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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuerabzugsmerkmale / III. Zur Rechtsnatur der Merkmale

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Rz. 20

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale liegt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 179 Abs 1 AO zugrunde, die von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Ein solcher Feststellungsbescheid ist ein > Verwaltungsakt (> Rz 17; zu weiteren Einzelheiten > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25 ff, 125 ff); er kann jederzeit – auch rückwirkend – geändert werden (vgl § 164 Abs 2 AO). Im Einzelnen > Rz 25 ff.

 

Rz. 21

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Als LSt-Abzugsmerkmal soll auch die auf Antrag vorgesehene "Mitteilung" des FA gebildet werden, dass der vom ArbG gezahlte Arbeitslohn nach einem DBA von der LSt freizustellen ist (vgl § 39 Abs 4 Nr 5 EStG). Damit wird diese Mitteilung in die vom ArbG beim BZSt abzurufenden Merkmale einbezogen und als gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSv § 179 Abs 1 AO, also als Feststellungsbescheid charakterisiert. Sie tritt – in einer weiteren Ausbaustufe – an die Stelle der vordem vom FA dem ArbG erteilten Freistellungsbescheinigung. Das BMF kann im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder in einem im BStBl zu veröffentlichenden Schreiben mitteilen, wann dieses LSt-Abzugsmerkmal erstmals abgerufen werden kann (vgl § 52 Abs 36 Sätze 1 und 2 EStG). Der Antrag auf Erteilung einer bis dahin weiterhin notwendigen > Freistellungsbescheinigung ist an das zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt zu richten (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG; BMF vom 13.12.2024, Rz 7 und 134, BStBl 2025 I, 64). Zu Einzelheiten > Doppelbesteuerung Rz 326 ff.

 

Rz. 22

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die Freistellung nach dem > Auslandstätigkeitserlass ist hingegen in § 39 Abs 4 EStG nicht erwähnt. Da es sich dabei um einen Steuererlass iSv § 34c Abs 5 EStG unter Auflagen handelt, blei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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