S. 193, 199 ist das eine Frage der Begründethe...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.3 Erledigung vor Klageerhebung, Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage

Rz. 26 Wie bereits ausgeführt, betrifft § 131 Abs. 1 Satz 3 nach Wortlaut und systematischer Stellung den Fall der Erledigung des Verwaltungsakts zwischen Klageerhebung und Urteil. Erledigt sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung, ist eine Anfechtungsklage ausgeschlossen und ein Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, wie er in § 131 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.3 Die Urteilsformel

Rz. 37 Bei erfolgreicher und vollständig spruchreifer Verpflichtungsklage lautet der Tenor etwa: Der Bescheid (der Verwaltungsakt) vom ... und der Widerspruchsbescheid vom ... werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, einen neuen Bescheid zu erteilen und durch diesen ... oder: ... Die Beklagte wird verurteilt, einen Verwaltungsakt folgenden Inhalts zu erlassen ... oder...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Für das sozialgerichtliche Verfahren ist die Fortsetzungsfeststellungsklage in § 131 Abs. 1 Satz 3 geregelt (vgl. § 113 VwGO). Der typische und im Gesetz angesprochene Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage betrifft die Erledigung des Verwaltungsakts (es muss sich um einen Verwaltungsakt im materiellen Sinne handeln, denn von einem sog. Verwaltungsakt im bloß formell...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Die materielle ("innere") Rechtskraft bedeutet, dass die Beteiligten und die Gerichte an den Urteilspruch gebunden sind und jedenfalls eine abweichende Entscheidung über den Streitgegenstand ausgeschlossen ist. Sie sichert die Maßgeblichkeit und Rechtsbeständigkeit des Inhalts der gerichtlichen Entscheidung (BVerfGE 47 S. 146, 161). Die Rechtskraft ist Ausfluss des Rec...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.2 Fehlende Spruchreife

Rz. 34 Ermessensentscheidungen Geht es um einen Anspruch auf einen Verwaltungsakt, dessen Erlass im Ermessen der Behörde steht, prüft das Gericht, ob der angefochtene ablehnende Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts aus formellen Gründen oder wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist. Es darf aber nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2 Erledigung "nach Klageerhebung"

Rz. 16 Die Anfechtungsklage wird wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn der angefochtene Verwaltungsakt sich erledigt hat (vgl. BVerwG, NVwZ 1991 S. 570), also seine Regelungswirkung verloren hat (vgl. BSG, Urteil v. 20.12.2001, B 4 RA 50/01 R; Fechner, NVwZ 2000 S. 121). Der Kläger kann aber seinen Antrag umstellen und die Feststellung begehren, dass der...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein. Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BVerwGE 53 S. 134, 137; BSG, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4)...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 9 Die Voraussetzungen für die Entscheidung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sind: Die Anfechtungsklage muss erfolgreich sein, der Verwaltungsakt (oder Widerspruchsbescheid) wird also – zumindest teilweise – aufgehoben. Der Verwaltungsakt muss schon vollzogen sein. Ferner erforderlich ist ein entsprechender Antrag, obwohl § 131 den Antrag – anders als § 131 Abs. 1 Satz 2 VwGO – nich...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.2 Erforderlichkeit weiterer Sachaufklärung, Sachdienlichkeit

Rz. 43 Die Sache darf nicht spruchreif sein. Wenn bei der reinen Anfechtungsklage feststeht, dass der angefochtene Verwaltungsakt z. B. wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist, ist für eine "Zurückverweisung" nach Abs. 5 kein Raum. Es müssen noch Ermittlungen erforderlich sein, die nach Art und Umfang erheblich sind, und die Aufhebung des Verwaltungsakts muss auch unte...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.5 Einstweilige Regelung, Abs. 5 Satz 2 und 3

Rz. 47 Gemäß Abs. 5 Satz 2 kann das Gericht auf Antrag bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Diese Regelung soll die Vollziehbarkeitslücke bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.2 § 130 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2: Grundurteil als Zwischenurteil, Klage nach § 54 Abs. 5

Rz. 11 Die 2. Alt. betrifft die allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5. Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten – und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 – ausschließt (vgl. BSG, SozR 3-25...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.2 Frist

Rz. 13 Der Antrag muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift (§ 90) gestellt werden. Eine Belehrung über diese Frist, die als gesetzliche Frist nicht verlängert werden kann, ist nicht erforderlich (vgl. OVG Weimar, Beschluss v. 28.2.2001, 1 VO 931/00). Die mangelnde Kenntnis von der Notwendigkeit eines fristgerechten Antrags ist k...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5 S. 60, 63; vgl. auch Rn. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwaltungsakts e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 98... / 2 Verfahren

Rz. 4 Der Augenschein ist grundsätzlich von der für das konkrete Besteuerungsverfahren örtlich und sachlich zuständigen Finanzbehörde einzunehmen. Es können aber auch andere Behörden im Weg der Amtshilfe[1] hierzu ersucht werden. Rz. 5 Die Anordnung der Augenscheinseinnahme ist ein Verwaltungsakt.[2] Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 119, 121, 122 AO. Der Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 5 Rechtsschutz

Rz. 36 Das Vorlageersuchen der Finanzbehörde ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann der Adressat Einspruch [1] und nach erfolglosem Vorverfahren ggf. Anfechtungsklage [2] erheben. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[3] erwirkt werden. Der das Vorlageersuchen Anfechtende kann z. B. geltend machen, dass die angeforderte Urkunde für ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.1 Normzweck

Rz. 41 Absatz 5 ist durch Art. 8 Nr. 1 des 1.Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (BGBl. I S. 2198) eingefügt worden. Nach dem Vorbild des § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO und des § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO sollte im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits nunmehr auch für sozialgerichtliche Verfahren eine Möglichkeit geschaffen werden, den Verwaltungsakt und den Wid...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.3 Sonstige Voraussetzungen

Rz. 24 Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit. Ob auch ein Beigeladener diese Möglichkeit hat, ist streitig (verneinend Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 131 Rn. 8c unter Hinweis auf BVerwGE 31 S. 320; a. A. Behn, SGb 1996 S. 140, 148). Der Antrag kann hilfsweise gestellt werden (BSGE 44 S. 82, 88;), er muss auch ni...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.1 Isolierte Anfechtungsklage

Rz. 42 Die mit § 131 Abs. 5 in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (§ 131 Abs. 5 a. F.) erstmals eröffnete Aufhebung des Verwaltungsakts für den Fall bestimmter Ermittlungsdefizite war auf die Situation der isolierten Anfechtungsklage zugeschnitten, weil deren Rechtschutzziel auf die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts geht und sich nur bei ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.1 Bedeutung des § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 7 Wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert, ist nach allg. Meinung ein Folgenbeseitigungsanspruch gegeben (vgl. Schmidt, in: Eyermann, § 113 Rn. 28). Der Folgenbeseitigungsanspruch, der nicht durch § 131 gewährt, sondern vorausgesetzt wird, ist ein in der Rechtsprechung des BVerwG ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.5 Anfechtungs- und Leistungsklage, Abs. 2 Sätze 3 und 4 a. F., Abs. 3

Rz. 39 Nach dem durch Art. 1 Nr. 22 Buchst. a SGGArbGGÄndG eingefügten Abs. 2 Satz 2 galt die Anordnung des Satzes 1 ("dies gilt ...") u. a. auch bei Klagen nach § 54 Abs. 4. Wie bei unechten Leistungsklagen, die auf (die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und) die Verurteilung unmittelbar zur Leistung zielen (§ 54 Abs. 4), die in § 131 Abs. 2 Satz 1 angeordnete Ver...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9 S. 24 m. w. N.); systematisch handelt es sich um eine gesetzlic...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.5 So genannte zeitliche Grenze der Rechtskraft

Rz. 37a Die materielle Rechtskraft eines Urteils wirkt zwar grundsätzlich zeitlich unbegrenzt (vgl. BVerwGE 91 S. 256, 259). Verbunden mit der Begrenzung der materiellen Rechtskraft auf den entschiedenen Streitgegenstand ist aber auch eine zeitliche Dimension der materiellen Rechtskraft eines Urteils (zum zivilgerichtlichen Verfahren ausführlich Vollkommer, in: Zöller, vor §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.1 Vorlageersuchen (Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 13 Die Aufforderung zur Vorlage von Urkunden ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO. [1] Das formfreie Vorlageersuchen muss nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein, d. h. es muss bezeichnen, wer welche Urkunde an welchem Ort vorlegen soll. Darüber hinaus ist nach § 97 Abs. 1 S. 2 AO die Angabe erforderlich, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 98... / 4 Rechtsschutz

Rz. 12 Gegen die Anordnung der Einnahme des Augenscheins sind die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] statthaft. Ist die Beschwer nach der Durchführung der Augenscheinseinnahme abgeschlossen, kann der Rechtsbehelf als Fortsetzungsfeststellungsrechtsbehelf fortgeführt werden[3], um so zu verhindern, dass das Beweisergebnis im Besteuerungsverfahren...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemäß § 122 SGG i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.4.2 Bezugnahme

Rz. 15 Absatz 3, der mit Wirkung zum 1.3.1993 angefügt worden ist, hat – wie § 153 Abs. 2 – die Aufgabe, überflüssige Formulierungs- und Schreibarbeit zu ersparen und damit die Sozialgerichtsbarkeit zu entlasten. Das Gericht kann danach von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder des Widerspruchsbescheids ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.3 Entscheidung über Antrag nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 14 Das Gericht "kann" nach Abs. 1 Satz 1 aussprechen, dass und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Durch diese Formulierung wird lediglich die Befugnis des Gerichts zum Ausdruck gebracht, nicht aber, dass es bei Erfüllung aller Voraussetzungen des § 131 Abs. 1 und 2 dem Ermessen des Gerichts überlassen wäre, über den Anspruch au...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.1 Spruchreife

Rz. 33 Die Verurteilung zur Erteilung eines (bestimmten) Verwaltungsakts setzt gemäß § 131 Abs. 2 neben der Rechtswidrigkeit der ablehnenden Entscheidung voraus, dass die Sache in jeder Beziehung spruchreif ist, das Gericht also in der Lage ist, abschließend über das Vorliegen eines Anspruchs zu entscheiden (vgl. Schmidt, in: Eyermann,§ 113 Rn. 38). Das Gericht muss ggf. die...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 131 wird häufig mit "Urteilsformel" überschrieben, trifft aber Bestimmungen über die Entscheidungsformel nur für einige Sonderfälle. Allgemeine Leistungsklage, Feststellungsklage und – anders als in der Parallelvorschrift der VwGO (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO) – auch die Hauptanwendungsfälle der Anfechtungs- wie der Verpflichtungsklage werden nicht angespro...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.4.1 Aufgabe, Anforderungen

Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb 1984 S. 484; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 136 Rn. 1b; Zeihe, § 136 Rn. 13b; siehe auch oben Rn. 1) enthalten die Entscheidungsgründe eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.1 Voraussetzungen

Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (s. o. Rn. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum erhebliche Bedeutung ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 2 Optionsantrag

Rz. 731 Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt einen ausdrücklichen unwiderruflichen Antrag auf Option nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG für Zwecke[1] der Besteuerung nach dem Einkommen voraus, eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesel...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / a) Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten

§ 183 AO sieht jedoch Erleichterungen bei der Bekanntgabe einheitlicher Feststellungsbescheide vor und ist lex specialis gegenüber § 122 Abs. 6 AO. Richtet sich ein Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), so sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevoll...mehr