Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgabenordnung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch > Verwaltungsakt , der als Abrechnungsbescheid bezeichnet wird (vgl § 218 Abs 2 AO). Grundlage für die Verwirklichung von Steueransprüchen ist nicht die entstandene St... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Inanspruchnahme des Entleihers

Rz. 90 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) in Anspruch genommen. Dieser Haftungsbescheid stellt für sich allein allerdings nur fest, dass ein bestimmter Entleiher für einen bestimmten Steuerbetrag haftet. Er darf die Aufforderung, den Haftungsbetrag zu zahlen (Leistungsgebot), nur enthalten, wenn und soweit die Vollstreckung in das... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der > Lohnsteuer nicht nach, so kann das FA die Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 I... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 95 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA kann – ggf zunächst sogar mündlich (> Rz 100) – anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist (§ 42d Abs 8 EStG). Die Regelung ist aber nicht anwendbar, wenn der Leistungsempfänger > Bauabzugsteu... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Änderungssperre

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Steuerbescheide, die aufgrund einer > Außenprüfung ergangen oder nach einer Außenprüfung bestätigt werden, können – sofern keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt – nicht mehr wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden (vgl § 173 Abs 2 AO, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 28, > Außenprüfun... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Änderung von Steuerbescheiden

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Außenprüfung Rz 76 ff, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 22, > Kindergeld Rz 60 ff, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 53 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25 ff, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 205 zur geänderten Anrechnung von Steuerab... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Antragsgebundene staatliche Leistungen

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bestimmte Steuerermäßigungen wie zB für > Außergewöhnliche Belastungen erhält der Stpfl nur, wenn er sie beantragt. Das geschieht idR mit der > Steuererklärung. Auch die Erstattung überzahlter LSt muss der ArbN idR beantragen (> Antragsveranlagung). Entsprechendes gilt für die ArbN-Sparzulage (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 112 ff), d... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ablaufhemmung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Ablauf von > Fristen kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt werden. Dadurch wird der Ablauf der Frist hinausgezögert. Dies unterscheidet die Ablaufhemmung von der Unterbrechung einer Frist, die dazu führt, dass die Frist in vollem Umfang neu beginnt. > Außenprüfung Rz 29, 73; > Verjährung von Steueransprüchen Rz 22 ff. Ergänzend > Antragsgebunde... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Akteneinsicht

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält (anders als andere Verfahrensordnungen) keine Regelung, die dem Stpfl Anspruch auf Einsicht in die Akten des FA gibt. Ein solches Einsichtsrecht ist aus §§ 91, 364 AO nicht abzuleiten (BFH 228, 139 = BStBl 2010 II, 729). Hierbei handelt es sich nicht um eine unbewusste Regelungslücke; der Gesetzgeber hat vielmehr ausdrücklich u... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 2. Regelungsgehalt und Gesetzgebungsgeschichte des § 91 Abs. 2a AO

§ 91 AO ist in der Abgabenordnung der zentrale Anknüpfungspunkt für das verfahrensrechtliche Gehör im Besteuerungsverfahren. Sein Leitbild ist die vorgelagerte Konfliktvermeidung: Bevor ein belastender Verwaltungsakt ergeht, soll dem Beteiligten Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern; besonders deutlich wird das bei wesentlichen ... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 1. Einführung

Mit § 91 Abs. 2a AO ist zum 1.1.2026 durch das Steueränderungsgesetz 2025 (Steueränderungsgesetz 2025 v. 23.12.2025, BGBl. I Nr. 363) eine gezielte, gesetzlich vorgeprägte Ausnahme von der Anhörungspflicht eingeführt worden: Wenn die Finanzbehörde bei Erlass eines Verwaltungsakts anstelle der in der Steuererklärung angegebenen Daten die nach § 93c Abs. 1 AO elektronisch über... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 3. Systematische Einbettung: eDaten-Regime und Automationsgrundlagen

§ 91 Abs. 2a AO ist systematisch nur verständlich, wenn man das "eDaten-Dreieck" aus § 93c AO, § 150 Abs. 7 AO und § 155 Abs. 4 AO mitliest. § 93c AO regelt die elektronische Datenübermittlung durch Dritte an die Finanzbehörden. Die Norm enthält nicht nur technische Vorgaben und Fristenanforderungen, sondern in § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO eine klare Informationspflicht der mitteil... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 6. Mitteilung der Ergebnislosigkeit einer Außenprüfung (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO)

Wenn eine Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, teilt die FinBeh. dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mit (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO). Diese Mitteilung stellt keinen VA dar (str.; a.A. die überwiegende Lit.: vgl. Schallmoser in HHSp, AO/FGO, § 201 AO Rz. 52 [April 2024]; Hendricks in Gosch, AO/FGO, § 202 AO Rz. 27 [August 2016]; Seer ... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 4. Verfahrensrechtliche Einordnung und Rechtsschutz

Verfahrensrechtlich stellt § 91 Abs. 2a AO eine normative Vorprägung des Absehens von einer Anhörung dar. Während § 91 Abs. 2 AO als "Kann"-Ausnahme konstruiert ist und damit ein klassisches, offen auszuübendes Ermessen eröffnet, formuliert § 91 Abs. 2a AO eine "Soll"-Vorgabe. Das bedeutet in der Praxis, dass die Finanzbehörde typischerweise von einer Anhörung absehen soll, ... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 7. Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) gegen eine Prüfungsverfügung des Hauptzollamtes nach § 2 SchwarzArbG

Im Betrieb der Stpfl. werden Produkte wie "Chicken Nuggets" und Schnitzel hergestellt. Das HZA ordnete eine Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG i.V.m. dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017, 2541, 2572 – GSA Fleisch) u.a. mit dem Ziel an, zu prüfen, ob Arbeitnehmer ver- oder entliehen werden oder wurden. Nach erfol... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 4.4 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten (§ 122a Abs. 1 Satz 2 sowie 3 und 4 AO - Neu)

Nach derzeitiger Rechtslage besteht die Möglichkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Bereitstellung zum Datenabruf (elektronische Bekanntgabe) in solchen Fällen, in denen die Erklärung u.a. auf einer elektronisch übermittelten Steuererklärung beruht. Künftig soll die Bekanntgabe unabhängig von der Art und Weise der Erklärungsabgabe elektronisch erfolgen. Ausreichen... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 4.6 Falsche Form der Bekanntgabe (§ 124 Abs. 1 Satz 3 AO - Neu)

Mit der Ergänzung des § 124 Abs. 1 Satz 3 AO wird klargestellt, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben wird, wenn die falsche Form der Bekanntgabe gewählt wurde. Einer wirksamen Bekanntgabe soll es hiernach künftig nicht entgegenstehen, dass der Verwaltungsakt abweichend von § 122a Abs. 1 Satz 2 oder 4 AO postalisch oder abweichend von einem Antrag nach § 1... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.20 § 122 AO (Bekanntgabe des Verwaltungsakts)

• 2023 Bekanntgabe- bzw. Dreitagesfiktion / § 122 AO Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil v. 24.8.2022, 7 K 7045/20 (VI R 18/22) entschieden, dass die Dreitagesfiktion dann nicht gilt, wenn ein privater Postdienstleister an einem Werktag innerhalb der Frist von 3 Tagen planmäßig keine Zustellungen vornimmt. Keine Geltung hat dies bei Sonderkonstellationen, wie z.B. bei Fe... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.21 § 122a AO (Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf)

• 2026 Elektronische Bekanntgabe / Antrag auf postalische Bekanntgabe / § 122a AO Bis zum 31.12.2025 setzte die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 122a AO das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung des Stpfl. voraus. Ab dem 1.1.2026 stellt diese aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Änderung der Regelfall dar. Geltung hat die Neuregelung erstmals ... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.52 § 351 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte)

• 2020 Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahmen des Einspruchsverfahren gegen den Folgebescheid / § 351 Abs. 2 AO Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können grundsätzlich nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden. Es stellt sich die Frage, welche Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahme... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.41 § 176 AO (Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

• 2024 Verwaltungsvorschriften/Besonderheiten/§ 176 AO Verwaltungsvorschriften sind zwar gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht bindend. Ihnen kommt aber in der Praxis eine erhebliche faktische Bindung zu. So sind z.B. Abweichungen hiervon im Freitextfeld anzugeben. Auch können sich Rechtsansprüche insoweit für den Steuerpflichtigen ergeben nach den Grundsätzen der Selbstbindu... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.18 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.45 § 196 AO (Prüfungsanordnung)

• 2023 Beteiligung von Gemeindebediensteten an Außenprüfungen / Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / § 196 AO / § 21 Abs. 3 FVG Der BFH hat in seinen Entscheidungen v. 23.1.2020, III R 9/18 und v. 20.10.2022, III R 25/21 seine Rechtsprechung zum Umfang der Teilnahmebefugnis von Gemeindeprüfern an Betriebsprüfungen konkretisiert. Zum einen ist für die Anordnung der... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.46 § 200 AO (Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen)

• 2023 Recht des BZSt zum Erlass von Steuer-Verwaltungsakten / §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO / §§ 5, 19 FVG Fraglich ist, ob das BZSt gegenüber dem Stpfl. eigenständig Verwaltungsakte erlassen kann. Diese Frage stellt sich z.B. bei Bundesbetriebsprüfungen im Rahmen eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens nach §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO. Die Fragestellung dürft... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.17 § 20 UStG (Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten)

• 2024 Ist-Besteuerung/Vorsteuerabzug/Nutzung zur kosten- und zinsfreien Liquiditätsbeschaffung/§ 15 UStG/§ 20 UStG Der BFH hat mit Urteil v. 12.7.2023, XI R 5/21 entschieden, dass, wenn der Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine USt entstanden ist, d... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2021 Vorläufiger einstweiliger Rechtsschutz / § 69 FGO In den Fällen der AdV ist der Finanzrechtsweg nur zulässig, wenn die Finanzbehörde einen Antrag auf AdV ganz oder teilweise abgelehnt hat (§ 69 Abs. 4 FGO). In diesen Fällen stellt sich die Frage des vorläufigen einstweiligen Rechtsschutzes für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz b... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.2 Feststellungsfrist (§ 153 Abs. 5 BewG)

Rz. 221 Gem. § 153 Abs. 5 BewG ist § 181 Abs. 1 und 5 AO auf die gesonderte Feststellung der Bedarfswerte entsprechend anzuwenden. Die gesonderte Feststellung ist daher nur bis zum Eintritt der Feststellungsverjährung zulässig.[1] Die Feststellungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Jahre[2] und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 Beteiligteneigenschaft

Rz. 224 § 154 grenzt den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten ab. An die Beteiligteneigenschaft knüpfen sich sowohl Pflichten als auch Rechte. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet[1], sie trifft die vorrangige Pflicht zur Erteilung von Auskünften[2] und zur Vorlage von Unterlagen.[3] Darüber hinaus ist nach § 156 BewG bei jedem Beteiligten eine Außenpr... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids (§ 154 Abs. 2 und 3 BewG)

Rz. 226 Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Feststellungsbescheid grundsätzlich allen Beteiligten bekanntzugeben.[1] In Schenkungsfällen wird der Bescheid dem Beschenkten bekannt gegeben. Eine Bekanntgabe an den Schenker erfolgt nur dann, wenn der Beschenkte die Steuer nicht entrichtet und der Schenker als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird oder wenn der Schenker die Ste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Verwaltungsakt

5.2.1 Zuständigkeit Rz. 108 Für die Festsetzung des VZ ist die Finanzbehörde im Einzelfall zuständig, die auch für den Erlass des als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids zuständig ist. 5.2.2 Form Rz. 109 Für die Festsetzung eines VZ ist Schriftform[1] oder elektronische Form[2] erforderlich. In § 152 AO ist dies zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Das Erfordernis der Schriftfo... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.5 Bekanntgabe

Rz. 120 Für die Bekanntgabe der VZ-Festsetzung gelten §§ 122, 123 AO, wobei auf die Verbindung mit dem als Bemessungsgrundlage dienenden Verwaltungsakt zu achten ist. Gleichfalls zu beachten ist die Möglichkeit der Bekanntgabe durch Datenabruf nach § 122a AO. Bei der Verbindung der VZ-Festsetzung mit zusammengefassten Bescheiden gelten für die Bekanntgabe § 155 Abs. 4 und 5 ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.4 Verbindung mit Bescheid

Rz. 115 Nach § 152 Abs. 3 AO a. F. soll die Festsetzung des VZ regelmäßig zusammen mit dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid erfolgen. Dies gilt gleichermaßen nach § 152 Abs. 11 AO n. F. In der Verwaltungspraxis führt dieses Gebot zumeist auch zu einer formularmäßigen Verbindung beider Verwaltungsakte. Dieser zeitliche und äußerliche Zusammenhang lässt aber die rech... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.1 Grundsatz

Rz. 62 Die Festsetzung des VZ erfolgt durch Verwaltungsakt, der von dem als Bemessungsgrundlage dienenden Steuerbescheid, Steuermessbescheid bzw. Feststellungsbescheid rechtlich unabhängig ist. Eine nachträgliche Veränderung des als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids hatte demgemäß nach der Altfassung keine automatische Veränderung des VZ zur Folge.[1] Eine entsprechend... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 101 Die VZ-Festsetzung erfolgt durch einen rechtlich selbstständigen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 S. 1 AO. Auf diesen sind die allgemeinen Bestimmungen über Verwaltungsakte[1] anzuwenden. Gemäß § 1 Abs. 3 AO gelten für die Festsetzung des VZ die §§ 155–217 AO nicht, insbesondere nicht die Vorschriften über das Steuerfestsetzungsverfahren. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.3 Sonstige Korrektur der Bemessungsgrundlage

Rz. 71 Wird der als Bemessungsgrundlage dienende bestandskräftige Bescheid teilweise aufgehoben oder zugunsten des Stpfl. geändert, so ist die Festsetzung des VZ rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit ist im Rahmen der Ermessensausübung bei der Prüfung, ob nach § 130 Abs. 1 eine teilweise Rücknahme des VZ in Betracht kommt, zu würdigen. Die Bestandskraft der VZ-Festsetzung ste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.1 Zuständigkeit

Rz. 108 Für die Festsetzung des VZ ist die Finanzbehörde im Einzelfall zuständig, die auch für den Erlass des als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids zuständig ist. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Erlass eines Bescheids

Rz. 13 Die Festsetzung eines VZ setzt zunächst voraus, dass von der Finanzbehörde ein Steuerbescheid[1], Steuermessbescheid[2] bzw. ein Feststellungsbescheid[3] erlassen worden ist. Aus diesem erlassenen Bescheid folgt einmal, gegen welchen Stpfl. die VZ-Festsetzung zu richten ist, zum anderen dient die in dem Bescheid festgesetzte Steuer, der Steuermessbetrag bzw. die steu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.2 Form

Rz. 109 Für die Festsetzung eines VZ ist Schriftform[1] oder elektronische Form[2] erforderlich. In § 152 AO ist dies zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Das Erfordernis der Schriftform folgt aber aus der in § 152 Abs. 3, 4 AO vorgesehenen Verbindung mit dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid, der schriftlich ergeht.[3] Insofern ist die Schriftform zwingend. Wegen der g... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.2 Keine Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 68 Wird im Einspruchsverfahren gegen den als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid dieser aufgehoben oder geändert, so kann sich dies auf die Festsetzung des VZ auch dann auswirken, wenn diese nicht gesondert angefochten und damit bestandskräftig geworden ist. Die Korrekturmöglichkeit des § 130 Abs. 1 AO ist unabhängig von der Bestandskraft. Hiernach "kann" die Finanzbe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.7 Korrektur der VZ-Festsetzung

Rz. 146 Eine Berichtigung der VZ-Festsetzung kommt gem. § 129 AO jederzeit in Betracht, wenn der Finanzbehörde beim Erlass ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist. Für Fehler seitens des Stpfl. gilt es § 173a AO zu beachten, der die Korrektur von Fehlern des Stpfl. bei Erstellung einer Steuererklärung ermöglicht. Die Bestimm... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.3 Inhalt

Rz. 110 Die Höhe des VZ ist als EUR-Betrag anzugeben, auch wenn Steuermessbeträge oder gesonderte Feststellungen Bemessungsgrundlage sind. Die Angabe des Prozentsatzes ist nicht ausreichend. Rz. 111 Die Finanzbehörde hat gem. § 121 Abs. 1 AO für die VZ-Festsetzung eine Begründung zu geben.[1] Da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt, ist die Begründung zwingen... mehr