Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Elektronische Erzeugnisse mit begünstigten und nicht begünstigten Elementen

Rz. 24 In der Verlagsbranche werden zunehmend sog. Produkt-Pakete mit unterschiedlichen Inhalten angeboten, auch als "Bundling" oder "Bundle Angebote" bezeichnet (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 681d). Handelt es sich dabei um Pakete, deren Einzelkomponenten für sich gesehen unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen würden, stellt sich die Frage, auf welche Weise der zutreffende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung

Rz. 37 Auch für Fälle des zu niedrigen Steuerausweises in Rechnungen über elektronische Produkte (Rz. 35) hat die Verwaltung im BMF-Einführungsschreiben v. 17.12.2021[1] zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG eine großzügige Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Diese gilt für Fälle, in denen der leistende Unternehmer für eine nach dem 17.12.2019 und vor dem 1.1.2022 aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Druckerzeugnisse mit Online-Angeboten

Rz. 23 Den Nutzern zahlreicher Printmedien, die als Lieferungen unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 des UStG fallen (z. B. gedruckte Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Fachzeitschriften, Kommentare), wird oft auch ein Zugang zu einem elektronischen Medium geboten (z. B. E-Book, E-Paper, Online-Version des Printerzeugnisses). Dabei mu...mehr

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Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Leitsatz 1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. 2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. 3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 29 Auf Umsätze mit den nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten elektronischen Erzeugnissen ist ab dem 18.12.2019 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Unternehmer, die die ab diesem Zeitpunkt begünstigten elektronischen Erzeugnisse anbieten, hatten kaum Vorlaufzeit für die Umstellung vom allgemeinen auf den ermäßigten Steuersatz (Rz. 1). Es ist deshalb nicht auszuschlie...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / Zusammenfassung

Überblick Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz brachte zum 3.5.2011 erhebliche Verschärfungen und Einschränkungen für die Selbstanzeige gem. § 371 AO. Zum 1.1.2015 sind weitere Änderungen in Kraft getreten, die einerseits verschärfend, andererseits aber auch entlastend wirken. Berater sollten diese Fallstricke kennen, da eine Selbstanzeige ohne die nötige Professionalität in der...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 10 Empirisches / 2. Die "klassischen" Vergütungsformen

Rz. 23 Zu den klassischen Vergütungsregelungen sind zu rechnen: ein Prozentsatz vom Nachlasswert, eine feste Geldsumme, ein Stundensatz oder auch die Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes aus dem Nachlass, manchmal untereinander kombiniert oder mit einer Gewinnbeteiligung ergänzt, auch bei längerer Dauer der Testamentsvollstreckung oft jährlich zugesprochen. Hier sind der K...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Dauervollstreckung

Rz. 48 Bei der Verwaltungsvollstreckung, die sich über die Konstituierung und die Erfüllung von Abwicklungsmaßnahmen hinauszieht, kann die Vergütung naturgemäß nicht auf den Grundbetrag beschränkt werden. Man unterscheidet zwei Arten, nämlich die Verwaltungsvollstreckung im engeren Sinne, bei welcher der Erblasser dem Testamentsvollstrecker keine anderen Aufgaben als die Ver...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 6 Der vom Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB) hat dessen Anordnungen zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Die Aufgaben und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Testamentsvollstreckung sind vielfältig.[13] Es ist wohl Zimmermann, der das schöne Schlagwort des "superbefreiten und superermächtigten Testamentsvollstrec...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 2. Ort der Leistungserbringung

Rz. 27 Umsatzsteuerbar sind nur Leistungen, deren Leistungsort im Inland liegt. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, so dass man annehmen könnte, dass auch die Leistungen im Bereich der Testamentsvollstreckung wie die typischen Berufsleistungen am Ort des Leistungsempfängers steuerb...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlich bei der Erbschaf...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Die Tabellen als Grobraster

Rz. 35 Würde man bei der Ermittlung des Vergütungsgrundbetrages aufhören, wäre nicht ausreichend nach der Art der Testamentsvollstreckung differenziert: Die "Tabellenwerte" sollen nämlich nach ihrem eigenen Anspruch nur die glatte Abwicklung unter normalen Verhältnissen abgelten. Sie decken den Zeitraum bis zur Beendigung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ab; das ist...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / I. Formel der Rechtsprechung

Rz. 7 Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, die der Bundesgerichtshof vor mittlerweile über 60 Jahren entwickelt hat.[15] Danach gilt Folgendes: Zitat "Für die Vergütung des Testamentsvollstreckers (ist) der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm gele...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 10 Rettungsanker strafbefreiender Rücktritt

Ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen, weil ein Ausschlussgrund eingreift (oder die Selbstanzeige sonst missglückt ist), so ist stets zu prüfen, ob nicht als "Rettungsanker" eine Strafbefreiung gem. § 24 StGB wegen strafbefreienden Rücktritts eingreift.[1] Nach h. M. ist die Regelung des § 24 StGB nicht durch § 371 AO ausgeschlossen.[2] Nach dem Prinzip der Meistbegünstigung...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 5. Unabhängigkeit

Rz. 51 Die Unabhängigkeit von eigenen Interessen oder den eines Arbeitgebers ist bei der Testamentsvollstreckung eine Selbstverständlichkeit. Hier liegen Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare gleichauf. Diese Berufsgruppen unterliegen einem funktionierenden Ehrenrecht, mit dem beispielsweise die Wahrnehmung widerstreitender Interessen sanktioniert und eine ausreichende fin...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / e) Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG

Rz. 14 Für außerordentliche Einkünfte sieht § 34 Abs. 1 EStG eine Tarifermäßigung nach der sog. "Fünftelregelung" vor, um eine Übermaßbesteuerung durch die Progressionswirkung bei einer Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum zu vermeiden. Zu den außerordentlichen Einkünften rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch Vergütungen für eine mehrjährige Tätigk...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / III. Vorsteuerabzug

Rz. 45 Die Erben oder Vermächtnisnehmer können die ihnen vom Testamentsvollstrecker in Rechnung gestellte Umsatzsteuer dann als Vorsteuer abziehen, wenn sie selbst als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG anzusehen, die Tätigkeiten für das Unternehmen bestimmt sind und kein Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die entsprech...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / B. Ermittlung des Bezugswertes

Rz. 15 Grundsatz: Bezugswert für die Tabellen ist der Nachlasswert, auf seiner Grundlage wird ggf. der Vergütungsgrundbetrag berechnet.[5] Maßgeblich ist der Verkehrswert (gemeiner Wert) des Nachlasses. Steuerliche Bewertungsansätze sind nicht anzusetzen. Die Ermittlung des Bezugswertes kann im Einzelfall mit zahlreichen Problemen verbunden sein. Rz. 16 Erbteilsvollstreckung: ...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / II. Spezifische Formulierungen

Rz. 5 Auch wenn zumindest über die Andeutungstheorie[13] eine rechtswirksame einfache Bezugnahme auf die einschlägigen Tabellen und Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker[14] möglich ist,[15] erscheint wegen der zahlreichen, vorstehend angesprochenen Fragen und Unklarheiten bei diesen Regelwerken eine spezifische Vergütungsregelung durch den Erblasser für seinen ko...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Bankkaufleute und Finanzdienstleister

Rz. 34 In der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder ist die Kreditwirtschaft den freien Berufen oftmals um Jahre voraus. Dies zeigt bereits die lange und teilweise unerfreuliche Diskussion um die Einführung des Fachberaters bei den Steuerberatern oder die Einführung des Fachanwalts für Erbrecht im Bereich der Anwaltschaft. So hat die Kreditwirtschaft die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 2. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 41 Konstituierung: Zuschläge zum Vergütungsgrundbetrag sind bei der Abwicklungsvollstreckung für die Konstituierung des Nachlasses zu erheben. Unter Konstituierung fasst man alles zusammen, was dem Ermitteln, dem Sichern und der Inbesitznahme des Nachlasses dient, z.B. das Erstellen des Nachlassverzeichnisses, die Bewertung des Nachlasses, das Regulieren der Nachlassverb...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / IV. Testamentsvollstreckung und Stiftung

Rz. 27 Stifter und Erblasser sind gleichermaßen von dem Wunsch nach der Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens getragen. In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder als Organ der Stiftung eingesetzt werden. Auch eine Kontrollfunktion des Testamentsvollstreckers gegenüber den Stiftungsorganen ist möglich. In welcher Funktion der Tes...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Mutmaßlicher Erblasserwille

Rz. 28 Hat der Erblasser hierzu keine ausdrückliche, formgültige Regelung getroffen, so ist sein Wille im Wege der Auslegung zu ermitteln. Spätestens nach der Beratung im Rahmen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung sollte dem Bankkunden und späteren Erblasser klar geworden sein, dass die Testamentsvollstreckung ein zusätzliches Angebot zu den banküblichen Leistungen d...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ausgeschlossen, wenn der Steuervorteil (verkürzte Steuer) einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt (zuvor lag die Schwelle bei 50.000 EUR). Dies ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Nicht geklärt ist, ob mit dem Begriff der "Tat" der materiell-rechtliche Tatbegriff (also der jeweilige Veranlagungszei...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 33 Vor dem Hintergrund des skizzierten Auslegungsspielraums empfiehlt es sich für jedes testamentsvollstreckende Kreditinstitut unbedingt, den späteren Erblasser bereits in der Anbahnungsphase unmissverständlich über die eigenen Honorarvorstellungen aufzuklären und ihm die voraussichtlich anfallenden Kosten transparent zu machen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Steuerbarkeit

Rz. 21 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG). Wird die Tätigkeit also einmalig un...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / a) Sachverhalt und Vorverfahren

In dem zugrunde liegenden Fall[43] ging es um die Frage, ob eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Gegenstand des Durchgriffsverbotes im Kontext der personellen Verflechtung für die Besitz-Personengesellschaft sein kann. Dem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, Grundstücke an eine M-KG überließ.[44] Kommanditistin der Klägerin wa...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.1 Behinderung und Schwerbehinderung

Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, hat das BGG formuliert: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitra...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.2 Barrierefreie Gestaltung nach dem BGG

Das BGG hat u. a. wegen der Verknüpfung der Worte behindert und gerecht in einem Wort und den damit verbundenen möglichen Assoziationen von dem Begriff "behindertengerecht" Abstand genommen und die Barrierefreiheit eingeführt. Es hat bei der Definition der Barrierefreiheit einen modernen Ansatz gewählt, der über den rein baulichen Aspekt hinausgeht. Wichtig Barrierefreiheit b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen für Liposuktion: keine außergewöhnliche Belastung

Eine im Jahr 2018 wegen eines Lipödems durchgeführte Liposuktion stellt nach der vorliegenden Verwaltungs- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung keine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode i.S.d. § 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV dar. FG Rheinland-Pfalz v. 17.8.2021 – 5 K 1321/20, EFG 2021, 1825, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 18/21mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.3 Barrierefreie Gestaltung nach dem Baurecht

Baurecht ist Länderangelegenheit, sowohl legislativ als auch exekutiv. Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat als Mustervorschrift die MBO erstellt. Die Länder entscheiden für sich, wie sie das Muster in den jeweiligen Landesbauordnungen umsetzen. 2002 wurde die barrierefreie Gestaltung namentlich-inhaltlich eingeführt, mit der Änderung der MBO von 2012 die Barrierefreiheit ...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.5 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

§ 3 a Abs. 2 ArbStättV verlangt von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, und zwar bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehör...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen

Ein weiteres Anhörungsrecht ergibt sich schließlich aus § 87 Abs. 3 BPersVG. Benecke[1] sieht diese Regelung zutreffend im Kontext des § 87 Abs. 2 BPersVG als allgemeine Norm zur ausreichenden Beteiligung der Beschäftigten bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitswelt im weitesten Sinne. So sind neben den räumlichen Verhältnissen, die in Abs. 2 hinsichtlich Lage, Geeignetheit und G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Ist die Anzeigefrist bereits abge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen der wesentlichen Teilen von ihnen

Jenseits der aus den Maßnahmen resultierenden Mitbestimmungsrechte bei Kündigung, Versetzung und Umsetzung ist in § 84 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG eine Beteiligung der Personalvertretung bereits bei organisatorischen Grundentscheidungen vorgesehen. Da alle die Größe, den Ort oder die Zuständigkeit verändernden Maßnahmen ebenfalls ausdrücklich erwähnt sind, wird unter Auflösung nur d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten für einen sachverständigen Dritten – Kassenprüfer – als Massekosten

Leitsatz 1. Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in die Beauftragung eines Kassenprüfers eingebunden ist, indem er dem Gläubigerausschuss den Prüfer vorschlägt und dem Prüfer den Beschluss des Gläubigerausschusses über dessen Beauftragung übermittelt. 2. Wird ein sachverständiger Dritter...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Nachzuweisen sind aber die höheren Kosten. Der Pauschbetrag kann bei mehreren Beteiligten insgesamt nur einmal ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Gewerbe- und Handwerksrecht

Rz. 46 Die hier maßgebliche Gewerbeordnung sieht keine Legaldefinition des Begriffes "Gewerbe" vor. Rechtsprechung und Literatur verstehen hierunter jede erlaubte, auf Erwerb gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der Verwaltung eigenen Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie persönliche...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Telekommunikation als hoheitliche Aufgabe und sektorspezifische Regulierung

Rz. 19 Die Regulierung der Telekommunikation und der Frequenzordnung ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes (§ 2 Abs. 1 TKG). Gesetzliche Basis zur Regulierung der Telekommunikation sind Art. 87f GG und Art. 143b GG. Art. 87f Abs. 1 GG sichert die Verpflichtung des Bundes zur Gewährleistung flächendeckender, angemessener und ausreichender Dienstleistungen der Telekommunikat...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Künstlername und Domainname

Rz. 5 Den Kulturschaffenden bleibt es vorbehalten, sich einen so genannten Künstlernamen (Pseudonym) zu geben, der dann unter den Schutzbereich des § 12 BGB fällt.[3] Dieser Künstlername darf nicht nur im beruflichen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich benutzt werden.[4] Erst bei Verkehrsgeltung dieses Pseudonyms besteht der folgende Schutz des § 12 BGB, namentl...mehr

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§ 4 Medienrecht / 3. Sitz und Organisation der Bundesnetzagentur

Rz. 111 Die Bestimmungen über den Sitz und die Organisation der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen finden sich in §§ 191 ff., früher: 116 ff. TKG sowie dem Gesetz über die Bundesnetzagentur (BNAG).[120] Die BNetzA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Revidierte Berner Übereinkunft

Rz. 627 Der wichtigste urheberrechtsbezogene internationale Staatsvertrag ist die "Revidierte Berner Übereinkunft – RBÜ", der inzwischen 125 Vertragsstaaten angehören.[813] Rz. 628 Die dieser Übereinkunft angehörenden Staaten haben sich zum Berner Verband zusammengeschlossen (Art. 1 RBÜ). Allerdings wurden deren Aufgaben inzwischen durch die Weltorganisation für geistiges Eig...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Frequenzordnung und Nummerierung

Rz. 52 Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten weiteren Ziele werden der Frequenzbereichszuweisungsplan und der Frequenznutzungsplan aufgestellt, Frequenzen zugeteilt und Frequenznutzungen überwacht (§ 87 TKG). Die Frequenzen werden in der Regel von Amts wegen als Allgemeinzutei...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Werke der Baukunst

Rz. 92 Werke der Baukunst sind ausdrücklich in § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG aufgeführt. Der BGH[131] hat schon früh erkannt, dass auch Wohnhäuser, Gemeinschaftsheime usw. und selbst ausgesprochen technische Zweckbauten, wie z.B. Brücken, in gleicher Weise wie Erzeugnisse des Kunstgewerbes kunstschutzfähig sind, wenn und soweit sich in ihnen ein künstlerisches Schaffen in der Leistu...mehr