Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.4.1.3 Unklarheit hinsichtlich des Sachverhalts

Rz. 46 Unklarheit hinsichtlich des Sachverhalts begründet regelmäßig ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts.[1] Ansonsten wird auf Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 AO Rz. 81ff. Bezug genommen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.2 Sonderregelungen zu AdV

Rz. 5 Eine Besonderheit für die AdV von Verwaltungsakten ergibt sich aus Art. 45 UZK. Nach dieser Norm ist Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bzw. Verbrauchsteuern sowie EUSt zu gewähren.[1] Im Aufteilungsverfahren nach § 268 AO ist § 69 FGO ausgeschlossen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.5.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Besteht der Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts in der Festsetzung einer Geldschuld, so beginnt die Vollziehung mit jeder Maßnahme, die zur Erhebung bzw. letztlich Vollstreckung des festgesetzten Anspruchs führt. Mit Eintritt der AdV-Wirkung darf gem. § 251 Abs. 1 AO für deren Dauer keine weitere Maßnahme getroffen, das Erhebungs- bzw. Vollstreckungsverf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.5.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 14 Die AdV-Entscheidung wird mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung; ab diesem Zeitpunkt entfaltet sie für die Zukunft ihre Wirkung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.9 Personelle Wirkung der Unterbrechung

Rz. 72 Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber derjenigen Person, gegenüber der die entsprechende Handlung vorgenommen worden ist. Die Unterbrechung der Verjährung gegenüber einem Gesamtschuldner führt also nicht zur Unterbrechung gegenüber den anderen Gesamtschuldnern (Rz. 9). Das gilt auch für Ehegatten; die Unterbrechungshandlungen sind jedem Einzelnen gegenüber vorzunehmen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Betragsmäßiger Umfang der Unterbrechung (Abs. 4)

Rz. 96 Die Verjährung wird nur in dem Umfang unterbrochen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht.[1] Die neue Verjährungsfrist bezieht sich nur auf den Anspruch oder Teilanspruch, für den die Verjährungsunterbrechung endet. Eine ansonsten aus anderen Gründen bestehende Unterbrechung eines anderen oder gleichen Anspruchs oder Teilanspruchs bleibt dagegen wirksam.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.7 Optionsrentner (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 63 Die durch Art. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 2 des 10. SGB V-ÄndG ab 29.3.2002 angefügte Regelung des Abs. 1 Nr. 6 gewährte bis dahin freiwillig versicherten Rentnern die Option (daher wird der Ausdruck Optionsrentner verwandt), statt der ab 1.4.2002 eintretenden Krankenversicherungspflicht als Rentner die freiwillige Versicherung durch Erklärung des Beitritts mit Rückwirkung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.2 Voraussetzung

Rz. 99 Grundvoraussetzung des Verlangens nach einer Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ist, dass die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nach einer für den Antragsteller ungünstigen Entscheidung in der Hauptsache gefährdet erscheint. Eine Gefährdung i. d. S. liegt vor, wenn die zeitnahe Erfüllung der Schuld nach Abschluss des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Nach der gesetzlichen Formulierung "kann" eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Das hierdurch der Finanzbehörde grundsätzlich eingeräumte Ermessen wird unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch den Zweck der AdV eingeschränkt.[1] Liegt neben den übrigen Antragsvoraussetzungen einer der Aussetzungsgründe (s. Rz. 75, 86) vor, so ist die vorläufi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 22 Die AdV-Entscheidung wird, sofern kein anderer Beginn in der AdV-Verfügung selbst festgelegt, mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.[1] Die AdV entfaltet gem. § 361 Abs. 2 S. 2 AO von diesem Zeitpunkt an ihre Gestaltungswirkung für die Zukun...mehr

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zfs 07/2023, Fahrtenbuch; G... / 2 Aus den Gründen: "… II.

[10] Die zulässige Revision des Kl. ist unbegründet. Das Berufungsgericht hat ohne Bundesrechtsverstoß angenommen, dass der Kl. das gemäß § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, hier in entsprechender Anwendung, erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der zeitlich erledigten Fahrtenbuchanordnung hat (1.). Dass das OVG die in Bußgeldverfahren geltenden Gr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Entscheidung über Akteneinsichtsrecht ist Justizverwaltungsakt

Rz. 17 Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1 FamFG ist ein Justizverwaltungsakt.[17] Denn bei der amtlichen Verwahrung handelt es sich um einen schlichten Verwaltungsakt, der dadurch ausgelöst wird, dass der Notar die beurkundete letztwillige Verfügung beim Amtsgericht seines Amtssitzes in besondere amtliche Verwahrung zu geben hat, § ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. AEAO zu § 153

a) Indizwirkung eines Tax CMS Rz. 409 [Autor/Stand] Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016[2] wurde der AEAO zu § 153 AO (s. auch § 371 Rz. 817) wie folgt geändert: "Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der L...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / a) Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013

Rz. 103 Eine größere Reform des Stiftungssteuerrechts, insb. bei den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (Ehrenamtsstärkungsgesetz)[136] verabschiedet. Rz. 104 Übersicht: Wesentliche Änderungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.8 Verluste aus Kryptotrading

Veräußerungsverluste dürfen gem. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnet werden (z. B. auch mit solchen Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern i. S. d. § 23 EStG, wie z. B. Grundstücke oder Goldhandel).[1] Jedoch können sie gem. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG auch im Rahmen des Verlustabzugs ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 11 Auslandsaufenthalt

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange sich Versicherte im Ausland (außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland) aufhalten.[1] Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreisen) als auch dauerhafte Aufenthalte. Die Ruhenswirkung des Auslandsaufenthalts tritt nicht ein, solange sich Versicherte nach Eintritt der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 10 Beitragsrückstände

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Versicherte mit einem Betrag in Höhe von 2 Monatsbeiträgen zur Krankenversicherung im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht zahlt.[1] Wird eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, entfällt die Ruhenswirkung und das Mitglied hat von diesem Zeitpunkt an wieder Anspruch auf Leistungen.[2] Die Ruhenswirkung entfällt, solange die Rat...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Bestandskraft eines dem Wiederholungsantrag vorausgehenden Ablehnungsbescheids

Dem erneuten – identischen – Änderungsantrag kann die Bestandskraft der vorausgehenden Ablehnungsentscheidung entgegengehalten werden. Denn es ist zu beachten, dass der Bescheid, mit dem das FA den ersten Änderungsantrag abgelehnt hat, als Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO ebenfalls Bindungswirkung und Bestandskraft entfaltet. Die materielle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / b) Rechtswidriger, aber wirksamer Aufhebungsbescheid

Ermessensfehler: Der VdN kann nach § 164 Abs. 3 S. 1 AO jederzeit aufgehoben werden. Dem FA ist grundsätzlich ein Ermessen eingeräumt, ob und wann die Aufhebung erklärt wird. Ein Bescheid, mit dem der VdN trotz eines noch anhängigen Änderungsantrages nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO aufgehoben wird, ist ermessensfehlerhaft, weil er den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen abschneidet...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Abgewandelter Sachverhalt

Eine vergleichbare Problematik ergibt sich, wenn ein Änderungsantrag eigentlich Erfolg hatte, der stattgebende Bescheid aber nicht wirksam geworden ist und dies erst nach einer späteren Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung erkannt wird. Beispiel: A beantragt erfolgreich eine Änderung des unter dem VdN gem. § 164 Abs. 1 AO stehenden Einkommensteuerbescheids 2021 dahingehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / e) Fehlender Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid

Wenn der Steuerpflichtige keinen Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegt, mit dem der VdN aufgehoben wird, würde zwar das Änderungsverfahren nach dem Rechtsgedanken des § 365 Abs. 3 AO nunmehr hinsichtlich des Aufhebungsbescheids fortgeführt. Im Ergebnis scheitert eine Änderung aber daran, dass ohne VdN keine Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO mehr möglich ist. Sofern nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Eine rechtmäßige Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe durch die Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da die Aufforderung ein Verwaltungsakt ist, treten die Rechtsfolgen – u. a. des unterlassenen Antrags – auch bei einer rechtswidrigen Aufforderung ein. Davon ausgenommen ist nur die nichtige Aufforderung,[1] die von Anfang an unwirksam und da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.3 Verwaltungsverfahren der Krankenkasse

Die Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist ein belastender Verwaltungsakt, der mit einem Widerspruch angefochten werden kann.[1] Da es sich bei der Aufforderung um einen befehlenden Verwaltungsakt handelt, der in die Rechte des Versicherten eingreift, ist der Versicherte vor der Aufforderung anzuhören. Gründe, von einer Anhörung abzusehen, sind nicht denkbar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1.4 Ermessen der Krankenkasse

Die Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist in das pflichtgemäße Ermessen der Krankenkasse gestellt. Das Ermessen stellt sogenanntes Anwendungsermessen dar. Die Krankenkasse kann entscheiden, ob die Aufforderung ausgesprochen wird oder nicht. Bei ihrer Entscheidung hat die Krankenkasse zwischen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.6 Widerspruch gegen die Aufforderung

Die Aufforderung der Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, gegen den form- und fristgerecht Widerspruch und Klage eingelegt werden können.[1] Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung.[2] Danach kann sich die Krankenkasse nicht auf die rechtsgestaltende Wirkung der Aufforderung berufen. Der Versicherte kann sein Dispositionsrecht gegenüber dem Rentenversicherungsträge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.2 Frist/Form

Der Versicherte hat aufgrund einer wirksamen Aufforderung den Antrag innerhalb einer Frist von 10 Wochen zu stellen. Die Krankenkasse übt kein Ermessen hinsichtlich des Verlaufs und der Dauer dieser Frist aus, wenn sie sich für die Aufforderung entschieden hat. Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, die materiell-rechtlicher Natur ist. Entscheidend für den Beginn der Fri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.5 Fiktive Genehmigung

Rz. 31 Der erweiterte Landesausschuss hat binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrages eine Entscheidung zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anzeigende berechtigt, die ASV-Leistungen zu erbringen. Es handelt sich um eine fiktive Genehmigung, deren dogmatische Zuordnung, obwohl sie aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht als fiktiver Verwaltungsakt bekannt ist, untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.10 Rechtsschutz

Rz. 38 Bei einer Ablehnung des Antrages und einem entsprechenden Widerspruchsbescheid ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 SGG) die richtige Klageart, weil sie sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet und gleichzeitig das Ziel einer Zulassung erreicht werden soll (Blöcher, in: Hauck/Haines, SGB V, § 116b Rz. 53; a. A. Bay LSG, Urteil v. 8...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 5)

Rz. 24 Die Prüfquote (Abs. 4) wird durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) geltend gemacht. Dagegen sind Widerspruch (§§ 77 ff. SGG) und Klage (§§ 51 ff. SGG) zulässig. Beide Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG; Satz 1). Einwendungen gegen die Ergebnisse einzelner Prüfungen sind bei der Ermittlung der Prüfquote nicht zu berücksichtigen (Satz 2). Damit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.9 Befreiungsbescheid

Rz. 24 Die Befreiung von Zuzahlungen ist vom Versicherten nicht mehr zu beantragen (vgl. § 19 Satz 1 SGB IV). Vielmehr stellt die Krankenkasse dem Versicherten und den in Betracht kommenden Angehörigen eine Bescheinigung über die Befreiung nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 und Abs. 3 Satz 1 aus (Abs. 3 Satz 1). Die Befreiung setzt voraus, dass regelmäßig und auf Dauer berücksichtigung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.6 Beseitigung der Genehmigungsfiktion

Rz. 33 Ungeklärt ist bisher, wie die Genehmigungsfiktion zu beseitigen ist, wenn die Voraussetzungen für eine Teilnahme bei Ablauf der 2-Monats-Frist nicht vorgelegen haben, aber deklaratorisch zu Unrecht festgestellt worden ist, dass der Antragsteller ASV-Leistungen erbringen darf. In diesem Fall kann allenfalls § 45 SGB X herangezogen werden, nicht direkt, sondern nur anal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.1 Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (Abs. 2)

Rz. 17 § 15 Abs. 2 enthält eine Grundsteuervergünstigung (Ermäßigung der Steuermesszahl) für nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geförderte Grundstücke. Nach § 15 Abs. 2 GrStG wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) v. 13.9.2001[1] e...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 2. Korrektur des Bescheids über die Feststellung des Einlagekontos nach § 129 AO

Die Korrektur des Feststellungsbescheids des Einlagekontos nach § 27 KStG unter Anwendung von § 129 AO aufgrund des Vorliegens einer offenbaren Unrichtigkeit ist nunmehr auch vom BFH anerkannt.[1] Sachverhalt A verpflichtet sich gegenüber der A-GmbH, in einem Einbringungsvertrag zur Stärkung des Kapitals an diese vollwerthaltige Darlehensforderungen abzutreten. Im Jahresabsch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.4 Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt (Abs. 3 Satz 3 a. F.)

Rz. 94 Abs. 3 Satz 3 a. F. regelt noch bis zum 30.6.2023 den Fall, dass eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt. Nach Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz hat das Jobcenter darüber eine Ermessensentscheidung zu treffen (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 24.2.2014, L 6 AS 73/14 B ER). Die Zulässigkeit, eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt zu erlasse...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 66 Rechtsän... / 2.1 Inhalt und Bedeutung der Regelung

Rz. 6 Die Vorschrift durchbricht den Grundsatz, dass durch ein Änderungsgesetz mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eine neue Rechtslage geschaffen wird, die ohne weitere Bestimmungen ab diesem Zeitpunkt auf alle Fälle in der Praxis anzuwenden ist. Für das Sozialrecht regelt § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, dass ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Zukunft zwinge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1.2 Übergangsrecht nach § 15 a. F., § 65 Abs. 5

Rz. 3 Die Eingliederungsvereinbarung als Instrument des Integrationsprozesses blieb noch bis zum 30.6.2023 aufgrund der Weitergeltung des § 15 a. F. das von den Jobcentern zu handhabende Instrument (vgl. § 65 Abs. 4, s. a. § 65 Abs. 6a). Bis zum 30.6.2023 abgeschlossene Eingliederungsvereinbarungen bleiben wirksam, bis sie im 2. Halbjahr 2023 durch einen Kooperationsplan ers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 66 Rechtsän... / 2.2 Voraussetzungen für die Übergangsregelung

Rz. 10 Die Übergangsbestimmung des § 66 kann nur greifen, wenn mindestens 2 Voraussetzungen erfüllt sind, von denen eine 3 Alternativen bietet. Eine Anwendung des § 66 ist ausgeschlossen, wenn das das SGB II ändernde Gesetz oder ein anderes Gesetz eine von § 66 abweichende Bestimmung trifft. § 66 lässt ohne Einschränkungen Ausnahmen zu, die Vorschrift bestimmt insoweit sogar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.2 Inhalte der Eingliederungsvereinbarung

Rz. 71 Der Leistungsbegriff des Abs. 2 a. F. ist eng gefasst, weil der Gesetzgeber nur die zur Eingliederung erforderlichen Leistungen aufgenommen wissen will. Erforderlichkeit liegt nur vor, wenn eine Eingliederung voraussichtlich ohne die Leistung nicht erreicht werden kann. Es genügt also nicht, dass die Leistung zweckmäßig ist oder geeignet erscheint, weil die Einglieder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 2.3 Zu Unrecht geleistetes Kurzarbeitergeld (Abs. 3)

Rz. 9 Hat der Arbeitgeber oder eine von ihm bestellte Person durch eine der in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bezeichnete Handlung bewirkt, dass Kug zu Unrecht geleistet worden ist, so ist der zu Unrecht geleistete Betrag vom Arbeitgeber zu erstatten, Abs. 3 Satz 1. Der Anspruch der Agentur für Arbeit gegen den Arbeitgeber auf Ersatz des in der unberechtigten Gewährung von Kug bes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 4 Literatur

Rz. 106 Butterwegge, Reformruine Bürgergeld, SozSich 12/2022 S. 458. Groth/Güssow: Änderungen des SGB II im Überblick – das neue Bürgergeld, NJW 2023 S. 184. Hökendorf/Wersig, Der Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt, info also 2015 S. 147. Kern, Kooperationsplan im Bürgergeld-Gesetz – eine unverbindliche Zielvereinbarung?, NZS 2023 S. 81. Koppenfels-Spies,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.9 Übergangsweise Anwendung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 (Abs. 6a)

Rz. 13a Nach Abs. 6a verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch nach dem 30.6.2023 ihre Mitwirkungspflichten, wenn sie gegen die Eingliederungsvereinbarung oder den diese ersetzenden Verwaltungsakt (§ 15 Abs. 3 Satz 3 a. F.) verstoßen, solange die Eingliederungsvereinbarung nach altem Recht noch fortgilt, weil kein Kooperationsplan vereinbart worden ist. Damit wird Gl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.1 Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 3 Das Elfte Kapitel enthält Regelungen zum Übergang von Eingliederungsleistungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus dem SGB III und dem BSHG zu den Leistungen nach dem SGB II. Außerdem werden in diesem Kapitel die jeweiligen zu einem Änderungsgesetz über das SGB II getroffenen Übergangsregelungen angefügt. Das Kapitel wurde durch das Neunte Gesetz zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Anzurechnendes Arbeitseinkommen

Rz. 14 Bei selbstständig tätigen Versicherten, die wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, ist ebenfalls zu prüfen, ob zeitgleich Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird. Denn Arbeitseinkommen, das während der Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitsunfähigen aufgrund seiner Arbeitsleistung erzielt wird, führt zum Ruhen des Krankengeldes nach § ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.1 Überblick über die Bürgergeld-Gesetzgebung

Rz. 4 Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode sieht den Kooperationsplan als zentrales Element der Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses. Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 a. F. wurde durch einen rechtlich nicht verbindlichen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) ersetzt, um dadurch einen vertrauensvolleren Beratungs- und Integrationsproz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.1 Überblick

Rz. 53 Einkommen ist erzielt und steht als bereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes zur Verfügung, wenn der Leistungsberechtigte einen Scheck entgegennimmt. Auf die Einlösung des Schecks kommt es hingegen nicht an (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.1.2013, L 12 AS 1571/11). Im entschiedenen Verfahren hatte die betroffene Leistungsberechtigte einen Scheck nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6.1 Sonstige Einnahmen

Rz. 139 Sonstige Einnahmen i. S. v. Abs. 1 Satz 2 sind nach § 2 Abs. 6 Bürgergeld-V mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. Dabei muss es sich um Sachleistungen handeln, die jemand erhält. Strom in einer Einrichtung ist kein Einkommen in diesem Sinne, denn Bedarfe, die nicht benötigt werden, stellen kein Einkommen dar. Bei der Berücksichtigung erzielter Einnahmen aus einem Grundst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr