Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / IV. Opfereigenschaft und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 5 Der Beschwerdeführer muss zudem substantiiert behaupten können, Opfer einer Konventionsverletzung geworden zu sein. Die Opfereigenschaft ist dann zu bejahen, wenn der Beschwerdeführer von einer Handlung oder Unterlassung einer Vertragspartei selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (Art. 34 EMRK).[43] Weder eine actio popularis noch eine abstrakte Normenkontro...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.9: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _________________________ In Sachen _________________________ gegen Bundesagentur für Arbeit, _________________________ Az. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _________________________ und ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV-RVG

Rz. 261 Diese Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV-RVG kann für eine Tätigkeit des Anwalts anfallen, wenn der Anwalt z.B. im Widerspruchsverfahren in einem der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren tätig ist.mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Die Finanzgerichtsordnung kennt ähnlich der Zivilprozessordnung die Institute der Erledigung der Hauptsache und der Rücknahme der Klage. Daneben besteht die Spezialität des § 68 FGO, der prozessualen Folgen bei einer Änderung des angefochtenen Verwaltungsaktes. a) Erledigung der Hauptsache Rz. 190 Gem. § 138 Abs. 2 FGO ist die Hauptsache insbesondere dann erledigt, wen...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Ausgangspunkt eines jeden Widerspruchs ist der Erlass eines Verwaltungsakts (im Folgenden: VA) durch eine Behörde. Gegen diesen richtet sich der Widerspruchsführer. Hierbei kann sein Ziel entweder die Aufhebung bzw. Teilaufhebung oder Änderung des ihn belastenden VA sein oder der Erlass eines VA, den die Behörde verweigert. Die hierbei möglichen Konstellationen sind da...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Voraussetzungen

Rz. 5 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten.[6] Dies ist u.a. der Fall, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dass von einer falschen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, o...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Änderung von Folgebescheiden, § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 24 Soweit ein Grundlagenbescheid gem. § 171 Abs. 10 AO (z.B. ein Feststellungsbescheid oder ein Steuermessbescheid) geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu ändern. Wird ein Grundlagenbescheid übersehen, kommt statt einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO auch eine Änderung nach § 129 AO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Betracht.[44] Dies kann im Hinblick auf die ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Problematisch: Sicherheitsleistung

Rz. 175 Das Gericht kann in seiner Entscheidung eine Sicherheitsleistung anordnen (§ 155 FGO i.V.m. §§ 108 ff. ZPO), wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert erscheint,[260] etwa wenn die Finanzbehörde im Nicht-EU-Ausland vollstrecken müsste.[261] Das Finanzgericht soll die Sicherheit selbst dann verlangen können, wenn zwar ernstliche Zweif...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 4. Aufschiebende Wirkung

Rz. 5 Der Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung,[6] soweit er nicht offensichtlich unzulässig ist (§§ 80 Abs. 1, 80a VwGO).[7] Die aufschiebende Wirkung entfällt hingegen bei den in § 80 Abs. 2 VwGO genannten Ausnahmefällen. Von den gesetzlich angeordneten Ausnahmen nach Abs. 2 Nr. 3 ist insbesondere § 212a BauGB (Drittwiderspruch gegen bauaufsichtliche Zulassu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Einspruchsverfahren

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist in den Vorschriften des 7. Teils der Abgabenordnung (AO) in den §§ 347–367 geregelt. Gegen die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte ist der Einspruch bei der erlassenden Behörde, d.h. i.d.R. dem Finanzamt, der statthafte Rechtsbehelf. Die Oberfinanzdirektion ist als Aufsichtsbehörde des Finanzamtes mit dem Fall nur d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 111 Die Anfechtungsklage ist auf die Aufhebung oder die Änderung eines Verwaltungsaktes, meist des Steuerbescheides, gerichtet, §§ 40 Abs. 1, 100 Abs. 2 FGO.[138] Sie ist die typische Klage im Finanzgerichtsprozess. Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Hat das Finanzamt im Einspruchsverfahren einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rdn 4 ff.) s...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Härte

Rz. 168 Das Finanzgericht muss auch dann aussetzen, wenn die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Auszusetzen ist also dann, wenn die wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdun...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / E. Muster: Antrag auf Akteneinsicht

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 33.2: Antrag auf Akteneinsicht An das Landesamt für Straßenbau _________________________ – Anhörungsbehörde – Planfeststellungsverfahren _________________________ Planfeststellungsabschnitt _________________________ Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ in der im Betreff bezeichneten Angelegenheit...mehr

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§ 37 Sozialrecht / IV. Hinweis zu Fall b)

Rz. 7 Auch im Rahmen einer Anhörung nach § 24 SGB X sollte Einsicht in die Verwaltungsakten genommen werden. Von der "Heilungsbewährung" spricht man bei schweren Erkrankungen (vor allem Krebserkrankungen), die trotz erfolgreicher Operation zu Rezidiven neigen. Allein die Tatsache, dass nach einer bestimmten Zeitspanne kein Rezidiv aufgetreten ist, berechtigt nach § 48 SGB X ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1 ff.). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen ei...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Erledigung der Hauptsache

Rz. 190 Gem. § 138 Abs. 2 FGO ist die Hauptsache insbesondere dann erledigt, wenn das Finanzamt dem Antrag des Steuerpflichtigen durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsaktes stattgibt.[278] Erledigung tritt ein, wenn das Rechtsbehelfsbegehren des Klägers während des gerichtlichen Verfahrens durch ein außerprozessuales Ereignis ganz oder teilweise unzuläss...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VII. Muster: Anfechtungswiderspruch mit Antrag auf Akteneinsicht

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.3: Anfechtungswiderspruch mit Antrag auf Akteneinsicht An das Landratsamt _________________________ Ihr Zeichen: _________________________ Baueinstellungsbescheid vom _________________________ Grundstück Flst. _________________________ Gemarkung _________________________ Gemeinde _________________________ Hiermit...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / aa) Zweifel

Rz. 167 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfra...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzgericht Köln Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt B...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.2: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Verwaltungsgericht München Bayerstr. 30 80335 München per beA In der Verwaltungsstreitsache _________________________./. BRD Az. _________________________ beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers, die aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 7 VwGO anzuordnen. Dan...mehr

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§ 14 Europarecht / A. Grundlagen des Unionsrechts und Rechtsschutz – Einleitung

Rz. 1 Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 in Kraft getreten. Der Vertrag hat den Vertrag über die Europäische Union (EUV) geändert sowie den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ersetzt. Zudem wurde der EG-Vertrag umbenannt in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EUV und AEUV werden als Primärrecht bezei...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Verwaltungsgericht Bremen Am Wall 198 28195 Bremen per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik Deuts...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Anträge zu § 109 SGG und Klagebegründung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.3: Antrag auf Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG An das Sozialgericht _________________________ In Sachen A, _________________________ gegen Deutsche Rentenversicherung _________________________ Vers.-Nr. _________________________ wird beantragt, von _________________________ (Name, Fachbezeichnung und Adresse...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Bilanzberichtigung nach bestandskräftiger Veranlagung wegen "offenbarer Unrichtigkeit"

Eine Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 S. 1 EStG) ist ausgeschlossen, wenn die darauf beruhende Veranlagung bereits bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift der AO eingreift. § 129 AO zählt nicht zu diesen Änderungsvorschriften, denn die Vorschrift erlaubt ausschließlich die Berichtigung offenbarer oder mechanischer Fehler im Verwaltungsakt selbst, bietet aber keine Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 222 BewG normiert die Fortschreibung der drei gesonderten Feststellungen (Wert-, Art und Zurechnungsfeststellung) eines Grundsteuerwertbescheids bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung insbesondere zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten bzw. einem Nachfeststellungs- und dem nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt. Im Feststellungsbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Massenentlassungen

Hinweis Mögliche Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 2 Grundvoraussetzung für Fortschreibungen

Rz. 11 Fortschreibungen setzen bereits begrifflich einen vorhandenen Bescheid voraus, der durch den Fortschreibungsbescheid geändert werden soll.[1] Eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung kann mithin nur erfolgen, wenn für die wirtschaftliche Einheit bereits eine wirksame Feststellung vorliegt. Eine Wertfortschreibung setzt insoweit zumindest eine wirksame Hauptfest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 4.2 Zurechnungsfortschreibung

Rz. 40 Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit wird gem. § 222 Abs. 2 BewG eine neue Feststellung getroffen (Zurechnungsfortschreibung), wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Rz. 41 Im Rahmen der Zurechnung ist festzustellen, wem bzw. welcher grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe (Zurech...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Verwaltungsakt

Rz. 9 Verwaltungsakt notwendig Die Kostenfestsetzung kann nur auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes erfolgen. Deshalb kann eine rein widerholende Verfügung, der kein eigenständiger Regelungsgehalt zukommt, keinen Erstattungsanspruch nach § 63 Abs. 1 SGB X auslösen.[6] Rz. 10 Reine Mitteilung – kein Verwaltungsakt Eine Mitteilung, mit der die Zahlung einer laufenden Leistung ...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / III. Formell rechtswidriger Verwaltungsakt – Heilung

Rz. 47 Heilung Eine Kostenerstattungspflicht besteht auch für alle Fälle des § 41 SGB X, wenn der Widerspruch im Ergebnis nur deshalb erfolglos geblieben ist, weil eine Heilung eingetreten ist. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die den Verwaltungsakt nach § 40 SGB X nicht nichtig macht, ist nach § 41 Abs. 1 SGB X unbeachtlich, wennmehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Verwaltungsakt wegen fehlender Unterlagen

Rz. 63 Fehlende Unterlagen / Mitwirkung Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten ist dann nicht notwendig, wenn der Bürger aus den Gründen des ablehnenden Bescheides entnehmen kann, dass sein Antrag nur deshalb abgelehnt worden ist, weil er es versäumt hat, bestimmte Unterlagen vorzulegen. In einem solchen Falle weiß der Bürger auch ohne Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, wi...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / C. Erledigungsgebühr

Rz. 18 Entstehung der Erledigungsgebühr Eine Erledigungsgebühr entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsakts erledigt. D...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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§ 15 Eilverfahren / A. Allgemeines

Rz. 1 Allgemeines Nach § 86b Abs. 1 SGG kann ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren anhängig gemacht werden. Das Gericht der Hauptsache kann die sofortige Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG), die aufschiebende Wirkung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG) oder die Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) anordnen. Auch kann nach § 86b Abs. 1 S. ...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 93 Kostengrundentscheidung Regelmäßig erfolgt die Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid. Sie ist ohne ein entsprechendes Vorverfahren mit Klage anfechtbar. Die Klage richtet sich gegen den Widerspruchsbescheid; der Klagegegenstand kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Rz. 94 Festsetzung durch Verwaltungsakt Wird über die Kosten in einem gesonderten Ve...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Beispiele Erfolg/Misserfolg

Rz. 40 Unzweckmäßigkeit als Erfolg So reicht es beispielsweise aus, wenn sich ein Verwaltungsakt während des Widerspruchsverfahrens zwar als rechtmäßig, jedoch auch als unzweckmäßig herausstellt. Wird er deshalb aufgehoben, so fallen die Kosten dem Rechtsträger zur Last. Rz. 41 Änderung der Rechtslage als Erfolg Dies gilt ebenso, wenn eine Änderung der Rechtslage während des Vo...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Widerspruchs- oder Abhilfebescheid

Rz. 26 Zur Anwendbarkeit der Grundsätze der Erstattungsfähigkeit nach § 91 Abs. 1 ZPO im isolierten Vorverfahren siehe Rdn 20. Rz. 27 Voraussetzung – Widerspruchsbescheid Das Vorverfahren muss mit einem Widerspruchs- oder einem Abhilfebescheid beendet worden sein. Ohne eine derartige Entscheidung fehlt es an einer Grundlage für den Erstattungsanspruch des Antragstellers und da...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 1. Streitwert

Rz. 11 Streitwert Der Streitwert oder Gebührenstreitwert ist in § 3 Abs. 1 GKG als "Wert des Streitgegenstandes" legaldefiniert. Es gilt für die Bestimmung des Streitwertes insbesondere § 52 GKG sowie die weiteren allgemeinen Vorschriften der §§ 39 ff. GKG. Der für die Wertberechnung maßgebende Zeitpunkt ist gem. § 40 GKG der der Antragsstellung, also der Eingang des Antrags, ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Angelegenheit

Rz. 55 Angelegenheit – Grundsatz Für die Frage der Angelegenheit in Beratungshilfeverfahren gibt es keine gesonderte gesetzliche Regelung. Es gelten daher die für allgemeine Zivilsachen entwickelten Grundsätze. Danach ist dieselbe Angelegenheit anzunehmen, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, der Rechtsanwalt bei der Verfolgung der Ansprüche den gleichen Rahmen einhält un...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / E. Gebührenentstehung im Verwaltungs- oder Vorverfahren

Rz. 28 Einigung/Erledigung im Verwaltungsverfahren Auch im Verwaltungs- oder Vorverfahren kann eine Erledigungs- oder Einigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG anfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bzw. der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist in § 35 VwVfG (§ 31 SGB X) legal definiert: Zitat "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Ents...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / XI. Kostenerstattung und Beratungshilfevergütung

Rz. 126 Anrechnung der Erstattung Der Ablauf ist regelmäßig so, dass der Betroffene Beratungshilfe durch das Gericht bewilligt erhält und mit dem Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragt. Dieser rechnete anschließend mit dem Gericht die Beratungshilfe ab. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, erstattet die Behörde die vollen Kosten...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 35 Erfolg des Widerspruchs Erfolgreich ist der Widerspruch, auf den hin der Verwaltungsakt völlig oder teilweise aufgehoben wird. Dabei kommt es im Ergebnis einzig auf das Stattgeben an.[26] Der Erfolg kann also auch durch ein äußeres Ereignis herbeigeführt werden. Damit hat der Widerspruch beispielsweise Erfolg, wenn die Voraussetzungen für den streitigen Anspruch während ...mehr

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Statistik über die Einspruc... / Zusammenfassung

Jeder Steuerpflichtige kann gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid) Einspruch einlegen, wenn er glaubt, dass dieser nicht korrekt ist. Das Finanzamt muss den Fall dann erneut prüfen. Und wie eine aktuelle Statistik zeigt, führt das auch häufig zum Erfolg.mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / II. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 8 Ein Bescheid Ein einzelnes behördliches Widerspruchsverfahren ist zweifellos eine eigene Angelegenheit. Ein einheitlicher Auftrag, ein gemeinsamer Rahmen der Geltendmachung und ein innerer Zusammenhang sind gegeben. Mehrere Bescheide – Bedarfsgemeinschaft Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn mehrere Verwaltungsakte ergehen und gegen diese jeweils gesondert Widers...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorverfahren Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem dem Klageverfahren vorgeschalteten Verfahren nachzuprüfen. In sozialrechtlichen Verfahren geschieht dies regelmäßig im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren). Ohne die Durchführung des Vorverfahr...mehr